ich ziehe zum 01.08. um. Mein Telekom-Vertrag läuft noch bis Juli 2012. Jetzt sagt mir die Callcenter-Dame, dass sich durch den Umzug die Laufzeit wieder um 24 Monate verlängern würde.
Ist das tatsächlich so?
Aus meiner Sicht wird doch die Dienstleistung aufgrund des bestehenden Vertrages weiterhin erbracht, nur an einem anderen Ort. Mit dem Umzug ist keine Umstellung, wie z.B. Wechsel zu VDSL oder so verbunden.
ich ziehe zum 01.08. um. Mein Telekom-Vertrag läuft noch bis Juli 2012. Jetzt sagt mir die Callcenter-Dame, dass sich durch den Umzug die Laufzeit wieder um 24 Monate verlängern würde.
Ist das tatsächlich so?
Aus meiner Sicht wird doch die Dienstleistung aufgrund des bestehenden Vertrages weiterhin erbracht, nur an einem anderen Ort. Mit dem Umzug ist keine Umstellung, wie z.B. Wechsel zu VDSL oder so verbunden.
ist aber so.
Die vertragliche Leistung ist an der vertraglich festgelegten Adresse zu erbringen.
Nun ziehst Du aber um und damit ändert sich ein Bestandteil deines Vertrages, die "Lieferadresse".
Und so ein Umzug ist halt micht nur eine Adressänderung in den Unterlagen des Anbieters,
son dern da ist schon mehr zu machen.
Mache Anbieter verlangen eine Umzugsgebühr und andere machen eben einen Neuvertrag wegen Vertragsänderung.
Ein BGH-Urteil geht sogar soweit, daß ein Vertrag nicht mal vorzeitig wegen Umzug gekündigt werden kann, wenn am neuen Wohnort nicht mal DSL verfügbar ist.
Dann kann ich ja gleich auf VDSL umsteigen. Freu mich schon drauf festzustellen, dass VDSL 25 dann effektiv nur 10Mbit bringt.
Eigentlich wollte ich so schnell wie möglich zu Kabel Deutschland wechseln. Bis Juli letzten Jahres habe ich an der Adresse nämlich die 32Mbit Leitung von denen gehabt, die bis zu 38 gebracht hat und einwandfrei lief. Aber das kann ich mir ja wohl abschminken.
Weil ich letzten Sommer auf einen Bauernhof gezogen bin und es hier nur die Wahl zwischen einer 1000er von der Telekom oder der Versatel gibt. Und bei der Versatel war ich bereits langjähriger, unzufriedener Kunde.
Wenn es dir das wert ist, kannst du dich ja aus dem Telekom-Vertrag evtl. "freikaufen". Musst du mal nachfragen, ob die Telekom das macht.
Dann würdest du die noch ausstehenden Grundgebühren auf einen Schlag bezahlen und der Vertrag würde aufgelöst.
Wenn die sich darauf nicht einlassen, kannst du auch noch den Vertrag nicht umziehen und einfach auslaufen lassen (während du natürlich weiter monatlich bezahlst). Dann musst du ihn nur fristgemäß kündigen und kannst an deinem neuen Wohnort direkt was anderes bestellen...
Es ist oft so, wenn der Kunde diese Praktik mit einem Neuvertrag über 24 Monate nicht akzeptiert - daß es plötzlich möglich war, daß der alte Vertrag an neuer Adresse weiter geführt wurde.
So oder so möchte Telekom bei einem Umzug diese rund 60 Euro Anschlußgebühr - das ist auch völlig o.k..
Für die Weiterführung (sprich keine neuen 24 Monate Laufzeit) empfehle ich, dies nicht einfach so zu akzeptieren, sondern mitzuteilen, daß Du keinen Neuvertrag möchtest - entweder alte Laufzeit etc. oder Kündigung zum Laufzeitende 2012 - und man soll Dir den alten Vertrag an neuem Wohnort bestätigen. Und zwar schriftlich.
Alles schriftlich - auch Dein Anliegen.
Für den Wechsel zu VDSL:
VDSL 25 wird geschaltet zwischen 16700 und 25000.
Ich werde den Umzug ganz einfach mal per Einschreiben beantragen, und freundlich bitten, dass es keinen Neuvertrag gibt und es bei der bisherigen Laufzeit bleibt.
Die 22,90 EUR für KDG im ersten Jahr würde ich dann zusätzlich zahlen.
