Ärger mit Unitymedia

13Antworten
  1. #1
    Avatar von RDG
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    Böse Ärger mit Unitymedia

    Hallo,

    Mitte August habe ich einen Digitalen Kabelanschuß in Auftrag gegeben.

    Am 23.8.2013 kam die Auftragsbestätigung mit Datum vom 19.8.2013.
    Am 12.9.2013 kam dann die Smartcard mit Datum vom 3.9.2013
    Am 15.9.2013 kam ein Schreiben von UM mit Datum vom 13.9.2013 ich hätte angeblich den Auftrag storniert,was aber nicht stimmt.
    Ich habe sofort wiederspruch gegen die Sornierung per E-Mail eingereicht.
    Am 21.9.2013 kam erneut eine Auftragsbestätigung mit Datum vom 19.9.2013 und seitdem habe ich von UM nichts mehr gehört.

    Ich habe wegen dem fehlenden Receiver mehrmals bei UM angefragt habe nur zur Antwort bekomm ich solle warten.
    Wenn das Gerät nicht lieferbar ist,wieso seht die Seriennummer im Kundencenter bei UM unter meine Hardware?

    Mittlerweile habe ich mir einen eigenen Receiver gekauft wo aber leider ein Conax Modul eingebaut ist.

    Ich gebe UM noch eine Frist bis zum 11.10.2013,nach dieser Frist werde ich den Auftrag Stornieren und mein Geld zürickholen.

    Ich sehe nicht ein,das ich für Leistungen bezahlen soll die ich nicht (oder nur teilweise Nutzen kann.)

    Ich werde dann über DVB-T,Sat oder Internet Fernsehen.


    GRüße aus Wuppertal

    RDG

  2. #2
    Avatar von doro
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    Daumen runter AW: Ärger mit Unitymedia

    Untiymedia zockt die Kunden bewusst ab.

    Wenn man umzieht, verlangen sie eine Ummeldebescheinigung, erst ab dann beginnt die offizielle Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Die Bescheinigung bekommst du aber erst, wenn du in einer anderen Wohnung lebst!

    D.h. die kassieren noch volle 3 Monate, obwohl du den Anschluss nicht mehr nutzen kannst.

    Also Hände weg von unitymedia!!!!!!

  3. #3
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Hallo

    Schließt man einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten ab, dann ist man daran gebunden. Das hat mit Anzocke rein gar nichts zu tun.

    Das Vertragsverhältnis wird nicht automatisch beendet, nur weil man umzieht!


    Gruß fribous

  4. #4
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Zitat Zitat von doro
    Untiymedia zockt die Kunden bewusst ab.

    Wenn man umzieht, verlangen sie eine Ummeldebescheinigung, erst ab dann beginnt die offizielle Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Die Bescheinigung bekommst du aber erst, wenn du in einer anderen Wohnung lebst!

    D.h. die kassieren noch volle 3 Monate, obwohl du den Anschluss nicht mehr nutzen kannst.

    Also Hände weg von unitymedia!!!!!!
    Das ist genau so im neuen Gesetz verankert. Das wird bei Umzug von jedem Unternehmen so gehandhabt.

  5. #5
    Avatar von doro
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    Frage AW: Ärger mit Unitymedia

    Hallo ihr beiden,45grisu und fribous,

    dann ist das Gesetz ziemlich abartig, denn die Kündigung erfolgte meinerseits bereits 3 Monate vorher, wurde aber nicht akzeptiert, weil keine Ummeldebescheinigung vorgelegt werden konnte.

    Das heißt also, dieses Gesetz (wenn das tatsächlich so verankert wurde) verschafft diesen Firmen 3 Monate Beiträge, ohne dass nur die geringste Leistung geliefert wird.

    Na denn Prost auf den Rechtsstaat!!!!

    Wenn ihr das ohne Murren akzeptiert... (confused.. mich regt es auf!

  6. #6
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Also so ganz verstehe ich dein Problem nicht. Wenn man umzieht, kündigt man den Anschluss nicht, sondern teilt dem Anbieter mit das man umzieht.


    Hat man eine feste Laufzeit mit einem Anbieter vereinbart, kann man nicht Einfach so kündigen und aus dem Vertrag aussteigen. Falls wirklich an dem neuem Standort kein Kabel über Unitymedia Verfügbar ist, wollen die Natürlich einen Nachweis dafür und so lange zahlt man eben. Man hat ja einen Vertrag unterschrieben.

    Wenn man sowas nicht will, darf man solche Verträge nicht abschließen. Dann muss man sich mit einem DSL-Anbieter anfreunden, der Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit mit Kündigungsfrist von 30 Tagen anbietet.

  7. #7
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Ein Umzug bedeutet nicht, das man seinen Anschluss kündigen darf. Man muss dem Anbieter die Möglichkeit geben, am neuen Standort den Anschluss zu schalten.
    Dies erfolgt in der regel zum Umzugsdatum, da man ja in der alten Wohnung auch nicht ohne Anschluss auskommt.
    Wenn dann der Anbieter feststellt, das dort kein Anschluss möglich ist, räumt das Gesetz dem Kunden ein 3 monatiges Kündigungsrecht ein.
    Diese Frist läuft aber erst ab dem Umzugsdatum los.

