Ich möchte kurz meine Erfahrung mit meinem Wechsel von der Telekom zu Kabel BW schildern:
Beginn des Vertrages Call&Surf Comfort bei der Telekom: 27.02.2009
Rechtzeitig am 31.10.2010 bei Kabel BW Vertrag abgeschlossen inklusive Portierungsantrag, da zum 01.12.2010 ein Umzug bevorstand.
Dass ich die restlichen 3 Monate Vertragslaufzeit noch bezahlen muß, war klar.
Am 09.11.2010 kam die Kündigungsbestätigung der Telekom. Allerdings ohne explizit das Enddatum des Vertrages zu nennen. Da habe ich mir noch nichts dabei gedacht.
Von Kabel BW kam die Bestätigung, daß die Portierung zum 28.02.2011 erfolgt.
In der neuen Wohnung hatten wir für die Überbrückung bis zur Portierung dann
bereits Internet mit 0,5 mBit, das Kabel BW kostenlos zur Verfügung stellte.
Am 28.02.2011 wurde das Internet dann umgestellt auf 50 mBit. Mit dem Telefonanschluss passierte allerdings nichts.
Also habe ich im Internet beim Serviceportal der Telekom nachgeschaut. Und welch Überraschung, als Vertragsende wurde der 27.02.2012 genannt.
Also habe ich bei der Telekom-Hotline mal nachgefragt, was los ist. Dort hiess es dann "Ja, Sie haben recht" und "der Fehler liegt bei der Telekom" usw. Der Fall sei in Bearbeitung.
In der Zwischenzeit erreichten mich 3 weitere Rechnungen für die Monate März, April, Mai erreicht, wobei ich nach der Rechnung für März vorsorglich die Einzugsermächtigung widerrufen habe und unter Fristsetzung die Rückzahlung verlangt habe.
Nach dieser Frist liess ich den Betrag von meiner Bank zurückbuchen. Ebenso habe ich allen weiteren Rechnungen und darauffolgenden Mahnungen, mit Hinweis auf die Kündigungsbestätigung, widersprochen.
Daraufhin kam ein Brief der Telekom, daß nach Recherche Kabel BW den Portierungsantrag angeblich wieder zurückgezogen hätte und der zweite Portierungsantrag angeblich nach der Kündigungsfrist eingereicht wurde, daher hätte sich mein Verrag um ein Jahr verlängert.
Ich also wieder zurück geschrieben: "Interessiert mich nicht, ich habe eine Kündigungsbestätigung von der Telekom erhalten und bestehe auf das Vertragsende 27.02.2011."
Dann kam wiederum ein Schreiben der Telekom:
"Sie haben Recht. Leider lag bei uns ein Fehler im System vor und Ihre Kündigung verlief nicht reibungslos (<== untertreibung des Jahrhunderts).
Nun haben wir Ihren Anschluss rückwirkend zum 28.02.2011 gekündigt. Sie erhalten eine Abschlussrechnung in der die zu viel gezahlten Beträge wieder zurück erstattet werden. (Na also, geht doch)
Wer nun denkt das Ganze sei erledigt, weit gefehlt.
Letzte Woche erreichte mich ein Brief von Seiler und Kollegen:
"Sie schulden unserer Mandantschaft (Telekom) folgende Forderung:
Hauptforderung 14,95 € plus Auslagen, Anwaltskosten etc. 55,15 €.
Die ich natürlich nicht bezahlen werde, da ich nicht mal weiss, für was das sein soll. Also heisst es weiter abwarten.
Und ich warte auch immer noch auf eine Abschlussrechnung und harre der Dinge, die da kommen. Wenn Interesse besteht, werde ich weiter berichten!
Das war länger als gedacht. Danke an die, die zu Ende gelesen haben.
Und für alle, die sich auch von der Telekom verarscht fühlen: Stellt Euch auf die Hinterfüsse und lasst Euch nicht alles gefallen.
