DSL nach Umzug nicht möglich - monatl. Gebühren einbehalten?
Hallo zusammen,
vor ca. 3 Monaten bin ich innerorts umgezogen und habe natürlich einen entsprechenden Umzugsauftrag für meine 1&1 DSL Flat beantragt. Online wurde mir direkt bestätigt, das ein Umzug der DSL Flat kein Problem sei und einige Tage später folgte der Brief mit der Auftragsbestätigung.
Nach ungefähr 4 Wochen bekam ich einen weiteren Brief in dem mir mittgeteilt wurde, ich müsse mich noch etwas gedulden, da in meinem Auftragsbegiet ein so großer Andrang herrsche.
Nach weiteren 2 Wochen kam der nächste Brief und wer hätte es gedacht ... kein DSL möglich stattdessen bietet man mir HSDPA an.
Nach mehreren Anrufen stellte sich raus, das wohl keine freier Port (oder was auch immer) verfügbar ist. Nach Rücksprache mit der Telekom war dies auch tatsächlich der Fall.
Da 1&1 also keine Handhabe hat, habe ich meinen Vertrag fristlos gekündigt (per Einchreiben) und einen neuen Vertrag bei der Telekom abgeschlossen, da diese eine neue Leitung für mich legt und mir DSL garantieren.
Mit dem freundlichen Telekom Mitarbeiter, der akut vor meiner Wohnung die Strasse aufbricht, habe ich bereits gesprochen. Ich hoffe das geht alles reibungslos so weiter ^^
Aber zurück zum Thema.
1&1 kann nicht liefern und daher sehe ich nicht ein, für nicht erbrachte Leistungen noch weiter zahlen zu müssen. Zwar beträgt die Kündiungsfrist nur 3 Monate was zusammen 60,00 € macht, aber aufgrund der nicht vorhandenen Freundlichkeit, meinem hohen Aufwand endlich mal Infos zu bekommen und das ständige schönreden seitens 1&1 spiele ich mit dem Gedanken, die anfallenden 3 Abbuchungen wieder zurückbuchen zu lassen.
Spricht da was dagegen oder kann ich mich auf Briefe von Inkassounternehmen und Anwälten vorbereiten?
AW: DSL nach Umzug nicht möglich - monatl. Gebühren einbehalten?
Hallo
Wenn 1und1 nicht in der Lage ist dir DSL bereitzustellen, kannst du den Vertrag kündigen. Früher war es so das DSL Standortgebunden war und man an den Vertrag gebunden war. Wenn man Umgezogen war, musste man weiter bezahlen.
Mittlerweile ist es aber so, das man seinen Vertrag Sofort kündigen kann, wenn der Anbieter einem nach Umzug kein DSL mehr bereitstellen kann.
Zurückbuchen würde ich an deiner Stelle kein Geld, das gibt nur Ärger.
Ich würde ein Schreiben aufsetzen mit dem Inhalt:
Hiermit kündige ich meinen DSL Vertrag mit der Kundennnummer xxxxxx Fristlos Sofort nach Eingang dieses Schreibens, da sie nicht in der Lage sind mir weiter DSL bereitzustellen und ihre Leistungen nicht mehr Erbringen können. Die Kündigung beinhaltet den sofortigen Entzug der von mir gegebenen Einzugsermächtigung! Ich möchte sie bitten mir die Beiträge für den Zeitraum von ... bis... zurückzuerstatten, da in dieser Zeit von ihnen keine Leistungen erbracht wurden. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.
MFG
Handschriftliche Unterschrift
So oder so Ähnlich würde ich das aussetzen und per Einschreiben mit Rückschein absenden.
AW: DSL nach Umzug nicht möglich - monatl. Gebühren einbehalten?
Danke Fribous für deine Antwort!
Ich habe bereits ein Schreiben an 1&1 mit einem ziemlich identischen Inhalt geschickt. Darauf hin bekam ich einen Brief in dem man mir erklärte, man lässt mich mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus.
An dem Punkt stehe ich nun ...
Da sehe ich die Rückbuchung der kommenden Abbuchung seitens 1&1 als wohl einzigste Alternative.
AW: DSL nach Umzug nicht möglich - monatl. Gebühren einbehalten?
Zitat von Nyke
man lässt mich mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus.
Frage mich für was die noch Geld haben wollen? Für nicht erbrachte Leistungen? Du hast doch sicher schon eine Weile gezahlt und keine Leistung bekommen. Bekommst also Eigentlich noch Geld zurück!
Wenn du den Vertrag gekündigt hast und auch die Einzugsermächtigung entzogen, würde ich eine Abbuchung auf keinen Fall mehr dulden.
AW: DSL nach Umzug nicht möglich - monatl. Gebühren einbehalten?
Gemäß geändertem Telekommunikationsgesetz hast du das Recht zu kündigen, wenn der Provider die Leistung nicht erbringen kann, aber nicht fristlos sondern mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
Zitat:
"Ab dem 10.05.2012: Der Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf Mitnahme seines Telekommunikationsvertrages an den neuen Wohnort. Der Anbieter darf dabei weder den Tarif ändern, noch die Vertragslaufzeit verändern. Lediglich ein geringes Bearbeitungsentgelt darf das Unternehmen verlangen (§ 46 Abs. 8 Satz 1 und 2 TKG).
Für den Fall, dass der Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann, steht dem Kunden – unabhängig von anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen – ein dreimonatiges Kündigungsrecht zu (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG)."
Wann hast du denn gekündigt?
Die 6 Wochen, in denen 1&1 dich hat glauben lassen, dass die Leistung erbracht werden kann, gehen meiner Meinung nach zu Lasten von 1&1.
AW: DSL nach Umzug nicht möglich - monatl. Gebühren einbehalten?
Er schreibt ja, das er den Umzug vor ca. 3 Monaten beauftragt hat, also kann man annnehmen das er schon längere Zeit ohne Leistungen ist. Für mich sieht es so aus als wenn er jetzt noch mal 3 Monate zahlen soll. Das wären dann ca. 6 Monate ohne Leistungen und das geht so meiner Meinung nach nicht.
AW: DSL nach Umzug nicht möglich - monatl. Gebühren einbehalten?
Ich hab mal jemanden gefragt, der sich damit auskennt! Erteilt man dem Anbieter einen Auftrag mit dem DSL-Anschluss umzuziehen, muss man weiter zahlen da man ja eine Vertragsbindung eiungegegangen ist. Der Vertrag ist auch in der Zeit gültig in der ein Anbeiter versucht die Schaltung am neuem Wohnort Möglich zu machen.
Ab dem Zeitpunkt an dem der Anbieter mitteilt das er den Anschluss nicht schalten kann, hat man als Kunde die Möglichkeit den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Meine Vermutung das man den Vertrag Fristlos kündigen kann, war nicht Richtig da hab ich mich im Eifer des Gefechts vertan.