Ich hatte zum 01.12.2011 bei 1&1 meine Internet-Flatrate gekündigt aufgrund eines Auslands-Umzuges. Diese Kündigung ist bei 1&1 eingegangen und dies wurde mir im Nachhinein durch 1&1 auch bestätigt. Die Kündigung war laut den AGB von 1&1 mit 2 Wochen sogar fristgemäß.
Ich hatte 1&1 in der Kündigung darauf hingewiesen, daß ich unter der alten Postadresse nicht mehr erreichbar bin und eine alternative Email-Adresse angegeben, unter der man sich bei Fragen etc. melden solle.
Gleichzeitig hatte ich 1&1 die Einzugsermächtigung entzogen.
Im Januar mußte ich dann feststellen, daß 1&1 fleißig die Grundgebühr abgebucht hatte und ich entzog erneut die Einzugsermächtigung per Email, da ich wie gesagt nicht mehr in Deutschland lebte. Es kam laut 1&1 angeblich zu einem Fehler bei meiner Kündigung.
Plötzlich meinte 1&1, ich solle eine Abmeldung durch das Einwohnermeldeamt darbringen, was ich jedoch nicht konnte, da ich meine alte Wohnung noch hatte. Es wurde ebenso eine Erklärung vom Arbeitgeber oder Universität verlangt, die den Auslandsumzug bestätigen. Da ich durch meine selbständige Arbeit für über 4 Monate im Ausland lebte, keinerlei konstante Postadresse hatte, schickte ich 1&1 eine Bestätigung des Auslandsaufenthaltes per Email.
Diese wurde nun von 1&1 wieder nicht akzeptiert. Diese ganze Kommunikation mit 1&1 zog sich über zig Wochen hin und es kamen oft sehr deplazierte und nicht zum Thema passende Mails.
Letztendlich wurde meine Kündigung akzeptiert, jedoch erst zum Ende September 2012, wogegen ich wieder Widerspruch einlegte. Ich sollte also Gebühren für knapp 10 Monate zahlen, obwohl ich den Anschluß gar nicht nutzte und laut 1&1 AGB ein Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen wegen Umzuges ins Ausland gekündigt werden kann.
Irgendwann sollte ich nach einigem Hin und Her und regelmäßigen Widersprüchen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß ich für über 3 Monate ins Ausland umgezogen bin. Das kam erst VIER (!!!!) Monate NACH meiner Kündigung. Endlich wurde meine Kündigung akzeptiert, jedoch nicht zum 01.12.2011, sondern zum 31. Mai 2012.
Ich legte dagegen weiterhin Widerspruch ein, jedoch kam keinerlei Antwort von 1&1 wie ich es schon vorher gewohnt war. Statt dessen kam dann ein Brief der Inkasso Firma BFS risk & collection, die natürlich den geforderten Betrag gleich verdoppelten unter Angabe von dubiosen Gebühren. Ich legte wie immer Widerspruch ein mit Fakten und Gründen. Die darauf folgenden Antworten der BFS gingen auf die Punkte nicht ein und trieben die Forderung weiter in die Höhe.
Irgendwann wollte 1&1 einen Termin zur telefonischen Kommunikation machen, um die Angelegenheit zu klären, also gab ich 2 Termine und meine Nummer, wer jedoch nicht anrief, war – na wer kann sich‘s denken – natürlich 1&1.
Jetzt bot mir die BFS auf extrem nette Weise eine Ratenzahlung an und ich habe wieder Widerspruch eingelegt.
Das gesamte Verhalten von 1&1 und der BFS ist hochgradig merkwürdig und kriminell. Es werden keine Aussagen getätigt und Fakten genannt, sondern nur billig gedroht.
Wer Tips oder Ideen hat, kann sich gerne bei mir melden. Allen anderen rate ich nur: HÄNDE WEG VON 1&1, das ist eine Mafia!!! Zahlt die Beträge nicht, wenn es in deren AGB steht.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Kannst Du mir bitte mal mitteilen, wo in den AGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen steht.
