Hallo,
habe gestern einiges hier gelesen bzg. der Umzugs-Problematik in Sachen DSL-Anschluss.
Gibt es mittlerweile eine allgemeingültige Aussage der Telekom, wie bei Umzug verfahren wird ? Neuvertrag mit 24 Monaten Laufzeit oder "Umschaltung" unter Beibehaltung der gegenwärtigen Restlaufzeit ? Da gehen die Meinung ja ziemlich auseinander. Wer kann mir dazu näheres sagen ?
Im konkreten Fall soll der Call+Surf-Vertrag von Wohnart A nach Wohnort B mitgenommen werden (anderes Ortsnetz), zum Umzugszeitpunkt liefe der Vertrag noch ca. 10 Monate, begonnen hatte er ca. 2007, hat sich also schon mehrfach um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Telekom möchte gerne einen neuen Vertrag mit 24 Monate Laufzeit.
Wer nicht widerspricht, wird auch nicht den bisherigen Vertrag beibehalten mit Restlaufzeit.
Des weiteren kommt es darauf an, welche Zahl hinter dem C&S in Klammern steht - und welche gerade aktuell ist.
Stimmen die Zahlen nicht überein, dann wird es besonders schwer, den bisherigen Vertrag so weiter zu führen.
Ich glaube nicht, daß es dafür eine verbindliche Regel gibt - so unterschiedlich sich die einzelnen Fälle in diversen Foren darstellen.
Wenn Du die Auftragsbestätigung für einen Neuvertrag erhälst - schreiben, daß Du diesen Vertrag nicht möchtest und kündigen wirst.
Allerdings ist der jetzige C&S schon bei (5) - das hat zwar auch schon funktioniert, daß es nach einigem hin und her, dann doch plötzlich möglich war, daß der bisherige Vertrag mit der kleineren Zahl weitergeführt wurde -
aber der Weg wäre mir zu langatmig - zumal die Möglichkeit besteht, daß der jetzige C&S günstiger ist, als der, den Du hast.
In solchem Falle würde ich es wahrscheinlich akzeptieren, wieder 24 Monate Laufzeit zu haben, anstatt den jetzigen 10.
Wenn Du die Auftragsbestätigung für einen Neuvertrag erhälst - schreiben, daß Du diesen Vertrag nicht möchtest und kündigen wirst.
was zu welchem Ergebnis führen würde ? Gäbe ja 2 Varianten
a) die Telekom akzeptiert in Nachhinein den Widerruf und schaltet mit der Restlaufzeit am neuen Standort auf - so hätte ich es gerne
b) ich wohne längst wo anders und zahle eben ohne die Leistung in Anspruch zu nehmen die Monatsgebühr für die Restlaufzeit am alten Wohnort
b 1) gibt es für diese Variante evt. auch Regelungen, dass nicht der volle Grundpreis bezahlt werden muß ?
Sorry, ich frage sehr viel. Habe allerdings gar keine Ahnung und ging bis gestern davon aus, dass grundsätzlich die Restlaufzeit am neuen Wohnort weiterläuft
Du kannst es versuchen.
Die Regel sagt (und das ist auch unterschiedlich von Provider zu Provider), daß es ein neuer Vertrag sein muß - oder die Restlaufzeit komplett berechnet wird.
Würde der Nachmieter evtl. den bisherigen Vertrag übernehmen, könnte dieser auf seinen Namen umgeschrieben werden.
Ich danke allen für die Antworten, Hinweise und Ratschläge.
Interessant wäre es, wenn das Telekom-Team hierzu einmal die Handhabungsweise der Telekom zum Sachverhalt hier näher erläutern würde. Ich gehe aber mal davon aus, dass eine solche Auskunft hier nicht gegeben wird.
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt nach einem Umzug neu. Das Produkt wird laut Auftragsbestätigung für einen bestimmten Standort zur Verfügung gestellt. Nur wenn der Kunde am neuen Standort wieder einen Vertrag mit MVLZ abschließt, verzichtet die Deutsche Telekom aus Kulanz auf die Vertragserfüllung am alten Standort.
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt nach einem Umzug neu. Das Produkt wird laut Auftragsbestätigung für einen bestimmten Standort zur Verfügung gestellt. Nur wenn der Kunde am neuen Standort wieder einen Vertrag mit MVLZ abschließt, verzichtet die Deutsche Telekom aus Kulanz auf die Vertragserfüllung am alten Standort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telekom Team
Das ist doch genau das, was ich ca. 20 Stunden vorher schon verlinkt habe.
Außerdem ist es auch keine Kulanz (freiwillig) sondern schriftlich so festgelegt und hat ohne wenn und aber für alles Kunden Gültigkeit.
Ist so im angegeben Link nachzulesen.
Ist nicht die Telekom mittlerweile der einzige, übrig gebliebene Verein, der dem Kunden beim Umzug einen neuen 24-Monatsvertrag aufs Auge drückt? Soweit ich weiß, bleibt bei allen anderen Anbietern die Restlaufzeit beim Umzug unberührt, oder irre ich mich da?
Außerdem gilt das nur noch bis zur ausstehenden Novellierung des TKG, denn da steht dann drin:
Zieht der Kunde um, muss der Anbieter seinen Vertrag zu den bisherigen Konditionen am neuen Wohnort fortführen. Es darf keine neue Mindestvertragslaufzeit beginnen
Ich wollte mit 1und1 umziehen schien auch so mit Restlaufzeit und Umzugsgebühr zu gehen.
