Banbreitenkorridor - bindend?

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  1. #1
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    Frage Banbreitenkorridor - bindend?

    Hallo,

    ist der Bandbreitenkorridor bindend für die Telekom.

    "Dies entspricht der bereits früher üblichen Praxis bei Call & Surf-Anschlüssen mit DSL16000; dort liegt der Korridor in Empfangsrichtung zwischen 6000 und 16000 kbit/sec."
    Quelle: (V)DSL-Datendurchsatzrate prüfen - VDSL / DSL 16 plus - Forum Service

    Ich habe DSL 16000. Jedoch kommen hier oft nur 2.000 kbit/s an. Mal auch 6000, aber viel seltener als geringere Werte. Es hat sogar schonmal mit 11.700 kbti/s geklappt. Alles gemessen immer hiermit: https://www.wieistmeineip.de/speedtest

    Ich habe: Ich habe Call & Surf 5. 38,95€/Monat.

    Dort steht ja bis zu 16000. Jedoch früher gab es hier nur DSL-1000 Maximal. Es ist erst neu hier, dass man jetzt schneller surfen kann. Da hätte ich ja früher auch nicht meckern könnnen & sagen "ey, ich möchte ber mindestens DSL6000 haben". Mehr ging halt nicht. Im Router steht: Downspeed: 13098266, das wären ja denke ich dann: 12791kbit/sec. Das wird aber in der Realität nicht erreicht. Wenn ich etwas downloade, dann stimmen schon die wieistmeineip-Werte. Sind die hoch, dann ist der DL-Speed auch so hoch, sind die niedrig ist der DL-Speed auch so niedrig. Das passt also schon. Die Angabe vom Router seint eher ein Maximalwert zu sein, der vielleicht mal 1 Sekunde von der Telekom zur Verfügung gestellt wurde.

    Aber kann ich jetzt meckern wo es angeblich schneller sein soll? Wobei die Telekom selber meldet bis zu 12.000: "Surfen, E-Mails und Fotos verschicken mit Bandbreiten von bis zu 12.000 Kilobit pro Sekunde"
    Quelle: Deutsche Telekom: Schnelles Internet für weitere Ortsteile von Bad Dürkheim

    Also woran müssen sie sich tatsächlich halten:
    1. 16.000 aka´: 6000 Kilobit/s
    2. 12.000 aka´: 4500 Kilobit/s
    3. oder an nix wie früher, wo es nicht schneller ging.

    Vielen Dank

    Pascal

  2. #2
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Ich möchte hier auch nochmal ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung hinweisen, die besagt, daß der Anschluß für 16000 in einem Breitbandkorridor von 6xxx und 16000 zur Verfügung gestellt wird - und nur auf Wunsch des Kunden auch schon ab 384.

    Telekom Mitarbeiter verschleiern gerne diese Tatsache, welche ja niedergeschrieben steht.

    Wenn ich dies anspreche und sage, daß ja dann irgendwo etwas nicht stimmen kann, wenn man Aussage gegen Aussage stellt - kommt in diversen Foren keine Antwort mehr.

    Zu diesem Fall:
    Zuerst überprüfen, ob irgendein Problem im Eigenverantwortungsbereich besteht - sollte es tatsächlich nur 2xxx sein.
    Welcher Router wird verwendet, wie ist die Verkabelung, etc. pp.
    Speedtests sind für die Tonne.

    Erst danach Störung melden - und nicht locker lassen.

  3. #3
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Danke. Was meinst du genau mit dieser Aussage. Hab grad ne Blockade irgendwie...
    Zitat Zitat von MariaR
    Wenn ich dies anspreche und sage, daß ja dann irgendwo etwas nicht stimmen kann, wenn man Aussage gegen Aussage stellt - kommt in diversen Foren keine Antwort mehr.

