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Umzug immer noch keine Leistung

6Antworten
  1. #1
    Avatar von Jezz
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    Standard Umzug immer noch keine Leistung

    Hallo,

    ich bin seit dem 1.10 inner Orts umgezogen habe alles bei 1u1 angemeldet und einen anderen Terif gewählt.
    4 Wochen sind um ich habe weder noch einen neuen Schaltungs Termin noch Internet.
    Ich werde verdröstet das es in meinem Gebiet eine hohe Anfrage gibt und es zu verzögerung kommt.

    BEstehst für mich die Möglichkeit 1u1 zu verlassen und zu einem anderen Anbieter wechsel.

    Unter welcher vorraussetzung kann ich aus dem Vertrag raus kommen wenn ich weiterhin keine Leistung bekomme von 1u1.

    Danke für eure Hilfe

  2. #2
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Umzug immer noch keine Leistung

    Ja, die Möglichkeit besteht. Du musst 1&1 eine angemessene Frist setzen innerhalb derer sie die Schaltung vollzogen haben müssen. Im Allgemeinen wird hier von 14 Tagen ausgegangen. Dies bitte schriftlich per Einschreiben/Rückschein.

    Ist innerhalb dieser Zeit nicht geschaltet steht dir die vorzeitige Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund zu

  3. #3
    Avatar von Jezz
    Jezz ist offline
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    Standard AW: Umzug immer noch keine Leistung

    Kann ich das ganze auch Per Email machen oder über den Support ?

    Danke für die Schneller Antwort.

  4. #4
    Avatar von lennyd53
    lennyd53 ist offline

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    Standard AW: Umzug immer noch keine Leistung

    email und/oder Support geht schon, aber nur Einschreiben/Rückschein zählt als Beweis bei Rechtsstreit.

  5. #5
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Umzug immer noch keine Leistung

    Hallo Jezz
    Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Zugang des Schreibens. Deshalb den Rückschein.
    In dem Schreiben musst du mit Kündigung drohen, sollte in der Frist keine Tätigkeiten von 1&1 erfolgen.
    Wenn du von 1&1 einen Termin gennant bekommst, der nach der Frist liegt, so ist die Frist hinfällig.
    Auch wenn ein Termin gemacht wird und kein Techniker erscheint, ist die Frist erloschen und muss neu gesetzt werden.

  6. #6
    Avatar von Bernard.Sheyan
    Bernard.Sheyan

    Standard AW: Umzug immer noch keine Leistung

    Ja, genau so ist es gedacht. Hält man sich daran, ist man auf der sicheren Seite und die ISPs wissen das auch. Da gibt es erfahrungsgemäß auch keine Probleme mehr bei der außerordentlichen Kündigung

  7. #7
    Avatar von Orbit
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    Standard AW: Umzug immer noch keine Leistung

    Hallo Jezz, kann mich dem hier bereits Geschriebenen im Grunde anschließen und aus eigener Erfahrung bestätigen.

    Anfang August 2012 habe ich bei 1&1 einen Umzug beauftragt. Knapp zwei Wochen später, nachdem ich erneut freundlich wenigstens um Nennung eines Schaltungstermins gebeten hatte, erhielt ich eine schriftliche Bestätigung, dass 1&1 meinen Umzugsauftrag bearbeite und mich schriftlich benachrichtige, sobald der voraussichtliche Schaltungstermin vorliege. Ferner bittet 1&1 um "etwas Zeit".

    Wer mich kennt weiß, dass ich ein geduldiger und ruhiger Mensch bin und dass eine Umschaltung auf den neuen Wohnort etwas Zeit benötigt, kann ich nachvollziehen, so weit so gut.

    Als aber nach fast vier Wochen immer noch weder das DSL-Signal geschaltet noch ein Schaltungstermin genannt war, dafür aber - typisch 1&1 - die volle Monatsrechnung abgebucht war, reklamierte ich bei 1&1 und mahnte. Ich behielt mir dabei gegenüber dem Unternehmen auch die Kündigung aus wichtigem Grund vor. Einige Tage später räumte mir 1&1 wegen Nichterbringen ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen immerhin eine Gutschrift von 15,- € ein, die sie mir auf mein Kundenkonto gutschreiben würden.

