ich habe mein Alice DSL Vertrag zum 31.10 per Einschreiben Ende September gekündigt. Jetzt habe ich heute die Abbuchung von meinem Konto für den November gesehen (ich hab noch mein Handy bei Alice) und sie haben bis zum 30.11 20€ DSL Grundgebühr abgebucht. Jetzt hab ich erstmal gesucht und gesucht aber ich finde die Kündigungsbestätigung nicht mehr! Ich habe jetzt noch die E-Mail Bestätigung vom 2.10 aber in der steht nicht drin für wann ich gekündigt habe.
Ich hab denen jetzt ne Mail mit Frist eine WOche geschickt dass ich eine Rückbuchung erwarte sonst lass ich die Bank das Geld zurückbuchen.
Hallo Henrike
Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund, selbst wenn am neuen Wohnort kein DSL mehr verfügbar ist. Das hat das höchste deutsche Gericht (BGH) im letzten Jahr bestätigt.
Wie lange solte dein Vertrag noch laufen?
Alice wird so lange abbuchen, wie dein Vertrag ursprünglich noch laufen sollte.
Du solltest dich mit Alice in Verbindung setzen und über eine Ablösegebühr verhandeln.
Dadurch, das dein Anschluss weiterläuft, kann ein eventueller Nachmieter in deiner alten Wohnung keinen Anschluss beantragen.
Rückbuchen ist ein schlechter Gedanke. Dann setzt du ein Mahnverfahren in Gang und das ganze wird noch teurer für dich.
Alice hat die Kündigung bestätigt. Ich habe zum Monatsende 31.10 am Ende September gekündigt. Der DSL Vertrag ist Monatlich Kündigbar, darum habe ich Alice gewählt. Ob Umzug oder nicht ist irrelevant, ich habe Fristgerecht zum 31.10.2011 gekündigt. Die Kündigung wurde bestätigt und sie haben torztdem für den November Grundgebühren abgebucht. Die schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich verschlampt. Die Kündigungsbestätigung per Mail habe ich noch.
Hallo, das Einschreiben habe ich am 28.9 geschickt und wurde am 29.9 eingeworfen, habe inzwischen alle Unterlagen gefunden. Alice sagt sie haben den Brief am 5.10 bekommen was natürlich Blödsinn ist und ich beweisen kann das es nicht so ist. Habe heute morgen den kompletten Rechnungsbetrag rückbuchen lassen, handyvertrag zum 30.12 gekündigt und freu mich schon auf schreiben. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die Unterlagen werde ich dann einem Anwalt geben, der wird daran leider nichts verdienen aber vielleicht findet sich ja einer kurz nach dem 2. Staatsexamen der sich über sowas freut.
Ich nehme an, du hast das Ganze per Einschreiben/Rückschein geschickt? Oder wie willst du es sonst beweisen, dass der Brief schon früher ankam?
Meiner persönlichen Meinung nach ist das eine Hinhaltetaktik um noch einen Monat länger Geld von dir zu bekommen, nur wenn du nicht wirklich handfeste Beweise über die Ankunft des Schreibens bei Hansenet hast, dann hast du ein Problem.
Ich nehme an, du hast das Ganze per Einschreiben/Rückschein geschickt? Oder wie willst du es sonst beweisen, dass der Brief schon früher ankam?
Meiner persönlichen Meinung nach ist das eine Hinhaltetaktik um noch einen Monat länger Geld von dir zu bekommen, nur wenn du nicht wirklich handfeste Beweise über die Ankunft des Schreibens bei Hansenet hast, dann hast du ein Problem.
Wie in meinem Post geschrieben habe ich es per Einschreiben geschickt. Da brauche ich kein Rückschein, der Postbote bestätigt den Einwurf und ich kann es online nachsehen. Und ja, es geht um die 20€ somit haben sie halt einen Kunden verloren und einen Rechtsstreit zu dem es kommen wird da diese Firmen ja keine Menschen die selber nachdenken beschäftigen sondern nur Richtlinien wird das ganze automatisch ablaufen von Mahnung zu Mahnung bis sich dann mal ein Mensch drum kümmert verursacht es bei Ihnen hoffentlich ein bisschen kosten. Ist vielleicht ein wenig doof und trotzig aber das ist sowas von deutlich Masche.
hannilop: Ich kenne dich nicht und ich weiß nicht was du anders klären möchtest als die Mitarbeiter von Alice mit denen ich bis jetzt zutun hatte. Ich werde dir meine Kontaktdaten und Kundennummer nicht mitteilen.