  4. #4
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Daß von Seiten der Telekom gerne behauptet wird, daß auch bei dem Tarif bis 16000 eine Geschwindigkeit von 384 normal ist.
    Und wenn ich die Leistungsbeschreibung dagegen halte, antwortet keiner mehr.

  5. #5
    Avatar von Sonicwave
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Zitat Zitat von MariaR

    Telekom Mitarbeiter verschleiern gerne diese Tatsache, welche ja niedergeschrieben steht.
    Halte ich aber für ein generelles Problem von allen Anbietern.
    Wobei ein Telekom Mitarbeiter bei Auftragsbuchung bereits die Bandbreite angezeigt bekommt und diese auch gebucht wird (es sei denn es handelt sich um RAM)
    Zitat Zitat von MariaR
    Daß von Seiten der Telekom gerne behauptet wird, daß auch bei dem Tarif bis 16000 eine Geschwindigkeit von 384 normal ist.
    Und wenn ich die Leistungsbeschreibung dagegen halte, antwortet keiner mehr.
    In früheren Leistungsbeschreibungen gab es den Passus für DSL 16000, dass die Mindestgeschwindigkeit bei 384 anfängt (Call&Surf Comfort Plus(2) ). In einer davor existierenden Version war mal von DSL 3000 die Rede - hier bei beim Call&Surf Comfort Plus Version 1

    Bei beiden Versionen war m.E. nichts von "ausdrücklichem Wunsch" die Rede.

  6. #6
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Wenn dem so ist, wäre es nicht schlecht, wenn Telekom Mitarbeiter im Zuge der Umstellungen (2) zu (4) (5) oder wie auch immer - auch die jeweilige vorliegende Leistungsbeschreibung verinnerlicht.

    Ich bin seit gut 3 Jahren bei Telekom auch mit DSL/VDSL (vorher jahrelang nur ISDN Anschluß) -
    und seit dieser Zeit steht Folgendes in der Leistungsbeschreibung (ich kenne es nicht anders!):
    https://s1.directupload.net/images/120120/temp/ofh8x5jp.jpg[/IMG]

    Das stammt von hier:
    SHOP_AGB

    Das Photo ist aus C&S Comfort etc..
    Bei IP ist es ein wenig anders - die Grundsätzlichkeit aber genauso.

