Passiver Prüfabschluss (PPA)

13Antworten
  1. #1
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Früher war es doch mal so, daß die "Leitungshoheit der Telekom" an der 1. TAE endete. Daß heißt, daß also auch die 1. TAE mit PPA von der Telekom installiert wurde.
    Heute ist es aber doch so, daß die Telekom nur noch bis zum APL/Verteiler im Keller oder wo auch immer zuständig ist. Die Hausinstallation und die Monage der TAE ist Sache des Nutzer. Lediglich das Anschließen der Leitung am APL ist noch alleinige Aufgabe der Telekom.
    Da liegt es doch auf der Hand, daß immer mehr TAE-Dosen ohne PPA montiert werden.
    Was hat das in der Praxis für Folgen?
    Eine Fernmessung der Leitung ist ohne PPA nicht eindeutig möglich.
    Es muß also ein Techniker vor Ort um eine Leitungsmessung zu machen.
    Wer zahlt diesen Einsatz auch wenn eine defekte Leitung festgestellt wird.
    Wenn nicht jede Leitung mit einem PPA abgeschlossen ist, werden Fernmessungen zur Glücksache!?
    Wie sieht das in der Praxis aus?

  2. #2
    Avatar von Titoo
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Die Sache mit der Endleitung ist etwas komplizierter.

    Eine einfache Entstörung oder Montage ( sprich Adern am APL an oder umlegen, Unterbrechung in einer Unterverteilung beseitigen ) wird ja weiterhin generell durch die Telekom gemacht.
    So wie ich das weiss, ist der Vermieter bzw. Eigentümer aber dafür verantwortlich, das überhaupt erst mal eine Endleitung ( und nur diese, nicht die TAE ) gelegt wird. Die Montage der Dose wird ( wenn keine Dose vorhanden ) immer noch von der Telekom gemacht. So eine Dose ist ja auch schnell angebracht.

    Wenn die Endleitung defekt ist ( was ja meistens auf Sachbeschädigung, Brände oder sowas zurück zu führen ist ), muss die Telekom dem Besitzer ja eine Chance geben, eine andere Firma beauftragen zu können, da ja Kosten auf den Verursacher, bzw. die Versicheung zukommen.

    Auf jeden Fall, wenn ich merke, dass beim Kunden eine (1.)TAE ohne PPA angeschlossen ist, wird die getauscht.

  3. #3
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Also sollte der PPA auch weiterhin eingebaut sein.
    Das mit der "Zuständigkeit für die TAE" scheint mir aber nicht eindeutig geregelt zu sein.
    In den AGB`s von VF ist zu lesen:

    Bereitstellung des Vodafone-Paketes, Beistellpflicht des Kunden
    Vodafone stellt eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit unentgeltlich und in funktionsfähigem, dem Stand der Technik und den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechendem Zustand zur Verfügung zu stellen.

    Allerdings kann ich nichts über
    "gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechendem Zustand" finden.

    Und wie sieht es aus, wenn der Kunde, wie hier öfters zu lesen, sein Modem/Router ohne TAE anschließt, also die Ltg. direkt anklemmt?

    Das wäre ja dann zumindest bei VF eine Vertragsverletzung, weil Entgegen den Vorgaben der AGB!

  4. #4
    Avatar von Kurt_Wuffner
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Die Telekom ist heute noch bis zur 1.TAE zuständig. Kann man schon an der Leitung für eine Teilnehmeranschlussleitung (TAL) für einen Anbieter erkennen, da sie bis zur 1.TAE einschliesslich gemietet wird. Bis dorthin wird bereitgestellt und entstört.
    In der Praxis sieht es so aus, dass Hauseigentümer mittlerweile die Montage und die Reparatur der Hausinnenleitung beim Elektriker ihres Vertrauens beauftragen, der normale TAEs ohne PPA montiert.
    Das Anschliessen am APL macht, wie schon von dir erwähnt, die Telekom, denn nur sie hat durch ihre Leitungshoheit die benötigten Daten dafür. Diese TAEs, die also Verbindung zum APL haben, sieht die telekom auch bei fehlendem PPA als 1.TAE an.

