Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Hallo,
mir geht es um das leidige Thema Kündigung, Umzug und Vertragsverlängerung!
Bei mir setzt sich das Ganze folgendermaßen zusammen:
Blauäugig habe ich meinen Anschluss am 09/2009 zum 31. 12. 2009 gekündigen wollen wegen Umzug. Hierrauf habe ich eine Bestätigung zum 26.05.2011 erhalten. Da ich aber im Januar 2010 umgezogen bin, war ich gezwungen den Anschluss mitzunehmen und 2 Jahre erneute Kündigungsfrist in Kauf zu nehmen( Vertragsende 19. 01. 2012).
Ich habe die Kündigung nie wiederrufen so dass ich in Annahme ging eine erneute Kündigung wäre nicht notwendig da es sich um die selbe Kundennummer handelt!
Als ich also heute beider Telekom anrief teilte man mir mit, dass keine Kündigung eingestellt sei und der jetzige Vertrag verlängert wird bis 19.01. 2013.
Aber jetzt kommts: Ich muss wieder berufsbedingt umziehen und wäre mit einem Umzug bis 01/2014 gebunden.
Mein nächster Schritt wäre die Telekom darauf aufmerksam zu machen, dass eine Kündigung schon seit 09/2009 besteht und diese zum 19.01.2012 hätte wirksam werden müssen.
Wie seht Ihr die Chancen aus dem Vertrag raus zu kommen?
Könnt Ihr mir Tipps geben?
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Eine solche Regelung könnte auch in den AGB stehen.
Auch dann sollte eine Rechtssicherheit vorhanden sein. Mit Vertragsabschluss stimme ich den AGB zu. Damit ist es für den Kunden und den Anbieter verbindlich.
Dort könnten sogar Beträge festgelegt werden, die der Kunde bei vorzeitiger Kündigung wegen Umzug zu begleichen hat um den Vertrag aufzulösen.
Ich denke nicht, das das durch die BNetzA oder Gesetz geregelt werden muss.
Ich sehe dann aber die Gefahr, das jemand gegen die AGB klagt.
Wenn es per Gesetz verbindlich ist, müsste sich halt jeder Anbieter danach richten. Dort kann aber nicht vorgeschrieben werden, wieviel ein Kunde zu bezahlen hat um den Vertrag aufzulösen. Das muss jeder Anbieter frei kalkulieren können.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von 45grisu
Wenn es per Gesetz verbindlich ist, müsste sich halt jeder Anbieter danach richten. Dort kann aber nicht vorgeschrieben werden, wieviel ein Kunde zu bezahlen hat um den Vertrag aufzulösen. Das muss jeder Anbieter frei kalkulieren können.
Da gebe ich dir recht.
Ich dachte dabei auch nicht an die Festschreibung eines bestimmten Betrages, sondern an die Vorgabe, wie diese Abstandszahlung zu gestalten ist.
z.B.: maximal 50% der Restsumme, die bei Vertragserfüllung anfallen würde.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
klar ist:
a) die Telekom hat die Leitung bis zum Ende einer bestimmten MVLZ vermietet. Dafür bekommt sie vertraglich zugesichert ihre 10,20 € und wird die notfalls sicherlich auch beim anmietendenden Provider einklagen. (ist das eigentlich netto oder brutto?)
b) der Provider hat: Hardware subventioniert, die Leitung angemietet und schalten lassen (allein das ist recht teuer), mietet die Leitung etc.pp. Außerdem steht noch die Sache mit dem Vertragsbruch im Raum. und kein Provider wird so dumm sein, jedem Rechtsanwalt diese Angriffsfläche zu bieten.
In der Realität tauchen da immer wieder derartige Probleme auf, die eigentlich meist (bis auf zeitliche Überschneidungen)auf Fehlverhalten oder inkooperativität einer der Vertragsparteien (oft ist es leider der Trotz der Verbraucher!) basieren!
Leidtragender ist leider oft ein Nachmieter. Dessen Ansprechpartner wäre dann m.E. eigentlich der Vermieter, der sich dann mit den "alten" Vertragspartnern rumärgern darf.
