Scheinvertrag?

5Antworten
  1. #1
    Avatar von Jumbo007
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    Standard Scheinvertrag?

    Hallo

    Folgendes:

    1) Vodafone dsl mit surf-sofort bestellt.
    2) fristgerecht innerhalb von 14 Tagen gekündigt mit Bestätigung von Vodafone
    3)nach monaten bekomme ich mail mit DSL-Schalttermin

    Was soll ich machen?
    oder ist es ein Fall für Anwalt?

    Danke Im Voraus für antworten

  2. #2
    Avatar von chk
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    Standard AW: Scheinvertrag?

    Wenn du eine schriftliche Bestätigung von VF hast, kann eigentlich nichts passieren. VF nochmal anschreiben und den Sachverhalt schildern. Auch wenn Gebühren abgebucht werden, nicht sofort zurückbuchen sondern erst den Dialog suchen. Wenn das alles nicht zum Erfolg führt, kann der Anwalt ins Spiel gebracht werden.

  3. #3
    Avatar von Jumbo007
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    Standard AW: Scheinvertrag?

    Danke für die Antwort ,

    Durch Recherchen habe ich festgestellt dass ich eine Widerrufsfrist auf dieses mail habe und habe heute nochmal bei VF angerufen und bestätigen lassen.

    Ich habe eine mail an VF geschickt.
    Das ist echt ein komisches Ding von VF, dass ich da nochmal eine Kündigung schreiben muss.

    für interessierten: hier eine Rechtsprechung von AG Montabaur in einen ähnlichen Fall: 15 C 195/07



    Ich

  4. #4
    Avatar von scolopender
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    Standard AW: Scheinvertrag?

    Zitat Zitat von Jumbo007
    hier eine Rechtsprechung von AG Montabaur...
    Das ist ein Amtsgerichtsurteil, das kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden. Das Urteil behandelt einen Einzelfall, hat keinerlei nachhaltige Wirkung und ist deshalb als Referenz unbrauchbar. Jedes andere Gericht (sogar dasselbe) könnte in einem vermeintlich gleichen Fall anders entscheiden.

    G., -#####o:

  5. #5
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Scheinvertrag?

    Hallo Jumbo007
    Wir dürfen und können hier im Forum keine Rechtsberatung durchführen. Die Ausführungen geben nur unsere eigene Meinung oder Erfahrungen der letzten Jahre wieder.

    Es kommt beim Widerruf auch auf die Wortwahl an.
    Wenn du innerhalb der ersten beiden Wochen einen abgeschlossenen Vertrag (wichtig, nur Online oder telefonisch oder Haustürgeschäft) widerrufen möchtest, musst du einen Widerruf machen.
    Wenn du stattdessen kündigst, wird die Kündigung erst zum Vertragsende wirksam.
    Da kommt es auf die Wortwahl an.
    Wichtig ist auch die Bestätigung, die du aufgrund deiner "Kündigung" bekommen hast.
    Was steht dort drin.

  6. #6
    Avatar von Jumbo007
    Jumbo007 ist offline
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    Standard AW: Scheinvertrag?

    Danke für die Antworten.

    Momentane Situation: Ich habe mittlerweile 2-mal E-Mail geschickt und eine Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Ich weiß nicht wie weit die Zustellungen ist.
    Aber nächste Woche endet die Frist. Vor Gericht kann ich Garnichts nachweisen.

    Faire Justiz: weiß ich nicht.

    In Vf Forum Berichten Ständig Leute von Problemen.

    Ich rate euch Dringens von Vodafone ab bzw. von Providern die schlechten Service anbieten.

    Ich habe mich damit abgefunden, Dass ich Geld für VF-Vertrag zahlen muss, aber dafür kein Internet seitens VF nutzen kann, weil ich die einzige Tae dose in der Wohnung mit 1und1 Leitung besetzt ist.
    Im Endeffekt hätte ich mich auf so was nicht einlassen sollen – Geiz ist nicht Geil
    Ein Umdenken allgemein in der Bevölkerung wäre ganz gut
    Shit happens with me

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