Wie in meinem Post geschrieben habe ich es per Einschreiben geschickt. Da brauche ich kein Rückschein, der Postbote bestätigt den Einwurf und ich kann es online nachsehen.
Ob es sich für dich lohnt, wegen eines Monats zu streiten und gutes Geld schlechtem Geld nachzuwerfen?
Die Rechtsprechung geht meines Wissens von einer Brieflaufzeit von 3 oder vier Tagen aus.
Bestätigt wurde dir nur, daß dein Schreiben in das Postfach von Alice gelegt wurde. Der 29.9.11 war ein Donnerstag.
Wie oft wird die Post abgeholt? Vllt. war an diesem Tage die Post schon abgeholt und Freitags wird wegen des Wochende und Monatsende(!) keine Post abgeholt!?
OK, alles Spekulation, die es aber gilt zu überdenken!
Ob die Ablage im Postfach schon als verbindlicher Zugang gilt? Oder vllt. erst der Zeitpunkt, zu dem das Schreibem von einem Sachbearbeiter geöffnet und gelesen wurde!?
Aus diesem Grunde ist ein Einschreiben mit Rückschein stets der bessere Weg, weil in diesem Falle ein Postbevollmächtigter das Schreiben gegen Unterschrift mit Datum und Uhrzeit entgegen nimmt.
Ich glaube nur in diesem Fall ist der Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens sicher dokumentiert.
Außerdem halte ich es für abenteuerlich, ein Kündigungsschreiben erst zwei Tage vor Fristende zur Post zu geben.
Ob die Ablage im Postfach schon als verbindlicher Zugang gilt?
Ja gilt.
Dafür genügt es nach herrschender Meinung und ständiger Rechtssprechung, dass die Erklärung in den Bereich des Empfängers gelangt ist und von ihm nach der Verkehrsauffassung die Kenntnisnahme erwartet werden könnte.
§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB:
Damit eine Willenserklärung unter Abwesenden wirksam wird, muss diese dem Vertragspartner zugehen.
Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es eben nicht an, sondern auf die Verkehrsanschauung, also wann üblicherweise in vergleichbaren Fällen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Neben der Frage, ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung rechtzeitig zugegangen ist, besteht eines der größten Probleme in der Praxis darin, festzustellen, ob die Willenserklärung überhaupt zugegangen ist. Die Beweislast trägt dabei nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der sich auf den wirksamen Zugang beruft. Das ist immer derjenige, der die Willenserklärung abgibt. In diesen Fall hat der Zusteller es dokumentiert das am 29.09 das Einschreiben zugestellt wurde. Wenn Alice das Kündigungsschreiben erst am 05.10 zur Kenntniss nimmt ist es ihr Problem.
Dafür genügt es nach herrschender Meinung und ständiger Rechtssprechung, dass die Erklärung in den Bereich des Empfängers gelangt ist und von ihm nach der Verkehrsauffassung die Kenntnisnahme erwartet werden könnte.
§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB:
Damit eine Willenserklärung unter Abwesenden wirksam wird, muss diese dem Vertragspartner zugehen.
Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es eben nicht an, sondern auf die Verkehrsanschauung, also wann üblicherweise in vergleichbaren Fällen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Neben der Frage, ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung rechtzeitig zugegangen ist, besteht eines der größten Probleme in der Praxis darin, festzustellen, ob die Willenserklärung überhaupt zugegangen ist. Die Beweislast trägt dabei nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der sich auf den wirksamen Zugang beruft. Das ist immer derjenige, der die Willenserklärung abgibt. In diesen Fall hat der Zusteller es dokumentiert das am 29.09 das Einschreiben zugestellt wurde. Wenn Alice das Kündigungsschreiben erst am 05.10 zur Kenntniss nimmt ist es ihr Problem.
