Doppelte IP Adresse

6Antworten
  1. #1
    Avatar von felixx
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    Standard Doppelte IP Adresse

    Hallo, ich bin ein absoluter Laie auf dem Gebiet internet...

    Mein Problem: Ich bin in einem Forum angemeldet und nun habe ich die Nachricht erhalten, dass dort jemand die selbe IP Adresse hat.

    Ich gehe immer über Wlan ins Internet. Der Anschluss ist glaube ich nicht verschlüssel. Das heißt, dass Nachbarn auch darüber reinkommen können.
    Ist es möglich, dass sich jemand über unseren Anschluss auch da drüber einloggt und daher die selbe IP Adresse hat oder wie kann das passieren?
    Hat man nicht auch eine interne IP Adresse oder was können die dort lesen?

    Vielen dank für eure Antworten
    (bitte nicht so kompliziert schreiben, da ich mich mit Computer nicht wirklich auskenne)

  2. #2
    Avatar von m82045
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    Standard AW: Doppelte IP Adresse

    Ja das geht.
    Nach außen hast du immer eine IP-Nr., egal wieviele Leute eingeloggt sind.
    Du solltest schleunigst dein WLAN verschlüsseln.
    Ich will dir keine Angst machen, aber wenn du Familienmitglieder ausschließen kannst und tatsächlich ein Fremder deine Leitung benutzt und z.B. Filesharing betreibt, kann das sehr teuer werden. (Abmahnforderungen liegen bei €500 - €1200 pro Verstoß).
    Die Chance beim Filesharing erwischt zu werden ist inzwischen sehr hoch.

  3. #3
    Avatar von felixx
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    Standard AW: Doppelte IP Adresse

    Vielen lieben dank für deine Antwort. Ja, werde mein W-lan verschlüsseln lassen.
    Ein Mitglied aus meiner Familie kann ich ausschließen.
    Komisch ist jedoch, dass da in diesem Forum noch jemand mit meiner Identität lebt. Ich dachte so etwas geht nicht.
    Muss das jemand aus meiner Nähe sein oder kann irgendwer einfach so meine IP benutzen. Kann da der Forenbetreiber mehr herausbekommen? Wollte nun auch schon rechtliche Schritte einschlagen, aber diese andere Person hat mir bisher noch nicht geschadet. Aber interessieren würde es mich schon, warum und wie sie meine IP adresse benutzen kann. Diesesmal ist es harmlos aber es kann ja auch was anderes kommen

  4. #4
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    Standard AW: Doppelte IP Adresse

    Besser wäre schnell etwas dagegen zu unternehmen.

  5. #5
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    Standard AW: Doppelte IP Adresse

    Ich stimme Rohrnetzmeister zu. Als Erstes solltest du dein WLAN sichern.

    Die IP-Adresse wird automatisch vergeben, in den meisten Fällen hast du jeden Tag eine andere (z.B. Telekom, 1&1). (Ich glaube aber, es gibt Provider, z.B. Kabel Deutschland? da bleibt die IP-Adresse gleich.)
    Wenn jemand genaueres weiß, bitte korrigieren.

    Wenn also jemand deine IP benutzt, dann mit hoher Wahrscheinlichkeit deshalb, weil er sich in dein WLAN-Netzwerk einwählen kann. Es wird also mit einiger Sicherheit jemand aus der Nähe sein.

    Du kannst den Forenbetreiber nach dem Benutzernamen und der email-Adresse fragen; ich weiß aber nicht, ob er dies mitteilen darf, denn so weit ich weiß, ist die Nutzung eines ungesicherten WLAN-Netzwerkes nicht strafbar.
    Zitat:
    (Quelle: IT-Recht Kanzlei München, Link: Strafrechtliche Aspekte beim Zugriff auf fremde WLAN-Netzwerke)

    Frage: Ist es strafbar, von außen unbefugt auf ein ungesichertes Netzwerk zuzugreifen um so „schwarz” zu surfen?
    Antwort: Bei ungesicherten WLAN-Netzwerken liegt die Sache etwas anders:

    Eine Strafbarkeit nach § 202a StGB scheidet in diesem Fall aus, da es an einer besonderen Datensicherung fehlt.
    Eine Strafbarkeit wegen Computerbetrugs nach § 263a StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht. Insoweit muss man schon danach differenzieren, ob der Netzwerkinhaber mit seinem Provider einen Flatrate-Tarif oder eine Bezahlung nach der jeweils heruntergeladenen Datenmenge vereinbart hat. Denn für den Fall, dass der Netzwerkinhaber einen Flatrate-Tarif vereinbart hat, erleidet er durch das unbefugte Mitsurfen eines Dritten schon keinen Vermögensschaden. Für den Fall, dass eine Bezahlung nach Datenmenge vereinbart wurde, tritt beim Netzwerkinhaber zwar ein Vermögensschaden in Höhe der über seine eigene Nutzung hinausgehenden und von ihm zu bezahlenden Datenmenge ein. Dem Vorteil des Nutzers steht in diesem Fall jedoch kein Schaden des Betreibers, dem möglichen Schaden des Betreibers kein vom Nutzer angestrebter Vorteil gegenüber. Es fehlt somit an der für § 263a StGB erforderlichen Stoffgleichheit.
    Eine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil dessen Schutzbereich sich nur auf öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationsnetze erstreckt. WLAN-Netzwerke, die nur geschlossenen Benutzergruppen zur Verfügung stehen, dienen jedoch nicht öffentlichen Zwecken.
    Bleibt eine mögliche Strafbarkeit wegen Abhörens von Nachrichten gem. §§ 89, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG. Diese scheitert jedoch daran, dass es sich beim Datenverkehr im Rahmen der IP-Zuweisung nicht um Nachrichten im Sinne des § 89 TKG handelt.

  6. #6
    Avatar von Guenter24
    Guenter24

    Standard AW: Doppelte IP Adresse

    Viel spannender ist die Haftungsfrage!
    Im Zweifelsfalle haftet der Anschlußinhaber für alles was sich über sein Anschluß abspielt.
    Dies gilt insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen!
    Und das Abmahnung sehr teuer sind, dürfte sich ja schon herum gesprochen haben.

  7. #7
    Avatar von m82045
    m82045 ist offline

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    Standard AW: Doppelte IP Adresse

    Zitat Zitat von Guenter24
    Viel spannender ist die Haftungsfrage!
    Im Zweifelsfalle haftet der Anschlußinhaber für alles was sich über sein Anschluß abspielt.
    Dies gilt insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen!
    Und das Abmahnung sehr teuer sind, dürfte sich ja schon herum gesprochen haben.
    So ist es.
    @Felixx: Du kannst ja mal nach "Abmahnung Filesharing" googeln.
    Also bitte schnellstmöglich dein WLAN sichern.

    Ich will nicht auf Panik machen, aber du solltest auch versuchen den "Schwarz-Surfer" zu ermitteln, und Beweise hierfür sichern (falls eine oder mehrere Abmahnungen kommen). Dann haftest du nur noch als "Störer", das ist deutlich billiger.

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