Mittlerweile waren 2 Technikertermine. Der eine hat alles versucht, bis ihm aufgefallen sit, dass 1und1 oder die Telekom ihm die falsche Anschlussadresse mitgeteilt hat. (Wohl bemerkt, er war in meiner Wohnung, obwohl er den auftrag für das Nachbarhaus hatte).
Der zweite ist nicht gekommen bzw. hat mein Haus nicht gefunden.
Nun habe ich 1&1 über deren Faxservice eine Frist gesetz (zum 3. technikertermin) zur Nachbesserung des Komplettanschlusses, sonst würde ich kündigen (gemäß §314 BGB). Sonderkündigung.
Nun bekomme ich eine Mail, dass Sie der Frist widersprechen.
Können die das?
Ich hab denen nach mal mit nem Anwalt gedroht und, dass geschrieben, dass ich dem widersprehen der frist widerspreche.
Der Teil mit deren widersprechen und meiner Antwort erfolgte per Mail.
Ich will entweder, dass der Anschluss geschaltet wird, oder zur Telekom, weil da der Techniker wenigstens schneller kommmt, falls er nicht kommt und ein zweiter kommen muss.
Bin ich rechtlich auf der Sicheren Seite, wenn die Frist abläuft ich denen dann die sofortige kündigung schicke, und meinen Internetanbieter wechsel?
Oder kann es passieren, dass ich dann 2 Anbieter bekomme? oder sogar noch zu leistungen gezwungen werde von 1und1?
Hallo Olli201287
Wenn du aufgrund dieses Sachverhaltes kündigst, solltest du auf jeden Fall die Kündigungsbestätigung abwarten.
Erst wenn du diese in Fingern hälst, kannst du dich um einen anderen Anbieter bemühen.
Ist aber schon irgendwie komisch, das zur Zeit so viele Personen mit 1 und 1 Probleme haben .... vielleicht stimmt wirklich was mit denen ihrer Technik nicht und die bekommen das einfach nicht geregelt.
Ich denke die sollten mal über einen Sonderbonus der Kunden nachdenken
Mach es, wie MariaR schreibt.
So habe ich es auch gemacht vor 1,5 Jahren:
Einschreiben mit Rückschein
Fristsetzung von 2 Wochen zur Störungsbeseitigung ab Eingang des Schreibens bei 1&1 (Datum siehst du im Rückschein)
Mitteilung, dass gemäß AGB von 1&1 und §314 BGB die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen wird, wenn die Störung bis Ablauf der Frist nicht beseitigt wurde.
Bei mir hat das dazu geführt, dass 2 Tage nachdem ich den Rückschein des Einschreibens im Briefkasten hatte, die Störung beseitigt war. (Vorher hatte ich es auch ca. 4 Wochen erfolglos über die Hotline versucht).
Wenn jetzt ein Termin gemacht ist, ist die ganze Frist umsonst. Erst wenn dieser Servicetechniker es nicht hinbekommt, musst du einen neue Frist setzen.
Als angemessene Frist werden 10 Arbeitstage + 2 * Wochenende also 14 Tage angesehen.
Eigentlich wollte ich dazu gar nix mehr schreiben -
denn wenn ich schreibe: per Einschreiben/Rückschein und 10 Werktage etc. -
dann bestimmt nicht weil mir danach war, einige Buchstaben aneinander zu reihen.
Aber:
Einen Technikertermin ausgemacht zu haben, setzt keine Frist außer Kraft.
Und wenn der Techniker nicht kommt -
oder es nicht korrekt erledigt und der Anschluß weiterhin nicht funktioniert -
dann kann die Kündigung erfolgen.
Das wäre ja auch noch schöner - unendliche Technikertermine.
Sendung direkt per Fax...Hoffe das klappt.Halte euch auf dem laufenden
Das schreiben wird 1 und 1 nie erhalten, nehmen wir mal ein Praktikant sitzt am ende des Fax, plötzlich ist das Fax verschwunden weil der Praktikant eben nur ein Praktikant ist ... keiner hat es je gesehen. Okay du hast sicherlich den Sendebericht von dem Fax, aber die Hardware geht meistens seltsame wege ...
... Einschreiben: Der Postbote ist ein schlauer Mensch und lässt einen Zettel Unterschreiben damit er dieses Einschreiben hin gebracht hat und dann ist der Postbote sogar noch Hilfsbereit und bringt dir diesen von 1 und 1 unterschriebenen Zettel, damit du weißt das dein Einschreiben angekommen ist.
Also was denkst du jetzt? Klappt es mit dem Fax und der Frist? Sicherlich nicht, das wird zu 100% Ignoriert
Der erste Techniker war wohl einfach nur schlecht. Er hätte den Anschluss nach RS mit dem jetzigen Techniker einfach bei der Telekom anrufen können, und die Anschlussdaten unseres Anschlusses erfragen können, bzw. der Telekom mitteilen, dass die einen anderen Anschluss freischalten. (hatte ein Adressproblem)
So, jetzt hat ja alles geklappt. Wisst ihr, wie es aussieht mit Telefonkosten erstatten? Hatte mit denen abgeklärt, dass ich die Rechnungen zu 1und1 schicke.
Nun geht da mehr als die Telefonkosten vom Festnetz und deren Hotline (wie im Tarif enthalten) oder hat man auch Anspruch auf eine weiterführende "entschädigung" oder eine Art "Schadensersatz" --> Habe schon die Grundgebühr erstatten bekommen
Schadenersatz ist in den meisten AGB für Privat-Anschlüsse ausgeschlossen.
Wenn du die Grundgebühr bereits erstattet bekommen hast, ist das gut. Mehr wird auch nicht gehen.
Ansonsten müsstest du den Schaden nachweisen, der dir entstanden ist.