Update 16.07.11:
Mittlerweile schrieb mir die Anwaltskanzlei die Grundlage für die Forderung.
Rechnungen für die Monate März, April und Mai 2011.
Halloho! Mein Vertrag endete im Februar 2011.
Und, Nein, es sind keine Forderungen, die noch aus dem Februar resultieren, sondern definitiv aus der Zeit, als der Vertrag bereits beendet war!
Auf das Schreiben des Anwalts würde ich jedoch reagieren und der von Ihm geltend gemachten Forderung seiner Mandantschaft widersprechen (auch wenn es für Dich vielleicht keine Sinn macht) mit Hinweis auf den Schriftverkehr mit T.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#3
Guenter24
Gast
n/a
Guenter24
AW: Erfahrungsbericht Telekom-Kündigung
Hallo Griphook,
es ist schon auffällig, daß immer wieder mit die Telekom diese Probleme auftreten.
Zu deinem Problem habe ich Dir mal eine Stellungnahme der BNetzA kopiert.
Wenn Du eine RS-Versicherung hast, solltest Du diese in Anspruch nehmen und einen RA mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftrage.
Schon die Nerven Hier die Stellungnahme der BNetzA: >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Kündigung bei Portierung
Stellungnahme der BNetzA zu diesem Thema
================================================== =====================
Vorgangsnummer 2011-06-24-0015/216-3
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie verschiedene Fragen zur Rufnummernportierung aufwerfen.
Lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen:
Wenn der Kunde seinem alten Anbieter selbst kündigt und nicht den neuen Anbieter mit der Kündigung seines alten Vertrages beauftragt, ist dies zwar nicht spezifikationskonform, darf jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass eine Portierung nicht durchgeführt wird.
Ausschlaggebend ist die Vorlage des Portierungsauftrages vom aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter vor dem Wirksamwerden der Kündigung.
Das Stellen des Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung macht eine vorherige Kündigung inkl. Bestätigung nicht unwirksam. Eine derartige Auskunft ist unrichtig. Die betroffenen Anbieter wurden von der Bundesnetzagentur diesbezüglich schon verwarnt. Sollte dies bei Ihnen wider Erwarten der Fall sein, wenden Sie sich bitte an mein Haus.
Kündigung rechtzeitig geschrieben, Kündigungsbestätigung eingegangen. Portierungsauftrag hinterher aber eben 4 Tage nach meiner "früheren" Kündigungsfrist.
Jetzt habe ich es so weit kommen lassen, dass ich einen gerichtlichen Mahnbescheid im Hause habe.
So und nun lese ich jetzt folgende Zeilen...
"Das Stellen des Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung macht eine vorherige Kündigung inkl. Bestätigung nicht unwirksam. Eine derartige Auskunft ist unrichtig. Die betroffenen Anbieter wurden von der Bundesnetzagentur diesbezüglich schon verwarnt.
Was ist unrichtig???
Macht nun das Stellen eines Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung die alte Kündigung unwirksam oder nicht???
Ich glaube das dies eher eine Wahrnung ist an die Anbieter die den Portierungsauftrag stellen, damit sie dies nicht zu spät tun!
Hast Du Dich um diese Angelegenheit selbst massiv gekümmert - oder einfach abgewartet auf die Dinge die da kommen (könnten) oder auch nicht??
Und damit meine ich keine Telefonate, sondern Einschreiben und Faxe - mit massiven freundlichen Worten, Konsequenz-Androhungen und selbstverständlich der Kündigungsbestätigung.
In jedem Falle bleibt nun oft nur noch der Gang zum Anwalt - deshalb tippe ich (sorry) auf letzteres.
Allgemein:
Briefe von Anwälten etc., in denen man zur Zahlung aufgefordert wird, sind in keinem Fall zu ignorieren. Entweder selber schriftlich widersprechen bzw. dem Forderungssteller mitteilen, dass die Forderung strittig ist oder einen Anwalt mit der Wahrung Deiner Interessen beauftragen.
