Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Dieser Beitrag betrifft Versatel:
Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin im März 2009 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe fristgemäß zum 1. März meinen Telefon- und Internetanschluss gekündigt. Außerdem teilte ich dem Anbieter meine neue Adresse mit.
Da ich in dieser Wohnung nur für eine sehr kurze Zeit für einen Übergang wohne (2-3 Wochen bei einer Freundin), änderte sich schnell meine neue Adresse, welche ich meinem alten Telefonanbieter versäumte anzugeben (zumal ich davon ausging, dass die Angelegenheit geklärt wäre)
Nun bekomme ich rund 2 Jahre später einen Brief von einem Inkassounternehmen welches mich auffordert 122€ zu zahlen, dieser Betrag setzt sich aus Adressermittlung, Inkassogebühren und einer Rechnung des Telefonanbieters für den Monat April und Mai zusammen.
Nach Anmerkung meinerseits, dass ich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in der Wohnung gewesen sei und bereits gekündigt hatte, bekam ich als Antwort, dass ich in der Zeit vom 01.März-31. März den Dienst von meinem Anbieter in Anspruch genommen hätte.
Meine Vermutung ist, dass meine Nachmieter wahrscheinlich ihr Telefon angeschloßen- und munter drauf lostelefoniert haben.
Meine Frage: Wenn ich zum 1. März gekündigt habe, kann ich dann für eine Inanspruchnahme des Anschlußes nach Kündigungsdatum belangt werden?
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Dass gar nichts gekommen ist, halte ich für, man verzeihe mir diesen Ausdruck, als nicht besonders glaubwürdig. Niemand schickt einem ohne Rechnung und mehreren Mahnungen ohne Weiteres ein Inkassobüro auf den Hals.
Und generell gesagt:
Ohne Kündigungsbestätigung einfach ausziehen im blinden Gottvertrauen, dass ja niemand mehr irgend etwas nutzen kann ist leicht naiv, tut mir leid das sagen zu müssen, ist aber so. Und dass es in die Hose gehen kann, das siehst du ja jetzt bei dir selber.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
@ Bernard.Sheyan
ja da magst du recht haben
Hinterher ist man immer schlauer. Mir wurde es telefonisch halt zugesichert, dass der Fall unter den Vorraussetzungen, die ich ich erfüllt habe (mindestens 14 Tage vor dem Umzug alle nötigen Unterlagen zusenden) abgeschlossen ist. Es war ein Fehler nicht nochmal nachzuhaken, beim nächsten Mal mach ichs auf jeden Fall.
Trotz alle dem wollte ich hier in Erfahrung bringen, ob die Argumentation, dass ein Vertrag trotz Kündigung weiterläuft, wenn der Anschluß weiter genutzt wird, rechtens ist.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Begreifst du es nicht?
Entscheidend ist das Datum, ab dem de Kündigung wirksam wird! Wenn du einfach ausziehst und der Vertrag nicht beendet ist und jemand dann damit telefoniert, dann ZAHLST DU AUCH! Denn DU bist für deinen Anschluß verantwortlich und niemand sonst? Bringe also erst mal in Erfahrung, AB WANN die Kündigung in Kraft getreten ist.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Evtl. hat umzugserprobt ja auch nicht die Frist zum 1.März eingehalten (3 Monate), sondern einfach kurz vor dem 1. März gekündigt, sodass die Kündigung 3 Monate später, also Ende Mai/Anfang Juni, wirksam wurde.
Würde die Rechnungserstellung für März, April und Mai erklären...
Ansonsten drehen wir uns im Kreis!
- Umzugserprobt muss wissen, wann er gekündigt hat
- ob die Frist eingehalten wurde
- ob bzw. was für eine Bestätigung kam
- wie er die Kündigung formuliert hat
Alles andere ist Kristallkugelstyle und bringt uns nicht weiter...
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Bernard.Sheyan Ja das habe ich begriffen und auch bereits gesagt dass ich es begriffen habe. Es gibt keinen Grund mich so anzufahren.
Ich versteh nicht, warum ab einem gewissem Level, der Ton so wirsch werden muss und die Leute patzig werden. Das ist mir schon in anderen Strängen aufgefallen. Aber gut.
Und das mit dem in Erfahrung bringen mache ich ja bereits.
