ich ziehe zum 01.08. um. Mein Telekom-Vertrag läuft noch bis Juli 2012. Jetzt sagt mir die Callcenter-Dame, dass sich durch den Umzug die Laufzeit wieder um 24 Monate verlängern würde.
Ist das tatsächlich so?
Aus meiner Sicht wird doch die Dienstleistung aufgrund des bestehenden Vertrages weiterhin erbracht, nur an einem anderen Ort. Mit dem Umzug ist keine Umstellung, wie z.B. Wechsel zu VDSL oder so verbunden.
Man muss mal das klein gedruckte lesen im Urteil.
Die Telekom war hier nur zu dumm.
Hätte Sie gesagt ja du kannst den Anschluss zu gleichen Bedingungen am neuen Standort fortetzen und wir nehmen für die Umstellung 99 € hätte der
Richter zu gunsten der Telekom entschieden.
Und da muss man dem Richter recht geben, es ist nicht nachvollziehbar warum die Telekom einen Vertrag NEU los laufen lassen möchte.
Allerdings ist ein AG Urteil nichts Wert, warum die Telekom dort keine Berufung eingelegt hat weiß man nicht.
Auch nicht ob das Urteil des AG Rechtskraft erlangen konnte kann man nicht sehen, die T-Com könnte ja Rechtsmittel eingelegt haben.
Zieht der Kunde aber um wo es nichts gibt bleibt er im Vertrag drin lt. BGH und das ist ein Grundsatzurteil was für die Ag bindet ist und wenn es der Ag nicht macht wird sich das LG dann darüm kümmern und es korregieren.
Beim Strom wird aber nicht umgeschaltet. Das Stromnetz ist ein starres Netz.
Deshalb sind bei einem Stromanbieterwechsel auch keine Schaltarbeiten nötig.
Beim Strom werden nur die Stromkontigente gehandelt. Im Prinzip bekommt der Netzbetreiber von dem Stromanbieter den Strom bezahlt den er an den Kunden des Stromanbieters liefert.
Im Telefonnetz ist das ganze etwas anders.
Wenn ein neuer Anschluss geschaltet wird oder wenn ein Netzanbieter gewechselt wird oder wenn ein Umzug ansteht, muss im Netz geschaltet werden. Dadurch entstehen Kosten, die der Netzbetreiber an die eigenen Kunden bzw. an die anderen Provider weitergibt.
Deshalb ist das ganze ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.
Allerdings ist ein AG Urteil nichts Wert, warum die Telekom dort keine Berufung eingelegt hat weiß man nicht.
Ja,
warum eigentlich nicht, wenn die Angelegenheit doch soooo klar ist ??
Lieber 5% ziehen lassen mit alter MLZ und 95% einschüchtern und verarschen mit einem Neuvertrag....
Ja,
warum nicht Berufung einlegen, seeeehr gute Frage, wo man doch sonst so konsequent mit Seiler&Kollegen jedem Cent nachjagt.....
Sollte es einen Grund dafür geben ?? Die Angst vor einem BGH-Urteil ??
Lieber ein AG-Urteil, welches ja nix Wert ist im Raum stehen lassen.....
Deshalb ist das ganze ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.
Richtig. Der Vergleich wäre dann passend, wenn jeder Verbraucher-Anschluss ein eigenes Kabel zum Kraftwerk oder zur Trafo-Station des jeweiligen EVU hätte.
Habe mehrmals bei der Tcom um Bestätigung gebeten, dass unser Vertrag beim anstehenden Umzug am neuen Wohnort mit der alten MLZ (Mitte 2013) weiterlaufen kann, dies wurde mehrfach verneint, das wäre nicht möglich.
Habe dann ausserordentlich zum Umzugsdatum den Vertrag gekündigt mit Hinweis auf das AG-Urteil.
Asche auf mein Haupt. Ich habe meine Unterlagen (https://www.dsl-forum.de/vertragslauf...tml#post139673) noch nicht an die Netzagentur und die Verbraucherzentrale gegeben. Mach ich aber noch. Dieser Quatsch muß endlich aufhören. Ich hoffe, es gibt da mal noch ein höheres Urteil.
Habe mehrmals bei der Tcom um Bestätigung gebeten, dass unser Vertrag beim anstehenden Umzug am neuen Wohnort mit der alten MLZ (Mitte 2013) weiterlaufen kann, dies wurde mehrfach verneint, das wäre nicht möglich.
Habe dann ausserordentlich zum Umzugsdatum den Vertrag gekündigt mit Hinweis auf das AG-Urteil.
Und welches Ergebnis/welche Antwort zur ausserordentlichen Kündigung von der Tcom erhalten ?
Und welches Ergebnis/welche Antwort zur ausserordentlichen Kündigung von der Tcom erhalten ?
Ja, das wird leider das Problem werden. Man muß selbst juristisch aktiv werden. Die Telekom akzeptiert einfach keine Briefe oder Kündigungen sondern führt den Vertrag so weiter, wie sie es will. "Es tut uns leid, aber wir lassen einfach alles so, wie es jetzt ist. Da können Sie schreiben, was sie wollen."
Erst wenn ein Anwalt einen Brief schreibt, reagieren sie, weil sie wissen, daß das nicht viele machen und sich leisten können und daß es sonst wieder ein Urteil gibt. Am Besten wäre es, man macht es genau so, beendet die Zahlung, also den Vertrag selbst zum alten Vertragsende und läßt die Telekom dann klagen, wenn sie will. Das werden sie aber nicht machen, weil sie wissen, das sie wie immer unterliegen. Aber dann hat man gar keinen Anschluß und die Nummern sind auch weg.
