Zu Zeiten als alle Telefonanschlüsse noch von der Deutschen Bundespost/Telekom waren, konnte man auch als Nichtanschlußinhaber eine Störungsmeldung machen bzw. wegen einer Störung nachfragen.
Beispiel:
Ich rufe schon den ganzen Vormittag bei jemandem an und bekomme immer nur besetzt. Da dies völlig ungewöhnlich ist, konnte ich früher die Störungstelle der DBP/Telekom anrufen, von dort wurde sofort eine Fernprüfung der Leitung gemacht und ich bekamm auch gleich die Auskunft, daß die Ltg. in Ordnung ist, aber der Teilnehmer spricht oder aber, daß die Ltg. gestört ist und daß eine Entstörung eingeleitet wird.
Wie ist das eigentlich heute geregelt?
Bei der Vielzahl der Anbieter kann ich als Anrufer doch nicht wissen, bei wem der von mir angerufene Teilnehmer seinen Anschluß hat und wo ich da wegen einer evtl. Störung anrufen könnte.
Geht das also gar nicht mehr
Wenn nur dieser eine Teilnehmer belegt ist und sonst alles geht, wäre ja Deine Leitung in Ordnung.
Was mit der Leitung des angerufenen ist, wird in diesem Fall nicht geprüft.
Mal angenommen du willst jemanden anrufen und dort ist immer besetzt, dann müssest du erstmal selber ausschließen können, dass der jenige telefoniert bzw. alle erforderlichen Geräte korrekt angeschlossen hat.
Dann darf das Problem auch nur ein andauerndes Problem sein und kein temporäres. Dann müsstest du wissen bei welchem Anbieter er ist und am Besten noch wissen, dass andere diesen Teilnehmer erreichen können.
Erst dann würde man Deine Störung unter deinem Namen aufnehmen und diese dann auch beheben.
Aber so wie du es schilderst, geht es heute nicht mehr. Nur der Anschlussinhaber kann eine Störung für seinen Anschluss melden.
Hallo Guenter
Damals kam auch der Techniker noch kostenlos.
Wem willst du denn die Kosten aufbürden, wenn du eine Störung eines fremden Anschlusses meldest und ein ST fährt dort hin und stellt fest, das die Leitung im Haus des Kunden defekt ist.
Der Kunde kann zurecht sagen, er habe die Entstörung nicht beauftragt. Du wirst das aber auch nicht bezahlen wollen. Und der Provider erst recht nicht.
Hallo Guenter
Damals kam auch der Techniker noch kostenlos.
Wem willst du denn die Kosten aufbürden, wenn du eine Störung eines fremden Anschlusses meldest und ein ST fährt dort hin und stellt fest, das die Leitung im Haus des Kunden defekt ist.
Der Kunde kann zurecht sagen, er habe die Entstörung nicht beauftragt. Du wirst das aber auch nicht bezahlen wollen. Und der Provider erst recht nicht.
Hallo Grisu,
schon klar, mir geht es eigentlich nur darum, zu erfahren, ob die Leitung des angerufenen Teilnehmers gestört oder ok ist.
Hintergrund ist:
Mein Sohn hatte gestern den ganzen Tag über versucht ein Arzt anzurufen und bekam immer nur ein Besetztzeichen.
OK -6 mal mag das ja wirklich besetzt sein, aber nach dem zehnten mal oder so, hätte ich früher (!) die Störungsstelle angerufen und mich erkundigt, ob die Leitung gestört ist.
Und das geht heute wohl nicht mehr. Scheitert ja schon daran , weil ich im Normalfall gar nicht weis, welchen Provider ich anrufen könnte.
Man sieht, ein Monopol kann auch seine Vorteile haben
ich muss auch ehrlich sagen, dass ich es besser finde, dass die Telekom keine Auskünfte über andere Leitungen gibt. Thema Datenschutz.
Naja, wo ist da der Datenschutz gefährdet, wenn ich wissen will ob ein bestimmter Anschluß gestört oder in Ordnung ist!?
Ich habe selbst bei einem nahen Angehörigen erlebt, daß der Tel.-Anschluß immer besetzt war.
Später hat sich dann herausgestellt, daß die allein lebende Person tot in ihrer Wohnung lag und wohl noch versucht hatte telefonisch Hilfe zu bekommen.
Wenn Du den Datenschutz so eng auslegst, dürfte es keine Telefonauskunft und keine elektronischen und gedruckten Teilnehmerverzeichnisse geben.
Oder Landkarten, in denen die Ortschaft eingezeichnet ist, in der du wohnst...
Aber sei unbesorgt bzgl. des Datenschutzes, wie hier zu lesen ist, scheitert es ja auch an technischen Problemen und der Datenschutz ist gewährleistet.
Klar aus technischen Gründen kann man evtl. nicht direkt feststellen das eine Störung vorliegt aber Fakt ist, dass man aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu Anschlüssen anderer Kunden erhält.
Klar aus technischen Gründen kann man evtl. nicht direkt feststellen das eine Störung vorliegt aber Fakt ist, dass man aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu Anschlüssen anderer Kunden erhält.
Kannst Du mir mal erklären, wo der Datenschutz berührt ist, wenn ich wissen will, ob ein ungewöhnlich langer "Besetztzustand" wirklich von einem "Leitung belegt" kommt oder vllt. eine techn. Störung vorliegt!?
