Hallo,
da ich leider in einem Gebiet wohne, wo kein DSL vorhanden ist, möchte ich mir über Richtfunk (c’t-Beitrag aus Ende 2004) DSL beschaffen. Habe schon einen bekannten gefunden, der mir sein dach für die Richtfunkantenne bereitstellt. Nun meine Frage. Kann ich einen DSL-Anschluss beantragen, obwohl mir der dazugehörige Telefonanschluss nicht gehört? Sprich, ich habe natürlich kein Telefonanschluss bei meinem Bekannten im Haus, möchte aber auch nicht, dass dieser den DSL-Anschluss auf sich anmelden muss.
Hallo,
den DSL-Anschluss muss er auf sich anmelden, da er ja zu seinem Telefon-Anschluss gehört.
Die Flatrate (sprich die Möglichkeit zum Zugang) kannst Du auf Deinen Namen anmelden.
Danke für die schnelle Antwort.
Das habe ich mir auch schon so gedacht. Leider
Nun habe noch eine Frage. Kann der Anschlusseigentümer auf sich auch 2 DSL-Anschlüsse beantragen/ betreiben. Grund hierfür ist, das wir beide Voice-over-IP nutzen möchten. Nun ist es aber so, dass ich in meinem Fall z.B. die Fritzbox bei mir zuhause montieren muss, um sie dort mit meiner Telefonanlage zu verbinden. Nun muss er ja auch z.B. eine FritzBox haben um Voice-over-IP zu nutzen. Da man meines Wissens nicht zwei Modems an einem DSL-Anschluss betreiben kann, müsste er einen eigenen haben. ist das möglich?