Versatel - Verbrecher?

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  1. #1
    Avatar von bibi13
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    Standard Versatel - Verbrecher?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Abgesehen davon, dass ich mit Versatel schon immer unzufrieden war habe ich nun folgendes Problem: Bisher bezog ich von Versatel DSL 6000, als ich dann letztes Jahr im Mai 2010 umgezogen bin, hat mir Versatel mitgeteilt, dass es aus technischen und physikalischen Gründen wohl nicht möglich sei mich mit meinen bisherigen Konditionen in meiner neuen Wohnung zu beliefern und mir stattdessen DSL 2000 eingericht.
    Ich wohne in Berlin und habe mich natürlich gewundert, warum es nicht möglich ist eine 6000er Leitung zu bekommen. Daraufhin habe ich dann
    einen Monat später erfahren, dass mein Nachbar mit DSL 6000 von Versatel problemlos versorgt wird. Als ich Versatel darauf angesprochen habe teilte mir der Mitarbeiter mit, dass es durchaus möglich ist und er garnicht verstehe, warum es nicht gehen soll. Ich habe Ihn dann gebeten, mir bitte wieder alles auf meine "alten Konditionen" um zu stellen.

    Nachdem das Gespräch beendet war, habe ich eine Kündigung an Versatel geschrieben, 1. weil ich schon lange unzufrieden war, 2. weil ich offensichtlich in die Irre geführt wurde und man mir eine viel langsamere Leitung für nur 3 € weniger im Monat eingestellt hat und 3. weil Versatel überteuert ist.

    Nachdem ich wenig später bei Versatel nachgefragt habe, wo denn nun meine Kündigungsbestätigung bleibt, teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass meine Kündigung aufgehoben ist, da ich wohl am selben Tag einen Tarifwechsel vorgenommen habe und mein Vertrag nun um 24 Monate verlängert wurde.

    Das bedeutet Versatel hat meine Bitte, mich wie bisher mit einer DSL 6000 Leitung zu versorgen so rum gedreht, dass ich einen neuen Tarif gewählt habe? Das ist doch Betrug!!!

    Angeblich habe ich die Kündigung geschrieben und danach telefonisch einen neuen Vertrag gemacht, dass es 1. nicht so war und 2. die Kündigung erst danach geschrieben wurde, lässt Versatel schön unter den Tisch fallen.

    Bin ich total verrückt und ist Versatel im Recht, oder sind das nur Verbrecher?

    Ich weiß mir leider nicht mehr weiter zu helfen und hoffe jemand kann mir vielleicht helfen, wie ich aus diesem schlamassel wieder raus komme.

    Und zum Schluss noch eine Frage: Ab wann ist eine Kündigung gültig? Mit dem Tag mit dem Sie datiert ist, oder mit dem Tag, an dem Sie beim Empfänger eingeht? Die Antwort würde mir schon ein bisschen helfen, falls letzteres zutrifft wäre meine Kündigung quasi einen Tag nach dem Telefonat erfolgt.

    Ich danke euch im Voraus für Eure Hilfe.

    bibi

  2. #2
    Avatar von chk
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Normalerweise wird eine Kündigung mit dem Eingangsdatum beim Empfänger gültig.
    Bitte ändere den Thread-Titel - auch wenn ein Fragezeichen dahinter steht, solche Begriffe werden hier nicht gerne gesehen.

  3. #3
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Zitat Zitat von bibi13
    Hallo,

    Als ich Versatel darauf angesprochen habe teilte mir der Mitarbeiter mit, dass es durchaus möglich ist und er garnicht verstehe, warum es nicht gehen soll. Ich habe Ihn dann gebeten, mir bitte wieder alles auf meine "alten Konditionen" um zu stellen.
    Damit hast Du einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit abgeschlossen.

