meine Schwester zeiht aus Ihrer Wohnung aus und zurück zu den Eltern. Ihr Call und Surf läuft noch bis August 2013. Bei den Eltern ist breits ein Call und Surf vorhanden. Sollte die Telekom der Kündigung nicht zustimmen läuft doch dieser bis August 2013. Kann dann der Nachmieter überhaupt ein Telefon beantragen (bei wem auch immer) ?
Oder ist es möglich die beiden Verträge zu verbinden (den des Vaters und meiner Schwester)?
Hallo pcmarky
Das ganze kann nur eine Kulanzregelung sein.
Die Telekom hat schon es öfteren bei solchen Konstellationen den Vertrag aufgehoben.
Also einfach eine Anfrage bei der Telekom stellen und die Lage erklären.
Das ganze am besten schriftlich, damit ein Nachweis erbracht werden kann.
Also wir waren in enem Laden der unter anderem auch Telekom Produkte verkauft. Der Mitarbeiter dort meite "Geht nicht gibt es nicht" Er hat dann eine Kundigung verfasst und meine Schwester hat unterschrieben. Diese Kündigung und die Anmeldebescheinigung am neuen Wohnsitz wurde direkt vor Ort an die Telekom versendet.
Eine Woche später hatten wir die Bestätigung per Post im Haus. Den gemieteten Router zurückgesandt und das Thema war durch. Ganz unproblematisch.
Gestern wurde dann am Anschluß meines Vaters noch der ISDN geschaltet und die Sache war durch
Situation ist folgende: Meine Cousine zieht am 16.07 um, hat aber noch einen Vertrag bei der Telekom "Call and Surf Comfort" bis 04/2013. Sie möchte dann zu Unitymedia wechseln.
Wie stehen die Chancen, das die Telekom den Vertrag nach einem Schreiben kündigt? Falls sie nicht kündigen kann, verlängert sich dann der Vertrag um 24 Monate? Ich habe da mal was so was gehört.
Situation ist folgende: Meine Cousine zieht am 16.07 um, hat aber noch einen Vertrag bei der Telekom "Call and Surf Comfort" bis 04/2013. Sie möchte dann zu Unitymedia wechseln.
Wie stehen die Chancen, das die Telekom den Vertrag nach einem Schreiben kündigt? Falls sie nicht kündigen kann, verlängert sich dann der Vertrag um 24 Monate? Ich habe da mal was so was gehört.
Mit kündigen wird es wohl nichts werden, wenn die Telekom am neuen Standort die gleichen Leistungen erbringen kann!
Verlängern darf sich ein Vertrag nicht mehr seit der letzten Novelle zum TKG.
Der Vertrag läuft also weiter wie bisher.
Allerdings kann der Anbieter für den Umzug eine Bearbeitungspauschale verlangen!
Mit kündigen wird es wohl nichts werden, wenn die Telekom am neuen Standort die gleichen Leistungen erbringen kann!
Verlängern darf sich ein Vertrag nicht mehr seit der letzten Novelle zum TKG.
Der Vertrag läuft also weiter wie bisher.
Allerdings kann der Anbieter für den Umzug eine Bearbeitungspauschale verlangen!
Bisher war DSL 16.000, in der neuen Wohnung habe ich gerade online gecheckt nur bis DSL 6000 möglich.
Bisher war DSL 16.000, in der neuen Wohnung habe ich gerade online gecheckt nur bis DSL 6000 möglich.
Dann könnte das klappen mit der Kündigung.
Aber einfach nur kündigen aufgrund der Online-Abfrage wird nicht gehen.
Den Umzug ordentlich beauftragen und dann die Entwicklung abwarten.
Ist kein Grund. Was kann die Telekom dafür dass sie nur verminderte Leistung durch einen Umstand den deine Cousine verursacht hat zur Verfügung stellen kann. Das ist kein Kündigungsgrund.
Ist kein Grund. Was kann die Telekom dafür dass sie nur verminderte Leistung durch einen Umstand den deine Cousine verursacht hat zur Verfügung stellen kann. Das ist kein Kündigungsgrund.
§46 TKG
(...)
( 8 ) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Hab mich hier auch vertan meinte natürlich den 16.08. Werde es dann mal probieren und mich auch auf die Leistungsminderung angeben.
@Guenter24: Was meinst du mit 'Den Umzug ordentlich beauftragen'? Man meldet sich nach dem Umzug bei uns einfach beim Einwohnermeldeamt kurz um das wars.
Hab mich hier auch vertan meinte natürlich den 16.08. Werde es dann mal probieren und mich auch auf die Leistungsminderung angeben.
@Guenter24: Was meinst du mit 'Den Umzug ordentlich beauftragen'? Man meldet sich nach dem Umzug bei uns einfach beim Einwohnermeldeamt kurz um das wars.
Das ist die eine Sache... (Kfz-Ummeldung nicht vergessen!)
Du bzw. deine Schwester muß dann aber auch noch bei Telekom den Umzug beauftragen!
Und zwar vor dem Umzug, am besten sobald der bevorstehende Umzug bekannt ist!