Vertragslaufzeit bei Umzug

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  1. #1
    Avatar von bender68
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    Standard Vertragslaufzeit bei Umzug

    Hallo,

    ich ziehe zum 01.08. um. Mein Telekom-Vertrag läuft noch bis Juli 2012. Jetzt sagt mir die Callcenter-Dame, dass sich durch den Umzug die Laufzeit wieder um 24 Monate verlängern würde.

    Ist das tatsächlich so?

    Aus meiner Sicht wird doch die Dienstleistung aufgrund des bestehenden Vertrages weiterhin erbracht, nur an einem anderen Ort. Mit dem Umzug ist keine Umstellung, wie z.B. Wechsel zu VDSL oder so verbunden.

  2. #61
    Avatar von schorschi123
    schorschi123 ist offline

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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Natürlich,
    die Tcom, die jeden Cent von Seiler und Kollegen mit aller Härte eintreiben lässt, die macht bei sowas auf Kulanz.....
    Kulanz wird hier immer gepostet, wenn die Argumente ausgehen.

    Schon vergessen, dass es hier bereits ein Urteil gegen die Tcom gab, eben genau über dieses Szenario, wo der Kunde Recht bekam und die ausserordentliche Kündigung von einem Amtsgericht (klar, "nur" ein AG) bestätigt wurde ??

    Warum denn keine Berufung ?? Angst vor einem höheren, gleichlautenden Urteil ??

    Lasst Euch ruhig weiter über den Tisch ziehen, die Tcom und ihre Forentrolle, die immer wieder die gleichen Stammtischparolen herunterleiern werden es Euch danken !!!

  3. #62
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von schorschi123
    Natürlich,
    die Tcom, die jeden Cent von Seiler und Kollegen mit aller Härte eintreiben lässt, die macht bei sowas auf Kulanz.....
    Kulanz wird hier immer gepostet, wenn die Argumente ausgehen.

    Schon vergessen, dass es hier bereits ein Urteil gegen die Tcom gab, eben genau über dieses Szenario, wo der Kunde Recht bekam und die ausserordentliche Kündigung von einem Amtsgericht (klar, "nur" ein AG) bestätigt wurde ??

    Warum denn keine Berufung ?? Angst vor einem höheren, gleichlautenden Urteil ??

    Lasst Euch ruhig weiter über den Tisch ziehen, die Tcom und ihre Forentrolle, die immer wieder die gleichen Stammtischparolen herunterleiern werden es Euch danken !!!
    Was für ein Kraut hast Du denn geraucht!?

  4. #63
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von schorschi123
    Schon vergessen ...
    Ja, kann man vergessen. AG-Urteile haben keine nachhaltige Wirkung.
    Zitat Zitat von schorschi123
    Warum denn keine Berufung ??
    Sich mit dem Fall zu befassen und derlei Maßnahmen zu ergreifen bindet Arbeitskraft und kostet damit mehr als das, was der Vertrag in seiner Restlaufzeit an Ertrag abwirft.

    G., -#####o:

  5. #64
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von schorschi123
    Kulanz wird hier immer gepostet, wenn die Argumente ausgehen.
    Was ist es nach deiner Meinung denn. Solange es nur ein AG Urteil gibt ist es eine Einzelfallentscheidung und die Telekom braucht sich in einem anderen gleichartigen Fall nicht daran zu halten. Erst ein BGH Urteil würde die Probleme ändern. Hier steht keiner auf der Seite der Telekom. Wir sind alle Kunden, aber wir leben in der Realität.

  6. #65
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    In seinem Urteil AZ III ZR57/10 hat der Bundesgerichtshof BGH höchstrichterlich entschieden, dass ein Umzug keinerlei Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Man hat nicht einmal dann ein Recht zur Kündigung, wenn dort überhaupt kein DSL zur Verfügung gestellt werden kann. Der BGH ist das zweithöchste Gericht Deutschlands gleich nach dem Bundesverfassungsgericht und seine Urteile haben Grundsätzlichkeit, sind also für alle gleich oder ähnlich gelagerten Fälle bindend!
    Kein Amtsgerichtsurteil, das diesem Urteil zuwider läuft hat irgend einen Bestand.

