Vertragslaufzeit bei Umzug

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  1. #1
    Avatar von bender68
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    Standard Vertragslaufzeit bei Umzug

    Hallo,

    ich ziehe zum 01.08. um. Mein Telekom-Vertrag läuft noch bis Juli 2012. Jetzt sagt mir die Callcenter-Dame, dass sich durch den Umzug die Laufzeit wieder um 24 Monate verlängern würde.

    Ist das tatsächlich so?

    Aus meiner Sicht wird doch die Dienstleistung aufgrund des bestehenden Vertrages weiterhin erbracht, nur an einem anderen Ort. Mit dem Umzug ist keine Umstellung, wie z.B. Wechsel zu VDSL oder so verbunden.

  2. #21
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von schorschi123
    So mancher Provider versucht es erst mal mit Druck ...
    Vertrag ist Vertrag.
    Zitat Zitat von schorschi123
    ... dann gibt er klein bei...
    Nicht unbedingt - das ist bisweilen eine einfache Abschätzung von Kosten und Nutzen, da wiegen der Ertrag aus der (zu erwartenden) Restlaufzeit des Vertrags die Kosten nicht auf, die daduch enstehen, dass sich jemand mit dem Vorgang befassen muss (Bindung von Arbeitskraft).

    G., -#####o:

  3. #22
    Avatar von schorschi123
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Naja,
    dann lies mal hier, wie es ausgeht, wenn man sich gegen die "Bei Umzug muss ein neuere Vertrag gemacht werden"-Masche der Tcom (und anderer Provider) wehrt....


    Umzug mit der Telekom? Vertragsrecht Forum 123recht.net

  4. #23
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    @schorschi
    Wenn du darauf hinaus willst, dass man auch den Vertrag "ruhen" lassen kann und die restlichen Grundgebühren Monat für Monat zahlen kann, ohne den Vertrag umzuziehen, hast du natürlich Recht.

    Da muss jeder selbst entscheiden, ob er lieber Geld für nix bezahlt oder die Laufzeitverlängerung akzeptiert und dafür die Leistung nutzen kann.

  5. #24
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    @schorschi123
    Nichts anderes als das, welches ich in meinem letzten Posting dieses Threads geschrieben habe.

  6. #25
    Avatar von schorschi123
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Schrippe
    @schorschi
    Wenn du darauf hinaus willst, dass man auch den Vertrag "ruhen" lassen kann und die restlichen Grundgebühren Monat für Monat zahlen kann, ohne den Vertrag umzuziehen, hast du natürlich Recht.

    Da muss jeder selbst entscheiden, ob er lieber Geld für nix bezahlt oder die Laufzeitverlängerung akzeptiert und dafür die Leistung nutzen kann.
    Nein,
    muss man eben nicht, man kann mit seinem Vertrag und der alten MLZ umziehen, mann muss eben weder einen neuen Vertrag abschliessen, noch den alten weiter bezahlen am alten Wohnort.

  7. #26
    Avatar von schorschi123
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von MariaR
    @schorschi123
    Nichts anderes als das, welches ich in meinem letzten Posting dieses Threads geschrieben habe.
    Richtig,
    aber anscheinend wollen das manche irgendwie nicht wahrhaben...

  8. #27
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Ich glaube, du denkst mit Gesetzen, die es noch nicht gibt.

    Es soll evtl. vllt. eingeführt werden, dass Verträge, die umgezogen werden, keine neue Laufzeit haben dürfen. Beschlossen ist das aber nicht.

    Zudem scheinst du ebenso das BGH-Urteil nicht zu kennen, das kürzlich gesprochen wurde. Dieses besagt, dass ein Umzug eine Vertragsverletzung durch den Kunden darstellt. Da DSL-Anschlüsse ortsgebunden abgeschlossen werden, obliegt es laut BGH dem Provider, zu entscheiden
    - ob sie den Anschluss überhaupt an die neue Adresse umziehen
    - oder ob sie dies verweigern und auf Erfüllung am ursprünglich vereinbarten Ort bestehen.
    Wenn der Provider dann dem Umzug des Anschlusses zustimmt, stellt dies eine Kulanzregelung dar, deren Bedingungen natürlich dann vom Provider diktiert werden können. Und wenn der Provider verlangt, dass für den Umzug ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss, dann ist dies, so der BGH, sein gutes Recht.
    Wenn der Kunde das dann nicht will, muss er die ausstehenden Gebühren für den Vertrag zahlen.

    Von daher ist deine Argumentationslinie für'n Popo. Denn letztendlich obliegt es dem Provider, welche Variante er zulässt. Man zahlt also entweder für einen Anschluss, den man nicht mehr nutzen kann (da er am alten Standort verbleibt) oder man muss zu den diktierten Konditionen am neuen Wohnort einen neuen Vertrag abschließen.