    Zitat Zitat von bibi13
    Nachdem das Gespräch beendet war, habe ich eine Kündigung an Versatel geschrieben, 1. weil ich schon lange unzufrieden war, 2. weil ich offensichtlich in die Irre geführt wurde und man mir eine viel langsamere Leitung für nur 3 € weniger im Monat eingestellt hat und 3. weil Versatel überteuert ist.
    Da hast Du den Fehler gemacht.
    In der zeitlichen Abfolge hast Du zuerst einen neuen Vertrag gemacht (Vertragsänderung) und dann den nun neuen Vertrag gekündigt.
    Du hättest aber zunächst den telefonisch geschlossenen Vertrag widerrufen müssen. Bei Internet- und/oder Telefonabschlüssen hast Du ein 14tägiges Widerrufsrecht.
    Nach einem wirksamen und bestätigten Widerruf wärst Du wieder in deinem bisherigen (alten) Vertrag gewesen und hättest diesen dann schriftlich form- und fristgerecht kündigen können.

    Zitat Zitat von bibi13
    Nachdem ich wenig später bei Versatel nachgefragt habe, wo denn nun meine Kündigungsbestätigung bleibt, teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass meine Kündigung aufgehoben ist, da ich wohl am selben Tag einen Tarifwechsel vorgenommen habe und mein Vertrag nun um 24 Monate verlängert wurde.

    Das bedeutet Versatel hat meine Bitte, mich wie bisher mit einer DSL 6000 Leitung zu versorgen so rum gedreht, dass ich einen neuen Tarif gewählt habe? Das ist doch Betrug!!!
    Nein, das ist in der Tat so richtig, siehe was ich weiter oben geschrieben habe.

    Zitat Zitat von bibi13
    Angeblich habe ich die Kündigung geschrieben und danach telefonisch einen neuen Vertrag gemacht, dass es 1. nicht so war und 2. die Kündigung erst danach geschrieben wurde, lässt Versatel schön unter den Tisch fallen.
    egal wie rum Du es gemacht hast, Ohne wirksamen Wideruf des "neuen" Vertrages kommst Du da nicht raus.




    Zitat Zitat von bibi13
    Bin ich total verrückt und ist Versatel im Recht, oder sind das nur Verbrecher?
    Mit den Ausdrücken "Betrug" und "Verbrecher" solltest Du vorsichtiger umgehen. Sowas kann schnell sehr teuer werden!

  4. #4
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Er muss aber auch eine neue Auftragsbestätigung erhalten haben! Sonst ist kein neuer Vertrag entstanden!

  5. #5
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    @bibi13

    Ja, Genau! Auch wenn die Kündigung eingegangen ist und du tatsächlich am Telefon einen Tarifwechsel vorgenommen hättest, stünde dir ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen zu, also müsstest du eine Schriftliche Auftragsbestätigung bekommen haben.

    Falls es Möglich ist, ändere bitte das Böse Wort, was du in deiner Überschrift stehen hast oder wende dich an den Admin, falls du das nicht ändern kannst.

    Die Unternehmen finden solche Schlüsselwörter, damit fügst du diesem Forum erheblichen Schaden zu.

  6. #6
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Zitat Zitat von fribous
    @bibi13

    Ja, Genau! Auch wenn die Kündigung eingegangen ist und du tatsächlich am Telefon einen Tarifwechsel vorgenommen hättest, stünde dir ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen zu, also müsstest du eine Schriftliche Auftragsbestätigung bekommen haben.
    Ich bin kein "Rechtsgelehrter", dennoch meine Sicht der Dinge.
    Versatel könnte evtl. so argumentieren:

    Der Vertrag wurde telefonisch abgeschlossen und anschließende schriftlich vom Kunden gekündigt.
    Eine Kündigung setzt aber einen rechtsgültigen Vertrag voraus.
    Daher ist anzunehmen, daß der Kunde auf sein Widrufsrecht verzichtet hat, den Vertzrag als rechtsgültig anerkennt und nun eine Kündigung zum Vertragsende in 24 Monaten möchte.
    Wie von mir schon geschrieben, der TE hätte widerrufen müssen und nicht kündigen.
    Das war der entscheidende Fehler!

