Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Hallo,
mir geht es um das leidige Thema Kündigung, Umzug und Vertragsverlängerung!
Bei mir setzt sich das Ganze folgendermaßen zusammen:
Blauäugig habe ich meinen Anschluss am 09/2009 zum 31. 12. 2009 gekündigen wollen wegen Umzug. Hierrauf habe ich eine Bestätigung zum 26.05.2011 erhalten. Da ich aber im Januar 2010 umgezogen bin, war ich gezwungen den Anschluss mitzunehmen und 2 Jahre erneute Kündigungsfrist in Kauf zu nehmen( Vertragsende 19. 01. 2012).
Ich habe die Kündigung nie wiederrufen so dass ich in Annahme ging eine erneute Kündigung wäre nicht notwendig da es sich um die selbe Kundennummer handelt!
Als ich also heute beider Telekom anrief teilte man mir mit, dass keine Kündigung eingestellt sei und der jetzige Vertrag verlängert wird bis 19.01. 2013.
Aber jetzt kommts: Ich muss wieder berufsbedingt umziehen und wäre mit einem Umzug bis 01/2014 gebunden.
Mein nächster Schritt wäre die Telekom darauf aufmerksam zu machen, dass eine Kündigung schon seit 09/2009 besteht und diese zum 19.01.2012 hätte wirksam werden müssen.
Wie seht Ihr die Chancen aus dem Vertrag raus zu kommen?
Könnt Ihr mir Tipps geben?
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von Josinger
Autsch! Könnte ich nicht den Umzug beantragen und der Auftragsbestätigung wiedersprechen??
Grüße und Danke für die schnelle Antwort!
Dann fällt dein Vertrag wider in den vorherigen Zustand. D. H. dein Anschluss würde an alter Stelle wieder aktiv.
Damit würdest du 1. für 2 Verträge zahlen und 2. deinem Nachmieter die Chance auf DSL bzw. Telefon nehmen.
Dir bleibt nichts anderes übrig als einen Umzug zu beauftragen und damit eine neue MVLZ zu erhalten.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
deinem Nachmieter die Chance auf DSL bzw. Telefon nehmen.
Über dieses Thema diskutiere ich gerade an anderer Stelle.
Das würde ich als neuer Mieter der Wohnung niemals so hinnehmen.
Wie kann es sein, daß die Leitung vom Provider des Vormieters weiterhin blockiert bleibt, wenn dieser gekündigt hat und woanders wohnt?
So lange der Hinweis nicht erbracht ist, daß dieser Vormieter nicht mehr dort wohnt, sondern eine andere Person - ist es logisch.
Wäre der Vertrag aber gekündigt, unabhängig von der Restlaufzeit und was der Vormieter weiterhin plant oder auch nicht -
und würde der Nachweis vorliegen, daß die Adresse jetzt von einer anderen Person gemietet wurde -
müßte m.E. die Leitung frei gegeben werden.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von MariaR
Wie kann es sein, daß die Leitung vom Provider des Vormieters weiterhin blockiert bleibt, wenn dieser gekündigt hat und woanders wohnt?
das kann deshalb sein, weil auf diesem Anschluß ein gültiger Vertrag mit dem Vormieter läuft und der Provider, egal welcher das nun ist, diesen auch vollumfänglich erfüllen muss da er ansonsten vertragsbrüchig wird und der Vertrag fristlos gekündigt werden kann.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Der Vormieter (so sagt ja schon der Name) wohnt aber nicht mehr an dieser Adresse.
Die Rechnungen können also auch nicht mehr an diese Adresse gesendet werden (Nachsende für eine gewisse Zeit mal ausgeschlossen).
Der Vertrag hat zwar noch Laufzeit, wurde gekündigt - die Adresse wird von einer anderen Person bewohnt.
Der jetzige Mieter kann nachweisen, daß er dort wohnt.
Und er hat Anspruch auf einen Telefonanschluß.
Kabel zum APL wäre vorhanden oder problemlos möglich.
Mir geht es dabei um die Leitung von außen.
Bei mehreren (hier kein Thema - hatte schon 2 Anschlüsse parallel, ein Dritter wäre auch noch machbar gewesen) freien Plätzen und möglicher Technik von außen kommend, ist das ja auch alles kein Thema.