  7. #7
    Avatar von anonymous123
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Die Bandbreite hängt von sehr vielen Dingen ab.Da müsste man einiges mehr wissen um eine konkrete Antwort zu geben. Welche Technik wird seitens der Telekom eingesetzt welches Gerät wird vom Kunden verwendet.Hängen mehrere Geräte am Netzwerk.Wie sind die Leitungswerte. Grundsätzlich versucht die Telekom dem Kunden die größtmöglichste Bandbreite zu liefern die Technisch möglich ist. Keiner versucht den Kunden über den Tisch zu ziehen. Auch Telekomangestellte sind Telekomkunden und nutzer die versuchen das bestmöglichste aus ihrem Anschluß heraus zu holen wie andere auch. Ich kann als Beispiel meinen Fall schildern. Wir hatten hier auf dem Land jahrelang DSL mit 384kbit/s zum Preis für 43,95 € im Monat.Mit Hilfe der Gemeinde und des Landes Bayern die sich für die Telekom als Ausbauunternahmen für DSL entschieden haben wurde eine Versorgung mit Glasfaserkabel und Outdoor beschlossen. Dies ist eine neue Technik die teils neue Kundenhardware erfordert.
    Jetzt bekommen wir bis zu 16000kbit/s. und der neue Preis bei Internettelefonie ist 34,95€ bei DSL 16000. Man muss wissen das ein wirtschaftlicher Kostendeckender Ausbau nicht möglich gewesen wäre und jetzt praktisch wieder der Steuerzahler das defizit trägt. Das ist allerdings eine Politische Entscheidung die damals getroffen worden ist den Markt für den freien Wettbewerb zu öffnen. Leider ist passiert von dem die Mitarbeiter der damaligen Deutschen Bundespost gewarnt haben. Private Unternehmen damit meine ich alle picken sich die Rosinen heraus kassieren wo Sie mit wenig Aufwand viele Kunden erreichen Geld . Wo für mehr Geld nur wenige Kunden erreich werden da soll mal wieder die Allgemeinheit zahlen. Und wieder wie überall auch bei den Banken kassieren Private die Gewinne und Kosten hat der Staat zu tragen. Aber die Staatsschulden sind ja nicht eure so wie in Griechenland bis ihr sie irgendwann mal bezahlen müsst. Damals musste die Post jedem eine Telefonleitung stellen und machte trotzdem Gewinn. Das wäre heute alles auch möglich ohne das es jeder bezahlen müsste. Die Technik und gerade in der Telekommunikation ist ständig in der Fortentwicklung und mann könnte jedes Jahr was neues bringen das sieht man doch auch in der Fernsehtechnik und im DSL-Bereich sind sachen möglich von denen man vor ein paar Jahren nur träumen konnte.Auf jedenfall. Benutze ich eine Fritzbox 7390 kommen nur DSL 13000 raus im Router auzulesen beim Speedtest 11791 nehme ich einen Telekomrouter Speedport W920V bekomme ich im Routermenue DSL 17000 beim Speedtest 14988. Allerdings nur wenn ich mit einem PC als einziges Gerät teste.Die Bandbreite hängt dann auch noch von der vorhandenen Leitungslänge zum jeweiligen Kunden ab, die bei jedem verschieden ist und keine schickane sondern örtlich bedingt mann könnte auch jedem Kunden Glasfaser ins Haus legen wo es dann keine Geschwindigkeitsgrenzen mehr technisch gesehen geben würde . Aber wer bezahlt dafür? Und wegen dieser technischen Bedingungen und der Kosten und Nutzen werden eben diese Allgemeine Geschäftbedingungen entwickelt. Dann ist es es doch eine ganz normale Geschäftspraxis in unserem Kapitalistischem System das jedes Unternehmen macht mit den möglichst geringen Mitteln maximaler Gewinn zu erzielen. Sie wollen doch auch für ihr gespartes Geld auf dem Sparbuch die größt möglichsten Zinsen oder nicht? Auf jedenfall wird versucht den Kunden möglichst zufrieden zu stellen. In der Technik und gerade in der Hochfrequenztechnik die DSL ist sind jedoch auch noch viele Störfaktoren möglich wozu der DSL-Anbieter nicht unbedingt was kann. Eine Hochfrequenz kann von einer anderen gestört werden und dadurch können beide Leiden.Liegt ein DSL-Anschluss neben einem aderen so kann bei falsch verseilten Kabel oder anderen umständen dann eine geringere Bandbreite herauskommen. Dies kann der DSL-Anbieter nicht immer wissen. Eine Störfrequenz kann sogar von anderen Elektrischen Geräten im Haushalt liegen und nicht immer an der Telefonoder DSL-Leitung.
    Alles in allem sind die Möglichkeiten sehr groß. Und alle Möglichkeiten können natürlich nicht immer gegen lau geleistet werden. Für mehr Leistung muss man manchmal mehr bezahlen. Das ganze muss man auch wissen und sowas sollte auch entlohnt werden aber keine will was bezahlen genau wie bei der Leih und Zeitarbeit aber irgenwann mal werden wir alle die zeche bezahlen spätesten wenn wir nicht mehr in Rente gelassen werden und bis zum Tod gegen einen Hungerlohn arbeiten müssen. Ich kann nur sagen wenn ich das gmeckere hier in dem Forum lese sollte sich jeder erst mal an die eigen Nase fassen und überlegen was er in seinem Job oder Geschäft für seine Leistung bekommt und was er dafür tut. Ich glaube bei den bisher gefallenen Preisen kann sich keiner Beschweren vor allem wenn ich andere Anbieter sehe was die investieren(meist gar nichts) sondern nur von der Telekom weitervermieten und dafür dann auch noch kassieren dürfen. Übrigen alle Kabelnetz wurde auch mal vom Staat aufgebaut Deutsche Bundespost und sind für ein Apfel und Ei privatisiert worden diese Unternehmen kassieren jetzt und haben kaum investiert. Mit freundlichen Grüßen