    Oder auch so:
    Die Kündigung bezieht sich auf den bisherigen, alten Vertrag und ist daher ohne jede Bedeutung, da dieser Vertrag durch den neuen Vertrag (Vertragsänderung) ja automatisch beendet wird.
    Wie auch immer, Dreh- und Angelpunkt ist der nicht erfolgte Widerruf zur Vertragsänderung.
    Und eine Kündigung ist nun mal kein Widerruf!

  7. #7
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Ich sehe das so, er hat den alten Vertrag gekündigt. Angeblich hat er die Kündigung durch einen Tarifwechsel zurückgenommen. Dann müsste es aber doch eine Auftragsbestätigung geben. Die ganze Sache fällt außerdem unter das Fernabsatzgesetz.

  8. #8
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Zitat Zitat von fribous
    Ich sehe das so, er hat den alten Vertrag gekündigt. Angeblich hat er die Kündigung durch einen Tarifwechsel zurückgenommen. Dann müsste es aber doch eine Auftragsbestätigung geben. Die ganze Sache fällt außerdem unter das Fernabsatzgesetz.
    Du siehst das zu einfach.
    Maßgeblich ist die zeitliche Abfolge der einzelnen rechtlich bedeutsamen Schritte.
    Und da war zuerst die telefonische Vertragsänderung.
    Ab diesem Zeitpunkt gab es den später schriftlich gekündigten Vertrag eigentlich gar nicht mehr.
    Demnach könnte sich die schriftliche Kündigung eigentlich nur gegen den neuen, telefonisch abgeschlossenen Vertrag richten.
    Aber auch beim "Fernabsatzgesetz" gibt es Fallstricke bzgl. des wirksamen Widerrufes und außerdem auch einen Verzicht auf das Widerrufsrecht,
    wenn z.B. mit der Erfüllung des Vertrages schon begonnen wurde. In diesem Falle, wenn die Bandbreite von Versatel schon erhöht wurde.

    Bisher habe ich von einem Widerruf durch den TE nichts gelesen.
    Ob die Bandbreite schon erhöht wurde, wissen wir auch nicht.

    Und wie schon geschrieben, Kündigung ist nicht das gleiche wie Widerruf.

    Ich bin sogar der Meinung, daß eine Kündigung den Widerruf ausschließt. Kündigen kann ich doch nur einen rechtsgültigen Vertrag. Das bedeuted, daß ich mit der Kündigung auch den Beginn eines Vertrages anerkenne (wozu sonst die Kündigung?) und diesen eben zum ordentlichen Vertragsende kündige.
    Ab der wirksamen Kündigung dürfte daher ein Widerruf nicht mehr möglich sein.
    Auch ist mir/uns nicht die Formulierung des Kündigungsschreibens bekannt.
    Ich meine damit, wurde der zu kündigende Vertrag eindeutig bezeichnet?

    Wie so oft können wir nur spekulieren...

  9. #9
    Avatar von .Versa.
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Hallo bibi13,

    ich würde mich gerne Deinem Fall annehmen und die offenen Fragen aufklären. Du kannst mir dazu per PM Deine Kundendaten zuschicken, dann prüfe ich den Fall für Dich und schaue, wir ich Dir helfen kann.

    Viele Grüße,
    Versa

  10. #10
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    jetzt bin ich mal gespannt, ob sich bibi13 mit B. und V. einlässt

  11. #11
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Zitat Zitat von Guenter24
    Du siehst das zu einfach.
    Ja, ich sehe das so, weil ich den Beitrag so verstanden habe, vorrausgesetzt Natürlich, das der Threadersteller fristgerecht gekündigt hat und überhaupt aus dem Vertrag gekommen wäre.

    Du schreibst immer "Wir können nur Spekulieren"

    Wir haben ja auch keine Wahl hier im Forum, wenn der Threadersteller nicht alle Details nennt. Das mal so Nebenbei gesagt!

  12. #12
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Maßgeblich ist die zeitliche Abfolge der einzelnen rechtlich bedeutsamen Schritte.
    Und da war zuerst die telefonische Vertragsänderung.
    Das siehst du zu einfach!

