meine Eltern haben eine 1&1 Doppelflat bestellt mit Portierung!
jetzt bekomme ich von der Telekom eine Kündigungsbestätigung und von 1&1 eine Absage das die Telekom meine Nummern nicht freigibt!
Heisst die Kündigungsbestätigung der Telekom nicht das der Portierungsauftrag stattgegeben wurde?
1&1 Stornierte meinem Auftrag aber die Telekom nimmt meine Kündigung nicht zurück!
da 1&1 die Portierung bestellt hat, kann ich diese nicht zurücknehmen!
Also irgendwas läuft bei dir sehr durcheinander!
Entweder du hast bei der Telekom gekündigt - dann kannst du diese Kündigung auch zurücknehmen.
Oder 1&1 hat für dich gekündigt - wenn diese Kündigung dann nicht akzeptiert wird (warum auch immer), bleibt der Vertrag bestehen.
Es kann aber nicht sein, dass 1&1 deinen Vertrag kündigt, dies von der Telekom nicht akzeptiert wird und du dann keinen Vertrag mehr hast....
1&1 hat ein Portierung bei der Telekom beantragt, mir wurde diese durch die Telekom bestatigt, gegenüber 1&1 lehnt diese es ab, deswegen storniert 1&1 meine Auftrag, aber die telekom lehnt den Rückzug der Kündigung ab!
aber die telekom lehnt den Rückzug der Kündigung ab!
Und spätestens da wird's mehr als seltsam, weil jeder Provider nicht nur über jeden Kunden froh ist, der seine Kündigung von sich aus zurück zieht, sondern jeder Provider Rückgewinnungsaktionen macht, um Kunden von der Stornierung ihrer Kündigung zu überzeugen....
Ruf da noch mal an, das kann doch wirklich nicht sein, dass die Telekom partout nicht will, dass du bei denen Kunde bleibst...
...jetzt bekomme ich von der Telekom eine Kündigungsbestätigung und von 1&1 eine Absage das die Telekom meine Nummern nicht freigibt!
Wurde der Telekomanschluss evtl. (vorsichtshalber ) von deinen Eltern gekündigt, anstatt nur den Portierungsauftrag an 1&1 zu schicken
Der Portierungsauftrag ist ja der Auftrag für 1&1 den Anschluss zu kündigen und die Rufnummer zu 1&1 zu portieren
Ich werde aus dem ganzen Vorgang nicht so richtig schlau
lt. 1&1 ist das nicht egal wer kündigt, das kann z.b. jetzt ein Problem gewesen sein, aber wir haben icht selbst gekündigt!
Wenn Du den Kündigungs- und Portierungsauftrag unterschrieben hast, wird das nun alles sehr problematisch.
Kündigungsberechtigt ist ja nur der Kunde selbst!
Deshalb wird ja auch das Formblatt vom neuen Anbieter (1&1) mit der Originalunterschrift an den bisherigen Anbieter (Telekom) weiter geleitet.
Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, daß auf dem Kündigungs-und Portierungsformular auch drauf steht, daß der Antragsteller versichert, auch der Vertragsinhaber zun sein.
Deine Eltern könnten jetzt bei der Telekom auf Weiterführung des Vertrages bestehen, da der Vertrag ja nicht rechtsgültig gekündigt wurde.
Ebenso und aus dem gleichen Grunde kann auch die Telekom auf die Weiterführung des Vertrages bestehen.
Ob das dann auch Nachteile für dich haben kann, da Du dich offenbar als Vertragsinhaber gegenüber 1&1 ausgegeben hast, weiß ich nicht.
Die Ablehnung der Portierung könnte m.E. ebenfalls damit zusammen hängen.
Wenn im Portierungsauftrag nicht alle Daten mit den gespeicherten Daten übereinstimmen, wird eine Portierung regelmäßig abgelehnt.
Schlußendlich kann es dann so sein, daß deine Eltern weiterhin Telekomkunde sind, weil der Vertrag ja nicht formgerecht vom Vertragsinhaber gekündigt wurde und Du einen Neuvertrag bei 1&1 hast, ohne Portierung von Rufnummern, da Du ja nirgendwo schon eine Rufnummer hast.
So wie ich das sehe, hast Du da ein kleines Chaos verursacht.
nicht das wir uns falsch verstehen. Alles wurde rechtemäßig von meinen eltern unterschrieben ich kümmere mich
das es die probleme gibt. Also ist deine argumente nicht richtig bzw. Nicht zutreffend.
Desweiteren hat die telekom den antrag ordnungsgemäß bekommen umdenken akzeptiert nur gegenüber 1&1 nicht und lehnt die rücknahme unserseits ab da der antrag von 1&1 kam