Naja. Immer die Kirche im Dorf lassen. Sie kannte den Clan persönlich, wir aber nur über die durchaus als einseitig zu bezeichnenden Berichte. Niemand von uns weiß, wie die Familie im allgemeinen privat und im speziellen zu ihr war.
Außerdem reflektierte die Aussage ihre ganz persönliche Meinung.
Im Grunde genommen stellt die Entlassung einen Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 dar.