    Ist das jetzt mal ganz klar und eindeutig auch bei dem Vollpfosten angekommen, der uns hier als Forentrolle betitelt?

    Wenn also die Telekom deine Kündigung angenommen hat, so ist das Kulanz. Jetzt kapiert?

    So langsam bekommt man hier nen Hals bei der Flut von Hobbyjuristen, die meinen sich die Teile von AGBs raussuchen zu können, die ihnen passen und den Rest einfach für Ungültig erklären.

  7. #66
    Avatar von schorschi123
    schorschi123 ist offline

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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    In seinem Urteil AZ III ZR57/10 hat der Bundesgerichtshof BGH höchstrichterlich entschieden, dass ein Umzug keinerlei Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Man hat nicht einmal dann ein Recht zur Kündigung, wenn dort überhaupt kein DSL zur Verfügung gestellt werden kann. Der BGH ist das zweithöchste Gericht Deutschlands gleich nach dem Bundesverfassungsgericht und seine Urteile haben Grundsätzlichkeit, sind also für alle gleich oder ähnlich gelagerten Fälle bindend!
    Kein Amtsgerichtsurteil, das diesem Urteil zuwider läuft hat irgend einen Bestand.

    Ist das jetzt mal ganz klar und eindeutig auch bei dem Vollpfosten angekommen, der uns hier als Forentrolle betitelt?

    Wenn also die Telekom deine Kündigung angenommen hat, so ist das Kulanz. Jetzt kapiert?

    So langsam bekommt man hier nen Hals bei der Flut von Hobbyjuristen, die meinen sich die Teile von AGBs raussuchen zu können, die ihnen passen und den Rest einfach für Ungültig erklären.
    Jaja,

    bete nur weiter die Tcom an und deren (!) AGB......
    Ich lebe in der Realität und lasse mir halt solch Wunschdenken und Kundenverarsche nicht bieten.

  8. #67
    Avatar von PotaHari
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Jaja,

    bete nur weiter die Tcom an und deren (!) AGB......
    Ich lebe in der Realität und lasse mir halt solch Wunschdenken und Kundenverarsche nicht bieten.

    Solche Sätze liest man recht oft, meistens dann wenn jegliche Argumente abhanden gekommen sind, man allerdings immer noch auf seiner längst widerlegten oder absurden Meinung beharren möchte. Natürlich gibt es diese in verschiedenen Variationen. Bei dir fehlt nur noch die Unterstellung, wir würden alle bei der Telekom arbeiten, dann wäre das Klischee perfekt. Gibt es einen psychologischen Ausdruck für krankhafte Sturheit?

    Ob du in der Realität lebst steht außer Frage. Da du aber prinzipiell jegliche Argumente deiner "Diskussionspartner" ignorierst, scheint es deine ganz Eigene zu sein.

  9. #68
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von PotaHari
    Solche Sätze liest man recht oft, meistens dann wenn jegliche Argumente abhanden gekommen sind, man allerdings immer noch auf seiner längst widerlegten oder absurden Meinung beharren möchte. Natürlich gibt es diese in verschiedenen Variationen. Bei dir fehlt nur noch die Unterstellung, wir würden alle bei der Telekom arbeiten, dann wäre das Klischee perfekt. Gibt es einen psychologischen Ausdruck für krankhafte Sturheit?

    Ob du in der Realität lebst steht außer Frage. Da du aber prinzipiell jegliche Argumente deiner "Diskussionspartner" ignorierst, scheint es deine ganz Eigene zu sein.
    Und die Fäkalsprache wird auch immer wieder gerne genommen!

  10. #69
    Avatar von Accessdenied
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Tach,
    um nochmal sachlich zu werden...

    Die TKG-Novelle wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht !!!
    Ist also ab morgen (und auch nicht früher) rechtskräftig !!!

    Und ich melde morgen meinen Umzug bei der Telekom an !!!

  11. #70
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Accessdenied
    Tach,
    um nochmal sachlich zu werden...

    Die TKG-Novelle wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht !!!
    Ist also ab morgen (und auch nicht früher) rechtskräftig !!!

