Hallo zusammen!
Nachdem ich über ein halbes Jahr lang einen "Kampf" mit der telekom bzgl. der Einrichtung meines Anschlusses Entertain Comfort VDSL50 hatte, möchte ich diesen widerrufen.
Am 18.07.2011 hatte ich online bei der telekom einen Vertrag für Entertain Comfort VDSL50 abgeschlossen, samt Portierung meiner Rufnummer von Versatel. Auf Grund diverser Probleme, was vor allem mit dem Portierungsauftrag zusammenhing welchen ich insgesamt 4 mal bei der telekom einreichen "durfte", ist bei mir per 24.01.2012 besagtes Produkt eingerichtet worden.
Jedoch bin ich mit dem Media Receiver 303 Typ A und dem Fernsehangebot und der Qualität unzufrieden. Dies liegt vor allem an den viel zu langen Umschaltzeiten zwischen den Sendern, sowie der mieserablen Bildqualität bei den nicht in HD angebotetenen Sendern, außerdem hängt das Fernsehbild samt Ton ca. einmal in der Stunde für eine Sekunde oder es ist komplett weg, wenn die Internetverbindung nicht optimal ist. Alles gute Gründe für mich, dieses Produkt nicht mehr haben zu wollen. Für 65 Euro im Monat kann ich deutlich bessere Leistungen erwarten.
Ich habe heute mit der Hotline von der telekom telefoniert um nachzufragen, bis wann ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen kann. Dort erhielt ich die schwammige Aussage, dass ich nur bis zum 17.01.2012 hätte widerrufen können, da mir die Auftragsbestätigung für den Auftrag am 03.01.2012 zugesendet wurde. Die Mitarbeiterin war sich aber nicht ganz sicher und nachdem ich darauf bestand einen Teamleiter zu sprechen, wurde mir nach kurzer Wartezeit ein Rückruf durch selbigen angeboten. Da ich aber mittlerweile die Mechanismen bei der telekom kenne, kann ich darauf mitunter noch einige Zeit warten. Deshalb suche ich kurzfristig Hilfe in diesem Forum.
Nun zu meinen Fragen:
Die Auftragsbestätigung der telekom habe ich am 04.01.2012 erhalten (datiert vom 03.01.2012), Bereitstellungstermin angegeben und auch ausgeführt mit 24.01.2012.
1. Ist ein Widerruf meinerseits noch fristgerecht möglich?
2. Falls der Widerruf nicht mehr möglich sein sollte, kann ich auf Grund der mangelhaften Qualität des Fernsehangebots (ich meine hiermit die auftretenden Hänger und den kompletten Verlustes des Bildes & Tons, was teilweise auftritt) aus meinen Vertrag heraus?