Erlaubt hingegen sind Aufnahmen von Landschaften und öffentlichen Plätzen bei denen Menschen nur Beiwerk sind und nicht den eigentlichen Zweck der Aufnahme darstellen. Wer seine Kamera also auf eine öffentliche Kreuzung richtet, hat das Recht auf seiner Seite. Das Zoomen auf die Beteiligten eines Unfalls an dieser Kreuzung ist dagegen, wäre ein eindeutiger Verstoß. Bilder einer Veranstaltung oder Demonstration dürfen ebenfalls ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Wichtig dabei ist, daß es sich dabei um eine Menschenmenge handelt. Das Zoomen auf eine Einzelperson ist nicht zulässig. Aufnahmen der Außenansicht von Gebäuden an öffentlichen Wegen sind gestattet. (Auszüge aus §§ 22-24, 33, 37, 38, 42-44, 48 und 50) Hinzu kommt, daß die Bilder dieser Webcam nicht dauerhaft gespeichert sonder laufend aktualisiert werden; die Bilder des Archivs werden automatisch nach 24h durch das dann jeweils aktuelle Bild überschrieben.
Damit habe ich mich bereits ausgiebig beschäftig! Sollte rechtlich ok sein ...
Die notwendige Bandbreite hängt im wesentlichen ab von
- der Auflösung
- der Bildwiederholrate
- der Anzahl der Nutzer, die gleichzeitig die Cam-Bilder betrachten.
Die Bandbreite kannst du dir selbst leicht ausrechnen (für einen Nutzer), wenn du von der Cam ein Einzelbild speicherst und die Größe mit der Wiederholrate multiplizierst.
Zum "Einspeisen" des Bildes dürfte vor allem eine hohe Upload-Bandbreite wichtig sein.
für Internetzugänge mit hohem Upstream-Aufkommen, was ja auch bei einer Webcam sein kann, empfehle ich gern auch SDSL, hier ist der Upload dann natürlich üppig, wird Dir aber vlt. auch zu teuer sein, obwohl es regionale Anbieter gibt, die hier auch ganz ordentlich den Preis drücken.
Ja, wenn die Bilder als Bitmap (.bmp) übertragen werden. Anscheinend macht die Web-Cam eine Vorverarbeitung und liefert schon komprimierte Bilder (.jpg).