Was aber wenn es nur diese eine Leitung gibt?
Wie vereinbart sich das dann mit dem Anspruch?
Endnutzer im Festnetz haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Teilnehmeranschluss an ein öffentliches Telefonnetz und auf Zugang zu öffentlichen Telefondiensten (§ 78 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz). Zurzeit erbringt die Telekom Deutschland GmbH die Grundversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber anderen Anbietern besteht kein Anspruch.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von MariaR
Der Vormieter (so sagt ja schon der Name) wohnt aber nicht mehr an dieser Adresse.
Die Rechnungen können also auch nicht mehr an diese Adresse gesendet werden (Nachsende für eine gewisse Zeit mal ausgeschlossen).
Ja und? Was glaubst, Du wieviel Anschlüße es gibt, wo die "Lieferanschrift" und die Rechnungsanschrift nicht gleich sind!
Zitat von MariaR
Der Vertrag hat zwar noch Laufzeit, wurde gekündigt - die Adresse wird von einer anderen Person bewohnt.
Der jetzige Mieter kann nachweisen, daß er dort wohnt.
Und er hat Anspruch auf einen Telefonanschluß.
Kabel zum APL wäre vorhanden oder problemlos möglich.
Mir geht es dabei um die Leitung von außen.
Bei mehreren (hier kein Thema - hatte schon 2 Anschlüsse parallel, ein Dritter wäre auch noch machbar gewesen) freien Plätzen und möglicher Technik von außen kommend, ist das ja auch alles kein Thema.
Was aber wenn es nur diese eine Leitung gibt?
Wie vereinbart sich das dann mit dem Anspruch?
Das Wort "grundsätzlich" in Rechtsvorschriften bedeuted immer, daß es auch anders sein kann, wenn die Umstände die "grundsätzlichen Anspruch auf Grundversorgung" nicht zulassen.
Wenn von außen her keine Leitung mehr frei ist, kann auch ein Gesetz keine Leitung zur Verfügung stellen.
Dieses Problem wird wohl der jetzige Mieter mit dem Vormieter klären müssen; z.B. wäre eine Vertragsübernahme denkbar.
Das TKG ist ja nun auch schon in die Jahre gekommen (22.06.2004).
Damals war das Mobiltelefon noch nicht so verbreitet und vor allem auch noch nicht so günstig zu haben wie heute.
Mittlerweile ist ein Mobiltelefon günstiger als ein Festnetzanschluß.
Insofern schreit diese Vorschrift geradezu nach einer Novellierung.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von Guenter24
z.B. wäre eine Vertragsübernahme denkbar.
Bei der Telekom ist das nicht mehr möglich. Habe ich letzte Woche erfahren müssen.
Meine neue Mieterin wollte auch den bestehenden Vertrag übernehmen.
Das geht aber nur noch bei Verwandten. Und da auch nur sehr eingeschränkt.
So hat mir das zumindest die Hotline gesagt.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Ob der Vertrag heute noch auf eine andere Person überschrieben werden kann, weiß ich nicht.
Ich hatte das früher mal gemacht.
Das war im T-Punkt - und wurde sofort geändert - konnte sogar zu Hause online im Kundencenter sofort eingesehen werden.
Ja und? Was glaubst, Du wieviel Anschlüße es gibt, wo die "Lieferanschrift" und die Rechnungsanschrift nicht gleich sind!
Das spielt keine Rolle.
Wenn eine Person keinen Mietvertrag für diese Wohnung hat und eine andere Person solchen vorweisen kann und sich dagegen wehrt, daß dort ein Anschluß (unbrauchbar) besteht -
dann dürfte es solche Dinge wie Blockade nicht geben.
Gibt es diese dennoch, dann ist etwas oberfaul - und sei es in der Rechtsprechung.
Vor allem, da es ebenso sein kann, daß diese Person auch einen Anschluß "umziehen" muß.
Ich gehe damit konform, daß es völlig o.k. ist, daß ein Vertrag sich beim Umzug nicht einfach auflöst.
