Vodafone: Sonderkündigungsrecht wg. Umzug ins Ausland
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand mit meinem Vodafone-Problem helfen. Ich bin dort seit Oktober 2010 Kunde mit einem Festnetz/DSL-Anschluss. (Damals schon eine schwere Geburt - ich musste deswegen auch mehrere Wochen lang für E-Mails etc. in den Starbucks zwei Blocks weiter, wo die Mitarbeiter schon über mich witzelten. )
Ich ziehe in ziemlich genau 4 Wochen nun ins europäische Ausland, bin aber bisher nicht dazu gekommen, Vodafone zu kündigen. Ich hielt es nicht für unbedingt dringend, da ich mich dunkel an das Sonderkündigungsrecht erinnerte. Ich hatte das schonmal vor Jahren bei der Konkurrenz in Anspruch genommen in einer ähnlichen Situation. Ich ging jetzt davon aus, dass ich Vodafone das mitteile, im Nachhinein durch eine Ummeldebescheinigung bestätige und dann wirklich nur bis zum letzten effektiven Nutzungstag zahle.
Jetzt teilte mir ein Vodafone-Mitarbeiter bei der Hotline mit, ich müsse tatsächlich noch mind. 3 Monate zahlen, unabhängig von der tatsächlich verbleibenden Nutzungsdauer. Das sei in einer Novelle des TKG so geregelt.
Nun meine Fragen:
- Hat der Mitarbeiter Recht, und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
- Gelten für mich nicht aber dennoch die AGB von Oktober 2010, als der Vertrag geschlossen wurde? Ich habe von Vodafone nie eine Mitteilung über etwaige Änderungen an unserem Vertrag erhalten, denen ich doch sicherlich auch hätte zustimmen müssen. Ich würde davon ausgehen, dass die AGB von damals zu meinen Gunsten wären...
- ... ABER, ich habe die gar nicht schriftlich vorliegen. Hat jemand eine Idee, wo ich die AGB für Festnetz/DSL von damals herbekommen kann?
Ich würde gerne schon in der Kündigung scharf schießen, damit ich mich nicht in einem ermüdenden Schriftwechsel vom Ausland aus damit auseinandersetzen muss.
Deswegen schonmal vielen Dank für Eure Hilfe. Es ist echt wichtig, dass man sich im Stress mit TK-Anbietern zusammentut.
AW: Vodafone: Sonderkündigungsrecht wg. Umzug ins Ausland
Hallo abundweg
Da hilft nur die AGB besorgen und nachschauen, ob und was dort steht.
Über einen Umzug ins Ausland steht im neuen TKG nichts geschrieben.
Nur ein Umzug an einen Ort, wo des Anbieter nicht liefern kann ist dort vermerkt. Dort ist die Kündigung mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich.
D.H. du musst jetzt Kündigen, damit du in 3 Monaten (Ende Oktober) aus dem Vertrag rauskommst.
AW: Vodafone: Sonderkündigungsrecht wg. Umzug ins Ausland
Zitat von 45grisu
Hallo abundweg
Da hilft nur die AGB besorgen und nachschauen, ob und was dort steht.
Über einen Umzug ins Ausland steht im neuen TKG nichts geschrieben.
Nur ein Umzug an einen Ort, wo des Anbieter nicht liefern kann ist dort vermerkt. Dort ist die Kündigung mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich.
D.H. du musst jetzt Kündigen, damit du in 3 Monaten (Ende Oktober) aus dem Vertrag rauskommst.
Das würde ja mit dem übereinstimmen, was der TE schreibt:
Jetzt teilte mir ein Vodafone-Mitarbeiter bei der Hotline mit, ich müsse tatsächlich noch mind. 3 Monate zahlen, unabhängig von der tatsächlich verbleibenden Nutzungsdauer. Das sei in einer Novelle des TKG so geregelt.
AW: Vodafone: Sonderkündigungsrecht wg. Umzug ins Ausland
Danke schonmal für die Antworten. Meine Vermutung wäre allerdings, dass durch den beruflich bedingten Umzug ins Ausland ein wichtiger Grund im Sinne von BGB §§ 313, 314 vorliegt - und dann dürfte ich fristlos kündigen: § 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - dejure.org
Ich werde auf jeden Fall in meiner Kündigung entsprechend argumentieren...
AW: Vodafone: Sonderkündigungsrecht wg. Umzug ins Ausland
Da du aber den Grund leiferst, warum Vodafone nicht mehr liefern kann, kann dieser Paragraf hier keine Anwendung finden. Vodafone würde dir gerne weiterhin liefern, kann aber nicht, da du umziehst.
Genau deshalb wurde dieser Umstand jetzt im neuen TKG geregelt.
AW: Vodafone: Sonderkündigungsrecht wg. Umzug ins Ausland
Zitat von abundweg
Danke schonmal für die Antworten. Meine Vermutung wäre allerdings, dass durch den beruflich bedingten Umzug ins Ausland ein wichtiger Grund im Sinne von BGB §§ 313, 314 vorliegt - und dann dürfte ich fristlos kündigen: § 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - dejure.org
Ich werde auf jeden Fall in meiner Kündigung entsprechend argumentieren...
Das kannst Du dir sparen!
Oder wurde Du von Vodafon aufgefordert um- bzw. wegzuziehen?
Die Risiken der persönlichen Lebensführung kannst Du nicht auf andere übertragen.
Erfolgreicher dürfte es sein, deinen Arbeitgeber an diesen beruflich bedingten Umzugskosten zu beteiligen!