    Und ich melde morgen meinen Umzug bei der Telekom an !!!
    Kann aber sein, daß die neue Gesetzeslage für Dich noch keine Gültigkeit hat.
    Üblicherweise gibt es bei solchen Regelungen Übergangsfristen und gelten auch nur für Verträge, die nach Gültigkeit der gesetzlichen Regelung abgeschlossen wurden.

    Vermutlich werden die ISP auf die neue Regelung mit höheren Umzugsgebühren reagieren.

  12. #71
    Avatar von Accessdenied
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Lieber Guenther,

    a 1) Ich gehöre zu denjenigen, die überlegen, ehe sie posten.
    Der Gesetzteil (§ 46, Absatz 8 ) der die Regularien für den Umzug enthält ist ab Mitternacht gültig ! KEINE ÜBERGANGSFRIST, bzw. Frist lautet: Tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und den haben wir ab Mitternacht ! Fakt !

    a 2) Schwachsinn... (und gelten auch nur für Verträge, die nach Gültigkeit der gesetzlichen Regelung abgeschlossen wurden)
    Diese Regelung gilt sogar für Verträge die 1900 geschlossen worden wären (wenns denn schon DSL gegeben hätte)

    a 3) Ebenfalls Unsinn (Vermutlich werden die ISP auf die neue Regelung mit höheren Umzugsgebühren reagieren), auch das ist im Gesetz geregelt-Die Kosten für den Umzug dürfen die Kosten für einen Vertragsneuabschluss nicht übersteigen ! Steht da auch drin. Vielleicht solltest du das mal lesen.

    Sorry für meinen Ton. Aber ich mag es nicht, wenn Leute ohne Kenntnis des Sachverhaltes erstmal alles mies reden. Was die Fakten sind weißt du jetzt, ansonsten schau nach. Oder - haben das nicht schon andere vermutet, arbeitest du bei der Telekom ? Dann kanns natürlich etwas länger dauern bis das angekommen ist.

    AD

  13. #72
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Accessdenied
    Die Kosten für den Umzug dürfen die Kosten für einen Vertragsneuabschluss nicht übersteigen ! Steht da auch drin.
    Ein Betrag dafür ist aber nicht festgesetzt. Dann werden Vertragsneuabschlüsse eben auch teurer. Wir erhöhen die einmalige Bereitstellungsgebühr und schon passt es.

  14. #73
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Accessdenied
    Lieber Guenther,

    a 1) Ich gehöre zu denjenigen, die überlegen, ehe sie posten.
    Der Gesetzteil (§ 46, Absatz 8 ) der die Regularien für den Umzug enthält ist ab Mitternacht gültig ! KEINE ÜBERGANGSFRIST, bzw. Frist lautet: Tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und den haben wir ab Mitternacht ! Fakt !

    a 2) Schwachsinn... (und gelten auch nur für Verträge, die nach Gültigkeit der gesetzlichen Regelung abgeschlossen wurden)
    Diese Regelung gilt sogar für Verträge die 1900 geschlossen worden wären (wenns denn schon DSL gegeben hätte)

    a 3) Ebenfalls Unsinn (Vermutlich werden die ISP auf die neue Regelung mit höheren Umzugsgebühren reagieren), auch das ist im Gesetz geregelt-Die Kosten für den Umzug dürfen die Kosten für einen Vertragsneuabschluss nicht übersteigen ! Steht da auch drin. Vielleicht solltest du das mal lesen.

    Sorry für meinen Ton. Aber ich mag es nicht, wenn Leute ohne Kenntnis des Sachverhaltes erstmal alles mies reden. Was die Fakten sind weißt du jetzt, ansonsten schau nach. Oder - haben das nicht schon andere vermutet, arbeitest du bei der Telekom ? Dann kanns natürlich etwas länger dauern bis das angekommen ist.

    AD
    Und ich mag Leute nicht, die mich mit "lieber" anschreiben, mich aber gar nicht kennen und daher auch nicht wirklich meinen können, was sie schreiben.
    Auch bin ich nicht schwul, also spar dir dein "lieber"lieber...

