Zum 10.05.2012 soll ein Anschlussinhaber bei einem Umzug von Gesetzeswegen seine Laufzeit und Inhalte des Festnetzvertrages ohne Laufzeitänderungen mitnehmen können.
Zudem soll im Mobilfunkbereich eine Rufnummernportierung auch innerhalb der Vertragslaufzeit möglich sein. Die Rufnummer geht dann mit einer Unterbrechnung von max 24 Stunden an den neuen Mobilfunkanbieter über. Die Laufzeit beim alten Vertragspartner bleibt jedoch erhalten.