ich habe vor über 2 monaten einen vertrag mit 1u1 damals sagte man mir es wuerde maximal 2 wochen dauern dann haette ich meinen anschluss
ich benötige fuer mein studium inet da ich nach 2 monaten noch immer kein anschluss habe wollte ich nun wissen kann ich den vertrag wegen nichterfüllung kündigen und zu einem anderen anbieter wechseln?
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#2
Bernard.Sheyan
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Bernard.Sheyan
AW: 2 monate rum und noch immer kein anschluss
So lange hätte ich nicht friedlich gewartet. Hast du schon mal bei 1&1 nachgefragt warum dein Anschluss immer noch nicht geschaltet ist?
Einfach Kündigen ist leider nicht, es muss dafür eine Frist gesetzt werden (üblicherweise 14 Tage ab Erhalt des Schreibens)) binnen derer geschaltet werden muss, erst dann kannst du deinen Vertrag vorzeitig auflösen. Dies bitte per Einschreiben/Rückschein.
Und bitte erst dann einen neuen Vertrag abschließen, wenn du die Kündigungsbestätigung hast.
hab schon paarmal angerufen da hiess es dann dass grundstuck waer nicht versorgt und sie wüssten nicht wo di apl ist hab ich dann nachgefragt und dann 1u1 die adresse gegeben wo die apl ist jeder geht immer nocht nichts und nach dem 9 ten telefonat bekomm ich immer die gleiche antwort grundstuck sei nicht versorgt und man kenne die adresse der apl nicht
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#5
Guenter24
Gast
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Guenter24
AW: 2 monate rum und noch immer kein anschluss
Zitat von munkey1st
hab schon paarmal angerufen da hiess es dann dass grundstuck waer nicht versorgt und sie wüssten nicht wo di apl ist hab ich dann nachgefragt und dann 1u1 die adresse gegeben wo die apl ist jeder geht immer nocht nichts und nach dem 9 ten telefonat bekomm ich immer die gleiche antwort grundstuck sei nicht versorgt und man kenne die adresse der apl nicht
Telefonieren ist ganz schlecht, denn da ist nichts dokumentiert!
Insofern kannst Du alles vbergessen, was bisher war.
Schicke 1&1 per Einschreiben m. Rückschein eine Aufforderung, deinen Anschluß innerhalb von 15 Arbeitstagen (drei Wochen) ab Zugang des Schreibens herzustellen.
Teile weiterhin mit, daß Du bei Nichteinhaltung der Frist vom Vertrag zurück trittst.
Der Beginn der Frist ergibt sich dann aus dem Zugangsdatum deines Schreibens.
Dieses Datum wird Dir mit dem Rückschein mitgeteilt.
Auf jeden Fall erst einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen, wenn deine Vertragsaufhebung von 1&1 schriftlich bestätigt ist!
vielen dank fuer die antwort werd dies nun auch tun ausserdem hab ich jetzt gesehen in den agbs von 1u1 steht dass wenn ich nach einer fristsetzung von min. 2 wochen die dienstleistung noch immer nicht erhaltekann ich den vertrag kündigen, also auf ans briefeschreiben
Ja, da hat m82045 recht. So eine Fristsetzung bringt Wallung in die Sache. Allerdings denke ich, dass sie im vorliegenden Fall nichts bewegt, es geht eigentlich nur darum den Rechtsweg einzuhalten und die Fristen zu wahren
Telefonieren ist ganz schlecht, denn da ist nichts dokumentiert!
Insofern kannst Du alles vbergessen, was bisher war.
Das ist schonmal nicht richtig, jeder Mitarbeiter erfragt die Kundennummer und das Telefonat muss schriftlich mitgeführt werden.
Bringt nur wenig bei den 1st-Level Supportern, wie schon gesagt 14-tägige Frist per Einschreiben mit Rückschein nach Montabaur senden und und diese abwarten, danach aus wichtigem Grunde kündigen wegen Nichterfüllung des Vertrages.
Das ist schonmal nicht richtig, jeder Mitarbeiter erfragt die Kundennummer und das Telefonat muss schriftlich mitgeführt werden.
Das ist die Theorie!
Und nun die Praxis:
Wie kommt der Kunde an dieses "schriftlich mitgeführte Telefonat"!?
Ich habe bisher in keinem Fall gehört, daß ein Provider (alle!) Geprächsmittschnitte als Aufzeichnung oder Niederschrift einem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere wenn sich der Grund dafür auch noch gegen den Provider selbst richtet.
Beliebte, ablehnende Antworten sind:
"Gespräche werden nur zur Mitarbeiterschulung/-Kontrolle verwendet und daher dem Kunden nicht zugänglich gemacht."
oder
"Der Gesprächmitschnitt liegt uns nicht mehr vor, da er gem. den Datschutzbestimmungen vernichtet wurde."
Das bedeuted also, daß die Gesprächsprotokolle nur dem Provider von Nutzen sind, wenn es darum geht, gegenüber dem Kunden etwas zu widerlegen.
Geht es aber darum, daß der Kunde mithilfe dieser Gessprächsprotokolle/-Aufzeichnungen dem Provider Fehler oder dergl. nachweisen will, funktioniert das nicht. Deshalb solche Dinge immer schriftlich abhandeln!
PS:Kannst ja bei deinem Arbeitgeber mal nachfragen, ob schon mal ein Telefongesprächsmitschnitt/-Protokoll auf Nachfrage einem Kunden überlassen wurde!?
Ich habe 3,5 Monate auf meinen 1&1 Anschluss gewartet. Ich habe bestimmt 10 Stunden mit den "Experten" von 1&1 telefoniert. Ich hatte 7 Techniker termine, bei 5 Terminen ist keiner gekommen, dann war einer da und hatte nur 5 Minuten zeit, die leider nicht ausreichte den Anschluss fertig zu stellen... ich habe nie einen Anschluss erhalten...
Es ist wirklich trautig, dass die einfachsten Dinge heutzutag so kompliziert sind!