ich habe vodafone flat internet+festnetztelefon mit wlan.
box fühlt sich im bereich der leuchten nach ca 3 jahren betrieb recht heiss an,bei 26 grad raumtemeratur wird die box knallheiss und dsl fällt aus.stromversorgung und aussenverbindung ok(die beiden äusseren leuchten brennen) bei abkühlung gehts nach einigen anlaufversuchen wieder.
kann doch nur die box sein,oder?
auf bitte um boxaustausch reagiert vodafon seit 2wochen nicht.
bei nächster wärmewelle ist ausfall vorprogrammiert.
in der vodafone service warteschleife verhungert man und wird schlussendlich auf eine sauteure service tel.nr.verwiesen.
wer kann mir weiterhelfen??
Die Garantie für 802 ist nach 2 Jahren ausgelaufen.
Hallo zusammen,
dies ist so nicht ganz richtig. Du hast eine lebenslange Gewährleistungsfrist auf die Easybox. Dies hat damit zu tun, das dies ein Netzabschlussgerät ist (bedeutet, da kannst du ein Telefon anstecken).
Diese bekommst du ohne weiteres umgetauscht, ohne das dir irgendwelche Zusatzkosten oder Vertragslaufszeit-Verlängerungen aufgezwungen werden.
Nur in den alten Kombinationen (Starterbox + Modem) hat nur die Starterbox eine lebenslange Gewährleistungsfrist. Das Modem läuft dafür nach 2 Jahren aus.
Was aber zu beachten ist :
Sollte dir deine Easybox umgetauscht werden, hast du nur Anrecht auf die gleiche Box oder ein Gerät, welches über die gleichen Funktionen verfügt. Heißt, du kannst als Austausch-Gerät eine A 802 bekommen oder mit ein wenig Glück eine A803.
Einfach anrufen und einen sichtlichen Defekt melden. (bsp.: startet nicht mehr)
ja, das muss gehen. Sogar gesetzlich abgesichert. Das Netzabschlussgerät (wo ein Telefon anzuschliessen ist) gehört mit zur Dienstleistung des Telefonanbieters bzw. erst dadurch kann ich die Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Jetzt stell dir mal vor, die Anbieter würden keinen NTBA, NT-Split, Easybox oder etc. mit zum Vertrag bereit stellen. Es könnte niemand die Dienstleistung (Telefonie) in Anspruch nehmen.
Ich glaube bei der Telekom gibt es den NT Split (oder NTBA) sogar kostenfrei dazu bzw. tauschen diesen kostenfrei aus. Somit ist meine Telefonie gewährleistet. Anders sieht es bei dem Internet aus. Da hat niemand ein Anspruch auf ein Endgerät.
VG Steven
@ Hund
einfach anrufen und auf Gewährleistungsfrist verweisen, dabei angeben, das sich die EB nicht mehr starten lässt. Bitte anrufen, wenn die Box gerade ausgestiegen ist, weil dann (und nur dann) kann auch der Fehler festgestellt werden. Rufst du an, wenn die Box funktioniert, wird ein Tausch schwierig.
Bitte auch nicht die EB wegwerfen, diese wird im 1:1 Tausch umgetauscht. Heißt, GLS bringt dir die neue Box und nimmt gleichzeitig die alte Box mit.
Kannst Du mir dazu die gesetzliche Grundlage nennen?
Zitat von Steven_VF
Das Netzabschlussgerät (wo ein Telefon anzuschliessen ist) gehört mit zur Dienstleistung des Telefonanbieters bzw. erst dadurch kann ich die Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Jetzt stell dir mal vor, die Anbieter würden keinen NTBA, NT-Split, Easybox oder etc. mit zum Vertrag bereit stellen. Es könnte niemand die Dienstleistung (Telefonie) in Anspruch nehmen.
Der Anbieter stellt nur erstmalig eine Box aber kein Telefon und schon gar keinen PC.
Also kann der Kunde mit der vom Anbieter gestellten Hardware alleine weder telefonieren nicht im Internet surfen etc.
Zum Telefonieren braucht es ein Telefon und um ins Internet zu gelangen ebenfalls noch weitere Technik, die der Anbieter nicht stellt!
Bei der Ersteinrichtung stellt der Anbieter dem Kunden kostenlos oder leihweise eine entsprechende Box mit genormten Schnittstellen zur Verfügung, damit der Kunde seine eigenen Geräte anschließen kann!
Manche Anbieter sogar nur leihweise und teilweise sogar gegen eine monatliche Gebühr.
In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auch Austausch des defekten Leih-Gerätes.
Wird die Box aber dem Kunden als Eigentum überlassen, geht auch das Risiko eines Defektes auf den Kunden über.
Tritt nun ein Defekt ein, greift aus meiner Sicht nur die gesetzliche Garantie oder Gewährleistung.
Alles andere kann nur auf freiwilliger Basis, also auf Kulanz passieren.
Ergänzung:
Bei der Telekom ist es m.W. sogar so, daß der Kunde zwischen Kauf, leihen oder keine Hardware von der Telekom wählen kann!?