    Der fehlende PPA kann die Fernmessung erschweren. Es gibt aber genügend andere Parameter bei der Fernmessung wie z.B. die Leitungslänge, -kapazität, -widerstand und Fremdspannungsmessung, NTBA und andere Endgeräte sind auch messbar, sodass also trotzdem eine etwaige Aussage möglich ist. Selbst mit eingebautem PPA ist auch keine 100% Aussage möglich. Die gemessene Leitungslänge kann z.B. mit der im System eingepflegten Leitungslänge verglichen werden. Anhand der Gegebenheiten kann man Rückschlüsse ziehen, wie z.B. Anschluss ohne Technikerbesuch freigeschaltet, beim Kunden kein Wählton, kein PPA messbar, Leitungslänge stimmt, Hochhaus. In diesem Fall würde ich dann als 1. auf "in die falsche Wohnung geschaltet" tippen. Kann aber dann doch ganz anders sein.

    Zu den Kosten:
    Die Fernmessungen können eindeutig sein. Aber die resultierenden Rückschlüsse und Aussagen sind immer ohne Gewähr. Also verhält es sich wie gewöhnlich.
    Bei einer defekten Endleitung kommt es drauf an, wie wurde sie beschädigt. Mutwillig oder bei Arbeiten aus Versehen - der Kunde trägt die Kosten für Anfahrt und eventuelle Instandsetzung. Bei TALs ist der Kunde der Anbieter. Bei unsachgemäßer Verlegung und deswegen defekt ebenso. Gar den APL in die Luft gesprengt? Der Kunde.
    Ansonsten immer die telekom. Also jegliche Leitungsunterbrechungen.
    Wenn eine unsachgemäße Anbindung des Routers zur TAL Ursache der vorliegenden Störung ist, wird eine 1.TAE gesetzt und die Rechnung geht an den Anbieter. Wenn der Endkunde das verweigert... ich glaube, dann ist der Techniker berechtigt den Auftrag mit "Kunde verweigert" zurückzugeben. Er muss, ich glaube, er darf keine Instandsetzung ohne 1.TAE ausführen.
    BG
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt alles geschrieben habe, was ich wollte und ob ich was vergessen habe.Ich war jetzt etwas langsam mit dem Schreiben, deswegen konnte ich vorherige Antworten nicht berücksichtigen. (Falls was doppelt sein sollte)

  5. #5
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Kann ich das so deuten, daß eine schadhafte/oxydierte 1. TAE kostenlos vom Telekomtechniker getauscht wird?
    In der Praxis:
    Der Techniker des Providers stellt eine schadhafte 1. TAE fest und meldet seinerseits den festgestellten Fehler an die Telekom.
    Nun kommt (hoffentlich bald ) ein Telekomtechniker und tauscht die TAE!?

  6. #6
    Avatar von Titoo
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Es kommt öfters vor, das Provider, den Fehler nicht lokalisieren können ( Leitung gut gemessen, aber trotzdem meldet der Kunde z.B. Geräusche ), dann kommen schon mal so Aufträge.

    Ansonsten kenn ich das nur, wenn der Kunde die TAE selbst zerdeppert hat.

  7. #7
    Avatar von Kurt_Wuffner
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Zitat Zitat von Guenter24
    Kann ich das so deuten, daß eine schadhafte/oxydierte 1. TAE kostenlos vom Telekomtechniker getauscht wird?
    In der Praxis:
    Der Techniker des Providers stellt eine schadhafte 1. TAE fest und meldet seinerseits den festgestellten Fehler an die Telekom.
    Nun kommt (hoffentlich bald ) ein Telekomtechniker und tauscht die TAE!?
    Sofern die 1.TAE sachgerecht installiert ist, wird sie kostenlos ausgetauscht. Damit meine ich, wenn sich die TAE irgendwo befindet, wo sie nach 1 Monat wieder oxidiert ist und der Grund dafür offensichtlich ist, dann nicht.
    Meistens habe ich das so mitgekriegt, dass die Störungsmeldung zuerst an die Telekom weitergegeben wird. Vorher wird höchstens dem Kunden ein neuer Router zugeschickt. Dann, sofern das Problem durch die Telekom nicht behoben werden konnte, kommt ein Techniker im Namen des Anbieters.