Aber die Frage ist ja, ob die Ablage im Postfach bereits als:
"Erklärung in den Bereich des Empfängers gelangt ist und von ihm nach der Verkehrsauffassung die Kenntnisnahme erwartet werden könnte"
gewertet werden kann.
Ich meine, daß ein Schreiben erst als zugegangen gewertet werden kann, wenn es in den Geschäftsräumen des Empfängers angekommen ist oder wenn ein Postbevollmächtigter" den Empfang quittiert hat, ziumindest aber, wenn es im richtigen Postfach abgelegt wurde.
Und diesen Nachweis zu führen, dürfte im Regelfalle fast unmöglich sein.
Eindeutig ist die Sache jedenfalls nicht: Kündigung Mietvertrag - Zustellung Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2005, Az. 11 W 1013/04 und BVerwG, Urteil vom 19. 9. 2000 - 9 C 7. 00
Es geht also nicht nur um den Einwurf, sondern um den Nachweis des persönlichen Empfangs, und der ist mit der Bestätigung des Einwurfs nicht gegeben. Z.B. Kann ein Brief ins falsche Fach gelegt werden und wird dann einen Tag später korrigiert. Zu anderen kann man morgens zu einer bestimmten Zeit das Fach kontrollieren, der Brief wird aber erst danach eingelegt. Eine "24h-Bewachung" des Postfachs ist bestimmt nicht zuzumuten und man entdeckt den Brief erst am nächsten Tag.
Ein Scenario für den vorliegenden Fall: Mittwoch, 28.9. - das Kündigungsschreiben wird per Einwurfeinschreiben verschickt. Donnerstag, 29.9 - das Schreiben wird im falschen Postfach abgelegt und gelangt dadurch zum falschen Empfänger, der Absender bekommt online die Bestätigung. Freitag, 30.9. - das fehlgeleitete Schreiben wird entdeck und wird innerhalb der Firma im Postausgangskorb abgelegt. Samstag, 1.10. - tut sich nichts Sonntag, 2.10. - tut sich nichts Montag, 3.10. - tut sich nichts (Tag der deutschen Einheit) Dienstag, 4.10. - der Brief wird zur Post zurück gebracht und endlich im richtigen Postfach abgelegt, aber an diesem Tage wurde die Post schon abgeholt. Mittwoch, 5.10. - Brief wird abgeholt und kommt nun endlich bei Sachbearbeiter an.
Somit wäre der Brief zu spät in den Einwirkungsbereich des Empfänger gelangt (4.10. Ablage im richtigen Postfach) und auch zu spät beim Sachbearbeiter angekommen (5.10.).
Zugegeben, um zwei Ecken gedacht, aber immer noch realistisch genug, um das Risiko einer Rücklastgebühr und der Rechtsstreitkosten gründlich zu überdenken!
Naja wenn ich mir deinen Fall den du zusammen geschrieben hast durchlese verwendest du sehr viele Variablen die hier nicht stehen und bin von den Fakten ausgegangen die hier geliefert wurden. Ich persönlich hätte und habe auch eine andere Lösung vorgezogen. Etwas ärgern und bezahlen, weil ist es der Aufwand bzw. Stress wert? Nein für mich nicht.
Naja wenn ich mir deinen Fall den du zusammen geschrieben hast durchlese verwendest du sehr viele Variablen die hier nicht stehen und bin von den Fakten ausgegangen die hier geliefert wurden. Ich persönlich hätte und habe auch eine andere Lösung vorgezogen. Etwas ärgern und bezahlen, weil ist es der Aufwand bzw. Stress wert? Nein für mich nicht.
Nichts anderes wollte ich mitteilen!
Klar kennt diese "Variablen" niemand von uns, aber "Alice" könnte so erfolgreich argumentieren und ich wollte letztlich nur verdeutlichen, daß es doch sehr abenteuerlich ist, zwei Tage vor Ablauf der Frist zu kündigen.
Denn das ist das eigentliche Problem!
Nun, irgendwie würde ich dir auch keine Daten von mir geben, so lange ich nicht weiß, wer du bist und in welcher Position du dich befindest um helfen zu können.
Ich arbeite Bei Telefonica im Mahnwesen, habe ihm auch einen Rückruf angeboten. Wollte ihm nur hilfe anbieten, wobei ich ihn auch verstehen kann wegen den Daten.