Ich hab mal eine Frage,ich habe bei O2 Schriftlich gekündigt,und möchte nun mal wissen ob es ein Kündigungsrücktrittsrecht gibt,und wie lange man das in anspruch nehmen kann.
Meistens wir die Rücknahme einer Kündigung problemlos angenommen.
Aber ein Recht des Kunden oder eine Verpflichtung des Providers gibt es nicht!
Soll heißen, der Provider ist nicht verpflichtet, die neue Willenserklärung (Rücknahme der Kündigung), anzuerkennen.
Bei einem "unbequemen" Kunden könnte der Provider die Rücknahme auch mal ablehnen oder an erschwerende Bedingungen knüpfen.