    Ich mag Leute nicht, die sich hier auf Vorschriften oder dergl. berufen, diese sie nicht mal per Link den Lesern zugänglich machen wollen/können.

    Und nur Sache:
    Ich habe die Novelle mal überflogen, für ein intensives durcharbeiten war mir das Werk nun wirklich zu gewaltig.
    Jedoch fand ich hier:
    https://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ge...e,rwb=true.pdf
    auf Seite 174
    (...)
    Mit der Neuregelung in § 46 Abs. 1 Satz 3 wird das abgebende Unternehmen verpflichtet, bei einem Fehlschlag
    des Wechsels die ursprüngliche Versorgung des Teilnehmers bis zu einem erneuten Wechselversuch
    zunächst wieder herzustellen. Zur Umsetzung der Regelung bedarf es technischer und organisatorischer
    Umsetzungsmaßnahmen seitens der Unternehmen. Außerdem können Anpassungen der Entscheidungen
    der BNetzA im Bereich der Marktregulierung bzw. ergänzende Festlegungen im Bereich der
    Nummerierung bzw. des Kundenschutzes notwendig werden.
    Mit der Übergangsfrist wird ein angemessener
    und europarechtlich noch vertretbarer zeitlicher Umsetzungsrahmen eingeräumt.

    Also muß es irgendwo in dieser 175seitigen Novelle auch Passus mit Übergangsfristen geben.

    Merke:
    Überlegen alleine genügt nicht, man muß auch zum richtigen Ergebniss kommen.

    Zu deiner "Telekom-Theorie":
    Ich stehe weder in beruflicher noch in geschäftlicher Beziehung mit der Telekom und meine Sympathien für die Telekom sind wohl eher neutral bis negativ anzusehen.


  15. #74
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Rohrnetzmeister
    Ein Betrag dafür ist aber nicht festgesetzt. Dann werden Vertragsneuabschlüsse eben auch teurer. Wir erhöhen die einmalige Bereitstellungsgebühr und schon passt es.
    Damit ist schon mal klar, daß die Umzugskosten bis zum Betrag eines Neuanschlusses erhöht werden können.
    Also wird erst mal die Gebühr für den Neuanschluß erhöht und dann die Umzugsgebühr angepasst!

    Vllt. kommen die ISP sogar auf die Idee, künftig eine "Abschaltegebühr" und eine Neuanschlußgebühr er erheben.

  16. #75
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Wie bei Allem gibt es eine Theorie und eine Praxis, und den Unternehmen muss eine angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden um auf das Gesetz angemessen reagieren und es auch umsetzen zu können.

    Das hat dann was mit gesundem Menschenverstand zu tun, und der ist in keinem Gesetz nachzulesen, den muss man schon bei der Geburt mitbekommen haben.

  17. #76
    Avatar von Accessdenied
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Guten Abend Guenter24,
    irgendwie hat mir Ihre Antwort ja keine Ruhe gelassen und ich möchte dazu nochmal Stellung nehmen. Vorab, sollte ich mich im Ton vergriffen haben, dann bitte ich um Entschuldigung. Und das meine ich auch so !

    Erstmal die gewünschten Links:
    Aus dem Bundesgesetzblatt Nr. 19, TEIL 1, von gestern, Mittwoch, den 9. Mai 2012:

    https://www1.bgbl.de/


    EDIT: Direktlink entfernt, verweist mittlerweile auf eine neuere Ausgabe.




    der entscheidende Paragraph 46, Absatz 8 (Sie haben übrigens den falschen Passus zitiert !)
    "Anbieterwechsel und Umzug"
    befindet sich auf Seite 18 von 40, bzw. auf Gesamtseite 975 des Bundesgesetzblattes. Daten zum Inkrafttreten (...tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft) auf der letzten Seite, es gibt da zwar bei anderen Paragraphen zeitliche Übergangsfristen, der entscheidende Paragraph 46, Absatz 8 bleibt davon allerdings unberührt und ist somit, nicht anders als von mir gestern behauptet, seit heute rechtskräftig.

