Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

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  1. #1
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    Standard Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Hallo zusammen,

    wir sind DSL Kunde bei 1&1. Unser Vertrag beläuft sich unter einem 16Mbit VOIP Anschluss.

    Seit wir umgezogen sind habn wir massive Problem mit dem Video on demand.
    1&1 hat festgestellt das die Leitungsdämpfung nicht in unserem Bereich in Ordnung ist.

    Die maximale Bandbreite die mir zur Verfügung gestellt werden kann sind 9,2Mbit. Das habe ich auch schriftlich von 1&1 erhalten.

    Kurz angerissen, was mich nervt ist das man nicht fristlos kündigen kann.

    Jetzt meine Frage, im Keller habe ich festgestellt, das für unseren beiden Mehrfamilienhäuser ein gemeinsamer Anschluss besteht.
    Vom Hauptanschluss vom Einspeisepunkt aus, wird ein zweite Leitung weiter in das nächste Haus durchgeschliefen.

    Bevor das Kabel im Rohr zum nächsten Haus verschwindet, kommt das Kabel aus dem Kabelkanal und wird an der Stelle sehr stark im Querschnitt regelrecht abgequetscht.

    Ich rede nicht von ein zwei Millimeter der Isolierung, sondern so arg das dass Kabel bis zur hälfte wenn nicht sogar über die Hälfte eingedrückt wird.

    Jetzt ist die Frage, kann das ein Einfluss auf die Dämpfung haben und somit auch die Probleme im ersten Haus, obwohl die Kabelbeschädigung hinter den Leitung für das ersten Haus liegt. ????


    Danke


    MacToolz

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Moin!

    Wenn eure Leitung in Ordnung ist, hat das damit nichts zu tun.

    Dass man nicht fristlos kündigen kann, hast du ja bereits erkannt und offenbar (hoffentlich) akzeptiert. Auch dein Vertrag ist nur "bis zu 16000 KBit". Mit ~ 9000 KBit bist du ja noch gut bedient. Die sind für Video on demand völlig ausreichend.

    Jeder Anschluss ist nun mal unterschiedlich. Wie hoch die Dämpfung ist, hängt von der Leitungslänge und der Leitungsdicke und vielen weiteren Faktoren ab. Von daher hast du weder Ansprüche auf die Geschwindigkeit, die du am alten Wohnort hattest, noch auf irgendeine bestimmte Geschwindigkeit - es wird das geschaltet, was möglich ist - noch auf eine außerordentliche oder gar fristlose Kündigung, da dein Provider den Vertrag vollumfänglich erfüllt.

    Erst, wenn es richtige Verbindungsabbrüche gibt, kannst du aktiv werden, eine Entstörung fordern und wenn das nicht fruchtet, mittels Fristsetzung und außerordentliche Kündigung erreichen. Aber soweit ist es ja noch lange nicht.


    Grüße,
    Julian

  3. #3
    Avatar von chk
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Wenn das weiterführende Kabel beschädigt ist, hat dies wohl keinen Einfluss auf die Dämpfung "davor".

    Zu deinem Ärger: Auch ein Wechsel zu einem anderen DSL-Anbieter würde wahrscheinlich keine Verbesserung bringen, da alle dieselbe Technik verwenden - ausser du wechselst zu KabelDeutschland & Co.

  4. #4
    Avatar von mactoolz
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Hallo zusammen,

    ich will jetzt hier keine Grundsatzdiskussion aufkommen lassen, aber in den AGB's steht mal überhaupt nichts davon, das bei einem Wohnungsitz wechsel damit zu rechnen ist das Einbussen mit zu rechnen sind. Natürlich ist mir das klar, das der neue Wohnsitz eine andere Netzqualität hat. Aber hier hat der Anbieter meiner Meinung nach die Pflicht den Kunden darauf hinzuweisen, da reichen die AGBs. Da ist auch der Anwalt der Meinung, nur dieser Punkt ist gesetzlich nicht geregelt. Daher sehr schwer sich zu wehren.

    Als nächstes, 16MBit -> 9MBit ist für mich nicht gut bedient, egal ob man die braucht oder nicht. Ich kaufe eine Dienstleistung und somit haben beide seiten sich an seine rechten und pflichten zu halten, ganz klar gereglte Sache. Keine Leistung kein Geld. Fast 50% Reduzierung zu einer Leistung die man nicht bekommt absolut nicht gerechtfertigt.
    Man könnte ja auch einfach sagen, du leistest 100% Arbeit deinem Arbeitgeber und bekommst einfach angemessenes Gehalt von fast 50%.
    Ist doch ok oder, kann man ja mit überleben. Auch wenn das Vertraglich geregelt ist oder !!!!!!!