Ich finde nur was von drei Monaten!?
Auszug aus den AGB von 1&1: 5.3 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
das ist das sonderkündigungsrecht zum umzug ins ausland bei einer aufenthaltsdauer von mehr als drei monaten. nachdem 1&1 die eidestattliche versicherung erhalten hatte, haben sie den vertrag auch innerhalb 2 wochen annuliert.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Zitat von Keinom
das ist das sonderkündigungsrecht zum umzug ins ausland bei einer aufenthaltsdauer von mehr als drei monaten. nachdem 1&1 die eidestattliche versicherung erhalten hatte, haben sie den vertrag auch innerhalb 2 wochen annuliert.
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Also muß doch diese "zwei-Wochen-Frist" auch in den AGB zu finden sein!?
Und Umzug ins Ausland? hmm...
Ein Umzug ohne Aufgabe der bisherigen Wohnung... geht das überhaupt?
Und selbst wenn das ein Umzug wäre, ist da nach dem Gesetz eine drei-Monatsfrist vorgesehen!
Dazu ein Auszug aus §46 TKG:
(...)
( 8 ) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Bei einem Umzug geht es nicht darum, ob der Kunde weiterhin den Vertrag mit seinem Provider fortsetzen möchte, sondern ob der Provider die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort gleichwertig erbringen kann.
Ist dies der Fall, wird der Vertrag unverändert fortgeführt.
Ist dies nicht der Fall, kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden nach Maßgabe von § 46 Abs. 8 TKG.
Die Entscheidung von 1&1 in deinem Fall dürfte demnach wohl eine Einzelfallentscheidung sein, die außerhalb der AGB in gegenseitigem Einvernehmen be/geschlossen wurde.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
das scheint anscheinend zu gehen, denn 1&1 hatte eine sogenannte eidesstattliche versicherung verlangt (die sie garnicht ausstellen können), in der sie iene ebstätigung meiner dauer von mehr als 3 monaten im ausland nachgewiesen haben wollten. das ahbe ich zugesandt und innerhlab von 2 wochen war der vertrag gekündigt.
ich habe ebenso nur die agb von freenet und nicht von 1&1
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
nach dem gesetzestext müsste mein vertrag am 1. märz 2012 beendet worden sein, da ich auf damals unbestimmte zeit ins ausland umgezogen bin und 1&1 dort die leistung nicht erbringen kann. ob die wohnung in deutschland noch bestanden hat, spielt ja keine rolle, denn wohnsitz war dort ja nicht mehr. die wohnung in deutschland wurde somit zu einer einfach gemieteten wohnung, aber der wohnsitz war dort nicht mehr.
das hat 1&1 ja auch anstandslos akzeptiert, jedoch nicht in der regulären kündigungsfrist und sie wollen noch weitere monate geld haben, da 1&1 ja selbst den prozess durch mangelhafte kommunikation hinaus gezögert hat.
nebenbei kann 1&1 keine eidesstattliche versicherung abnehmen, sondern nur gerichte. jedoch nachdem ich diese gesendet hatte, in der ich bewies, dass ich zum gennanten datum mehr als 3 monate ins ausland gezogen bin, ging es innerhalb von 2 wochen.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Zitat von Keinom
das scheint anscheinend zu gehen, denn 1&1 hatte eine sogenannte eidesstattliche versicherung verlangt (die sie garnicht ausstellen können), in der sie iene ebstätigung meiner dauer von mehr als 3 monaten im ausland nachgewiesen haben wollten. das ahbe ich zugesandt und innerhlab von 2 wochen war der vertrag gekündigt.
ich habe ebenso nur die agb von freenet und nicht von 1&1
Wie schon geschrieben:
Einzelfallentscheidung.
Eidestattliche Versicherung, also Versicherung an Eides statt, wird ja auch nicht von 1&1 "ausgestellt" sondern von Dir abgegeben.
