als langjähriger Kunde von Alice habe ich meinen Vertrag fristgerecht per Fax (Sendebericht vorhanden) gekündigt. Die von mir angeforderte Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten. Im Gegenteil, Alice behauptet nie eine Kündigung von mir erhalten zu haben. Der Vertrag hat sich entsprechend verlängert und Alice droht mittlerweile mit Inkasso, da ich die austehenden Zahlungen nicht geleistet habe. Den Vorgang habe ich meinem Rechtsanwalt übergeben, der mir mitteilte, dass dies ein durchaus normaler Vorgang von Seiten des Telefonanbieters ist. Um rechtlich gegen Alice vorgehen zu können, benötige ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 2010. Diese habe ich leider nicht mehr vorliegen. Deshalb meine Frage:
Kann mir irgendjemand die AGBs von 2010 nach Möglichkeit als PDF zukommen lassen bzw. sagen, wo ich diese finde?
Warum spart man sich die paar Euro für eine Kündigung per Einschreiben und verlässt sich auf ein FAX dessen Sendebericht noch vor keinem Gericht irgend einen Bestand hatte?
Und mich würde interessieren, wozu die AGBs von 2010 benötigt werden.
Einen Fax-Sendebericht kannst Du als Beweismittel getrost vergessen.
Selbst ein qualifizierter Sendebericht muss nicht als Beweis gewertet werden: Nach dem Senden eines Fax kann ein Sendebericht ausgedruckt werden. Meist kann am Gerät eingestellt werden, ob dieser Bericht nie, immer, als Sammelbericht nach einer bestimmten Anzahl von Sendungen oder nur im Fehlerfall ausgedruckt werden soll. Eine Sonderform ist der qualifizierte Sendebericht. Hier wird zusätzlich noch der Inhalt des gesendeten Dokumentes in verkleinerter Form mit ausgedruckt. Das soll die Beweiskraft eines Fax erhöhen. Generell gilt allerdings für jedes Vorbringen vor Gericht, dass es der Beweiswürdigung durch den Richter unterliegt. Auch ein qualifizierter Sendebericht ist somit kein rechtssicherer Beweis dafür, dass ein bestimmtes Schreiben einen bestimmten Empfänger überhaupt und/oder zu dem angegebenen Termin erreicht hat.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fax
In den AGB von Alice ist zu lesen: schriftlich oder telefonisch gekündigt werden;
Ob das nun bei einer Faxübermittlung noch ausreichend ist!?
Aber in deinem Falle geht es ja darum, daß das Fax erst gar nicht beim Empfänger angekommen ist.
Dieses gerichtsfest zu widerlegen wird wahrscheinlich nicht gelingen.
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und diese dir auch Kostenübernahme zusichert, wirst Du wohl auch noch auf den Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben.
Und alles nur wegen "gesparten" 4,40 € für ein Einschreiben mit Rückschein.
Du hättest sogar telefonisch kündigen und eine schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen können.
Hättest Du diese nicht rechtzeitig erhalten, nochmals eine fristgerecht Kündigung per Einschreiben und alles wäre in trockenen Tüchern gewesen.
Die für deinen Vertrag gültigen AGB muss dir Alice auf Verlangen zugänglich machen.
wichtige Vertragsangelegenheiten immer schriftlich und rechtzeitig.
Wie meine Vorschreiber sagten - besser mit Einschreiben mit Rückschein.
Was auch nicht schlecht ist: Zu Beginn eines Laufzeitvertrages sofort die fristgerechte Kündigung aussprechen und schriftlich bestätigen lassen. Solltest Du länger bleiben wollen, kannst Du die immer noch kurz vor der Wirksamkeit widerrufen.
Du hättest sogar telefonisch kündigen und eine schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen können.
Das ist der Punkt. Wichtig ist, dass man eine schriftliche Bestätigung bekommt, auch wenn man keinen rechtlichen Anspruch hat. Es völlig egal ob mit Einschreiben oder nicht. Es erhöht die Beweiskraft deutlich, aber gerichtsfest ist das letztendlich auch nicht, weil der Inhalt nicht dokumentiert ist. Wirklich sicher ist man erst mit einer schriftlichen Antwort, die sich auf die eigene Kündigung bezieht. Von daher sollte man nicht auf den letzten Drücker kündigen und genügend zeitlichen Spielraum haben.
Ja immer daselbe - also unter Lehrgeld abhaken und Rechtzeitig für das nächste Jahr kündigen per Einschreiben und Rückschein damit man was in der Hand hat aber auch das ist nur der Beweis das die Gegenseite was bekommen hat.
Dingfest ist es erst wenn dir Alice die Kündigung auch bestätigt.
Den der Briefumschlag kann ja auch ohne Inhalt gewesen sein - die Einschreiben Quittung beweist das ja nicht was drin war.
Ein Faxsendebericht beweist dagegen nur das etwas - was auch immer gesendet wurde - aber nicht ob es der Empfänger auch bekommen.
Es kann kein Papier im Fax gewesen sein , Tinte leer oder Stromausfall oder
Fax Server ausgefallen usw.
Klagen wird da nichts bringen außer das man auf den Gerichtskosten und Anwaltskosten sitzen bleibt und noch den Anwalt von Alice auch bezahlen darf.
Das ist der Punkt. Wichtig ist, dass man eine schriftliche Bestätigung bekommt...
Genau meine Meinung, wenn ich einen Vertrag schließe oder einen Vertrag kündige will ich eine schriftliche Bestätigung meines Vertragspartners dann ist jeder auf der sicheren Seite.
Warum steht in fast allen AGBs "mündliche absprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform." Wenn sich das mein Vertragspartner in den AGB herausnimmt, dann Verlage ich es auch.
Die Kunden sind meist einfach zu leichtgläubig. Alles schriftlich (egal wie kleinkariert es einem im ersten Moment vor kommt) wenn es einmal zu Problemen kommt ist immer der, der die Unterlagen nicht schriftlich vor liegen hat der Dumme.
Und es muss ja nicht Absicht sein, das mal etwas schief geht. Überall passieren Fehler und auch die Kunden machen Fehler aber wer den schriftliche Beweis hat ist immer in einer sehr viel besseren Verhandlungsposition als derjenige der sich auf mündliche Aussage verlässt.