    Wenn man wenigstens dann weil es Technisch nicht möglich ist, herabgestuft wird auf z.B. 6MBit, nein das geht natürlich nicht, man muss den Vertrag erneut auf zwei Jahre verlängern.

    Das ein anderer Anbieterwechsel keine bessere Bandbreite liefern kann ist mir schon bewusst, das Kabel in der Strasse und im Haus bleibt das gleiche.

    Naja, egal. Beim nächsten Anbieter werde ich mir das genauer die AGBs anschuen und nachfragen, selbst das nachfragen in den Callcentren ist für die Katz. Also ist man wieder in den Allerwertesten gekniffen.

    Für mich ist erstmal wichtig ob die durchgeschliffene Leitung auf die gesamten Anlage einen Einfluss hat. Was ist aber wenn geringfügige Kurzschlüssen auftauchen??? Dann hat es definitiv einen Einfluss.


    MacToolz

  5. #5
    Avatar von chk
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Ob die Kabelquetschung tatsächlich einen Einfluss hat, kann nur ein Fachmann vor Ort beurteilen. Mit den vorliegenden Angaben halte ich es für sehr unwahrscheinlich.
    Wenn z.B. von der Straße 2 Doppeladern ins Haus führen, eine DA abgezweigt wird und die zweite DA ins nächste Haus weiterläuft, dann kann dieses Kabel keinen Einfluss auf den ersten Anschluss haben, außer die erste DA ist nochmal auf das weiterführende Kabel aufgelegt, was aber ziemlich sinnfrei wäre.

  6. #6
    Avatar von mactoolz
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Hi,

    ich werde mal später ein Bild hochladen.


    MacToolz

  7. #7
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Zitat Zitat von mactoolz
    Hallo zusammen,

    ich will jetzt hier keine Grundsatzdiskussion aufkommen lassen, aber in den AGB's steht mal überhaupt nichts davon, das bei einem Wohnungsitz wechsel damit zu rechnen ist das Einbussen mit zu rechnen sind. Natürlich ist mir das klar, das der neue Wohnsitz eine andere Netzqualität hat. Aber hier hat der Anbieter meiner Meinung nach die Pflicht den Kunden darauf hinzuweisen, da reichen die AGBs. Da ist auch der Anwalt der Meinung, nur dieser Punkt ist gesetzlich nicht geregelt. Daher sehr schwer sich zu wehren.
    Also bitte, lese nochmals, was Du da geschrieben hast.
    Dann soll also dein Provider die neue Wohnung für dich aussuchen!?
    Oder dein Provider soll den neuen Wohnsitz für dich "genehmigen"

    Nebenbei: Du hättest ja auch vor dem Anmieten der Wohnung für diese Adresse eine Abfrage bzgl. der Bandbreite machen können...

  8. #8
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    @mactoolz
    Was du da zusammengeschrieben hast, hat nicht nur nicht Hand und Fuß, es ist ziemlicher Blödsinn.

    In den AGBs muss nicht verankert sein, dass bei Wohnortwechsel die Leistung sinken kann.
    Ein DSL-Vertrag wird ortsgebunden abgeschlossen. D.h. ein Umzug ist grundsätzlich ertsmal nicht vorgesehen.
    Ein Umzug liegt, wie der BGH kürzlich klar entschied, im Verantwortungsbereich des Kunden. Der BGH entschied, dass es dem Provider obliegt, bei einem Umzugsantrag des Kunden zu entscheiden, ob er a) den Anschluss umzieht und die Kosten und Bedingungen dafür festlegt oder b) den Umzug des Anschlusses gänzlich ablehnt und auf Erfüllung am ursprünglich vereinbarten Wohnort besteht (= Bezahlung durch Kunden für den Anschluss am alten Wohnort).
    Dieses ganze Vorgehen der Provider, die Anschlüsse umzuziehen, ist daher Kulanzsache! Das solltest du dir klar machen. Dass der Vertrag eine neue Laufzeit erhält liegt daran, dass dein Provider extra für dich am neuen Wohnort wieder eine Leitung mieten muss. Das kostet viel Geld. Die Finanzierung eines solchen Anschlusses ist bei den meisten Tarifen auf 24 Monate angelegt. Sprich: nach 24 Monaten hat der Provider die Kosten wieder drin. Daher die neue VLZ von 2 Jahren nach Umzug.