Nach deiner Meinung könnte ich ja nicht mal vom Handy aus eine techn. Störung meines Anschlusses melden, da ich mich ja nicht als Anschlußinhaber verifizieren kann (Rufnummeranzeige).
Nach deiner Meinung könnte ich ja nicht mal vom Handy aus eine techn. Störung meines Anschlusses melden, da ich mich ja nicht als Anschlußinhaber verifizieren kann (Rufnummeranzeige).
Da gibt es schon Möglichkeiten, Geburtsdatum oder Kundennummer abfragen, z. B.
Da gibt es schon Möglichkeiten, Geburtsdatum oder Kundennummer abfragen, z. B.
Ok Geburtsdatum weis ich natürlich, aber meine Kundennummer könnte ich vom Arbeitsplatz aus oder unterwegs nicht nennen.
Auch beim Kundenkennwort hätte ich Probleme, ohne in meine Vertragsunterlagen zu schauen, die ich ja nicht mit mir herum trage.
Ich war noch nicht in der Lage, gehe aber fest davon aus, daß ich von einem fremden Anschluß aus, ohne weitere Informationen ein Störung meines Anschlusses melden kann.
Was wäre, wenn mein Nachbar in meinem Auftrag die Störung bei meinem Provider melden will, weil ich die nächsten zwei Wochen auf Montage und da nur unregelmäßig über Satelliten-Telefon zu erreichen bin.
Mein Nachbar kennt aber weder mein Geburtsdatum, noch die Vertragsnummer, noch das Kundenkennwort.
Allerdings hat er einen Wohnungsschlüssel um die Blumen und den Wellensittich zu versorgen.
Der Datenabgleich mit dem Kunden kann von Anbieter zu Anbieter verschieden sein. Auch an wen du gerade gerätst spielt eine Rolle. Ist keine Kundennummer vorhanden, sind die Call center i.d.R. vorsichtiger.
Es geht dich nichts an, wenn ich z.B. meinen Hörer zur Seite lege, damit ich meine Ruhe habe Diese Gewohnheit verschwindet zwar immer mehr, weil auch das Festnetz immer mehr verschwindet... war nur ein Beispiel. Nur der Anschlussinhaber darf etwas in die Wege leiten, egal um was es rund um den Anschluss geht. Bei einem Dritten muss klar zu erkennen sein, dass dieser vom Inhaber bevollmächigt wurde. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, es geht halt um Datenschutz.
Nehmen wir mal an derjenige hat bei seinem Anschluss seine MSN in der Anlage geändert, und dann kommt auf deiner bekannten Rufnummer wochenlang nur noch besetzt oder nicht erreichbar, dann hat er das eventuell gemacht um ein bisschen Ruhe vor dem Telefon zu haben uswusf.
Eine Firma oder eine Praxis merkt das recht schnell, wenn das Telefon seltsam ruhig ist und veranlassen das nötige.
Was aber nicht ausschließt, daß ich mir im Falle eines Angehörigen, mit dem ich regelmäßig telefoniere, Sorgen machen, wenn zu unserer "Telefonzeit" und noch Stunden danach der Anschluß immer belegt ist!
Und wenn ich nun den Provider kenne, erwarte ich sehr wohl, daß der mir auf Nachfrage mitteilt, daß der Anschluß in Ordnung oder gestört ist.
Wäre die Auskunft, daß der Anschluß in Ordnung ist, würde ich nämlich in der Nachbarschaft anrufen und jemanden bitten, bei meinem Angehörigen vorbei zu schauen.
Je nach Situation würde ich auch bei der zuständigen Polizeidienststelle anrufen und den Verdacht eines Unglückfalles mitteilen.
Würde mir der Provider tatsächlich die Auskunft über den Zustand des Anschlusses verweigern würde ich bei entsprechender Situation durch meinen Anwalt Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung durch Unterlassen (Verweigerung der Auskunft) erstatten lassen.
Was aber nicht ausschließt, daß ich mir im Falle eines Angehörigen, mit dem ich regelmäßig telefoniere, Sorgen machen, wenn zu unserer "Telefonzeit" und noch Stunden danach der Anschluß immer belegt ist!
Und wenn ich nun den Provider kenne, erwarte ich sehr wohl, daß der mir auf Nachfrage mitteilt, daß der Anschluß in Ordnung oder gestört ist.
Wäre die Auskunft, daß der Anschluß in Ordnung ist, würde ich nämlich in der Nachbarschaft anrufen und jemanden bitten, bei meinem Angehörigen vorbei zu schauen.
Je nach Situation würde ich auch bei der zuständigen Polizeidienststelle anrufen und den Verdacht eines Unglückfalles mitteilen.
Würde mir der Provider tatsächlich die Auskunft über den Zustand des Anschlusses verweigern würde ich bei entsprechender Situation durch meinen Anwalt Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung durch Unterlassen (Verweigerung der Auskunft) erstatten lassen.
Dann solltest du direkt beim Nachbarn nachfragen, wenn du ein mulmiges Gefühl hast. Oder selbst hinfahren. Dass man da den Anschluss mit einbeziehen muss?! Deswegen würdest du da verlieren, denke ich. Sorry, ich kann deine Argumentationen hier nicht verstehen. In den meisten Fällen ist das anders