Wenn die sich darauf nicht einlassen, kannst du auch noch den Vertrag nicht umziehen und einfach auslaufen lassen (während du natürlich weiter monatlich bezahlst). Dann musst du ihn nur fristgemäß kündigen und kannst an deinem neuen Wohnort direkt was anderes bestellen...
Grüße,
Julian
Bekommen die Nachmieter hier dann nicht Probleme, weil der Anschluss nicht freigegeben wird, oder so?
Sonst wäre das natürlich auch noch eine Alternative.
Das genannte BGH-Urteil bezieht sich auf einen Fall, wo ein Kunde in ein Gebiet gezogen ist, in welchem die Tcom die Leistung nicht anbieten konnte !!!
Es gibt ein weiteres Urteil (von einem Amtsgericht), in welchem genau diese Praxis der Tcom als unzulässig gewertet wurde. Der Kunde zog um und wollte, wei es auch technisch möglich gewesen wäre, den Vertrag am neuen Wohnort weiterführen. Die Tcom hat hier ihr Lügenmärechen vom "muss ein neuer Vertrag her" erzählt, daraufhin hat der Kunde ausserordentlich gekündigt.
Die Tcom hat geklagt und verloren.......
Und 2. (viel wichtiger): Amtsgerichtsurteile sind einen feuchten Dreck wert, wenn man sie auf andere Fälle übertragen möchte. Jeder Amtsrichter kann den identischen Fall anders entscheiden.
Sprich: da hat der Kunde schlichtweg Glück gehabt, dass der Amtsrichter so geurteilt hat. Ein Zimmer weiter hätte der Kollege des Richters evtl. genau anders geurteilt...
Und 2. (viel wichtiger): Amtsgerichtsurteile sind einen feuchten Dreck wert, wenn man sie auf andere Fälle übertragen möchte. Jeder Amtsrichter kann den identischen Fall anders entscheiden.
Sprich: da hat der Kunde schlichtweg Glück gehabt, dass der Amtsrichter so geurteilt hat. Ein Zimmer weiter hätte der Kollege des Richters evtl. genau anders geurteilt...
Sorry, dass ich mir den Link nicht in die Hosentasche gesteckt habe....
Das BGH-Urteil bezieht sich aber auch auf einen ganz speziellen Fall, der mit der Thematik Umzug und angeblich notwendiger Neuvertrag gar nichts zu tun hat.
Die übliche Reaktion, wenn man eine Antwort erhält, die einem nicht passt (aber stimmig ist).
Zitat von schorschi123
AG Lahr, Urteil vom 10.12.2010 ...
Das ist immer noch ein Amtsgerichtsurteil, das kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden; das behandelt einen Einzelfall und hat keine gesetzgeberische Wirkung (im gegensatz zum BGH-Urteil). Jedes Gericht - selbst das gleiche - kann in einem (vermeintlich) gleichartigen Fall anders entscheiden.
Die Vertragslaufzeit bei Umzug ist so wie sie ist in den AGBs geregelt, die du anerkannt hast. Somit hast du dich auch mit dem Procedere beim Wohnortwechsel einverstanden erklärt und die Vorgehensweise der Telekom ist somit bindend für dich bis ein Gericht in deinem speziellen Fall anders entscheidet. Das Urteil ist dann aber, wie das eines jeden Amtsgerichtes auch, nur für deinen speziellen Fall gültig und hat weder gesetzgeberische noch grundsätzliche Wirkung.
Auch das BGH-Urteil betrifft einen ganz speziellen Fall.
Aber das vergessen die Tcom-Trolle gerne mal.
In dem BGH-Urteil wurde ausgeurteilt, dass ein Kunde Pech hat, wenn er umzieht und am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist, er kann dann nicht ausserordentlich kündigen. Das ist ja so dann auch ok.
Dies betrifft in keinster Weise den Fall, dass ein Kunde umzieht und den Vertrag am neuen Wohnort ganz einfach und anständig weiterführen will.
Das kann nicht nur sein, das ist so. Ein Klagetroll, wegen denen die Gerichte permanent mit irgend einem Scheiß überlastet sind. nur weil die Jungs nicht einsehen (wollen), dass es Verträge und Vertragsrahmenbedingungen gibt, die auch für sie gelten. Meistens bekommen sie vom Gericht eins auf den Deckel, wenn der Provider mal entscheidet, dass es die Sache wert ist, der Lerneffekt ist jedoch stets Null
Denke es ist eher anders rum.
So mancher Provider versucht es erst mal mit Druck und wenn er merkt, dass der Kunde sich wehrt und auf sein Recht besteht, dann gibt er klein bei...