Wollte mit meinem letzten Beitrag auch nur nochmal erklären warum ich dieses Forum aufgesucht habe (trotz Naivität meinerseits) und keine neuen Fragen stellen, die Frage die ich gestellt habe, wurde ja von euch schon nach euerem Kenntnisstand beantwortet. Dafür danke an alle.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#27
Guenter24
Gast
n/a
Guenter24
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zitat von Umzugserprobt
Trotz alle dem wollte ich hier in Erfahrung bringen, ob die Argumentation, dass ein Vertrag trotz Kündigung weiterläuft, wenn der Anschluß weiter genutzt wird, rechtens ist.
Ich bin kein "Rechtgelehrter" versuche aber dennoch dein Scenario darzustellen:
Du kündigts wegen Umzug vorzeitig schriftlich zum 1. März.
- hier bist Du auf Kulanz des Providers angewiesen, denn ein Umzug begründet regelmäßig derzeit kein Sonderkündigungsrecht.
Versatel akzeptiert die Kündigung aus Kulanz, aber nicht zum 1. März, sondern erst zum 1. Juni. Es wird vergeblich versucht, die monatl. Beträge für April und Mai einzuziehen.
- entsprechende Schreiben von Versatel erreichen dich nicht. Gründe unbekannt.
Du ziehst aus und kümmerst Dich um nichts mehr.
- ein Mitbewohner der ehemaligen WG benutzt weiterhin nach dem 1. März dein Versatel-Anschluß.
Da der Anschluß weiterhin benutzt wird, geht Versatel davon aus, daß dich das Schreiben mit der Kündigungbestätigung zum 1. Juni erreicht hat und daß Du dies auch so akzeptierst (zustimmendes Verhalten durch Weiternutzung).
Nachdem keine Zahlung mehr erfolgt bzw. kein Einzug mehr möglich ist, und Du auf Schreiben nicht antwortest, übergibt Versatel ihre Forderung einem Inkassobüro.
- Warum dich die Schreiben nicht erreichten, läßt sich im nachhinein nicht mehr klären.
- Zur Einschaltung eines "Schuldeneintreibes" bedarf es in deinem Falle nicht zwingend einer vorangegangenen Mahnung oder den
- Nachweis hierzu, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Zitat von Umzugserprobt
Bernard.Sheyan Ja das habe ich begriffen und auch bereits gesagt dass ich es begriffen habe. Es gibt keinen Grund mich so anzufahren.
Ich versteh nicht, warum ab einem gewissem Level, der Ton so wirsch werden muss und die Leute patzig werden. Das ist mir schon in anderen Strängen aufgefallen. Aber gut.
Wenn du zum dritten Mal wieder das Gleiche schreibst ohne auf das einzugehen, was dir gesagt wurde, dann kommen auch wir uns mehr als nur etwas verarscht vor.
Du kommst mit folgender Frage daher:
Trotz alle dem wollte ich hier in Erfahrung bringen, ob die Argumentation, dass ein Vertrag trotz Kündigung weiterläuft, wenn der Anschluß weiter genutzt wird, rechtens ist.
und das obwohl dir mehrfach gesagt wurde, dass du gar nicht wissen kannst, WANN dein Vertragsverhältnis geendet hat, da du nicht mal eine Kündigungsbestätigung bekommen hast.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Bernard.Sheyan, wie gesagt, das war nicht als weitere Frage gemeint, sondern als abschließendes Resume, warum ich dieses Forum aufgesucht hatte. Da stand kein Fragezeichen, das war eine Erklärung. Wenn man nicht gleich patzig werden würde, könnte man das auch friedlich klären.
Also ich habs verstanden, nochmal und danke an alle die mich informiert haben.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Hi Umzugserprobt,
es wurde ja nun schon sehr viel gesagt, auch dass es bisher eher auf einer spekulativen Ebene läuft. Daher wäre es gut, wenn Du mir Deine Kundendaten per pm senden könntest, dann kann ich mir das genauer anschauen, und Dir zumindest das Kündigungsdatum bestätigen.
AW: Nach Kündigungsdatum noch für Einzelverbindungsnachweise aufkommen?
Hallo Umzugserprobt,
vielen Dank für das Übersenden Deiner Kundendaten. Das einzige was mir daraus ersichtlich ist, ist dass Du Kunde eines Versatel-Kooperationspartners warst. Dementsprechend habe ich leider keine Einsicht in Deinen Datensatz und muss Dich bitten, Dich mit Deinen Fragen an den für Dich zuständigen Kundenservice zu wenden.