Ich muss jetzt auch endlich mal hier Luft ablassen!
Seit genau 17 Tagen ist mein DSL-Anschluss jetzt schon gestört, und keiner bei Versatel kann mir helfen, wann und ob mein Anschluss irgendwann mal wieder richtig funktioniert. Selbst ein Techniker der dann nach 14 Tagen mal vor Ort war, um nur meine Hardware zu prüfen, konnte nicht weiter helfen. immerhin konnte ich danach mal für ganze 20 Minuten mit einer Bandbreite von 347 kBit/s (bei 6000er DSL) ins Internet.
Die Krönung, danach bekam ich eine SMS, das mein Anschluss wieder in Ordnung ist !!! Aber denkste, ich musste eine neue Störung aufgeben, da ja jetzt nicht mehr der Anschluss gestört ist, sondern es sich ja jetzt nur um temporäre Verbindungsabrüche handelt. Also in der Praxis kann ich eventuell mal 5 Minuten am Tag ins Netz, gerade heute am Samstag konnte ich das sehr schön testen.
Tägliche Anrufe bei der Kunden-Hotline sind zwecklos, denn man wird immer nur vertröstet, und darauf hingewiesen das die Technik daran arbeitet.
Teilweise konfuse und irreführende Gründe werden dabei von den Mitarbeitern genannt, um die lieben netten Kunden einfach nur zu vertrösten. Auch kann es dabei schon mal passieren das ein Mitarbeiter einfach auflegt !!!
Selbst der Wunsch mal einen Vorgesetzten zu sprechen, oder den Fall eskalieren zu lassen wird nicht nachgegangen. Im Gegenteil, man bekommt ein Standard-Schreiben wo man dem Kunden für seine Geduld dankt!
Ich bin am Ende und habe keine Ideen mehr, wie ich die Firma Versatel dazu bewegen kann ihrer vertraglichen Verpflichtung nachzukommen.
Vielleicht können mir eure Erfahrungen weiterhelfen, und ihr habt einen Tipp für mich !!!
Hallo stadttyp
Meist hilft eine Fristsetzung mit der androhung der Fristlosen Kündigung sollte nicht innerhalb der Frist die Störung beseitigt sein.
Diese Frist (14 Tage = 10 Arbeitstag) mit einem Einschreiben mit Rückschein an die Adresse von Versatel.
Sollte nichts passieren, kannst du nach dem Ende der Frist kündigen (ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein).
Bevor du dann aber einen neuen Anschluss bei einem anderen Provider bestellst, musst du die Kündigungsbestätigung abwarten.
Deine neue Störungsnummer habe ich erhalten, danke!
Ich werde mich nun mit einem Kollegen aus der Technik in Verbindung setzen und wir schauen, wie wir Dir am besten weiterhelfen können.
Sobald ich Neuigkeiten für Dich habe, melde ich mich an dieser Stelle bei Dir zurück.
Es ist ja wirklich sehr lobenswert, das scheinbar immer noch fieberhaft an meiner Störung gearbeitet wird!
ABER, so langsam, oder eher seit ein paar Tagen, kommen mir ernsthafte Zweifel auf eine baldige Störungsbeseitigung und meine Geduld ist auch am Ende!
Ich weiß nicht wie lange ich noch vertröstet werde, und ob denn meine letzte schriftliche Forderung mit einer Fristsetzung zur Störungsbeseitigung überhaupt seitens Versatel Beachtung findet?
Ein verzweifelter und unzufriedener Noch-Versatel-Kunde
dass die Beseitigung der Störung so viel Zeit in Anspruch nimmt, tut mir sehr leid. Ich gebe Deine Anfrage gleich noch einmal weiter und versuche die Entstörung zu beschleunigen.
Sobald ich ein Feedback bekomme, werde ich es umgehend an Dich weiterleiten.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#7
Guenter24
Gast
n/a
Guenter24
AW: HILFE seit 17 Tagen kein DSL bei Versatel !!!
Zitat von stadttyp
Ich weiß nicht wie lange ich noch vertröstet werde, und ob denn meine letzte schriftliche Forderung mit einer Fristsetzung zur Störungsbeseitigung überhaupt seitens Versatel Beachtung findet?
Wenn Du eine schriftliche Fristsetzung gemacht hast und die Frist ist erfolglos abgelaufen, wäre der nächste logische Schritt die Kündigung aus wichtigem Grund.
Was hindert dich, nach dem ersten Schritt nun auch den zweiten Schritt zu machen!?
§ 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
...nach nun genau 30 Tagen ohne Internet von Versatel, hier ein kurzer Zwischenbericht.
Wie weiter oben zu lesen ist, arbeitet man nun unter Hochdruck an meiner Internetstörung.
Moment mal ! Was wurde denn die anderen 27 Tage, und wie von der Hotline ständig versichert zur Störungsbeseitigung überhaupt getan?
Klare Antwort: NICHTS !!!
Und jetzt kommt der Hammer ! Eine SMS von Versatel, mit dem Inhalt, das man nun festgestellt hat, das meine Hardware defekt sei !!!
AHA, das wurde doch von einem Techniker im Auftrag von Versatel bei einem Besuch in meinen Räumlichkeiten klar ausgeschlossen.
ALSO, mein endgültiges Fazit:
FINGER WEG VON VERSATEL !!!
UND, auf meine Fristsetzung der Störungsbeseitigung und Androhung weiterer Schritte wurde seitens von Versatel, bis HEUTE nicht mal reagiert.
Einfach unfassbar !!!
Jetzt ist nur noch mein Anwalt am Zuge.
Ich habe keine Worte mehr dafür, und fühle mich total verars... !!!