"Aussitzen" bzw. "Abwarten" führt i. d. R. zum gerichtlichen Mahnverfahren
Das Stellen des Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung macht eine vorherige Kündigung inkl. Bestätigung nicht unwirksam. Eine derartige Auskunft ist unrichtig. Die betroffenen Anbieter wurden von der Bundesnetzagentur diesbezüglich schon verwarnt.
??? Diese Behauptung ist irgendwie so unklar... bleibt nun die vorhergehende Kündigung wirksam oder nicht ???
Wenn Du gekündigt hast, dann ist diese Kündigung wirksam (sofern fristgerecht).
Wenn der neue Provider nochmals (incl. Portierung) den alten Provider kündigt - dann wird damit nicht die erste Kündigung außer Kraft gesetzt.
Und wenn dann sogar diese erste Kündigung schriftlich bestätigt wurde - sprich: man hat einen Beweis schriftlich vorliegen) -
dann würde mich die spätere Aussage des alten Provider so viel interessieren wie der Sack Reis in China.
Einziger Makel:
Man muß aktiv werden und sich schriftlich wehren.
Danke Maria für deine Antwort. In meinem fall gibt es auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Ich werde mich auf jeden Fall schriflich an diese Anwaltskanzlei der Telekom melden. Zum Rechtsanwalt werde ich jetzt nicht gehen, das verursacht mir nur noch zusätzliche kosten. Ich habe die Verbraucherzentrale mal angeschrieben, schauen wir mal ob mir jemand eine Antwort gibt.
Du musst in jedem Fall dem Mahnbescheid widersprechen. Unabhängig von irgendwelchen Telefonaten! Zeit hast Du da 14 Tage ab Zugang. Siehe auch den Rechtsbehelf.
Ich gebe noch nicht auf.
Ich werde weiterhin berichten.
Bis 29.07 habe ich immerhin noch Zahlungsziel. Am einfachsten wäre natürlich die 300 € zahlen und fertig... ich gebe aber nicht auf, denn das was die Telekom hier abzieht ist wirklich frech und meiner Meinung nach im grauen Bereich unserer Gesetzgebung.
Wichtig ist, daß du dem Gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht widersprichst.
Tust Du das nicht, wird das Ganze rechtskräftig, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Dort wirst Du feststellen, daß das Ganze kein Einzelfall ist, sondern meiner Meinung nach schon Methode hat. Anders kann man diese Ignoranz und/oder Inkompetenz der Telekom nicht deuten.
Auch wenn es von Seiten der Telekom natürlich vehement bestritten wird.
Bei dem von DIr empfohlenem Forum habe ich mich gestern angemeldet... jetzt halte Dich fest...
Man bedankt sich für meine Anmeldung, tätig und aktiv mitschreiben darf ich aber erst 14 Tage nach meiner Anmeldung ....
Also... mit anderen Worten... Der Kunde hat nochmal 14 Tage Zeit um seine Frust abzubauen und vielleicht sogar aufzugeben, dann darf er sich erst wieder melden. Eine Frechheit ist das!!!!
Dieses hin und her, wer nun wann und rechtzeitig oder nicht gekündigt hat - dieses Gerangel gibt es nicht nur bei Telekom, sondern bei allen Providern.
Deshalb immer selbst rechtzeitig und fristgerecht kündigen -
und dann eben notgedrungen sich schriftlich wehren, wenn ein Provider sagt, daß diese Kündigung nicht gelten soll, weil der andere Provider mit der Portierung nochmals gekündigt hat und das zu spät war.
Was das Telekom (Service - absichtlich in Klammern) Forum angeht:
Zum lesen muß man nicht angemeldet sein - und daß in diesem Forum die absolute Zensur herrscht -
das weiß doch nun wirklich jeder, der dort schonmal zugange war - ob aktiv oder passiv.