Du hast also an Eides statt schriftlich erklärt, daß deine Angaben bzgl. deines Auslandsaufenthaltes der Wahrheit entsprechen.
Wenn sich im Nachhinein heraustellt, daß dies nicht der Wahrheit entspricht, hat dies nicht nur zivilrechtliche (Schadensersatz) sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Dies soll keine Unterstellung sein, sondern nur darauf hinweisen, daß die Versicherung an Eides statt in Rechtsgeschäften eine besondere Stellung einnimmt! Versicherung an Eides statt ? Wikipedia
Alles in allem gesehen, hat sich 1&1 dann doch sehr kulant gezeigt.
Wie lautet ein chinesisches Sprichwort:
Ente gut, alles gut!
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Zitat von Bernard.Sheyan
Ich gebe zu bedenken, dass Freenet von 1&1 übernommen wurde und dass seit diesem Zeitpunkt deren AGBs gelten.
1und1 hat aber doch damals die AGB von freenet übernommen.
Es gab Schreiben an Kunden, dass Preise, Laufzeiten und Kündigungsbestimmungen gleich bleiben.
War auch Thema hier im Forum.
Siehe: https://www.dsl-forum.de/agb_widersprechen_t14507.html
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Hast du auch wieder recht.
Nun ja, die Sache ist ja och recht glimpflich abgelaufen, wenn ich mich nicht irre.
Ich glaube es kam nur deshalb zu den Verwicklungen, weil du immer noch eine Wohnung in Deutschland hast (weil die hast du ja nicht aufgegeben, wenn ich mich nicht irre?). Daher wollte es 1&1 dann ganz genau.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Hm, aus welchem Grund will denn 1&1 konkret nicht kündigen? Sonst würde ich einfach mal einen Anwalt einschalten und denen die Sache übergeben, ich denke da wird man schon eine Einigung finden.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Hat sich denn mittlerweile was neues in diesem Fall ergeben? Es kann ja nicht sein, dass 1&1 die Kündigung nicht akzeptieren will. Hast du da mal jemanden erreichen können? Wäre ja doch sehr interessant.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Wenn du schon alte Threads ausgräbst solltest du auch alles lesen:
Er ist zwar ins Ausland gezogen, hat aber seinen alten Wohnsitz hier in D behalten. Und da ist es eigentlich ganz normal, dass 1&1 einen Nachweis fordert. Oder glaubst du auch alles unbesehen, was dir erzählt wird? Er könnte ja behaupten umgezogen zu sein, nur um den Anbieter zu wechseln, denn die Wohnung existiert ja immer noch unter seinem Namen, gehört also ihm, und eigentlich hat sich damit an dem eigentlichen Vertrag nichts geändert, denn an seine Adresse in D, also an die Wohnung, die ihm noch gehört, wird ja DSL geliefert.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Aber wie ich es verstanden habe, war dein Umzug genau 3 Monate und nicht mehr als 3 Monate. Und klar, wenn man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, muss man auch einen Nachweis darlegen. Und rein rechtlich handelt es sich bei dir ja nicht um einen Umzug, wenn du deine Wohnung nur die Zeit nicht nutzt aber weiterhin angemeldet hast. Leider hast du da halt Pech gehabt...
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Was ist denn bei dieser Sache rausgekommen? Wäre ja doch mal interessant zu wissen, da das ja doch ein sehr spezieller Fall wäre. Ansich muss 1&1 sich doch an die AGBs halten, alles andere wäre tatsächlich sehr fragwürdig.
AW: 1&1 akzeptiert Kündigung nach eigenen AGB nicht
Zitat von ronnyventilator
Was ist denn bei dieser Sache rausgekommen? Wäre ja doch mal interessant zu wissen, da das ja doch ein sehr spezieller Fall wäre. Ansich muss 1&1 sich doch an die AGBs halten, alles andere wäre tatsächlich sehr fragwürdig.
Hättest Du die Problemstellung gelesen und verstanden, würdest Du erkennen, daß der letzte Satz deines Beitrag völlig daneben ist!