ich bin Anfang des Jahres umgezogen und wollte am neuen Wohnort meinen bisherigen DSL-Anschluss von vodafone weiter nutzen. Leider konnte vodafone den Anschluss nicht zur Verfügung stellen, Alice hingegen schon.
Kurzum habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag gekündigt. Nun stellt vodafone mir eine Abschlagszahlung für die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung, schlappe 250 Euro. Ich solle für eine Leistung zahlen, die ich gar nicht mehr erhalte!
Den Vertrag hätte ich ja fortgeführt, sofern ich meinen DSL-Anschluss auch am neuen Wohnort hätte nutzen können. Das schlimme ist, das der BGH in seiner unendlichen Weisheit dieser Abzocke auch noch die Legitimation erteilt, da ein Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, selber das Risiko dafür trage, dass er diese nicht mehr nutzen kann. Vielen Dank dafür.
Fakt ist, dass das Telekommunikationsgesetz im Juli aufgrund der Maßnahmen der EU geändert wird und die Restdauer für die Abschlagszahlung maximal einen Zeitraum von 3 Monaten betragen darf. Für mich leider zu spät, aber immerhin gibt es in der EU noch Verbraucherschützer.
Was ich sagen möchte: Finder weg von allen Verträgen mit Mindestvertragslaufzeiten!
Sucht euch einen Provider, der im Falle eines Umzuges sein Angebot aufrecht erhalten kann. Das spart viel Ärger. Von vodafone habe ich gestrichen die Nase voll!
ich bin Anfang des Jahres umgezogen und wollte am neuen Wohnort meinen bisherigen DSL-Anschluss von vodafone weiter nutzen. Leider konnte vodafone den Anschluss nicht zur Verfügung stellen, Alice hingegen schon.
Kurzum habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag gekündigt. Nun stellt vodafone mir eine Abschlagszahlung für die Restlaufzeit des Vertrages in Rechnung, schlappe 250 Euro. Ich solle für eine Leistung zahlen, die ich gar nicht mehr erhalte!
Den Vertrag hätte ich ja fortgeführt, sofern ich meinen DSL-Anschluss auch am neuen Wohnort hätte nutzen können. Das schlimme ist, das der BGH in seiner unendlichen Weisheit dieser Abzocke auch noch die Legitimation erteilt, da ein Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, selber das Risiko dafür trage, dass er diese nicht mehr nutzen kann. Vielen Dank dafür.
Fakt ist, dass das Telekommunikationsgesetz im Juli aufgrund der Maßnahmen der EU geändert wird und die Restdauer für die Abschlagszahlung maximal einen Zeitraum von 3 Monaten betragen darf. Für mich leider zu spät, aber immerhin gibt es in der EU noch Verbraucherschützer.
Du bist also noch mit einem "blauen Auge davon gekommen", da dir VF nicht die gesamt Restlaufzeit in Rechnung stellt.
Außerdem könnte VF auch für die Restlaufzeit deine Rufnummer(n) blockieren!
Damit kein falschen Gedanken auf kommen, ich bin kein VF-Mitarbeiter oder Freund, im Gegenteil, mein VF-Vertrag endet nach ordentlicher Kündigung am 14.6.2011.
Ich wollte nur die derzeitige Rechtslage aufzeigen
@Peyman
Die "unendliche Weisheit des BGH" gründet auf der Tatsache, dass jeder volljährige, vertragsfähige Mensch in Deutschland Verträge, die er abschließt, einhalten muss. Wer also einen Vertrag über 24 Monate abschließt, muss diesen auch über 24 Monate bezahlen.
Das Argument, die Gegenseite erfüllt seinen Verpflichtungen nicht, ist mehr als lächerlich.
Der DSL-Vertrag gilt für eine bestimmte Adresse. Dort wird geliefert und würde auch weiterhin geliefert. Wer den Vertrag bricht, ist der Kunde, der umzieht.
Mir fehlt daher jegliches Verständnis für die Leute, die meinen, sie müssten rechtlich einwandfreie Verträge nicht einhalten. Das ist für mich ein inakzeptables Verhalten. Wenn jeder nach gut Dünken Verträge abschließt und wieder kündigt, führt das nur zu einem Ziel: totalem Chaos.
Denn genauso, wie du deinen Vertrag mal eben aufkündigst, könnten dies auf der andere Seite dein Telefon-Anbieter, dein Strom-Anbieter, dein Gas-Anbieter oder eine Versicherungen machen.....
Du bist also noch mit einem "blauen Auge davon gekommen", da dir VF nicht die gesamt Restlaufzeit in Rechnung stellt.
Außerdem könnte VF auch für die Restlaufzeit deine Rufnummer(n) blockieren!
Damit kein falschen Gedanken auf kommen, ich bin kein VF-Mitarbeiter oder Freund, im Gegenteil, mein VF-Vertrag endet nach ordentlicher Kündigung am 14.6.2011.
Ich wollte nur die derzeitige Rechtslage aufzeigen