Dann kam Anruf sie können uns am neuen Wohnort kein DSL bereitstellen und würden uns aus Kulanz kostenlos aus den Vertrag entlassen.
Soweit meine Erfahrungen mit 1und1 die auch gut waren, wäre auch gerne bei denen geblieben.
So zahle ich bei der T Com mehr für weniger leistung und eine schlechte Leitung mit häufigen störungen.
Ist nicht die Telekom mittlerweile der einzige, übrig gebliebene Verein, der dem Kunden beim Umzug einen neuen 24-Monatsvertrag aufs Auge drückt? Soweit ich weiß, bleibt bei allen anderen Anbietern die Restlaufzeit beim Umzug unberührt, oder irre ich mich da?
Außerdem gilt das nur noch bis zur ausstehenden Novellierung des TKG, denn da steht dann drin:
m.W. machen das alle, Vodafone ganz bestimmt und wie hier zu lesen auch die Telekom.
Gerade wegen der anstehenden Novellierung des TKG wird derzeit vermutlich auch kein Anbieter was ändern.
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt nach einem Umzug neu. Das Produkt wird laut Auftragsbestätigung für einen bestimmten Standort zur Verfügung gestellt. Nur wenn der Kunde am neuen Standort wieder einen Vertrag mit MVLZ abschließt, verzichtet die Deutsche Telekom aus Kulanz auf die Vertragserfüllung am alten Standort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telekom Team
LOL
Wohl das letzte Urteil noch nicht gelesen ??
Wurde da nicht die ausserordentliche Kündigung des Kunden vor Gericht durchgesetzt, nachdem es wieder mal hies "Es muss ein neuer Vertrag am neuen Wohnort geschlossen werden ???"
Vor Gericht erklärte das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Vertrag habe es sich um ein ortsgebundenes Angebot gehandelt, das unter diesen Bedingungen nicht mehr angeboten werde. Der ehemalige Kunde war der Meinung, das Unternehmen hätte den Vertrag an seinem neuen Wohnsitz fortführen müssen. Er habe das Vertragsverhältnis durch seine fristlose Kündigung beendet.
Das Gericht hielt die Klage des Unternehmens für unbegründet. Der Umzug des Kunden sei kein Beendigungsgrund für das Vertragsverhältnis gewesen, denn eine ausdrückliche Bindung des Vertrags an den ehemaligen Wohnsitz des Kunden sei in dem Vertrag nicht verankert. Das Unternehmen hätte den Vertrag weiterführen müssen. Die außerordentliche Kündigung des Kunden sei rechtmäßig gewesen, denn das Unternehmen habe trotz Mahnung und Fristsetzung gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Dem Unternehmen stünden deshalb keine weiteren Entgeltzahlungen zu.
Amtsgericht Lahr, Aktz. 5 C 121/10 vom 10.12.2010
Aber klar, Rechtssprechung = Kulanz....
Freue mich schon auf meinen Umzug dieses Jahr, dann wirds wieder lustig !!
Wohl das letzte Urteil noch nicht gelesen ??
Wurde da nicht die ausserordentliche Kündigung des Kunden vor Gericht durchgesetzt, nachdem es wieder mal hies "Es muss ein neuer Vertrag am neuen Wohnort geschlossen werden ???"
Aber klar, Rechtssprechung = Kulanz....
Freue mich schon auf meinen Umzug dieses Jahr, dann wirds wieder lustig !!
Ich glaube "dein" Urteil passt hier nicht.
In dem von Dir zitierten Urteil ging es darum, daß die Telekom dem Kunden am neuen Wohnort keinen Anschluß zu den gleichen (bisherigen) schalten Bedinngungen schalten wollte.
Als der Kläger verlangte, den Anschluß zu schalten und die Telekom verweigerte dies.
Daraufhin hat der Kläger den Vertrag (wegen Nichterfüllung?) fristlos gekündigt.
Also eine ganz andere und sehr spezielle Situation! AG Lahr: Mitnahme eines Telefonanschlusses bei Umzug, Urteil v. 10.12.2010 Az. 5 C 121/10
Hinzu kommt, daß ein Amtsgerichtsurteil in einem gleichartigen Fall vor einem anderen Amtsgericht nicht unbedingt Bestand haben muß.
Nichts ist klar. Dein Amtsgerichtsurteil kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden. Das behandelt einen Einzelfall und hat sonst keine nachhaltige Wirkung. Jedes andere Amtsgericht (sogar dasselbe) kann in einem vermeintlich gleichen Fall anders entscheiden.
Im konkreten Fall soll der Call+Surf-Vertrag von Wohnart A nach Wohnort B mitgenommen werden (anderes Ortsnetz), zum Umzugszeitpunkt liefe der Vertrag noch ca. 10 Monate, begonnen hatte er ca. 2007, hat sich also schon mehrfach um ein weiteres Jahr verlängert.
Also genau der Fall aus dem Amtsgerichtsurteil.
Im Übrigen hatte ich vor 4 Jahren den Spass schon mal, bei meinem Umzug hätte das auf gar keinen Fall niemals nicht funktionieren können, erst als ich mit ausserordetnlicher Kündigung gedroht hatte, gings dann doch.
Die Kunden sollten sich nicht einschüchtern lassen von den Anbietern !!