    Ein weiterer grundsätzlicher Fehler in deiner Denke ist die "Leistungsreduzierung um 50 %". Du hast nicht eine Dienstleistung "gekauft", du hast ein Dienstleistungspaket bestenfalls "gemietet". In diesem Paket ist u.a. eine DSL-Leitung mit "bis zu 16 MBit" enthalten - das wird definitiv in deinen AGBs stehen.
    Dieses "bis zu" bedeutet, dass du das technisch maximal mögliche an Speed bekommst, was stabil synchronisiert werden kann. Diese Formulierung ist notwendig, da jeder Anschluss auf der vor Ort beruhenden physikalischen Bedingungen anders reagiert und nicht vorhersehbar ist, was genau an Speed nutzbar am Router ankommt.
    Von daher hattest du einerseits einfach Glück, am alten Wohnort die 16 MBit voll nutzen zu können, andererseits ist es jetzt einfach ein bissl Pech, dass "nur" 9 MBit nutzbar sind. Daran kann aber niemand was ändern.
    Und da in deinem Vertrag "bis zu" steht, du dies vor Abschluss gelesen und verstanden hast (das bestätigst du ja mit der Unterschrift) und der Provider seinen teil des Vertrages einhält, ja dir sogar durch den Umzug auf Kulanzbasis entgegengekommen ist, hast du weder Grund noch irgendeine Erfolgsaussicht, da etwas dran zu drehen.
    Auch dein Anwalt übrigens nicht. Das BGH-Urteil ist eindeutig. Vielleicht kennt dein Anwalt das nicht, kannste ihm ja mal schicken, findest du hier im Forum.

    DSL heißt "Breitband" und "Breitband" ist allgemein definiert als Übertragungsrate von 384 KBit oder mehr.
    D.h. dein Provider erfüllt seine Pflichten, sobald dir 384 oder mehr KBit am Router zur Verfügung stehen.


    Grüße,
    Julian

  9. #9
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Zitat Zitat von Schrippe
    D.h. dein Provider erfüllt seine Pflichten, sobald dir 384 oder mehr KBit am Router zur Verfügung stehen.
    Wenn der Anbieter keine Mindestbandbreite garantiert, stimmt das Leider. Anders sieht es bei Komplettanschlüssen aus, da würde ich einen 384er Anschluss nicht unbedingt als Breitband bezeichnen.

  10. #10
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Zitat Zitat von fribous
    Wenn der Anbieter keine Mindestbandbreite garantiert, stimmt das Leider.
    Und das tut doch nur die Telekom, oder?
    Zitat Zitat von fribous
    Anders sieht es bei Komplettanschlüssen aus, da würde ich einen 384er Anschluss nicht unbedingt als Breitband bezeichnen.
    Weil? Wo ist der Unterschied zu "nicht-komplett"? DSL bleibt doch DSL und Breitband bleibt Breitband...!?

    Grüße,
    Julian

  11. #11
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Zitat Zitat von Schrippe
    Und das tut doch nur die Telekom, oder?
    Ja, das Stimmt!

    Zitat Zitat von Schrippe
    Weil? Wo ist der Unterschied zu "nicht-komplett"? DSL bleibt doch DSL und Breitband bleibt Breitband...!?
    Weil ein Komplettanschluss mit 384 kbit/s unbrauchbar ist und deshalb von den Anbietern nicht geschaltet wird. 1536 kbit/s ist da die Mindestgrenze.

    Es gibt aber über die Definition was Breitband ist, unterschiedliche Ansichten. Einige sprechen ab einer Verfügbarkeit von 128 kbit/s von Breitband, die anderen sagen das Breitband an 2048 kbit/s beginnt. Da gibt es zum Beispiel die ITO (International Telecommunication Union) die sagt, das man bei 2048 kbit/s von Breitband sprechen kann. So Richtig festgelegt ist da aber gar nichts. Eigentlich ist der Begriff "Breitband" eine Politische Definition.

  12. #12
    Avatar von Kurt_Wuffner
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Zitat Zitat von fribous
    Weil ein Komplettanschluss mit 384 kbit/s unbrauchbar ist und deshalb von den Anbietern nicht geschaltet wird. 1536 kbit/s ist da die Mindestgrenze.