  9. #28
    Avatar von kalkfell
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Ich hatte das Problem auch gerade. Obwohl es dazu bereits ein Urteil gibt (s.o. und dann auch Amtsgerichtes Minden, Aktenzeichen 21 C 405/09. Ich habe leider nur eine Pressemeldung dazu:
    Vertrag untergejubelt - Grund zum Klagen | Mindener Tageblatt - Minden Aktuell) ignoriert die Telekom alles, was man persönlich an sie schreibt. Einfach aufhören zu zahlen und klagen lassen, wie blatzerl schreibt, war keine Alternative, weil die Telekom dann weder den Anschluß und schon gar nicht die Nummern freigibt.

    Also habe ich einen Anwalt gebeten, denen zu schreiben (Ja, das kostet schon so 1-200 €, aber mein Haß auf die Telekom war stärker. Außerdem rechnet die Telekom genau damit, daß niemand einen Anwalt beauftragt.) Nach einer Woche war die Antwort da: Der Vertrag sei damit begründet, daß ich jetzt DSL16000 statt DSL6000 hätte (eine Erhöhung hatte ich aber gar nicht bestellt, ich hatte nur um Übertragung der alten Leistungen bei alter Mindestvertragslaufzeit gebeten) und daß man sich aber "um die Angelegenheit zu verkürzen" mit dem alten Vertragsende "einverstanden erklärt". Man habe sich aber erlaubt, die Leistung wieder auf "6000 k/bits" (Ja, so steht das da!) zu kürzen. Man nehme damit auch gleich eine Kündigung vor und der Vertrag ende dann automatisch zur alten Mindestvertragslaufzeit. Der Brief ist etwas länger und enthält ein paar Gemeinheiten, die einerseits lächerlich sind, andererseits die Frage aufkommen lassen, was das für Menschen sind, die dort arbeiten.

    Ich werde den Schriftwechsel noch der Netzagentur und einer Verbraucherzentrale schicken. Zu neuen Klagen und Urteilen wird es ja nicht mehr kommen, weil die Telekom sofort kündigt, wenn ihnen ein Anwalt schreibt.) Diese offensichtlich und völlig absichtlich rechtswidrige Praxis ist empörend! Auch für mich ist das ein Grund, nie wieder irgendeinen Vertrag mit der Telekom oder ihren Töchtern abzuschließen.

    Eigentlich gehört das Thema meiner Meinung nach ins Telekommunikationsgesetz. Der Telefon- und Internetanschluß sollte, wie alle Infrastrukturverträge (Gas, Strom, Heizung...) mit dem Auszug zu kündigen sein und fertig. Und die Mindestvertragslaufzeit sollte grundsätzlich, zumindest als Wahlmöglichkeit, 12 Monate betragen können.

  10. #29
    Avatar von hannilop
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Amtsgerichturteile sind fürs klo !!!!
    das sollte man langsam wissen...

    lg

  11. #30
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von kalkfell
    Eigentlich gehört das Thema meiner Meinung nach ins Telekommunikationsgesetz. Der Telefon- und Internetanschluß sollte, wie alle Infrastrukturverträge (Gas, Strom, Heizung...) mit dem Auszug zu kündigen sein und fertig. Und die Mindestvertragslaufzeit sollte grundsätzlich, zumindest als Wahlmöglichkeit, 12 Monate betragen können.
    Die folge wäre eine wesentliche Erhöhung der monatlichen Gebühren bzw. des Bereitstellungspreis würde sich merklich erhöhen.
    Bei der Schaltung des Anschlusses gibt der Provider dem Kunden gewissermaßen einen Kredit in dem unter anderem die Kosten für die Miete bei dem Technikanbieter, die Hardware die evtl. zur Verfügung gestellt wird und die Kosten für die Schaltung enthalten sind.
    Dieser Kredit ist so kalkuliert, das der Kunde über die MVLZ mit einem teil seiner monatlichen Gebühren diesen Kredit abträgt.

    Wenn dies nicht mehr möglich wäre, bzw. nicht mehr kalkulierbar wäre, müssten diese Kosten bei der Bereitstellung direkt beglichen werden.

    Außerdem kann man Strom/Gas-Verträge nicht mit dem DSL-Anschluss vergleichen. Bei den Strom/Gas-Verträgen wird eine Ware geliefert und der Anschluss muss nicht verändert werden. Auch muss bei einem Anbieterwechsel kein Handschlag an der Technik gemacht werden.

    Bei Telefon/DSL-Verträgen handelt es sich aber um eine Dienstleistung, bei der bei jedem Vertragswechsel auch Tätigkeiten an der Technik durchzuführen sind, was natürlich auch Geld kostet. Dem Kunden wird ein Dienst und keine Ware zur Verfügung gestellt.

  12. #31
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von 45grisu
    Außerdem kann man Strom/Gas-Verträge nicht mit dem DSL-Anschluss vergleichen. Bei den Strom/Gas-Verträgen wird eine Ware geliefert und der Anschluss muss nicht verändert werden.
    Und im Normalfalle ist auch davon auszugehen, daß der Nachfolger weiterhin diese Leistungen bezieht vom selben Anbieter bezieht.

  13. #32
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Der Strom/das Gas wird ja nur durch das Netz durchgeleitet.
    Ich sehe das ganze sowieso nur als Preistreiberei, da der strom/das Gas irgendwo produziert wird und bis zum Kunden geleitet wird. Ob da jetzt ein anderer Anbieter was mit zu schaffen hat oder nicht.

