Es steht bei uns ein Umzug an zum Juli / August diesen Jahres. So nun ist an der neuen Adresse KD aber weder mit Internet Telefon oder Digitalem TV verfügbar ......
Laut Hotlein kann ich zum 11.11.2013 Kündigen. Da wir ja aber schon vorher Umziehen, kann ich zwar vorzeitig aus dem Vertrag raus, soll aber dennoch weiter 3 Monate Zahlen (je 17€) ......
Sorry aber das verstehe ich nicht ich kann in diesem Fall von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen ( laut Aussage von KD) und soll dennoch 3 Monate für eine Leistung zahlen die ich NICHT in Anspruch nehmen kann .....
Sorry aber das finde ich echt dreist !..... ich habe mir eben die AGB Zeile für Zeile durch gelesen , aber davon steht nicht ein Wort drinn ...
Hat einer von Euch ähnliche Probleme oder hat KD sogar Recht dazu ????
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
45grisu
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45grisu
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Danke
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AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen, sondern nur unsere persönliche Meinung darlegen.
Die für dich in diesem Fall relevante Regelung steht so im $46 im neuen Telekommunikationsgesetz.
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Moin Moin ....
Also ich habe mir den § mal genau durch gelesen, Ok das steht was von der 3 Monatigen Kündigungsfrist......
ABER ..... In den AGB´s von KD steht nicht EIN Wort davon nix kein pieps ....
Oder muss man sich als Kunde nun erst mit allen § befassen bevor man einen Vertrag unterzeichnet ????
Kann sich KD nun auf diesen § berufen ??? bzw. müsste nicht irgendwo in den AGB´s was stehen von diesen 3 Monaten Kündigungsfrist ???
Ich steige da echt nicht mehr durch
Kontio
PS: ist das Gesetz erst NEU ???? mein Verztrag ist aber schon 3 Jahre alt oder spielt das keine Rolle ????
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Jedes Unternehmen mit mehr als lokaler Bedeutung hat eine Rechtsabteilung oder zumindest eine Rechtsberatung, die bemüht wird, bevor irgendein Vertrag eingegangen wird.
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Das Gesetz ist von letztem Jahr.
Ich kenne jetzt die AGB nicht, sodas ich nicht sagen kann, wie die Regelungen dort sind. Wenn diese nicht Gesetzeskonform sind, steht das Gesetz über der AGB.
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Zitat von 45grisu
Das Gesetz ist von letztem Jahr.
Ich kenne jetzt die AGB nicht, sodas ich nicht sagen kann, wie die Regelungen dort sind. Wenn diese nicht Gesetzeskonform sind, steht das Gesetz über der AGB.
Also in den AGB´s von KD steht nicht ein Wort von der drei Monats Kündigungsfrist bzw. deren Bezahlung.... Soll heissen das KD obwohl nicht in den AGB´s davon zu lesen ist sich auf das Gesetzt berufen kann ????
Sorry aber das ist doch verarsche am Kunden....Für mich gelten doch nunmal die AGB´s des Anbieters ....Sollten die AGB`s dann nicht auch für den Anbieter selber gelten ???? Und müsste sowas wichtiges wie das eben mit der 3 Monats Frist bei Umzug nicht auch in den AGB`s drinn stehen ?????
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Ganz am Ende der AGB steht der Satz: "Es gilt deutsches Recht."
Da der Umzug nicht geregelt ist, kann sich KD auf das TKG berufen.
Aber auch hier gilt, das ist meine Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Genauers kann dir nur ein Anwalt sagen und der muss sich evtl. auch einem Gerichtsurteil beugen.
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Mhhh naja dann werde ich den bei KD mal eine Mail schreiben... mal sehen was bei rum kommt.
Aber der kleine Mann ist mal wieder der Dumme .... Steht nicht auch was davon in dem TKG , dass man bei einem Umzug ect. nicht länger als einen Tag OHNE Telefon /Internet sein darf ????
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Ich finde es jetzt nicht tragisch.
In der Regel hat man bei Mietverträgen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Sobald man weiss wo man hinzieht, kündigt man seinen alten Mietvertrag, und macht direkt für die neue Adresse einen DSL-Verfügbarkeitscheck.
Telefonisch bei der jeweiligen Hotline.
Wenn der alte DSL-Vertrag dann nicht am neuen Wohnort weitergeführt werden kann, kündigt man eben mit dieser 3 monatigen Frist.
Somit ist man mit Umzug den alten Vertrag los, und kann für die neue Adresse einen neuen Vertrag schliessen.
Oder sehe ich das falsch?
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
@Umgotteswillen
Ich glaube Du hast das nicht ganz verstanden .....Mein Vertrag läuft noch bis zum 11.11.2013 , wenn wir zum 01.07.2013 umziehen, kann ich laut KD von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen da KD an dem neuen Wohnort leider nicht verfügbar ist.
Ergo ich kündige KD also zum 30.06.2013 da wir ja ab dem nächsten Tag nicht mehr in der Wohnung wohnen. So nun soll ich aber dennoch weitere drei Monate zahlen (sprich bis zum 30.09.2013) ohne überhaupt eine Gegenleistung ( Digitales TV ect. ) dafür zu erhalten !!!
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Ich verstehe sehr gut
Laut TGK heisst es doch: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.".
Da steht nirgens etwas von "die Frist beginnt mit dem Tag des Auszuges aus der alten Wohnung".
Meiner "Meinung" nach kann der Vertrag frühestens mit dem Termin des Auszuges gekündigt werden.
Also müsste man in deinem Fall Ende März kündigen, damit der Vertrag mit dem 30.06 ausläuft.
Klar müsste man den neuen Wohnort nachträglich durch eine Meldebescheinigung nachweisen (oder wie auch immer).
Es ist bei dir ja scheinbar schon jetzt klar, dass am neuen Wohnort der DSL-Vertrag nicht weitergeführt werden kann.
Anders wäre es, wenn der TK Anbieter erst mit Schaltung herausfinden kann, ob der Vertrag weitergeführt werden kann.
Jedenfalls hat das TGK diese Auslegung zugelassen, so wie ich es verstehe.
Ich würde folgendes ins Kündigungsschreiben setzen:
"Da Sie mir mit unserem Telefonat vom *Datum* zu verstehen gaben, das der mit Ihnen geschlossene Telekommunikationsvertrag vom *Datum*, an meinem zukünftigen Wohnort in *Adresse*, ab dem *Datum*, nicht weitergeführt werden kann, mache ich hiermit vom meinem Sonderkündigungsrecht nach §46 Abs.8 TKG Gebrauch.
Der mit Ihnen geschlossene Vertrag endet somit mit Ablauf des *30.06.2013?*"
Wie gesagt, so lege ich den § aus...
Alles nur meine Meinung, und mein wahrscheinliches Handeln.
In keinster Weise eine Rechtsberatung!
AW: Umzug KD nicht verfügbar und dennoch Zahlen ????
Nunja es geht nicht um DSL sondern um das Digitale TV , aber wenn KD sich auf das TKG berufen würde, müsste dann nicht irgendetwas davon in den AGB´s stehen ????? In den AGB´s die ich zum Zeitpunkt der Unterschrift für den Vertrag bekommen habe steht nicht ein Wort davon ..... Auch in den Aktuellen AGB´s steht nix ......