  8. #8
    Avatar von Sonicwave
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Zitat Zitat von MariaR
    Wenn dem so ist, wäre es nicht schlecht, wenn Telekom Mitarbeiter im Zuge der Umstellungen (2) zu (4) (5) oder wie auch immer - auch die jeweilige vorliegende Leistungsbeschreibung verinnerlichen.
    Ja klar.
    Also die Telekom hat im Single Play rund 10 Leistungsbescjreibungen.

    Im Double Play rund genau so viele, da man ja nicht nur die aktuelle verinnerlichen muss, sondern ja auch alle vorherigen. für den fall der Fällen dass Du damit wedelst.

    Dann machen wir weiter bei Triple Play. Nochmal rund 5 Leistungsbeschreibungen inkl. der vorherigen Entertain Versionen.

    Dann verinnerlicht man am Besten auch jede Version der AGB und dazu weil es ja noch geht die Preislisten die Ergänzungen zu dem Preislisten, falls jemand anderes damit wedelt.

    Ach wo wir gleich dabei sind: Verinnerlichen wir hier doch alle gleich noch alle AGB der letzen 15 Jahre von T-Mobile deren Leistungsbeschreibungen für alle 4 Telly Verträge (smile, active,Basic,pro) alle relax variationen- 1. Generation, 2 . Generation, etc.
    alle aktuellen und Vorgänger von Call, Call&Surf und Complete und Complete Mobil

    Dann machen wir weiter.....

    .... nein machen wir nicht.

    Ich sag nicht dass man dort nichtmal hineinschauen sollte,

    Aber Maria, manchmal gewinne ich den Eindruck du machst dir keine Gedanken beim Posten solcher Anforderungen.

    aber das ist mir hier nicht zum ersten Mal hier aufgefallen.

    So jetzt hast du Zeit mein Posting zu analysieren. Du findest sicher noch Leistungsbeschreibungen die ich vergessen habe.

  9. #9
    Avatar von MariaR
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Nun komm mal wieder runter...

    Ich habe keine Ahnung, was Du zwischen den Zeilen liest - jedoch ist es für mich nicht zu akzeptieren, daß Telekom Mitarbeiter, die auch an der Hotline z.B. tätig sind -
    entweder die aktuellen Leistungsbeschreibungen nicht kennen oder diese einfach wegwischen, weil sie den Kunden nicht eingestehen wollen, daß es nicht NORMAL ist, wenn einer z.B. bei C&S Comfort eine Geschwindigkeit von DSL 2000 hat - ohne daß dies so in der Auftragsbestätigung zu lesen war - oder zumindest der Kunde dazu befragt wurde.

    Ich beziehe mich damit nicht auf obigen Fall - in welchem ich zu diesem Zeitpunkt (habe dort noch nicht gelesen heute) noch nicht weiß, was da in der AB stand.

    Jedoch ist so etwas kein Einzellfall, der einfach abgeschmettert werden sollte, weil nicht korrekt gearbeitet wurde -
    sei es in der Information gegenüber dem Kunden oder sogar ein technischer Fehler, der behoben werden könnte.
    Aber zuerst kommt die Ansage: das ist normal bei bis 16000, daß es sogar 384 sein können.

    Und wenn ich sage, daß dann ja irgendwo etwas nicht stimmen kann, wenn ich diese Aussage der Aussage in der Leistungsbeschreibung gegenüber stelle .... kommt gar nix mehr.
    Was sagt das dann wohl aus??!!!!