Ich sehe folgende Ansätze:
a) die Provider legen Umzugskonditionen klar in ihren AGB fest, es müsste (wie zum Beispiel auch im Arbeitsrecht üblich) richtiggehende "Aufhebungsverträge" geben. Freiwillig wird das keiner machen, es sei denn, es lässt sich damit Geld verdienen! Und das ist eigentlich gar nicht so unwahrscheinlich. Wenn zu Beginn des Vertrags die finanziellen Konsequenzen eines Umzugs klar dargelegt sind, sollte es einfacher werden.
b) der Leistungsort wird an die Person gebunden. Bei Privatanschlüssen der Telekom war es zumindest mal so, daß kein Anschluß geschaltet wird, wenn die Beauftragende Person nicht einen Wohnsitz an der entsprechenden Adresse nachweisen kann (ist aber auch schon 12 Jahre her!)
Und jetzt mal ein paar Jahre weiter gedacht:
Ich gehe davon aus, daß es nicht mehr allzu lange dauern dürfte, bis klassische Telefonanschlüsse aus Kostengründen der Vergangenheit angehören. Was spricht dagegen, (so wie Autonummern in Österreich ) Breitbandports (UND TELEFONNUMMERN!) an Personen zu binden und bei der Bundesnetzagentur (vielleicht ähnlich wie bei Domains) zu registrieren. Dann wird ein entsprechender Technical-Admin festgelegt, der eben entsprechend auch wechseln kann. Aufgehoben wird das natürlich, wenn die Person aus dem Vorwahlbereich zieht.
Sorry, daß ich jetzt den Thread zum Träumen und Philosophieren missbraucht habe, aber das musste jetzt einfach mal sein
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Hallo wagnerd
Bei den Rufnummern ist das doch schon so, das man seine Rufnummer behalten kann, wenn man innerhalb des Ortsnetzes umzieht. Egal welchen Provider man nutzt.
Bei den Ports sehe ich die Sache problematisch. Wenn ein Port fest einem Kunden zugewiesen werden soll, der auch bei Umzug gleich bleibt, dann hat man unter Umständen das Problem, das dann an der neuen Adresse kein DSL mehr funktioniert, da einfach die Entfernung bis zum Port zu groß (z. B. wie soll das in Berlin gehen) ist.
Das die klassischen Telefonanschlüsse aussterben, glaube ich nicht. Es ist inzwischen Technik verfügbar, an der diese Anschlüsse realisiert werden und in IP umgewandelt werden. Der Kunde merkt davon nichts, das er dann über IP telefoniert.
Ich denke auch das der Umzug geregelt werden sollte.
Eine gesetzliche Regelung kann nur sehr allgemein gehalten sein. Die genaueren Regelungen (Preise, Auswirkungen) müssen in der AGB erfolgen.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von 45grisu
Ich denke auch das der Umzug geregelt werden sollte.
Wird er auch, und zwar in de Novellierung des TKG. Eckdaten sind, soweit bekannt wurde:
- Keine neue Mindestvertragslaufzeit
- Kündigungsrecht, sollte nicht die gleiche Leistung erbracht werden oder gar kein DSL zur Verfügung sein
Ansonsten gibt es KEIN Sonderkündigungsrecht, das auf einem Umzug basiert. Einfach Umziehen und Kündigen geht auch dann nicht.
AW: Kündigung unwirksam wegen Umzug und Vertragsverlängerung???
Zitat von Bernard.Sheyan
- Kündigungsrecht, sollte nicht die gleiche Leistung erbracht werden oder gar kein DSL zur Verfügung sein
Da sehe ich die größten Probleme. Das kann man sehr weit auslegen.
Heißt gleiche Leistung = gleicher Vertrag/Tarif? Heißt gleiche Leistung = gleiche Geschwindigkeit?
Wenn das nicht präzisiert wird, wird es da sehr viele Streitigkeiten geben.
Was passiert wenn ich umziehe und mein Vertrag wird weitergeführt (inkl. Handyflat, Internetflat, Festnetzflat usw) aber mein DSL hat anstatt 16.000 nur noch ein Geschwindigkeit von 2.000. Die Leistung bleibt gleich, da der Vertrag ja einen Anschluss bis zu 16.000 enthält. Alle anderen Leistungen bleiben auch gleich.