    Es gibt aber über die Definition was Breitband ist, unterschiedliche Ansichten. Einige sprechen ab einer Verfügbarkeit von 128 kbit/s von Breitband, die anderen sagen das Breitband an 2048 kbit/s beginnt. Da gibt es zum Beispiel die ITO (International Telecommunication Union) die sagt, das man bei 2048 kbit/s von Breitband sprechen kann. So Richtig festgelegt ist da aber gar nichts. Eigentlich ist der Begriff "Breitband" eine Politische Definition.
    Ich habe den Eindruck, dass in D überwiegend Breitband mit der geringst möglichen DSL-Geschwindigkeit gleichgesetzt wird. Also ab 384 kbit sei Breitband.

  13. #13
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    @Kurt
    So sehe ich das auch, bzw. habe das bisher so gesehen.

    @fribous
    Danke für die Infos!

    Bezogen auf diesen Fall bleibt es aber auch dann dabei, dass sich der TE nicht beschweren kann - 9 MBit sind fernab jeder unteren Grenze...


    Grüße,
    Julian

  14. #14
    Avatar von mactoolz
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Hi Schrippe,

    also was du erzählst mit deinem BGH ist nur mal so garnicht ganz richtig.

    Hier geht es in erster Linie um die Hardware die man bekommt und der Vertrag bleibt weiterhin bestehen, außer es es nicht möglich auch Technischen gründen DSL von diesem Anbieter zu nutzen. Schon mal was von "Einschränkung vom Persönlichleitsrecht" gehört.

    Also darf hier niemand verbieten nur wegen einem Telefonanschluss seinen Wohnungswechsel vorzunehmen.

    Desweiteren hast du nicht richtig gelesen. Mein erster Ansatz war eine fristlose Kündigung. Die würde nur funktionieren wenn ich die Produktpalette was angeboten wird mehr als zwei Stufen unterschritten wird.

    Natürlich habe ich damals vor dem Wechsel mich umgeschaut ob dort 16Mbit zur Verfügung stehen. Die hatte ich auch, nur wenn du dich mit Netzwerk auskennst weist du das Video on Demand auf einer anderen Protokollebene liegt und dann die 16Mbit nicht 16MBit als Anforderung für VOD nichts nutzen.

    Das heißt man zockt bei einem Wohnungswechsel mit seinem DSL Anschluss.

    Und deine Aussage zu "von bis zu" ist sowas mal was von daneben. Hört sich so an als würdest selber bei solchen unangenehmen Provider arbeiten.

    Ich sag es nochmal, du würdest dich am meisten ärgern das du dann mal plötzlich mal ein Gehalt von "bis zu" erhälst. Super oder ...

    In den AGBs steht auch nichts davon drin das ich irgendwelche Kosten für eine Umzug tragen muss. Der Anbieter hat damit zu rechnen das innerhalb von solchen Laufzeiten ein Wohnungswechsel stattfinden wird. Daher bleibt der Vertrag auch Gnadenlos bestehen, außer du ziehst in die Wüste.

    Technisch liegst du auch total falsch, es kann bis auf das kleinste Bit berechnet werden was ich doch so super Synchronsiert habe, sogar zu Stoßzeiten. Schonmal was was von Netzberechnung und Netzauslastung gehört. Meinst du die legen einfach mal ein Käbelchen in die Strasse und lassen laufen.

    Lächerlich was ich da von dir höre .....


    MacToolz

  15. #15
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Zitat Zitat von mactoolz
    Hi Schrippe,

    also was du erzählst mit deinem BGH ist nur mal so garnicht ganz richtig.

    Hier geht es in erster Linie um die Hardware die man bekommt und der Vertrag bleibt weiterhin bestehen, außer es es nicht möglich auch Technischen gründen DSL von diesem Anbieter zu nutzen. Schon mal was von "Einschränkung vom Persönlichleitsrecht" gehört.

    Also darf hier niemand verbieten nur wegen einem Telefonanschluss seinen Wohnungswechsel vorzunehmen.
    "Laut einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können DSL-Kunden ihren Vertrag nicht vorzeitig kündigen, wenn sie umziehen - auch dann nicht, wenn der Provider am neuen Wohnort keinen DSL-Anschluss anbieten kann."
    Quelle:
    DSL-Ärger: Umzug ist kein Kündigungsgrund - News - CHIP Online