Jedoch sollte die Blockade unterbunden werden und dem ehemaligen Vertragspartner eine Abschlußrechnung gestellt werden. Damit hätte der Provider auch keine Verluste zu tragen.
Das wäre fair und logisch nachvollziehbar.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von MariaR
Ob der Vertrag heute noch auf eine andere Person überschrieben werden kann, weiß ich nicht.
Ich hatte das früher mal gemacht.
Das war im T-Punkt - und wurde sofort geändert - konnte sogar zu Hause online im Kundencenter sofort eingesehen werden.
Das spielt keine Rolle.
Wenn eine Person keinen Mietvertrag für diese Wohnung hat und eine andere Person solchen vorweisen kann und sich dagegen wehrt, daß dort ein Anschluß (unbrauchbar) besteht -
dann dürfte es solche Dinge wie Blockade nicht geben.
Gibt es diese dennoch, dann ist etwas oberfaul - und sei es in der Rechtsprechung.
Vor allem, da es ebenso sein kann, daß diese Person auch einen Anschluß "umziehen" muß.
Ich gehe damit konform, daß es völlig o.k. ist, daß ein Vertrag sich beim Umzug nicht einfach auflöst.
Jedoch sollte die Blockade unterbunden werden und dem ehemaligen Vertragspartner eine Abschlußrechnung gestellt werden. Damit hätte der Provider auch keine Verluste zu tragen.
Das wäre fair und logisch nachvollziehbar.
Wobei die Telekom ja nicht weiß, ob der alte Mieter nicht vllt. noch im Keller einen Raum angemietet hat und dort den Anschluß weiter betreibt.
Oder seinen "Umzug per Fernanschluß" gemacht hat: https://www.dsl-forum.de/umzug_per_fe...ss_t20483.html
Wie auch immer, bei einer Umschaltung würde sich der Vertragsinhaber dann natürlich freuen, weil er zu recht dann anführen könnte, daß die Telekom den Vertrag nicht mehr erfüllt, aber berechnet und damit vor jedem Gericht eine fristlose Kündigung durchbringen.
Das ist halt die Kehrseite der Medaille.
Ich meine, der neue Mieter müßte den alten Mieter auf Umzug des Anschlußes/Vertrages verklagen bzw. per einstweiliger Verfügung dazu zwingen.
Wäre doch mal ein neues Betätigungsfeld für einen jungen, aufstrebenden IT-Fachanwalt!?
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Lt. Hotline ist es auch möglich einen Anschluss zu sperren und einen neuen Anschluss in einer Wohung zu schalten.
Ich habe das gerade bei mir im Haus.
Ein Mieter ist wegen seinem Arbeitsplatzwechsel ausgezogen, wohnt an neuer Stelle aber erstmal in einer Ferienwohung bis er eine neue Wohung gefunden hat. Wenn er eine neue Wohung hat, möchte er den Anschluss umziehen.
Lt. Hotline stellt es kein Problem dar, den Anschluss zu sperren und an gleicher Stelle einen neuen Anschluss zu schalten.
Ob das alles so funktioniert, werde ich dann sehen.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von 45grisu
Lt. Hotline ist es auch möglich einen Anschluss zu sperren und einen neuen Anschluss in einer Wohung zu schalten.
Ich habe das gerade bei mir im Haus.
Ein Mieter ist wegen seinem Arbeitsplatzwechsel ausgezogen, wohnt an neuer Stelle aber erstmal in einer Ferienwohung bis er eine neue Wohung gefunden hat. Wenn er eine neue Wohung hat, möchte er den Anschluss umziehen.
Lt. Hotline stellt es kein Problem dar, den Anschluss zu sperren und an gleicher Stelle einen neuen Anschluss zu schalten.
Ob das alles so funktioniert, werde ich dann sehen.
Kommt sicher auf die Willenserklärung des Anschlußinhabers an.
Wenn der mit der Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden ist, sollte das funktionieren.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Ich meine, der neue Mieter müßte den alten Mieter auf Umzug des Anschlußes/Vertrages verklagen bzw. per einstweiliger Verfügung dazu zwingen.
Was soll das denn?