    Edit:
    Wobei es allerdings auch nicht soooo problematisch sein kann (da Leistungsbeschreibungen und AGB nicht ständig KOMPLETT geändert werden) - sich als z.B. Hotliner, Notizen der Änderungen aufschreiben kann, um immer auf dem Laufenden zu sein.

  10. #10
    Avatar von o0Pascal0o
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Zitat Zitat von MariaR
    Wobei es allerdings auch nicht soooo problematisch sein kann (da Leistungsbeschreibungen und AGB nicht ständig KOMPLETT geändert werden) - sich als z.B. Hotliner, Notizen der Änderungen aufschreiben kann, um immer auf dem Laufenden zu sein.
    Das denke ich auch. Also ich sage ja auch vorher um was es sich für einen Vertrag oder Anschluß handelt. Das ist ja dann lächerlich nachzugucken - selbst für eine unausgebildete Person. Und so teuer wäre ein PC ja auch nicht, wo man dann eben den Vertrag eintippt - zumal ich auch meine Kundendaten ja angebe - dann würde es direkt auf dem Monitor blinken.

    Darf man aufgezeichnete Gespräche mit der Telekom vor Gericht verwenden? Oder muß man auch fragen wie die, ob man das Gesrpäch aufzeichnen darf & erst dann darf man es verwenden. Oder sagen die dann eh: Nee, lass mal!? Weil so könnte man denen ja eigentlich flott das Handwerk legen.

    Zitat Zitat von anonymous123
    Ich glaube bei den bisher gefallenen Preisen kann sich keiner Beschweren
    Also ich schon. Ich liefere denen ganze Euros, die aber nur die halbe Leistung. Ganz anders als mit denen abgesprochen. Und die Preise sind gestiegen - meinen alten Tarif bieten die gar nicht mehr "ist leider nicht mehr in usnererm Produktportfolio" an - ich war gewzungen umzusteigen.

    Mein Router kann überigens DSL16000. Bei meinem Nachbarn ist es auch so mit dem Speed. Und er schwankt so enorm - von Minute zu Minute.

  11. #11
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Zitat Zitat von o0Pascal0o
    Darf man aufgezeichnete Gespräche mit der Telekom vor Gericht verwenden? Oder muß man auch fragen wie die, ob man das Gesrpäch aufzeichnen darf
    Natürlich mußt Du vor dem aufzeichnen die Erlaubnis des Gesprächpartners haben!
    Sinnvoll ist es, wenn dieser zugestimmt hat, die Aufzeichnung zu beginnen, Datum und Uhrzeit aufzusprechen und erwähnen, daß der Aufzeichnung zugestimmt wurde bzw. nochmals die Zustimmung zu erfragen.
    Damit hast Du die Zustimmung mit dem Gespräch zusammen gespeichert.

  12. #12
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Hallo o0Pascal0o
    Was zeigt denn der Router an?
    Wenn ich das richtig gelesen habe 12791 kBits.
    Damit liegt dein Anschluss in dem von der Telekom zugesagten Rahmen.
    Scheinbar hast du den von dir verlinken Beitrag nicht richtig gelesen bzw. nicht danach gehandelt.
    Hast du mal probiert, wie es in dem Beitrag steht, mehrere Downloads gleichzeitig zu starten?

    Wie es in dem Beitrag steht, ist das Internet wie eine Autobahn auf der man nicht immer 300 km/h fahren kann. Das ist abhängig von der Last.
    Auch wenn dein Anschluss 12791 kbits kann, ist es nicht immer sichergestellt, das diese Datenmenge auch aus dem Internet zugeführt werden kann.

    Etwas anderes wäre es, wenn dein Anschluss nur mit z. B. 2000 kBits synchronisieren würde oder dein Anschluss nie diese Werte erreichen würde.
    Aber du schreibst ja, das die Werte schon erreicht wurden.

