Sonderkündigungsrecht

11Antworten
  1. #1
    Avatar von robsen98
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    Böse Sonderkündigungsrecht

    Ich stecke in einem Vertrag der Telekom (Call and Surf Comfort / bis 03.11.13) und frage mich nun ob mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht weil mein Internetanschluss ca. alle 2 Stunden für ungefähr 5-10 min unterbrochen wir...!
    Auserdem ist bei mir nur eine max. Datenrate von 2 mb/s verfügbar! (gebucht sind 16 mb/s).

    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar gute Tipps geben und mir weiterhelfen!

    mfg.

    robsen98

  2. #2
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Hallo robsen98
    Den Begriff Sonderkündigungsrecht gibt es als solches überhaupt nicht.
    Es gibt nur eine Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung. Dazu muss man den Provider aber in Verzug setzen, was auch mit entsprechender Fristsetzung einhergehen muss.

    Die Bandbreite von 2000 kBits ist aber kein Grund für eine nicht erbrachte Leistung, da mit Sicherheit in der Auftragsbestätigung auf die geringere Bandbreite hingewiesen wurde. Da du dieser Auftragsbestätigung nicht widersprochen hast, wurde der vertrag mit dieser Bandbreite gültig.

    Du kannst dem Provider eine Störung melden und im damit die Chance geben, den Fehler zu beseitigen.

    Ansonsten wäre interessant zu wissen, ob die Synchronisation verloren geht, oder wie sich das ganze äußert.
    Was steht in den Systemmeldungen?
    Welchen Router hast du?

  3. #3
    Avatar von robsen98
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Ich habe den Speedport 701!

  4. #4
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Hast du mal in die Systemmeldungen geschaut?
    Synchronisiert der Speedport jedesmal neu?
    Oder bootet am Ende der Speedport und du hast deshalb kein DSL in dieser Zeit?

  5. #5
    Avatar von robsen98
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Hab das Problem jetzt bei der Telekom gemeldet und die haben den Routee überprüft aber meinten, dass dass eventuel am Splitter liegt.

  6. #6
    Avatar von Gabler
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    hatte das problem auch mal aber durch einstellungen am router wurde es behoben. was ich da aber genau geändert habe von den einstellungen her hab ich schon vergessen.

  7. #7
    Avatar von Titoo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Jetzt mal ohne Witz:

    Dein Anschluss läuft nicht so wie er sollte und das geht dir, verständlicher Weise, auf die Nerven.

    Aber anstatt mal eine Störung zu melden und mal zu fragen, was da los ist, direkt mit Kündigung kommen...*kopfschüttel*

  8. #8
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Zitat Zitat von robsen98
    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar gute Tipps geben und mir weiterhelfen!
    Ja sicherlich. Erstmal eine Störung melden.

  9. #9
    Avatar von chronicslow
    chronicslow ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Und die Störung solltest Du penetrant mehrfach melden, wenn sie mehrfach auftritt. Wenn sich das Problem nicht dauerhaft in den Griff bekommen lässt, solltest Du mit dem roten Riesen versuchen außerhalb der Hotline ins Gespräch zu kommen. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, wenn man mit denen redet geht eine ganze Menge.

  10. #10
    Avatar von feltoo
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Die Telekom erbringt nicht die vereinbarte Leistung, aber du musst dem Anbieter schon die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Ich würde dir auch empfehlen, dich wirklich penetrant an die Telekom zu wenden und zumindest mal einen Techniker auf das Problem schauen zu lassen.

  11. #11
    Avatar von chronicslow
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    @45grisu: Woher nimmst du dein Wissen? Hast du mal Jura studiert? Ich hoffe du weiß, dass du hier keine Rechtsberatung geben darfst, wenn du kein Anwalt bist.
    Ich habe Jura studiert, will hier aber ausdrücklich keine Rechtsberatung geben.
    Zunächst einmal: Den Begriff "Sonderkündigungsrecht" gibt es als solchen sehr wohl. Er beschreibt einen außergesetzlichen Kündigungsgrund, der per AGB vereinbart werden kann. Häufig ist das der Fall, wenn man z.B. ins Ausland zieht und dies belegen kann. Sofern hier kein Sonderkündigungsrecht per AGB vereinbart wurde, welches einschlägig ist, kann man hier auch auf keins zurück greifen.
    Und eine "Kündigung" wegen nicht erbrachter Leistung gibt es auch nicht! Sondern nur ein Rücktrittsrecht wegen nicht erbrachter Leistung. Und nicht erbrachte Leistung ist nicht das einzige Rücktrittsrecht, welches das deutsche Recht kennt. Es gibt auch ein Rücktrittsrecht wegen Schlechtleistung, Verzug und und und. Geregelt in den §§ 323 ff BGB. Einfach mal lesen. Der § 323 I BGB gibt auch gleich Aufschluss was zu tun ist:

    Zunächst eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzten. Am besten gleich dabei schreiben, dass man im Falle einer Nichtbeseitigung außerordentlich vom Vertrag zurück tritt. Am besten Beweise sammeln, sprich Freunden, Bekannten die Störungen zeigen und Buch führen, wann sie auftreten. Erfolgt keine Mangelbeseitigung, dann kann man auch außerordentlich vom Vertrag zurück treten. Wie lang ist deine Kündigungsfrist? Bei drei Monaten ist es wohl schneller und unkomplizierter einfach ordentlich zu kündigen.

  12. #12
    Avatar von Rohrnetzmeister
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht

    Zitat Zitat von chronicslow
    Ich habe Jura studiert, will hier aber ausdrücklich keine Rechtsberatung geben.
    Und unter was fällt deine Antwort?

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