Habe eben mal bei der Telekom nachgeschaut: https://www.telekom.de/is-bin/INTERSH...0AAAEdU7cMVfLJ
hier ist zu lesen:
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne geeigneten Router den Anschluss nicht nutzen können.
Warum sollte so was da stehen, wenn der Kunde von der Telekom die Hardware bekommt?
Ich glaube, dies hängt damit zusammen, das laut TKG jeden Bürger in Deutschland ein Telefon Anschluss nicht abgesprochen werden darf. Natürlich soweit technisch möglich.
Da viele Anschlüsse nun schon NGN oder Bitsrom sind, funktioniert das mit dem Telefon in der Telefon Dose nicht mehr. Es wird ein sogenanntes Netzabschlussgerät benötigt, da nur durch dieses Gerät die Telefonie gegeben ist. Hier ist eine Grau-Zone in unserem Land. Dieses Netzabschlussgerät wird benötigt, um die Dienstleistung Telefonie nutzen zu können. Da es nun bei Vodafone den MIC gibt, bleiben mir keine alternativen Geräte, um dieses Anschluss mit einem anderen Gerät nutzen zu können.
Hier kann man sich jetzt streiten, weil es noch nicht geregelt ist, wer hierfür in die Pflicht genommen werden kann.
Laut TKG heißt es so :
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
(1) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten ist gegenüber dem Teilnehmer
verpflichtet, die nach Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 2002/21/EG verbindlich geltenden Normen für und die
technischen Anforderungen an die Bereitstellung von Telekommunikation für Endnutzer einzuhalten.
Ich selbst weiß es so, das jede Easybox und Starterbox kostenfrei auszutauschen sind (bei defekt), da diese Geräte eine lebenslange Gewährleistungsfrist besitzen. Selbst bei Blitzeinschlag ist das Netzabschlussgerät kostenfrei auszutauschen. Da braucht der Kunde nicht einmal seine Hausrat-Versicherung in Anspruch nehmen.
Ich versuche hier einmal mehr in Erfahrung zu bringen.
Ich glaube, dies hängt damit zusammen, das laut TKG jeden Bürger in Deutschland ein Telefon Anschluss nicht abgesprochen werden darf. Natürlich soweit technisch möglich.
Da viele Anschlüsse nun schon NGN oder Bitsrom sind, funktioniert das mit dem Telefon in der Telefon Dose nicht mehr. Es wird ein sogenanntes Netzabschlussgerät benötigt, da nur durch dieses Gerät die Telefonie gegeben ist. Hier ist eine Grau-Zone in unserem Land. Dieses Netzabschlussgerät wird benötigt, um die Dienstleistung Telefonie nutzen zu können. (a)Da es nun bei Vodafone den MIC gibt, bleiben mir keine alternativen Geräte, um dieses Anschluss mit einem anderen Gerät nutzen zu können.
Hier kann man sich jetzt streiten, weil es noch nicht geregelt ist, wer hierfür in die Pflicht genommen werden kann.
Laut TKG heißt es so :
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
(1) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten ist gegenüber dem Teilnehmer
verpflichtet, die nach Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 2002/21/EG (b)verbindlich geltenden Normen für und die
technischen Anforderungen an die Bereitstellung von Telekommunikation für Endnutzer einzuhalten.
Ich selbst weiß es so, das jede Easybox und Starterbox kostenfrei auszutauschen sind (bei defekt), (c)da diese Geräte eine lebenslange Gewährleistungsfrist besitzen. Selbst bei Blitzeinschlag ist das Netzabschlussgerät kostenfrei auszutauschen. Da braucht der Kunde nicht einmal seine Hausrat-Versicherung in Anspruch nehmen.
Ich versuche hier einmal mehr in Erfahrung zu bringen.
(a)Das ist aber nur die halbe Wahrheit, wer nicht geizig ist und bei Vodafone einen Komfort-Anschluß mit drei oder mehr Rufnummer wählt, bekommt das Sprachpasswort und kann jede beliebige Hardware verwenden.
Wurde hier im Forum schon vielfach kommuniziert!
(b)Das ist es ja, was ich in meinem vorangegangenen Beitrag mit "Box mit genormten Schnittstellen" gemeint habe.
(c) Die Grundlage für diese Behauptung würde mich interessieren!
Ich selbst weiß es so, das jede Easybox und Starterbox kostenfrei auszutauschen sind (bei defekt), da diese Geräte eine lebenslange Gewährleistungsfrist besitzen. Selbst bei Blitzeinschlag ist das Netzabschlussgerät kostenfrei auszutauschen. Da braucht der Kunde nicht einmal seine Hausrat-Versicherung in Anspruch nehmen.
Ich versuche hier einmal mehr in Erfahrung zu bringen.
Hallo Steven,
gibt es hierzu schon neue Erkenntnisse?
Ich bin zwar nicht der Thread-Eröffner, genauere Informationen hierzu würden mich aber auch sehr interessieren!