    Auch wenn, wie ich es verstanden habe, der telefonische Tarifwechsel einen Tag vor der Zusendung der Kündigung des alten Tarifes war, so muss erstmal eine Auftragsbestätigung eingehen, damit der Tarifwechsel überhaupt Bestand erlangen kann!
    Und sogar wenn diese Auftragsbestätigung eingegangen ist, bleiben noch 14 Tage Widerrufsrecht.

    Sprich: wenn die Kündigung des alten Tarifes vor dem Eingang der Auftragsbestätigung ausgesprochen wurde, kann nicht so einfach der alte in einen neuen Vertrag geändert werden...

  13. #13
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Genau! Eine Telefonisch gegebene Tarifänderung muss in Form von einer Auftragsbestätigung bestätigt werden so das man ihn Eventuell innerhalb der Frist von 14 Tagen wiederrufen kann.

  14. #14
    Avatar von Guenter24
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Zitat Zitat von Schrippe
    Das siehst du zu einfach!

    Auch wenn, wie ich es verstanden habe, der telefonische Tarifwechsel einen Tag vor der Zusendung der Kündigung des alten Tarifes war, so muss erstmal eine Auftragsbestätigung eingehen, damit der Tarifwechsel überhaupt Bestand erlangen kann!
    Und sogar wenn diese Auftragsbestätigung eingegangen ist, bleiben noch 14 Tage Widerrufsrecht.

    Sprich: wenn die Kündigung des alten Tarifes vor dem Eingang der Auftragsbestätigung ausgesprochen wurde, kann nicht so einfach der alte in einen neuen Vertrag geändert werden...
    Ich habe ja schon geschrieben, daß ich kein "Rechtsgelehrter".
    Es kann natürlich auch so einfach sein, wie Du das siehst.

    Aber dann hätte der erste Satz in deiner Einlassung lauten müssen:
    Das siehst Du zu kompliziert!

  15. #15
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Zitat Zitat von fribous
    Genau! Eine Telefonisch gegebene Tarifänderung muss in Form von einer Auftragsbestätigung bestätigt werden so das man ihn Eventuell innerhalb der Frist von 14 Tagen wiederrufen kann.
    Du kannst jeden Vertrag zu jeder Zeit "wiederrufen" und das immer wieder, bis es dir zuwider wird

  16. #16
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Das stimmt nicht, was du da Erzählst! Wenn die 14 Tage abgelaufen sind, kannst du nicht mehr wiederrufen! Man muss es als Kunde erst mal Wissen und diese Vertragsänderung bestätigt bekommen.

    Ein Vertrag der läuft und bei dem die Wiederrufsfrist abgelaufen ist, kann man nicht mehr wiederrufen. Vorraussetzung ist immer die Zusendung der Wiederrufsbelehrung.

    In dem Fall des Threaderstellers ist es ja nicht Erfolgt.

  17. #17
    Avatar von Anbei
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Er bezog das eher auf die Schreibweise von deinem Wiederruf.
    Der Widerruf schreibt sich nur mit i.

  18. #18
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Man kanns ja auch übertreiben. Wenn ich für jeden Rechtschreibfehler eines Users einen Beitrag verfassen würde, hätte ich 10000 Beiträge.

  19. #19
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Zitat Zitat von fribous
    Man kanns ja auch übertreiben. Wenn ich für jeden Rechtschreibfehler eines Users einen Beitrag verfassen würde, hätte ich 10000 Beiträge.
    naja... eigentlich wollte ich das nicht kritisieren, aber Du schreibst das ja jedes mal falsch, zumindest hier in diesem Thread.

  20. #20
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    Standard AW: Versatel - Verbrecher?

    Das ist doch jetzt nicht dein Ernst, Oder? Schicke mal deine Beiträge durch die Rechtschreibprüfung! Im letzten Beitrag habe ich schon Mindestens 6 Fehler gefunden!

    Gehe zu Kontrollzentrum- Ignorierliste- Guenter24 Hinzufügen.

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