  8. #8
    Avatar von tim89
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Zitat Zitat von 45grisu
    Ein Umzug bedeutet nicht, das man seinen Anschluss kündigen darf. Man muss dem Anbieter die Möglichkeit geben, am neuen Standort den Anschluss zu schalten.
    Dies erfolgt in der regel zum Umzugsdatum, da man ja in der alten Wohnung auch nicht ohne Anschluss auskommt.
    Wenn dann der Anbieter feststellt, das dort kein Anschluss möglich ist, räumt das Gesetz dem Kunden ein 3 monatiges Kündigungsrecht ein.
    Diese Frist läuft aber erst ab dem Umzugsdatum los.
    Die Frist von 3 Monaten finde ich sehr lang. Sollte der Anbieter dort keinen Anschluss anbieten können, sollte der Gesetzgeber ein sofortiges Kündigungsrecht einräumen...

  9. #9
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Dies ist eine Entschädigung für den provider, da du ja durch den Umzug den vertrag nicht weiterführen kannst. Der Provider ist aber bei vertragsbeginn in Vorleistung getreten und schreibt diese Kosten über die Vertragslaufzeit ab.
    Wenn du jetzt vorher kündigst, bleibt der Provider auf einem Teil dieser Kosten sitzen.

  10. #10
    Avatar von crm
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Habe Mitte Dezember einen 3play-Vertrag abgeschlossen.
    Habe bis heute kein Telefon, kein Internet. Unzählige teure Telefonate. Ohne Ergebnis.
    Unitimedia schiebt es auf den Kabelbetreiber und umgekehrt.
    Habe ein Schreiben versendet, mal sehn.

  11. #11
    Avatar von lennyd53
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Zitat Zitat von crm
    Unitimedia schiebt es auf den Kabelbetreiber und umgekehrt.
    nach meinem Wissen ist der Kabelbetreiber UnityMedia

  12. #12
    Avatar von PaigePower
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Ich habe aufgrund meines Umzugs das gleiche Problem mit unitymedia und sie akzeptieren meine neue Meldebescheinigung nicht, sondern wollen jetzt einen Nachweis, dass ich überhaupt in der Wohnung gelebt habe, für die ich einen Vetrag mit ihnen abgeschlossen habe (was sie zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses nicht interessiert hat).
    Am Telefon sind sie mehr als unfreundlich und auf jedes Schreiben habe ich von ihnen die exakt gleiche Antwort erhalten.
    Kundenfreundlichkeit endet hier beim Vertragsabschluss und ich kann nur zustimmen:

    HÄNDE WEG VON UNITYMEDIA!!!

  13. #13
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Zitat Zitat von PaigePower
    sondern wollen jetzt einen Nachweis, dass ich überhaupt in der Wohnung gelebt habe, für die ich einen Vetrag mit ihnen abgeschlossen habe
    Auch wenn ich dir in dem anderen Thread schon geantwortet habe - wo liegt für dich das Problem, eine Kopie des Mietvertrages der alten Wohnung hinzuschicken, eine Kopie des Mietvertrages der neuen Wohnung und eine Meldebescheinigung vom neuen Wohnort (und im Zweifel, wenn du noch hast) auch die Meldebescheinigung des alten Wohnortes?

    Dann hat UM doch alle Nachweise, die sie verlangen und du solltest Ruhe haben.

    Grüße,
    Julian

  14. #14
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Ärger mit Unitymedia

    Also, in den AGBs von UnityMedia steht:
    7.8
    Soweit Vertragsgegenstand ein Internet- und/oder Telefonieprodukt ist, steht dem Kunden,
    wenn er Verbraucher ist, gem. §4 6 Abs. 8 TKG das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn er während der Laufzeit des Vertrages
    in ein Objekt zieht, in welchem das vertragsgegenständliche Produkt nicht verfügbar ist.
    Dies gilt auch, wenn für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Internet- und/oder Telefonprodukts in dem neuen Objekt weitere Voraussetzungen gegeben sein müssen, durch
    die für den Kunden ein höher es monatliches Entgelt entstünde.
    Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (in der Regel die amtliche Ummeldebestätigung) vorzulegen.
    Die monatlichen Grundgebühren aus dem Internet- und/oder Telefonvertrag werden bis zum Wirksamwerden er Kündigung weiter berechnet.
    Das Problem dürfte sein, dass die Dinger einfach nicht UMmeldebescheinigung heißen, sondern schlicht Meldebescheinigung. Eine UMmeldebescheinigung stellt kein Amt aus.

    Daher wird's knifflig, wenn UM sich hinstellt und eine UMmeldebescheinigung will, es diese aber gar nicht gibt.

    Würde, wie bereits geschrieben, das Ganze noch mal sachlich und freundlich mit UM besprechen und als Nachweis eine aktuelle Meldebescheinigung und eine Kopie des Mietvertrages vorlegen.

    Das reicht sonst immer. Warum es bei dir nicht reichen sollte, wäre spekulativ. Will dir da ja nichts unterstellen. Aber oftmals gilt halt auch "wie man in den Wald hinein ruft..."


    Grüße,
    Julian

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