  14. #33
    Avatar von kalkfell
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von hannilop
    Amtsgerichturteile sind fürs klo !!!!
    das sollte man langsam wissen...

    lg
    Immerhin hat die Telekom so viel Angst vor Amtsgerichtsurteilen, daß sie sich sofort "kulant" zeigen, wenn Post vom Anwalt kommt.

  15. #34
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von kalkfell
    Immerhin hat die Telekom so viel Angst vor Amtsgerichtsurteilen, daß sie sich sofort "kulant" zeigen, wenn Post vom Anwalt kommt.
    Du meinst also, daß wenn dir zwei oder drei Fälle bekannt sind, daß das dann ausreichend ist, davon auszugehen, daß sich die Telekom immer so verhält!?
    Außerdem hat das mit "Angst" ganz bestimmt nichts zu tun.

  16. #35
    Avatar von kalkfell
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Guenter24
    Und im Normalfalle ist auch davon auszugehen, daß der Nachfolger weiterhin diese Leistungen bezieht vom selben Anbieter bezieht.
    Nein. Ich habe bisher immer zu den Umzügen den Stromlieferanten gewechselt. Und für das Netz, auch für die "letzte Meile" wird die Telekom genau so bezahlt wie die Netzbesitzer bei Strom und Gas. Die Telekom nutzt hier nur die Möglichkeit, die Kunden mit dem Netz zu erpressen. Also ob die Stadtwerke als Netzbetreiber sagen würden, man bekommt keinen Storm, weil das Netz leider nicht funktioniert, außer, man schließt den Stromvertrag auch mit den Stadtwerken ab und nicht mit Greenpeace. So macht das nämlich die Telekom. Die Hotline sagt auch ganz offen: "Natürlich gibt es an ihrem Standort DSL, aber nur, wenn sie den Vertrag mit uns abschließen und nicht mit dem Wettbewerber. Deshalb haben wird dem Wettbewerber auch geschrieben, daß es an ihrem Standort kein DSL gibt." Durch dieser Erpressung kam ich nämlich damals überhaupt zur Telekom und jetzt werde ich sie endlich los
    Ich hab also oben noch vergessen, daß es außerdem nötig wäre, daß der Netzbetreiber eine Versorgungsverpflichtung hat, wie die Stadtwerke bei Strom. Man sollte der Telekom das Netz übrigens wegnehmen und neutral vermarkten. Wenn man einem Gauner eine Waffe gibt, wird er sie auch benutzen.

  17. #36
    Avatar von kalkfell
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Guenter24
    Du meinst also, daß wenn dir zwei oder drei Fälle bekannt sind, daß das dann ausreichend ist, davon auszugehen, daß sich die Telekom immer so verhält!?
    Außerdem hat das mit "Angst" ganz bestimmt nichts zu tun.
    Doch. Mit Angst vor noch mehr ach so unwichtigen Amtsgerichtsurteilen.
    Wenn Du in den Foren suchst, findest Du viele Fälle. Vielleicht hätte auch gereicht, wenn ich selbst etwas hartnäckiger gewesen wäre, aber ich bin ein friedfertige Mensch und streite mich nicht gern. Dafür sind Anwälte da.
    Und übrigens kommt es nicht darauf an, ob jemand auf Amtsgerichte pfeift sondern darauf, daß das Verhalten der Telekom systematisches Unrecht ist, was mal leicht einsieht, wenn man nicht bei der Telekom arbeitet.

  18. #37
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Soweit ich mich erinnern kann, haben Strom und Gas keine Mindestvertragslaufzeiten

  19. #38
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von kalkfell
    Und übrigens kommt es nicht darauf an, ob jemand auf Amtsgerichte pfeift sondern darauf, daß das Verhalten der Telekom systematisches Unrecht ist, was mal leicht einsieht, wenn man nicht bei der Telekom arbeitet.
    Kann es sein, daß Du eine Telekom-Phobie hast!?

    Ich bin weder Telekom-Kunde, noch habe ich je in meinem Leben für die Telekom gearbeitet.
    Nein, auch nicht für die Deutsche Bundestpost!

  20. #39
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von kalkfell
    Nein. Ich habe bisher immer zu den Umzügen den Stromlieferanten gewechselt.
    Ich habe meinen Strom- oder Gas-Lieferanten bisher nur gewechselt, wenn dies mit einem besseren Preis verbunden war!
    Der Sinn, beim Umzug immer den Stromlieferanten zu wechseln, erschließt sich mir nicht.

  21. #40
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von kalkfell
    Immerhin hat die Telekom so viel Angst vor Amtsgerichtsurteilen, daß sie sich sofort "kulant" zeigen, wenn Post vom Anwalt kommt.
    Ist eher eine Kosten / Nutzenfrage. Wenn die Anwaltskosten das übersteigen, was sie an dir verdienen, dann lassen sie dich gehen. Also sollten sich die "Siegertypen" in den diversen anderen Foren nicht so wichtig vorkommen. Und es kann JEDERZEIT aber so was von voll ins Auge gehen. Da helfen dann auch keine coolen Sprüche aus dem Forum mehr was.

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