muß ich das per Einschreiben machen oder geht das auch online???
Ich glaube ich hatte sogar mal einen Button dafür im control-center gesehen aber finde den nicht (mehr).
muß ich das per Einschreiben machen oder geht das auch online???
Ich glaube ich hatte sogar mal einen Button dafür im control-center gesehen aber finde den nicht (mehr).
Die Erfahrung bei 1&1 lehrt leider, dass es (wie schon gesagt) am besten per Einschreiben ist, da man sonst immer die Begründung erhält: "Haben wir nicht bekommen"
Die Erfahrung bei 1&1 lehrt leider, dass es (wie schon gesagt) am besten per Einschreiben ist, da man sonst immer die Begründung erhält: "Haben wir nicht bekommen"
Also ich habe schon diverse Verträge über diesen elektronischen Weg bei 1und1 erfolgreich gekündigt und bisher keine Probleme gehabt. Solange keine Fristen verstreichen, würde ich es deswegen erstmal auf diesem Wege versuchen.
Man bekommt innerhalb weniger Tage eine Kündigungsbestätigung zugeschickt. Wenn die ausbleibt, kann man immer noch den "klassischen" Weg per Einschreiben gehen.
Denn auch beim normalen Einschreiben gibt es keine wirkliche Gewissheit, dass die Kündigung auch wirklich (rechtswirksam) angekommen ist. Da würde dann nur die Zustellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher wirkliche Sicherheit bieten.
Aber warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen? Die Erfahrung hat gezeigt: sobald alles im "Schema F" läuft, klappt bei 1und1 das meiste reibungslos... Und hier scheint ja noch keine "Besonderheit" vorzuliegen...
Also ich habe schon diverse Verträge über diesen elektronischen Weg bei 1und1 erfolgreich gekündigt und bisher keine Probleme gehabt. Solange keine Fristen verstreichen, würde ich es deswegen erstmal auf diesem Wege versuchen.
Denn auch beim normalen Einschreiben gibt es keine wirkliche Gewissheit, dass die Kündigung auch wirklich (rechtswirksam) angekommen ist. Da würde dann nur die Zustellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher wirkliche Sicherheit bieten.
Da kannst Du Dich glücklich schätzen. Ich habe schon für diverse Leute den Kram bei 1&1 abgewickelt. Hierbei waren keine Fristen etc. verstrichen. Es kam immer die Ausrede "haben wir nicht bekommen".
Bei einem Einschreiben ist der Rückschein, den ich erhalte rechtswirksam, denn dadurch kann ich nachweisen, dass die Sendung be 1&1 angekommen ist.
Da kannst Du Dich glücklich schätzen. Ich habe schon für diverse Leute den Kram bei 1&1 abgewickelt. Hierbei waren keine Fristen etc. verstrichen. Es kam immer die Ausrede "haben wir nicht bekommen".
Hast Du da denn eine Kündigungsbestätigung bekommen? Die Kündigung über das Vertrags-Tool bei 1und1 geschieht ja in zwei Schritten:
1. Kündigung über das Tool einleiten
2. Kündigungsschreiben über das Vertrags-Tool ausdrucken und an 1und1 faxen
Bei mir kam kurz nach dem Wegfaxen eine Kündigungsbestätigung per Mail. Da hatte ich bisher keinerlei Probleme.
Zitat von axmo
Bei einem Einschreiben ist der Rückschein, den ich erhalte rechtswirksam, denn dadurch kann ich nachweisen, dass die Sendung be 1&1 angekommen ist.
Das dachte ich bisher auch, wurde aber von Juristen eines besseren belehrt: das Einschreiben (mit Rückschein) beweist erstmal nur, dass ein Brief beim Empfänger angekommen ist, aber es sagt z.B. nichts über den Inhalt aus (vielleicht war ja nur ein Blatt Papier im Umschlag?)
Bei der gerichtlichen Zustellungsurkunde dagegen wird vom Gerichtsvollzieher die persönliche Übergabe eines ganz bestimmten Schriftstückes an den Empfänger beurkundet.
Insofern gilt die Zustellungsurkunde vor Gericht als rechtlich erfolgreiche Zustellung.
Nein, ich (bzw. der / die Betroffene) erhielt keine Kündigungs-Bestätigung. (Obwohl das Fax eine positive Sendungsbestätigung ausgespuckt hat)
Sofern der Brief aber unter Zeugen eingepackt wurde, so steht's schon mal 1:0.
Ein Einschreiben m.Rs. wirkt (so meine persönliche Erfahrung) auf viele Firmen eher so, dass der Brief nicht gleich im Papierkorb landet.
Ich müsste mal nen befreundeten Rechtsanwalt fragen, aber normalerweise, wenn man glaubhaft versichern kann, dass sich in dem Brief die Kündigung befunden hat, so wird das auch vor Gericht von den meisten Richtern anerkannt. (Dann hat nämlich die Firma eine kleine Schwierigkeit, da sie sich dann nicht mehr auf "nicht erhalten" berufen kann)
Und zusätzlich: was machst Du, wenn der Empfänger die Annahme des Einschreibens verweigert? Dann kommt die Kündigung ungelesen wieder zu Dir zurück.
Die Annahme einer gerichtlichen Zustellungsurkunde kann nicht verweigert werden (wenn doch, dann gilt sie trotzdem als zugstellt, wenn sie z.B. in den Räumlichkeiten des Empfängers zurückgelassen wird, etc.).
Ja das ist natürlich klar. (Allerdings ist mir solch ein Fall bisher noch nicht untergekommen und ich habe schon viele Kündigungen so verschickt. - Dies würde nicht unbedingt von der Seriosität eines Unternehemens sprechen)
Falls es zurückkommt, dann geht's natürlich per Zustellungsurkunde raus. Ansonsten habe ich mir diese Kosten gespart.