  8. #8
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    @Titoo und @Kurt_Wuffner
    in einem anderen Forum lese ich:

    nur zur info: bei einem bekannten von mir, der kunde der telekom ist, war genau der gleiche fall eingetreten. der telekom-techniker schrieb 1h + anfahrt + hardware auf und die rechnung von der telekom kam 1 woche später: 82 EUR soviel dazu...

    Quelle:telefondose defekt - wer muss für den techniker zahlen?

    Wie kann ich das nun verstehen
    Kommt es auf die Tageslaune des Telekomtechnikers an oder ist das verbindlich und eindeutig geregelt?

  9. #9
    Avatar von Titoo
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    So wie ich das lese, muss da noch was anderes gewesen sein. Weil ich brauche keine Stunde, um fest zu stellen, das eine TAE defekt ist. Für mich ist eine defekte TAE ( wenn natürlich nicht offensichtlich durch den Kunden zerstört ) immer pauschal.

    Nach Gewittern hat man es z.B. oft, das die TAEs und die dahinter hängenden Endgeräte defekt sind. Da kann der Kunde ja nichts für.

  10. #10
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Zitat Zitat von Titoo
    Für mich ist eine defekte TAE ( wenn natürlich nicht offensichtlich durch den Kunden zerstört ) immer pauschal.

    Nach Gewittern hat man es z.B. oft, das die TAEs und die dahinter hängenden Endgeräte defekt sind. Da kann der Kunde ja nichts für.
    ok... kann ich sogar bestätigen.
    Ich hatte mal einen gewaltigen Überspannungschaden durch Blitzeinschlag.
    Neben TKA, Splitter, NTBA und PC war auch die TAE geschrottet. Das Kabel TAE--Splitter war in der TAE festgebacken.
    Hier erfolgte auch ein kostenloser Austausch durch einen Telekomtechniker.
    Und das, obwohl mir das eigentlich egal gewesen wäre, denn diesen Schaden hätte die Gebäude- oder Hausratversicherung dann wohl auch noch reguliert

  11. #11
    Avatar von Cservice
    Cservice

    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Zitat Zitat von Guenter24
    ok... kann ich sogar bestätigen.
    Ich hatte mal einen gewaltigen Überspannungschaden durch Blitzeinschlag.
    Neben TKA, Splitter, NTBA und PC war auch die TAE geschrottet. Das Kabel TAE--Splitter war in der TAE festgebacken.
    Hier erfolgte auch ein kostenloser Austausch durch einen Telekomtechniker.
    Und das, obwohl mir das eigentlich egal gewesen wäre, denn diesen Schaden hätte die Gebäude- oder Hausratversicherung dann wohl auch noch reguliert
    Sofern man dagegen versichert ist, bei meinem bisher "gewaltigsten" Blitzschlag hat es sogar den APL zerlegt oder besser verschmort. Da viele defekte in der Gegend hatte ich die Leitung erstmal mit Scotchlok geflickt, weil Kunde eine Austauschtermin für den APL und TAE erst in gut einer Woche bekam.

    BG

  12. #12
    Avatar von Kurt_Wuffner
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    Zitat Zitat von Titoo
    Nach Gewittern hat man es z.B. oft, das die TAEs und die dahinter hängenden Endgeräte defekt sind. Da kann der Kunde ja nichts für.
    Bei Gewitter ist es höhere Gewalt und da greift die Versicherung der telekom bis zur 1. TAE, sofern es richtig verdatet wird. Beim Endgerät die Hausrat des Kunden, sofern nicht gemietet.
    (Für diesen Thread bin ich noch am recherchieren für eine vollständige, plausible Antwort.
    Kann nicht mehr lang dauern, denke ich)

  13. #13
    Avatar von Titoo
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Ich tausche und montiere auf jeden Fall jede TAE kostenlos. Habe von meinem Chef auch noch nie eine Rückmeldung bekommen, das ich den Auftrag kostenpflichtig hätte verdaten müssen, also gehe ich mal davon aus, dass ich alles richtig mache.

    Wenn natürlich son Depp, sein Zimmer streicht und die ganze Dose voll farbe ist ( wäre ja nicht so, als gäbe solche Leute nicht ), dann gibts natürlich eine Rechnung.

    Normalerweise gehen Dosen ja auch nur selten aus heiterem Himmel kauptt. Viel was da kaputt gehen könnte, ist ja nicht drin.