    Damit ist das herumreiten auf den Leistungsbeschreibungen sinnlos, da die dort beschriebenen Parameter eingehalten werden.

  13. #13
    Avatar von o0Pascal0o
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Vielen Dank. Es schwankt ja immer. Also ein Speedtest, welcher DSL 16000 testen kann, ist jawohhl in der Lage eine solche Anbindung auch zur Verfügung zu stellen. Und der Speedtest-Server war auch nie ausgelastet(steht auch immer dabei).

    Und ein Download ist auch mal schneller mal langsamer von ein und demselben Hoster. Ein anderer Kollege der zur gleichen Zeit testet, hat das Problem nicht.

  14. #14
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Da muss ich nochmal das Beispiel mit der Autobahn bemühen.
    Du fährst auf der Autobahn von A nach B. Dei Kollege fährt von C nach B. Auf deiner Strecke ist ein Stau. Dein Kollege hat freie Fahrt.
    Wie der Verkehr im Internet läuft kann man nicht sagen und kann von mal zu mal auch unterschiedlich sein.

    Kannst du denn ausschließen, das das Problem an deiner Hardware und Software liegt?

  15. #15
    Avatar von o0Pascal0o
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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Wieso sollte meine Hardware schwanken? Softwaretechnisch habe ich verschiedene getestet, daran liegt es nicht.

  16. #16
    Avatar von hunter2k12
    hunter2k12 ist offline

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    Standard AW: Banbreitenkorridor - bindend?

    Zitat Zitat von o0Pascal0o
    Hallo,

    ist der Bandbreitenkorridor bindend für die Telekom.

    "Zitat gekürzt"

    Vielen Dank

    Pascal
    hi zu deinem Thema....
    es gibt immer eine sog. Leistungsbeschreibung... zu finden unter:
    SHOP_AGB

    dort den Buchstaben angeben von deinem Vertrag und dann nicht die allgem. AGBs des Vertrages sondern die Leistungsbeschreibung öffnen....

    wenn da steht Minimum 6000 bis 16000, dann sollte das auch das Minimum sein.... bekommst du also Dauerhaft 7000Kbit /s durftest du dich ärgerlicherweise nicht beschweren (jedenfalls bringt es dann nichts, da die sich damit rausreden)

    aber bei 2000 kannst du dich schon beschweren... du musst dich übrigens auch nicht darauf einlassen dich auf ein "kleineres" Angebot wie z.B. DSL 2000 einzulassen (dazu bist du nicht verpflichtet das anzunehmen)
    es sei denn, du möchtest das so.

    Sollte die Telekom nicht nachbessern wollen / Können, kannst du dich ruhig nach nem anderen Anbieter umschauen (Unitymedia ist derzeit ganz gut als Beispiel.. musst dich bei deinem Ort aber erkundigen was möglich ist)

    Sprich du kannst denen per Mail an die "info@Telekom.de" eine Mail mit deinen Daten schicken... im Betreff "zu Händen der Geschäftsleitung und zu Händen von Frau xxx" nennen (Frau xxx ist vom Vorstand und sehr hilfsbereit.

    In der Mail solltest du eine angemessene Frist von ... mindestens 2 bis 4 Wochen setzen... du solltest auch in der Mail sagen, dass wenn man sich nicht melden würde bei dir, dass diese Mail als außerordentliche Kündigung zum xxxx Datum ist (das Datum deines neuen Anbieters z.B.)

    damit kommst du in deinem Fall durch, da die Telekom ja ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

    hier kannst du mal meinen Fall nachlesen

    https://ul.to/uj128ro9 (Verlauf der Geschehnisse mit der Telekom)
    und
    https://ul.to/ci0oujtm (Versprechen / Gutschriften, die man mir Versprach)

    Ich hoffe ich konnte dir helfen
    und verbleibemit freundlichen Grüßen

    Hunter

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