  16. #16
    Avatar von stadtindianer
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Zitat Zitat von mactoolz
    Und deine Aussage zu "von bis zu" ist sowas mal was von daneben. Hört sich so an als würdest selber bei solchen unangenehmen Provider arbeiten.
    Da ist es wieder. Schrippe, kannst du dir nicht mal einen anderen Arbeitgeber suchen
    Aber mal im Ernst, das ist wieder typisch, kaum erhält man eine Antwort, die einem nicht gefällt, abeitet der Beantworter der Frage bei einem Provider.
    Zitat Zitat von mactoolz
    In den AGBs steht auch nichts davon drin das ich irgendwelche Kosten für eine Umzug tragen muss. Der Anbieter hat damit zu rechnen das innerhalb von solchen Laufzeiten ein Wohnungswechsel stattfinden wird. Daher bleibt der Vertrag auch Gnadenlos bestehen, außer du ziehst in die Wüste.
    Spätestens bei der Beauftragung des Umzuges wird dir von allen Providern mitgeteilt, dass Kosten auf dich zukommen. Bei 1&1 hast du die Möglichkeit dich zu entscheiden ob du einer Vertragsverlängerung von 24 Monaten zustimmst, und somit der Umzug kostenlos ist, oder ob der Vertrag so weiterläuft wie bisher und kostenpflichtig ist.
    Zitat Zitat von mactoolz
    Technisch liegst du auch total falsch, es kann bis auf das kleinste Bit berechnet werden was ich doch so super Synchronsiert habe, sogar zu Stoßzeiten. Schonmal was was von Netzberechnung und Netzauslastung gehört.
    Du schreibst schon wieder Blödsinn.
    Zitat Zitat von mactoolz
    Meinst du die legen einfach mal ein Käbelchen in die Strasse und lassen laufen.
    Hast du eine Ahnung, wie lange diese "Käbelchen" schon in der Straße liegen?
    Zitat Zitat von mactoolz
    Lächerlich was ich da von dir höre .....
    Wenn du Schrippes Meinung für so lächerlich hältst, willst du dann wissen, was andere von deinen Fragen halten?

  17. #17
    Avatar von wagnerd
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Ach ja, es ist immer wieder schön, wie weit doch verbraucherorientiertes Wunschdenken und a) die vertragliche Gestaltung und b) technische Gegebenheiten auseinanderliegen.

    Kurz und knapp:
    - du hast einen Vertrag mit einer Bandbreite von bis zu 16000!
    - Der läuft, wenn auch langsamer als die maximale Bandbreite, stabil
    - Umzugskosten enstehen natürlich auch für den Provider eines DSL-Anschlusses. und die bestehen nun mal aus dem Portwechsel, ggf. einer Ab- und Anschaltung, Montage etc. Alles nachzulesen bei der Bundesnetzagentur. Und wenn ein Anbieter in Dich bzw. deinen Umzug richtig Geld investiert, dann will er auch bitteschön noch ein Bißchen was an dir verdienen.

    Wenn die Verkabelung tatsächlich so ist, wie du sie beschreibst, wäre interessant, ob und wie die Dämpfung im "ersten" Haus ist. ist sie da immens niedriger, liegt eine Beschädigung der Leitung tatsächlich nahe. Wenn es sich allerdings um eigene Verkabelung handelt und die Telekom nicht mit dem Anschluß des zweiten Hauses betraut wurde, glaube ich nicht, daß sie oder auch dein Provider sich darum kümmern werden. das ist dann deine Sache.

    Und: Es ist immer wieder interessant, wie emotional doch einige Leute werden, wenn sie nicht zu ihrer hundertprozentigen Zufriedenheit "bedient" werden. und genau uns diesem Grund gibt es zum Beispiel die "bis-zu-Klauseln". Weil die Menschen, die sich zum Beispiel um physikalische Zusammenhänge wenig Gedanken machen (müssen), die ersten beim beschweren sind. Weil sie die Zusammenhänge nicht kennen.

  18. #18
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Technische Auswirkung Telefonanschluss Keller ...

    Ich denke es ist alles gesagt. mactoolz gehört offensichtlich zu den Menschen, die z.B. meinen, ein rechtlich einwandfrei erfüllter Vertrag könne nichtig werden, wenn einem ein Pups quer sitzt...
    Oder die meinen, wenn sie das bitte schön verlangen, dass dann der Provider entgegen den physikalischen Grundgesetzen technisch etwas realisieren muss, was schlicht weg einfach und ergreifend nicht funktioniert. Aber Kunde König steht natürlich über der Physik, ist klar.


