meine Eltern haben eine 1&1 Doppelflat bestellt mit Portierung!
jetzt bekomme ich von der Telekom eine Kündigungsbestätigung und von 1&1 eine Absage das die Telekom meine Nummern nicht freigibt!
Heisst die Kündigungsbestätigung der Telekom nicht das der Portierungsauftrag stattgegeben wurde?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
stadtindianer
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AW: verschiedene Aussagen zur Portierung
Zu welchem Zeitpunkt wurde die Kündigung bestätigt?
Oft ist es so, dass der Zeitraum zwischen Anfrage auf Portierung eines neuen Anbieters, bis zum Ende der VLZ beim alten Anbieter über 90 Tage ist. Dann gibt es immer die Absage auf Portierung.
wäre ja okay wenn der Zeitraum zu lang sit aber mir bestätigt die Telekom die Kündigung also auch die Portierung und gegenüber 1&1 verweigert sie diese!
Dann müsste sie doch auch mir gegenüber die Kündigung/Portierung verweigern bzw. nicht bestatigen?!
evtl akzeptiert die Telekom die Kündigung aber die Portierung nicht das es noch über 90Tage sind! Heute nochmal bei 1&1 anrufen und in die richtige Fachabteilung verbinden lassen!
aber mir bestätigt die Telekom die Kündigung also auch die Portierung und gegenüber 1&1 verweigert sie diese
Die Telekom bestätigt dir lediglich, dass eine Portierung wie auch eine Kündigung zum 11.8. durchführbar ist.
D.h. aber noch nicht, dass eine Portierung sofort möglich ist, es wird dir lediglich die Möglichkeit bestätigt.
Ist das so schlimm?? Oder warum kannst du dich damit nicht abfinden? Das ist einfach eine Systemschwäche. Dem Kunden wird mitgeteilt, dass die Portierung natürlich nach Vertragsende möglich ist (alles andere wäre ja auch falsch). Dem Konkurrenten wird aber bis zur Erreichung des frühestmöglichen Termins für einen Portierungsantrag gesagt, dass eine Portierung nicht möglich ist.
Das ist das Standard-Prozedere. Das soll unnötigen Aufwand verhindern. Wenn jeder Portierungsauftrag eingehend geprüft würde, obwohl der Kunde einen z.B. noch 1,5 Jahre laufenden Vertrag hat, kostet das einfach nur Geld.
So wird bis zu dem Termin, an dem die Kündigungsfrist normalerweise verstrichen ist, damit gewartet, eine Portierungsmöglichkeit zu bestätigen. Erst, wenn die Kündigungsfrist vorbei ist und eine ordnungsgemäße Kündigung vorliegt, wird dem Konkurrenten nach Prüfung mitgeteilt, dass portiert werden kann.
Vorher erspart sich die Telekom (wie jeder andere Anbieter auch) den Aufwand...
aber der Portierungsauftrag bleibt bestehen oder muss ich nochmals einen stellen?
Das sollte doch alles in deinen Schreiben drinstehen, die du erhälst; Du hast einen Auftrag erteilt und so wie ich das lese ist doch von allen Seiten grünes Licht gegeben. Oder steht da irgendwo "... melden sie sich nochmal..." oder ähnliches. Vor dem Stichtag würde ich keine Pferde mehr scheu machen. Beanstanden kannst du erst, wenn zum Stichtag noch nix passiert ist.
BG
Wie nun ein gutes Dutzend Mal erklärt:
Du hast eine Kündigung geschrieben - wurde zum 11.8. akzeptiert.
Du hast einen Portierungsauftrag erteilt - wurde zum 11.8. akzeptiert.
Nur weil die Verwaltungssoftware erst nach Ablauf der Kündigungsfrist an den Mitbewerber das OK gibt, ändert das doch nichts am Ergebnis!
Davon abgesehen reicht es dicke, wenn 1&1 2-3 Monate vor Ablauf deines alten Vertrages den Auftrag erhält und dann alles weitere (Portierungsanfrage usw.) ausführt.
Ich habe schon mal Nummern zu Sipgate portieren lassen und da ging es ohne Probleme schon 3Monate vorher!
Ich habe nur die Befürchtung das ich irgendwann 2Verträge habe und zahlen muss!
Du hast fristgemäß gekündigt!
Du hast eine Kündigungsbestätigung erhalten!
Du hast einen Portierungsauftrag erteilt!
Du hast eine Bestätigung für den Portierungsauftrag erhalten, mit dem Zusatz, dass eine reale Portierung erst frühestens 90 Tage vor Ende des Vertrages möglich ist.
Wo ist dein Problem???
Das System denkt so: Portierung wird bearbeitet wenn
- der Vertrag fristgemäß gekündigt ist
- die Kündigungsfrist verstrichen ist, einfach deshalb, weil vor Ablauf der Kündigungsfrist der Kunde die Kündigung widerrufen könnte, dann wieder kündigen könnte, diese wieder widerrufen könnte, dann wieder kündigen könnte usw.
Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, kannst du zwar einmalig die Kündigung widerrufen, dann aber nicht mehr kündigen. Das bringt eine gewisse "Planungssicherheit" und vermeidet ewige Hin- und Her-Spielchen, bei denen jedes Mal Aufwand (also Kosten) entstehen.
Ist das wirklich so unfassbar kompliziert???
Wenn dir das zu hoch ist, dann nimm es doch einfach hin! Portierungsanträge können zwischen Providern erst ab 90 Tagen vor Vertragsende gestellt werden. Punkt. Aus. Ende.
Du hast deine Bestätigung und bist auf der sicheren Seite!
Das muss doch reichen!
P.S.: Und natürlich wurde zu eine, bestimmten Datum akzeptiert - wenn du zum Vertragsende gekündigt hast und der Vertrag am 11.8. endet, dann ist die Kündigung zu diesem Datum terminiert!
Warum denn?????
Du hast eine Bestätigung für den Portierungsauftrag erhalten, mit dem Zusatz, dass eine reale Portierung erst frühestens 90 Tage vor Ende des Vertrages möglich ist.
den Zusatz habe ich halt nicht erhalten, die Kündigungsbestätigung der Telekom ist ohne Datum, also keine Rückmedung gegenüber mir oder der Telekom war abgelehnt wurde!