1&1 Sonderkündigung durch unbewohnbarkeit der Wohnung
Also da meine Wohnung leider nicht mehr bewohnbar war musste ich zu meinem Freund dazuziehen. Da dieser bereits einen Dsl anschluss hat und wir keine 2 brauchen habe ich mittels sonderkündigungsrecht bei 1&1 gekündigt...
nach 2wochen schreibt mir 1&1 das ihr vertrag nicht ortsgebunden wäre und sie ihn mir ja umstellen könnten. Aber wenn ich so kündigen wolle müsste ich meine Ummeldebescheinigung und die aktuelle Rechnung meines freundes beifügen.
Aber ich müsste zusätzlich eine Auslösegebür von 99,95 € bezahlen für die kosten die 1&1 anstehen würden.
Sie haben es als Freikauf erklärt.
Da aber weder in den AGBs noch in sonst welchen mir vorliegenden unterlagen sowas drin steht habe ich mich bis jetzt geweigeret, da 1&1 mir auch anscheinen nichts dergleichen schriftlich darlegen will oder kann....
AW: 1&1 Sonderkündigung durch unbewohnbarkeit der Wohnung
also also ich bei 1&1 angerufen habe was ich für möglichkeiten habe hat mir die nette frau am telefon gesagt das ich in diesem fall von meinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen könnte !!!
und 14 tage später kriege ich von denen geschrieben das ich mich freikaufen solle!!!!
AW: 1&1 Sonderkündigung durch unbewohnbarkeit der Wohnung
Zitat von rinnalein
also also ich bei 1&1 angerufen habe was ich für möglichkeiten habe hat mir die nette frau am telefon gesagt das ich in diesem fall von meinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen könnte !!!
und 14 tage später kriege ich von denen geschrieben das ich mich freikaufen solle!!!!
Ist doch kulant.
1&1 könnte auch auf die vollen restlichen Vertragslaufzeit-Kosten bestehen.
AW: 1&1 Sonderkündigung durch unbewohnbarkeit der Wohnung
man hat überhaupt kein sonderkündigungsrecht, für nichts is ja der wahnsinn... wenn du mir nicht helfen willst und kannst dann kommentiers doch einfach nicht!!!!
Es ist zwar bedauerlich, daß deine Wohnung unbewohnbar ist/wurde, aber solange dies nicht durch 1&1 ursächlich zu verantworten ist, hast Du auch kein Sonderkündigungsrecht.
Das ganze gehört zu den Kosten der privaten Lebensführung.
Evtl. kannst Du die Kosten, die 1&1 verlangt, gegen den Verursacher der Unbewohnbarkeit deiner bisherigen Wohnung geltend machen.
Aber da solltest Du dich von einem RA beraten lassen
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Zitat von rinnalein
man hat überhaupt kein sonderkündigungsrecht, für nichts is ja der wahnsinn... wenn du mir nicht helfen willst und kannst dann kommentiers doch einfach nicht!!!!
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ich wollte wissen wann ich ein sonderkündigungsrecht habe !!!! und nicht das ich für den umzug keins habe!! das habe ich schon beim 1. mal verstanden..... das war eine allgemeine frage!!!!!! das hat nichts mit beratungsresistenz zu tun!!! aber wenn das zuveil gefragt ist dann tuts mir leid für euch
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Zitat von rinnalein
ich wollte wissen wann ich ein sonderkündigungsrecht habe !!!! und nicht das ich für den umzug keins habe!! das habe ich schon beim 1. mal verstanden..... das war eine allgemeine frage!!!!!! das hat nichts mit beratungsresistenz zu tun!!! aber wenn das zuveil gefragt ist dann tuts mir leid für euch
Es gibt keinen Katalog für das Sonderkündigungsrecht.
Es gibt nicht mal ein Sonderkündigungsrecht.
Was Du meinst, nennt sich "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund" und ist in § 314 BGB nachzulesen. https://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
Ein "wichtiger Grund" ist stets vom Einzelfall abhängig und ist daher auch in der gesetzlichen Bestimmung nicht aufgelistet.
Tatsache ist, daß dein Problem kein "wichtiger Grund" ist, sonst hätte der BGH nicht so entschieden.
AW: 1&1 Sonderkündigung durch unbewohnbarkeit der Wohnung
Du hast gar kein Sonderkündigungsrecht, da es das zwar im Sprachgebrauch, nicht aber in den deutschen Gesetzen gibt.
Du hast ein Recht zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags wenn
- du tot bist
- Bei einer technischen Störung wenn trotz ausreichender Fristsetzung nicht entstört wurde (und die Störung muss ausdrücklich im Kompetenzbereich des Vertragspartners liegen)