Ich habe ein ähnliches Problem. Totalausfall von Fon + DSL. Meine Frist zur Leistungserfüllung wurde nicht eingehalten, auch ein Nachtermin wurde nicht erfüllt. Meine außerordentliche Kündigung wird nicht akzeptiert. Keine Begründung. Meine Rufnummern werden trotz Anbieterwechsel nicht freigegeben, Versatel betreibt hier aus meiner Sicht Schikane.
Was ich für Antwortschreiben bekommen habe: echt absurd !
Unterzeichnet sind die nicht, Sachbearbeiter hat man nicht.
Und Rechnungen bekomme ich auch, obwohl keine Leistung erbracht wird.
Ich kann mir das nur so erklären, dass die Mitarbeiter in Flensburg unzufrieden sind und den Karren absichtlich gegen die Wand fahren. In einem anderen Forum berichtet ein Geschäftskunde, dass er 500 EUR pro Monat zahlt aber praktisch keine Hilfe bei seiner Störung bekommt. Er hat keinen Ansprechpartner - nix. Das sagt doch alles aus.
Bin seit Berlikomm-Zeiten Kunde, kann aber allen nach meinen Erfahrungen nur raten, den Vertrag bei Versatel nicht zu verlängern.
Noch ein Tipp: die Hotline überhaupt nicht mehr anrufen. Die bringt rein gar nichts. Vor allem hat man dann keine gerichtsfesten Nachweise.
Schon mal einen Rechtsanwalt zu Rat gezogen? Was steht denn in dem Schreiben von Versatel? Gibt es denn einen Lösungsversuch für deine Störung? Technikertermin?
Ich könnte einen ganzen Roman drüber schreiben. Versatel will immer nur Termine vereinbaren. Fristen oder geplatzte Termine interessieren die nicht.
Nur soviel: RA würde aktiv werden und sieht sehr gute Chancen. Ist letztendlich meine Entscheidung ob ich was lostrete oder ob Versatel versucht Geld von mir zu bekommen (was kläglich scheitern wird da ich alles gerichtsfest dokumentiert habe). Das mit den Rufnummern ist schade, aber eine Klage dauert auch - von daher würde ich dadurch nichts gewinnen.
Was ich für Antwortschreiben bekommen habe: echt absurd ! Unterzeichnet sind die nicht, Sachbearbeiter hat man nicht.
Glaube nicht, das dies ein Angriffspunkt sein kann.
Es ist heute durchaus üblich, daß Geschäfts- und Behördenschreiben nicht mehr unterzeichnet werden. Und wenn, dann meistens nur mit im Computer eingescannten Unterschriften.
Ich kann mich nicht erinnern, wann ich zuletzt den alljährlichen Steuerbescheid vom Finanzamt mit Unterschrift bekommen habe!?
Man spart sich da einfach einen Arbeitsgang.
Die Schreiben werden ausgedruckt, eingetütet und verschickt.
Oft stehen die Drucker auch irgendwo zentral und nicht im unmittelbaren Bereich des Sachbearbeiters.
Ich unterschreibe mittlerweile auch mit meiner eingescannten Unterschrift.
Ein Schreiben ohne Angabe des Verfassers und ohne Unterschrift (auch eingescannt) ist für mich kein ernstzunehmendes Schreiben. Juristisch mag es ok, sein aber es zeugt doch von mangelnder Professionalität.
Ein Schreiben ohne Angabe des Verfassers und ohne Unterschrift (auch eingescannt) ist für mich kein ernstzunehmendes Schreiben. Juristisch mag es ok, sein aber es zeugt doch von mangelnder Professionalität.
Dann schreibe mal dem Finanzamt, nach deinem nächsten Steuerbescheid, der Bescheid sei nicht ernst zu nehmen.
Oder lasse mal den nächsten Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren (oder was auch immer) einfach unbeachtet liegen, weil er ja nicht ernst zu nehmen ist...
Also sorry, der Vergleich hinkt doch. Ist ja wohl ein Unterschied ob Vater Staat mir was schickt oder ein Unternehmen aus der Wirtschaft. Außerdem hab ich noch kein Schreiben vom Staat bekommen, wo kein Sachbearbeiter / Kürzel genannt ist. Auf meiner Steuererklärung steht sogar die Zimmer-Nummer
Mir gings ja auch nicht primär um die Unterzeichnung sondern überhaupt darum, dass ich überhaupt keine Möglichkeit habe eine Fachabteilung, geschweige denn zuständige Mitarbeiter zu erreichen. Vielleicht liegts auch daran, dass alle drei bis sechs Monate Praktikanten / Werkstudenten ausgetauscht werden. Ist dann schlecht mit der Kundenbindung...
Also sorry, der Vergleich hinkt doch. Ist ja wohl ein Unterschied ob Vater Staat mir was schickt oder ein Unternehmen aus der Wirtschaft. Außerdem hab ich noch kein Schreiben vom Staat bekommen, wo kein Sachbearbeiter / Kürzel genannt ist.
Zunächst ist festzustellen, daß es Dir ja um die fehlende Unterschrift ging.
Weiterhin kenn niemand, außer Dir und Versatel, das Schreiben das Du bekommen hast.
Dennoch behaupte ich mal, daß irgendwo, meistens oben rechts eine Nummer oder dergl. steht, die letztlich bei Versatel das Schreiben einem SB oder einer bearbeitenden Stelle zuordnen läßt.
Ziehe doch einfach die Rechtsgültigkeit des Schreibens in Zweifel und klage dagegen.
Über den Ausgang der Klage kannst Du uns hier ja dann informieren.