ich bin zum 01.10. in eine neue Wohnung gezogen und versuche nun dort einen Telefonanschluss+DSL zu bekommen. Mein Anbieter sagte mir, dass der Port von 1+1 belegt ist und nicht freigegeben wird (?). Ich habe daraufhin 1+1 angerufen und die haben mir vorgeschlagen einen Vertrag mit ihnen zu machen, dann könnte ich den Port ja nutzen. Nun will ich aber nicht mit 1+1 Verträge machen, welche Möglichkeiten habe ich noch? Muss ich jetzt eine neue Leitung legen lassen?
Mein Vermieter konnte mir auch nicht weiterhelfen.
Ja das hat mein Vermieter schon gemacht. Vormieter hatte wohl Probleme mit 1+1, der Vertrag wurde gekündigt und Vormieter war schon vor dem Auszug (er ist ja schon draußen jetzt) ohne Telefon- und Internetanschluss. Er hat jetzt auch den Anbieter gewechselt.
Aber es hilft in diesem konkreten Fall einfach nicht weiter. Ich meine auch, das von den Anbietern/Kunden des Öfteren Begrifflichkeiten durcheinander gebracht werden. Gerade was die Begriffe Port/Leitung angeht.
Diese Aussagen, entsprechen nicht das Fernmeldegeheimnis
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen? Wo sprach ich denn hier von Fernmeldegeheimnis.
Ich habe versucht an Dein technisches Grundverständnis zu appellieren
Klar sind auf einem APL Stifte frei...... Nur wenn keine Doppeladern mehr in Haus frei sind bringen auch 6 freie Stifte nichts.
Heißt das jetzt für mich im Klartext dass ich warten muss, bis ich einen Anschluss habe? Wir schreiben das JAhr 2012, das kann doch wohl nicht wahr sein.
Entweder 1+1 oder keinen Anschluss, eine andere Option habe ich nicht?
Heißt das jetzt für mich im Klartext dass ich warten muss, bis ich einen Anschluss habe? Wir schreiben das JAhr 2012, das kann doch wohl nicht wahr sein.
Entweder 1+1 oder keinen Anschluss, eine andere Option habe ich nicht?
Ich würde mit diesem Problem mal hier Kontakt aufnehmen:
Wende dich doch mal an den Mieterschutzbund, wegen dem Mangel. Dann wird sicherlich auch dein Vermieter bald tätig werden.
Er kann es probieren, aber ich sehe da jetzt den Vermieter weniger in der Pflicht.
Es ist eine TAE-Dose vorhanden und auch eine funktionierende Leitung zum APL; zumindest gehe ich mal davon aus.
Was soll der Vermieter noch mehr machen!?
Wenn der Vormieter den Vertrag kündigt, dieser aber zum Zeitpunkt das Auszugs noch nicht beendet ist oder er den Vertrag aus irgend welchen Gründen ungekündigt lässt kann der Vermieter sich auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln und gleichzeitig in der Nase popeln, da kann er gar nichts machen.
Es steht dem neuen Mieter ja frei sich einen weiteren Anschluss in seine Wohnung legen zu lassen sofern ausreichend freie Adern zur Verfügung stehen. Wäre der Anschluss gekündigt und frei müsste er ihn auch neu machen lassen.
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen? Wo sprach ich denn hier von Fernmeldegeheimnis.
Ich habe versucht an Dein technisches Grundverständnis zu appellieren
Klar sind auf einem APL Stifte frei...... Nur wenn keine Doppeladern mehr in Haus frei sind bringen auch 6 freie Stifte nichts.
Aussage zu allgemein.
Jetzt verstanden?
Nochmal, der neue Mieter und der Vermieter können/dürfen den Vertrag garnicht kündigen oder sonstiges, das die Leitung frei wird.
Auch wenn der Vormieter den Anschluss jetzt z.B. von O2 gekündigt hat, ist der Anschluss noch lange nicht bei der Telekom gekündigt.
So, jetzt zum Threadsteller:
Belegt ist und nicht freigegeben wird ist für mich keine klare Aussage. Was für einen Anbieter hast du? Wenn es nicht die Telekom ist, ruf dein Anbieter erstmal bei der Telekom an und fragt, ob eine Leitung frei ist. Wenn die "Nein" sagen, ruft dich dein Anbieter an und sagt, wir können die keine Leitung geben.
So vtl. ist die Leitung ja in 2 Wochen frei und es geht doch, hat dir aber bloß noch keiner gesagt.
Gehen wir jetzt mal davon aus, der Telekonfonkasten hat wirklich nur einen Stift (in was für einem Haus wohnst du?) und die Leitung wird nicht frei, kannst du nur noch einen Anwalt einschalten. Frage mich jetzt nicht wie das denn abläuft, ich weiss nur, das es manche schon gemacht haben.
Eine neue Leitung kannst du nicht verlegen lassen, die Telekom buddelt wegen dir kein neues Kabel. Es muss quasi ein neues Kabel vom KVZ bis zum APL verlegt werden. Die Endleitung bei dir im Haus spielt dabei keine Rolle.
Wenn der Vormieter den Vertrag kündigt, dieser aber zum Zeitpunkt das Auszugs noch nicht beendet ist oder er den Vertrag aus irgend welchen Gründen ungekündigt lässt kann der Vermieter sich auf den Kopf stellen, mit den Füßen wackeln und gleichzeitig in der Nase popeln, da kann er gar nichts machen.
Doch die Kaution einbehalten, da der Mieter die Wohnung nicht im ordnungsgemäßem Zustand übergeben hat.
Selbst wenn der Vormieter alles richtig gemacht hat:
Der alte Anbieter ( außer Telekom, die muss sofort ! ) hat das Recht, die gekündigte TAL zwei ( oder drei ) Monate über das Vertragsende hinaus zu belegen.
War in meiner Verwandschaft auch schon der Fall:
Ein Haus mit vier Parteien, aber nur vier Leitungen in VzK. Der Vormieter hatte Arcor und es hat zwei Monate gedauert, bis Arcor die Leitung bei der Telekom frei gegeben hat.
Doch die Kaution einbehalten, da der Mieter die Wohnung nicht im ordnungsgemäßem Zustand übergeben hat.
Da muß ich Dir leider widersprechen.
Der Vermieter hat lediglich für eine funktionierende und geeignete Leitung von der Wohnung bis zum APL zu sorgen.
Evtl. noch für eine Anschlußdose in der Wohnung.
Mehr kann/darf er ja gar nicht machen!
Anders könnte es sein, wenn Telefon und Internet Bestandteil des Mietvertrages ist. Davon gehe ich aber nicht aus.
Wird es wohl eher in Wohnheimen und dergl. geben.
Doch die Kaution einbehalten, da der Mieter die Wohnung nicht im ordnungsgemäßem Zustand übergeben hat.
Wenn du das bei mir machen würdest, dann könntest du schon mal deine Koffer packen. Dann fliegst du wegen Vertragsbruch aus der Wohnung.
Der Vermieter ist nicht für alles zuständig, der Mieter muss schon auch mal seine Arschbacken zusammenkneifen und sich um seine Sachen kümmern. Wäre es ein Neubezug müsste sich der Mieter auch um einen Anschluss und eine Neuanschaltung bemühen.