    Dazu war übrigens bereits gestern einiges in den Medien zu hören, heute wird das fast überall erwähnt, z.B. hier

    Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft: Die neuen Rechte der Telefon- und Internetkunden - Tarife - FOCUS Online - Nachrichten

    Deutsche Telekom: Neues TKG tritt in Kraft

    Neue Regeln für Telefonanbieter: Aus für Warteschleifen und Knebelverträge - Wirtschaft | STERN.DE

    heise online | Neue Telekommunikationsregeln bringen Verbesserungen für Nutzer


    Die Telekom hat ebenfalls bereits reagiert, die FAQ zum Thema "Umzug" sind geändert, bzw. mit einem Zusatzhinweis versehen.

    https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/con...artseite/Umzug

    https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/con...9?tab=question

    "Wenn Sie an der neuen Adresse weiter Ihren bestehenden Tarif nutzen möchten, dann beauftragen Sie Ihren Umzug bitte telefonisch über unsere kostenfreie Rufnummer 0800 33 01000. Nennen Sie im Auswahlmenü der Hotline das Stichwort "Umzug"."

    Gruß
    AD

  18. #77
    Avatar von Accessdenied
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Wie bei Allem gibt es eine Theorie und eine Praxis, und den Unternehmen muss eine angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden um auf das Gesetz angemessen reagieren und es auch umsetzen zu können.

    Das hat dann was mit gesundem Menschenverstand zu tun, und der ist in keinem Gesetz nachzulesen, den muss man schon bei der Geburt mitbekommen haben.
    Ich nehme mal an, dass sich diese Aussage auf meinen Beitrag von gestern bezogen hat. Und Sie die inhaltliche Korrektheit in Abrede stellen wollten. Ich hoffe, ich konnte nun auch Sie restlos davon überzeugen, dass ein gesunder Menschenverstand bei mir nachweislich vorhanden ist.

    Es interessiert den Gesetzgeber nicht, ob das Unternehmen aus administrativer Sicht heute nach der neuen Gesetzeslage handeln kann, bzw. die neuen Spielregeln systemseitig anwenden kann, das Unternehmen muss ! Ansonsten hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, 3 Monate zum Monatsende. Steht auch im Gesetz.

    Bleibt abzuwarten, ob denn auch Sie die Größe besitzen, eigene Fehler einzugestehen. Nachdem Sie sich ja erstmal vorab unberechtigterweise so köstlich auf meine Kosten amüsiert haben. Ist nie gut, jemanden vorzeitig zu verurteilen - sagen mir mein gesunder Menschenverstand und meine Lebenserfahrung.

    Mit der Bitte um kurze Bestätigung...

    Gruß
    AD

  19. #78
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Accessdenied
    Bleibt abzuwarten, ob denn auch Sie die Größe besitzen, eigene Fehler einzugestehen.
    Kann es sein, dass sie mehr als nur ein wenig von sich eingenommen, überheblich und arrogant sind?

    Bitte um eine kurze Bestätigung

  20. #79
    Avatar von Accessdenied
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    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Bernard.Sheyan
    Das hat dann was mit gesundem Menschenverstand zu tun, und der ist in keinem Gesetz nachzulesen, den muss man schon bei der Geburt mitbekommen haben.
    Das o.a. war der Grund für meine Reaktion.

    Nein, ich bin eher nicht überheblich, ich hätte lediglich mit einem kleinen Wink Ihrerseits in meine Richtung gerechnet, da meine Ausführungen nachweislich wohl doch nicht so ganz falsch waren und Sie sich vielleicht etwas voreilig amüsiert haben, mehr nicht.

    Aber ich bin nicht nachtragend und denke, wir sollten es dabei belassen ! Niemand ist ohne Fehler.
    Frieden ?

    Grundsätzlich finde ich nämlich, dass dieses Forum eine klasse Informationsplattform darstellt, das war auch mir sehr hilfreich.

    Gruß
    AD

  21. #80
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Vertragslaufzeit bei Umzug

    Zitat Zitat von Accessdenied

    Grundsätzlich finde ich nämlich, dass dieses Forum eine klasse Informationsplattform darstellt, das war auch mir sehr hilfreich.

    Gruß
    AD
    Dann sollten Sie aber manchmal auch eine andere Wortwahl in ihren Beiträgen wählen.

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