1&1 Sonderkündigung durch unbewohnbarkeit der Wohnung
Also da meine Wohnung leider nicht mehr bewohnbar war musste ich zu meinem Freund dazuziehen. Da dieser bereits einen Dsl anschluss hat und wir keine 2 brauchen habe ich mittels sonderkündigungsrecht bei 1&1 gekündigt...
nach 2wochen schreibt mir 1&1 das ihr vertrag nicht ortsgebunden wäre und sie ihn mir ja umstellen könnten. Aber wenn ich so kündigen wolle müsste ich meine Ummeldebescheinigung und die aktuelle Rechnung meines freundes beifügen.
Aber ich müsste zusätzlich eine Auslösegebür von 99,95 € bezahlen für die kosten die 1&1 anstehen würden.
Sie haben es als Freikauf erklärt.
Da aber weder in den AGBs noch in sonst welchen mir vorliegenden unterlagen sowas drin steht habe ich mich bis jetzt geweigeret, da 1&1 mir auch anscheinen nichts dergleichen schriftlich darlegen will oder kann....
AW: 1&1 Sonderkündigung durch unbewohnbarkeit der Wohnung
ich habe ihn geschrieben !! Ja und ihr habt mir geantwortet und ich wollte wissen wenn ich wegen einem umzug kein "sonderkündigungsrecht" habe wann denn eins besteht !! nicht mehr und nicht weniger ....
bis auf den sarkasmus wäre die antwort von dir Bernard.Sheyan echt toll gewesen!!!! ohne vorher beleidigend zu werden.... wahnsinnig tolles hilfeforum!!!!
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Allein es fehlt das Einsehen, dass man manchmal nicht helfen kann. Wenns nicht geht, dann geht's eben nicht. Da braucht man nicht vom Hundertsten ins Tausendste gehen. Deine Frage wurde bereits mit dem ersten Post von mir beantwortet, aber du warst diejenige, die es nicht wahr haben wollte. Da kann auch das Forum nichts dafür.
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nein das forum durch aus nicht.... aber wenn ich frage was ein sonderkündigungsrecht beinhaltet wenn nicht durch umzug wie auch immer.... was ist daran so schwer???? oder falsch zu fragen???? ich habe meinen umzug bei dieser frage extra ausgeschlossen!!!! ich wollte einfach nur wissen was dieses Sonderkündignugsrecht überhaupt ist!!!!!! das hatte mit meiner offiziellen frage nichts mehr zu tun!!!! deswegen habe ich sie ausgeschlossen!!!!! ich raff nicht was das problem für euch ist wenn ihr keine lust habt zu antworten oder in euren augen bescheuerte oder sinnlose fragen zu beantworten warum tut ihrs dann???
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Hallo rinnalein.
Warum ist denn deine bisherige Wohnung unbewohnbar geworden?
Gibt es da einen Nachweis drüber?
Es muss doch auch eine Wohngebäudeversicherung geben, die für den Schaden aufkommt.
Du nimmst das Angebot von 1&1 an und läßt dir von deinem Vermieter diese Kosten ersetzen. Dieser kann die Kosten von seiner Versicherung einfordern.
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Zitat von rinnalein
ich raff nicht was das problem für euch ist wenn ihr keine lust habt zu antworten oder in euren augen bescheuerte oder sinnlose fragen zu beantworten warum tut ihrs dann???
Vielleicht solltest du auch deine Fragen präzisieren (und ganz schnell deinen Ton ändern), wenn du der Meinung bist, die werden nicht richtig beantwortet. Eine ausserordentliche Kündigung ist z.B. dann möglich, wenn der Leistungserbringer die Preise deutlich erhöht. Davon abgesehen kann ich dir nur raten anwaltliche Hilfe zu holen, wenn du wirklich gezwungen warst umzuziehen.
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Von der "Dame" werdet ihr nichts mehr sehen. Da ihr die falschen Antworten gegeben habt. Leider ist sie mit der Realität nicht zufrieden oder eben Beratungsresistenz.