Hallo,

ich habe mich relativ knapp (gut 1 Woche zur Kündigungsfrist, also 1 Monat + 1 Woche Vertragsrestlaufzeit) zu einem Wechsel von der Telekom zu einem anderen Anbieter entschlossen, also umgehend Kündigungs- und Portierungsantrag gestellt.

Dieser wurde der Telekom am Folgetag elektronisch übermittelt, was mir vom neuen Anbieter auf Nachfrage per Mail bestätigt wurde. Insofern also erst mal alles in Ordnung. Zwei Tage vor Kündigungsfrist erfolgte Anruf der Telekom Kündigungsabteilung mit dem Versuch rückzuwerben, was von mir abgelehnt wurde.
Dadurch war also klar, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist und ich wartete gespannt auf den Schaltungstermin.

Nach einer weiteren Woche Funkstille bekam ich auf einmal Rückmeldung vom neuen Anbieter, dass der Schaltungstermin erst nächstes Jahr stattfinden könne, da ich noch Restlaufzeit bei der Telekom habe.
Auf Nachfrage fand ich heraus, dass der erste (fristgerecht eingegangene) Portierungsauftrag einen Tag nach der Kündigungsfrist von der Telekom abgelehnt wurde, weil im Portierungsantrag wohl VDSL50 als Wunsch angegeben war, die Telekom am Anschluss aber nur VDSL25 schalten kann.

Der neue Anbieter stellte also erneuten Portierungsantrag über VDSL25, den die Telekom nun zwar bestätigt, aber mit Verweis auf Restlaufzeit erst nächstes Jahr.

Sind die vom neuen Anbieter ausgesprochene Kündigung und Portierungsantrag nicht zwei getrennte Geschäftsvorgänge, auch wenn über elektronische Schnittstelle übermittelt?

Der erste Portierungsauftrag ging definitiv rechtzeitig bei der Telekom ein was sowohl der neue Anbieter bestätigt als auch durch den Anruf der Telekom Kündigungsabteilung zu belegen ist.
Die Kündigung als solches dürfte doch durch Ablehnung der ersten Portierung (aus technischen Gründen, nicht formalen) nicht unwirksam sein, oder?

Liebe Grüße,
Tom