  14. #14
    Avatar von Kurt_Wuffner
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    Standard AW: Passiver Prüfabschluss (PPA)

    Ich geh mal davon aus, dass es den TE noch interessiert. Und teilweise habe ich anscheinend Müll geschrieben. Die Antworten sind auch für mich nicht gerade zufrieden stellend, aber anscheinend richtiger.

    Grundsätzlich: Die Telekom ist bis zur 1.TAE zuständig, egal ob mit oder ohne PPA, sofern ein Anschluss von ihr selbst oder eine TAL drüber läuft bzw. laufen sollte.
    Aber: Arbeiten daran sind deswegen nicht automatisch kostenlos für den Kunden.

    Zur Erklärung

    Inbetriebnahme: Die Erstversorgung ist kostenlos. Unter Erstversorgung ist zu verstehen, eine Wohnung, in der noch nie eine Endleitung vorhanden war, wie z.B. in einem Neubau. Deswegen sitzt die 1. TAE bei einem Neubau oft direkt neben dem Hauptverteiler. Damit ist die Erstversorgung gewährleistet. Eine Verlegung ins Wohnzimmer wäre also kostenpflichtig.
    Fehlt bei einem Umzug die TAE oder gar die Endleitung in der neuen Wohnung, obwohl diese Wohnung mal versorgt war (das ist für Techniker i.d.R. leicht erkennbar), ist es kostenpflichtig. Ist Endleitung und/oder 1.TAE schadhaft, wird sie bei Inbetriebnahme kostenlos instandgesetzt, vorrausgesetzt es ist kein Kundenverschulden. Kann ich mir nur so erklären, dass der Aufwand dafür in den meisten Fällen gering ist.

    Bei einer Störung: Wird der Anschluss von der Hotline für in Ordnung erklärt, muss der Kunde bei Wunsch auf Weiterbearbeitung mit Kosten rechnen. Denn egal was die Hotline sagt, sie kann nicht zu 100% sagen, wo der Fehler liegt. Liegt der Fehler irgendwo auf dem Weg von der Vermittlungsstelle zum Hauptverteiler (APL), ist die Fehlerbehebung immer kostenlos. Ist die Endleitung oder die 1.TAE beschädigt, ist der Besuch des Technikers, bei der der Fehler noch nicht behoben wurde, sondern nur diagnostiziert, schon kostenpflichtig. (Wahrscheinlich wird Titoo da jetzt Einspruch erheben))
    Für viele Kunden unverständlich: Hat der Kunde nur DSL-Probleme und das Festnetz läuft ohne Probleme und Rauschen. Und der Fehler liegt an der Endleitung oder TAE ist jeglicher Aufwand kostenpflichtig. Die Grundversorgung ist gegeben. Es gibt allzu oft Leitungen in den Häusern, die für DSL oder VDSL nicht ausgelegt sind. Da kann der Vertrag ohne Kosten für den Kunden für nichtig erklärt werden, und der DSL wird zurückgestuft, auf das was möglich ist, wenn der Kunde nicht bereit ist eine DSL-taugliche Endleitung legen zu lassen.

    Zu alldem was ich geschrieben habe: In der Praxis sieht das sehr oft ganz anders aus. Wie Titoo hier in den Beiträgen schon deutlich gemacht hat, der Telekomtechniker ist sehr oft sehr kulant, zum Vorteil des Kunden.

    Nebenbei bemerkt, ist die 1.TAE zufällig noch eine ganz alte mit nur einem F-Eingang oder eine noch ältere Konstruktion, wird diese in jedem Fall (egal ob Störung oder Inbetriebnahme), da es kein Standard ist, unaufgefordert gegen eine NFN-TAE kostenlos ausgetauscht.

    Der PPA ist in der Praxis oft wenig hilfreich. Aber manchmal hilft er doch. Wird zum Beispiel bei der Messung aus der Ferne ein Widerstandswert von etwa 230 kohm gemessen, kann man davon ausgehen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit eine Parallelschaltung von 2 1.TAEs vorliegt und da das nicht normgerecht ist, können die DSL-Probleme z.B. daher kommen. Eine Instandsetzung ist in dem Fall kostenpflichtig

    Und bitte nicht auf diesen Beitrag berufen. Alles ohne Gewähr.

    Einen schönen Sonntag an alle Informationssammler hier

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