    Langer Rede kurzer Sinn: Mitte September, nach mittlerweile fast 6 Wochen, hatte ich immer noch weder Internetanbindung noch Telefon-Flat, nicht einmal ein Schaltungstermin, den ich hätte abwarten können, war mir mitgeteilt worden. Im letzten Schreiben schrieb 1&1 davon, dass die "Bearbeitungszeit für den Umzugsauftrag zwei bis vier Wochen" dauere. Auch diese von 1&1 selbst genannte Frist war mittlerweile mehr als verstrichen.

    Also kündigte ich den Vertrag wie bereits angedroht fristlos aus wichtigem Grund und widerrief meine Lastschrifteinzugsermächtigung. Wer 1&1 etwas kennt, weiß, dass es ganz typisch ist, dass 1&1 sich auch darüber hinwegsetzt und zunächst weiter abbucht. Dies allein schon stellt eine Straftat da, die 1&1, wie überall zu lesen, oft begeht. Natürlich habe ich den Betrag über meine Bank zurückbuchen lassen.

    Seit meiner fristlosen Kündigung wegen Nichterbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen seitens 1&1 bin ich kein 1&1-Kunde mehr, sondern habe nach der Kündigung einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen und erhalte nun Telefon und Internet über diesen, die Schaltung erfolgte sehr rasch, alles zur besten Zufriedenheit.

    Aber statt dass 1&1 sich mal sachlich zur Situation ihrer verweigerten Leistung bekennt, folgen lediglich freche Standardschreiben. Nach einer Weile setzten auch lächerliche Mahnungen von der "Creditreform Koblenz Dr. Rödl & Brodmerkel KG" ein, ein Unternehmen, dass u. a. auch Inkassodienstleistungen erbringt und sich als Handlanger der bekannten 1&1 Internet AG bzw. 1&1 Telecom GmbH (gehören zur United Internet AG) sicherlich nicht seine Seriosität steigert. Einem möglichen gerichtlichen Mahnverfahren oder Zivilprozess sehe ich äußerst gelassen entgegen, da die Rechtssitutation und auch der durch Einschreiben mit Rückschein sowie parallel als Fax belegbare Schriftverkehr eindeutig sind.

    Fazit:

    - mit 1&1 gerade im Problemfall nur abgesichert kommunizieren (Einschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein, zeitgleich als Fax vorab),

    - selbstverständlich Kenntnis der AGB, des abgeschlossenen Vertrages, Verbraucherrechte, der relevanten BGB-Bestimmungen, im Zweifel Beratung durch Verbraucherschutz und / oder Rechtsanwälte in Anspruch nehmen (war in meinem Fall nicht nötig)

    - nach Ablauf der Frist und Nachfrist fristlos kündigen, denn: ohne Leistungserbringung keine Zahlung, Vertrag (nochmal ganz einfach): du gibst mir das, ich gebe dir dies - wenn nicht, dann nicht, klar oder?

    - bei entsprechend sicherer Rechtslage Mahnungen auch durch Inkassobüros und 1&1-Rechtsanwälte gelassen nehmen, sollen sie ruhig klagen, werden sie aber nicht, wenn die Rechtslage, wie so oft, eindeutig gegen 1&1 steht.

    Im Zweifel wie gesagt immer Verbraucherschutzeinrichtungen und / oder Rechtsanwälte kontaktieren, da mein obiger Erfahrungsbericht natürlich keine Rechtsberatung ersetzen kann und will, schließlich kommt es auch auf den individuellen Fall und individuelle Bestimmungen an. Nur nicht kleinkriegen lassen, ich glaube nicht, dass 1&1 mit solchem "Geschäftsgebahren" noch lange durchkommen wird.

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