Was spricht dagegen, in der neuen Wohnung einen anderen Anschluß zu wählen - und den bisherigen zu kündigen und komplett zu bezahlen - so wie der Provider es in einer Endabrechnung auflistet -
und der Anschluß wird frei gegeben???
Lt. Hotline ist es auch möglich einen Anschluss zu sperren und einen neuen Anschluss in einer Wohung zu schalten.
Das ist es, was ich meine.
Unabhängig davon, ob der Anschluß später umgezogen wird oder per Abschlußrechnung gekündigt wird.
Kommt sicher auf die Willenserklärung des Anschlußinhabers an.
Wenn der mit der Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden ist, sollte das funktionieren.
Wenn der nicht mehr an dieser Adresse wohnt, hat er auch nichts mehr zu melden an dieser Adresse.
Also, ich glaubs ja nicht.
Zieht um und bestimmt, ob an seiner früheren Adresse sein Anschluß bestehen bleibt oder nicht......
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Aber ohne Mitwirkung des "Altmieters" geht es halt nicht.
Wenn der seinen Anschluß nicht "umzieht", aber bezahlt, dann bleibt der erst so geschaltet wie er ist.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Deshalb ja meine Rede.
Es müßte grundsätzlich so geregelt werden, daß der Anschluß entweder "umgezogen" wird -
oder komplett bezahlt bis zum Ende der Vertragslaufzeit (von mir aus auch in Ratenzahlung) -
und die Daten für diesen Anschluß werden gesperrt, aber die Leitung nicht blockiert, sondern frei für eine andere (Neu)schaltung.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von MariaR
Deshalb ja meine Rede.
Es müßte grundsätzlich so geregelt werden, daß der Anschluß entweder "umgezogen" wird -
oder komplett bezahlt bis zum Ende der Vertragslaufzeit (von mir aus auch in Ratenzahlung) -
und die Daten für diesen Anschluß werden gesperrt, aber die Leitung nicht blockiert, sondern frei für eine andere (Neu)schaltung.
Jetzt hat sich der Kreis geschlossen, denn wir sind wieder am Anfang.
Was der Kunde bezahlt, möchte er auch haben.
Wenn der Kunde bezahlen soll, die Telekom seine bezahlte(!) Leitung aber neu vermietet, dann wird der Kunde mit Sicherheit auf fristlose Kündigung klagen können und/oder der Telekom droht eventuell sogar eine Betrugsklage, da sie die selbe Leitung zwei mal vermietet.
Fremdanbieter z.B. zahlen für die Leitung an die Telekom monatlich 10,20€ bis zum ordentlichen Vertragsende.
So wie Du das meinst, geht das nur, wenn der Kunde bei einem Umzug seinen Vertrag los ist.
Und das ist nun mal lt. BGH-Urteil nicht der Fall.
So gesehen wäre es tatsächlich besser, die BNA würde für alle Anbieter verbindlich regeln, daß in solchen Fällen eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich ist und den finanziellen Ausgleich dafür festlegen.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Ich sehe das so, daß der Kunde nicht die Wahl hat, daß an seiner ehemaligen Adresse, deren Mieter er nicht mehr ist,
die Leitung nicht neu vermietet werden kann - das geht zu seinen Lasten, da er ja den Vertrag gebrochen hat.
Der ehemalige Mieter hat nur die Möglichkeit, entweder den Vertrag mit zu nehmen -
oder ihn zu bezahlen und er ist beendet.
Der Provider hat die Leitung frei zu geben.
Das wars.
Was danach geschieht, hat den ehemaligen Mieter nicht mehr zu interessieren.
Alles, was bisher hier angeführt wurde - ist m. E. nichts im Vergleich damit, daß in einer Wohnung eine Leitung blockiert wird -
obwohl der ehemalige Miter dort nicht mehr wohnt, sondern eine andere Person ist Mieter dieser Wohnung -
kann keinen Anschluß erhalten oder seinen bisherigen Vertrag nicht dorthin "umziehen".
Das ist keineswegs in Ordnung.
Aber o.k., es ist ja müßig immer wieder über das gleiche zu diskutieren - es ist anscheinend alles gesagt.
Eine solche Regelung ist längst überfällig - und sollte baldmöglichst erfolgen.