Aber dann hat man gar keinen Anschluß und die Nummern sind auch weg.
Das interessiert mich schon lange nicht mehr. Ich habe irgendwann zu einem VoIP Anbieter meine Rufnummer portiert. Bei mir wird immer nur der DSL Anschluss gewechselt.
Das werden sie aber nicht machen, weil sie wissen, das sie wie immer unterliegen. Aber dann hat man gar keinen Anschluß und die Nummern sind auch weg.
Das finde ich zum Beispiel Schade, denn dann bekämmen Leute, die vertragsbrüchig werden auch mal eine auf die Nuss. Weil so Mancher denkt, Verträge und AGBs müssen prinzipiell nur vom Provider eingehalten werden, der werte Kunde kann ja tun und lassen, was immer ihm beliebt.
Erst wenn ein Anwalt einen Brief schreibt, reagieren sie, weil sie wissen, daß das nicht viele machen und sich leisten können und daß es sonst wieder ein Urteil gibt.
Halte ich für ein Gerücht. Tatsächlich kommt es schon mal öfters vor, dass ein Kunde sich zum Anwalt bemüht. Es ist nicht so, dass die Telekom sich bewusst über geltendes Recht hinwegsetzt, in der Hoffnung, der Kunde setzt sich nicht zur wehr.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es hierum, dass der Kunde umzieht aber keine neue MVLZ am neuen Standort wünscht. Rein juristisch, hat er dort im Moment Pech. DSL-Verträge sind noch standortgebunden, der Umzug stellt lediglich eine Sonderkündigung durch die Telekom dar, welche angeboten wird, sofern am neuen Standort gewisse Voraussetzungen gegen sind. Z.B. ein Telekomvertrag mit einer MVLZ.
Demnächst wird Gesetzesentwurf verabschiedet, der dass innerhalb des Telekommunikationsgesetz regeln wird. Ab dann muss nach einem Umzug der alte Vertrag weitergeführt werden. Bis dahin, kann die Telekom ihr altes Prozedere allerdings weiterführen, wie es in den AGB steht.
Die Meldung kann man so als glaubhaft bezeichnen, da man diese Auskunft auch unter anderem an der Telekomhotline erhält. Das lässt den Schluss zu, dass die Mitarbeiter dort Intern bereits informiert wurden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es hierum, dass der Kunde umzieht aber keine neue MVLZ am neuen Standort wünscht. Rein juristisch, hat er dort im Moment Pech. DSL-Verträge sind noch standortgebunden, der Umzug stellt lediglich eine Sonderkündigung durch die Telekom dar, welche angeboten wird, sofern am neuen Standort gewisse Voraussetzungen gegen sind. Z.B. ein Telekomvertrag mit einer MVLZ.
So ein Schmarrn, ich als Kunde will doch gar nicht kündigen, ich möchte meinen Vertrag einhalten. Dafür zahle ich ja auch eine Gebühr für den Umzug.
Aber ich lasse mir keinen Neuvertrag mit neuer MLZ ans Bein binden.
Das ist verrasche hoch Zehn, schon vor 4 Jahren habe ich mir das nicht bieten lassen und dann gings doch, den Vertrag zur alten MLZ weiterlaufen zu lassen.
So ein Schmarrn, ich als Kunde will doch gar nicht kündigen, ich möchte meinen Vertrag einhalten. Dafür zahle ich ja auch eine Gebühr für den Umzug.
Für den Umzug zahlst du keine Gebühr, sondern für die Bereitstellung. Wie bei einem Neuanschluss. Letztendlich sind DSL-Verträge standortgebunden. Ein "Umzug" ist vom Prozess hier nichts weiter, außer einer Sonderkündigung mit anschließender Neubereitstellung (und eben dass die Rufnummer mitgenommen wird, sofern selbe ONKZ bzw. dass die TOID übertragen wird), die Telekom verkauft dass Ganze dann als "Umzugsservice".
Kannst du akzeptieren, oder auch nicht. Wird aber an der Realität vorerst nichts ändern.
Wie die Realität aussieht, ist etwas unter Umständen etwas völlig anderes als AGBs oder Urteile, die in ÄHNLICHEN Fällen gefällt wurden.
a) wenn ein Provider sich mit einzelnen Kunden kulant einigt, ist das eine Einzelfallgeschichte. es hat niemand Anspruch auf Kulanz! Und wenn ich die Aussagen mancher hier im Forum so lese, glaube ich nicht, daß ich als Mitarbeiter des Providers gewillt wäre, von meinem (wenn vorhanden) Spielraum zugunsten des Kunden Gebrauch zu machen. Wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es nun mal zurück!
b) Es wird immer so bleiben, daß es im Zweifelsfall auf eine Einzelfallentscheidung hinausläuft. Wer es in seinem speziellen Fall besser weiss, dessen Fall wurde schon verhandelt. Alles andere ist reine Spekulation und nicht aussagekräftig. Spart euch das!
c) stell dir mal folgendes Szenario vor (auch wenns nicht passieren würde): es geht um einen kleinen, regionalen Provider. Der Chef dieses Ladens beschliesst, er zieht jetzt fort aus deiner Gegend und nimmt sein Equipment einfach mit. Dann stehst du ohne Anschluss da. Blöd, nicht? Das wäre im Endeffekt das Selbe. Würdest du nicht auch auf einer Erfüllung des Vertrages bestehen?