In seinem
Urteil AZ III ZR57/10 hat der Bundesgerichtshof BGH höchstrichterlich entschieden, dass ein Umzug keinerlei Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Man hat nicht einmal dann ein Recht zur Kündigung, wenn dort überhaupt kein DSL zur Verfügung gestellt werden kann. Der BGH ist das zweithöchste Gericht Deutschlands gleich nach dem Bundesverfassungsgericht und seine Urteile haben Grundsätzlichkeit, sind also für alle gleich oder ähnlich gelagerten Fälle bindend!
Kein Amtsgerichtsurteil, das diesem Urteil zuwider läuft hat irgend einen Bestand.
Ist das jetzt mal ganz klar und eindeutig auch bei dem Vollpfosten angekommen, der uns hier als Forentrolle betitelt?
Wenn also die Telekom deine Kündigung angenommen hat, so ist das Kulanz. Jetzt kapiert?
So langsam bekommt man hier nen Hals bei der Flut von Hobbyjuristen, die meinen sich die Teile von AGBs raussuchen zu können, die ihnen passen und den Rest einfach für Ungültig erklären.