Im Rahmen unserer 1&1 Qualitätsgarantie haben wir hohe Leistungsstandards definiert – vor allem bei Bandbreiten und Übertragungsqualität. Bereits seit Mai 2009 wenden wir die sogenannte Leistungsgarantie an, die folgendermaßen funktioniert: Sollte sich nach der Bestellung herausstellen, dass die voraussichtlich schaltbare Bandbreite wesentlich unter der ursprünglich bestellten liegt, kontaktieren wir den Kunden aktiv, informieren ihn darüber und stellen ihm frei, in einen kleineren Tarif zu wechseln oder auch komplett zu stornieren. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Bestellungen über Kundenberater.
Gruß,
Andreas Forner
Geändert von 1und1internet (15. 04. 2010 um 15:03 Uhr).
Sehr geehrter Herr Forner,
sie scheinen ja gern zu Scherzen aufgelegt zu sein.
Ich Zitiere noch mal:
Bereits seit Mai 2009 wenden wir die sogenannte Leistungsgarantie an, die folgendermaßen funktioniert: Sollte sich nach der Bestellung herausstellen, dass die voraussichtlich schaltbare Bandbreite wesentlich unter der ursprünglich bestellten liegt, kontaktieren wir den Kunden aktiv, informieren ihn darüber und stellen ihm frei, in einen kleineren Tarif zu wechseln oder auch komplett zu stornieren.
Die anliegende Bandbreite(ca.3000 von (jaja bis zu)16000) liegt an meinem Anschluss deutlich darunter.
Kontaktiert wurde ich deswegen nicht, oder sonstiges.
Ich könnte viele Dinge hier Aufzählen, die des weiteren nicht so laufen wie es 1und1 verspricht.
Ich hatte eines der ersten Handys(für normal sterbliche) und mitlerweile den 4. Vertrag bei einem Provider, also jetzt 1und1, aber was man dort erlebt, an Service und Kompetenz über trifft bis jetzt alles da gewesene.
Ein hohn gegenüber Kunden wie mir, sind nicht nur gewisse Servicegarantien, sondern auch die dolle Werbung mit dem besten aller Service Mitarbeiter Herrn Davies.
Ich kann vielen Menschen von 1und1 nur abraten.
P.S.: Der Techniker(der Telekom) kommt jetzt schon zum gefühlten zehnten mal vorbei.
Hallo Calisto
Welchen Tarif hast du denn abgeschlossen?
Was sind die Bestandteile des Vertrags?
Gibt es diese Bestandteile auch in einem Tarif mit einer geringeren Bandbreite?
Brauchst du diese Bestandteile?
Mai 2009. War aber aus dem Brief von Herr Forner an das Forum ersichtlich
Danke, für die Antwort Bernard.
Super der Vertrag wurde 2010 abgeschlossen.
Mal zum Problem:
Zur Zeit seit ca. fast drei Wochen kein Internet und Telefon und das zum 2. mal innerhalb von vier Monaten. Soviel dazu. Dazu kommt die geringe Bandbreite von höchstens 3k von (bis zu)16k.
Ich finde es einen schlechten scherz von 1und1 seinen Kunden trotz solcher und noch anderen Dingen die passiert sind, den Kunden in dem Vertrag zu halten.
Generell ist ein in beiderseitigem Einverständnis abgeschlossener Vertrag rechtsgültig und läuft unbeschadet über die im Vertrag enthaltene Laufzeit. Es ist also mitnichten ein "halten" sondern nur ein "Erfüllen". So wie du Anspruch darauf hast, dass 1&1 den Vertrag einhält und dich beschwerst, dass es zu Störungen kommt, so kann auch 1&1 erwarten, dass du deinen Vertrag erfüllst.
Nun zu deinem Problem:
Setze eine Frist zur Behebung der Störung von 14 Tagen. Tu dies schriftlich per Einschreiben. Nach dem ergebnislosen Ablauf dieser Frist steht dir die vorzeitige Auflösung des Vertrags zu.
Zu deiner Bandbreite:
Eigentlich hätte eine Umberatung stattfinden müssen. Da der Vertrag allerdings 2010 abgeschlossen wurde und du ihn nutzt, gilt auch dieser Vertrag und läuft bis zum Ende. Da kannst du nichts machen. Und dass du mit diesen Leitungswerten nichts Besseres bekommst wurde dir ja schon nahegelegt.