    @mactoolz
    Du schreibst dir da irgendwelche Tatsachen zusammen, die nicht mal weder Hand noch Fuß haben, diese Tatsachen sind noch viel schlimmer verstümmelt! Dazu noch eine Beratungsrenitenz vom Feinsten!
    Wahrscheinlich solltest du mal ein Praktikum bei einem Provider machen, damit du lernst und verstehst, was alles technisch geht und was nicht, was Geld kostet und was nicht und vor allem was rechtlich geht und was nicht.
    Für dich trifft ja nicht mal zu, dass du Recht hast und nur das Recht bekommen ein zweites Paar Schuhe ist. Du bist mehr als im Unrecht und wir müssten in Deutschland das komplette Rechtssystem inkl. der herrschenden Physik ändern, um deinen angeblichen Ansprüchen auch nur im Entferntesten gerecht werden zu können...


    Also, beschäftige dich mit der Materie, bis du's geschnallt hast, dann lies noch mal diesen Thread und dann denk noch mal ausführlich drüber nach. Vielleicht erlangst du ja dann zumindest ein bissl Erkenntnis....

  19. #19
    Avatar von mactoolz
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    Hallo,

    also mal ein Abschlusswort von mir.

    Das der BGH das kurzer Hand einen neuen Beschluss gefasst hat, ja sorry ich lese nicht jeden Tag was dort beschlossen wird.

    Ich will nochmal darauf zurück, die Technischen Bedingungen sind alle möglich das muss man wohl ganz klar sagen. Ansonsten sind wir rückständig der weiter Entwicklung. Klar ist ob der Provider die Kosten und Nutzen in Kauf nimmt ist das eine. Stand aber auch nicht zu Debatte.

    Scheiß egal wie lang das Kabel ist, egal wie alt das Kabel ist. Das Kabel kann einwandfrei gemessen werden. Ich glaube einfach nicht das jemand sich mit der Materie für Berechnung der Netzqualität auskennt.

    Was unsere Kabel im Haus anbelangt ist wohl klar das die Eigentümer dafür verantwortlich sind. Das war aber auch nicht das Thema hier.

    Aber wieso kommt den die Telekom als Netzeigentümer und misst die Dämpfung bis in die Wohnung. Wieso kann die komischer weise heraus finden das die erste Dose in der Wohnung nicht richtig mit dem richtigen Widerstand verklemmt ist.

    Komisch oder, mit der Dämpfung kann man nicht schon mal vorab sagen wie viel an Bandbreite zur Verfügung steht. Der Provider weis aber auch nicht wie viele DSL Kunden an einem Knoten gerade geschaltet sind und wie viel das Netz hergibt. Ne können die nicht. Die machen das alle PI * Daumen oder ...

    Also wenn alle diese Voraussetzungen ein Provider nicht stellen kann und prüfen kann dann läuft da mal was absolut falsch.

    Ich will auch garnicht darauf hinaus das ich darauf bestehe den Umzug umsonst zu bekommen, das war er auch, alles wunderbar.

    Fakt ist einfach, die AGBs sind schwammig, das mal ganz klar. Klar ist auch, wenn jemand seine Leistung nicht bringt wird egal an welcher Stelle auch immer bei dem jenigen der seinen Pflichten nicht nachkommt die Beine lang gezogen. Das kann niemand von der Hand weisen und das weis man auch.

    Aber die ganze Vertrags schiene mit Handy und DSL etc. sind alle nicht klar geregelt, warum müsste dann der BGH dort nachkarten und das erst regeln und klar stellen.

    Unser Anwalt hat auch gesagt das die AGBs immer schwammig sind und immer Ärger im nachhinein gibt wenn es zu Problemen führt. Aber gut ist ja auch ein schlechter Anwalt in euren Augen. Macht nichts.

    Fakt ist aber, es hätte einen Rechtsstreit geben können aber 1&1 ist von seinem Beitragssatz herunter gegangen.

    Die Art der Anbieter ist heute definitiv, lass uns doch mit dem Kunden vor Gericht gehen. Das ist der Trend so wie es heute läuft. Nichts anderes.
    Aber das stimmt ja auch nicht weil sind ja alle blöde DSL Kunden und die verursachen unnütze Zeitaufwände auf den Gerichten. Ich vergass.

    Ich erwähne es nochmal und zum letzen mal, bring weniger Leistung auf deiner Arbeitsstelle, mal was dabei rauskommt. Ob das dann genau so toleriert wird.

    MacToolz

  20. #20
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

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    Du solltest Politiker werden, denn Du beherrscht die Kunst mit vielen Worten nichts zu sagen/schreiben

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