ich habe ein kleines problem und zwar habe ich einen vertrag der laut damaligem provoider bis zu 16mbits geworben hat nun bin ich in der zeit 2 mal umgezogen..nun wurde mir mit der umzugs bestätigung mitgeteilt das bei mir aber leider nur 1,5 bis 5 mbits verfügbar sind .. habe vor kurzem dann auf anraten eines bekannten mal einen speedtest durchgeführt und das ergebniss lag bei ca 4mbits.. das ist für mich erschreckend wenig ... nun die frage habe ich die möglichkeit anhand dieser ergebnisse eine sonderkündigung geltend zu machen anhand der änderung des telekommunikationsgesetztes von 2012 ?`und wenn ja muss ich die 3 monatsfrist einhalten oder kann ich diese fristlos geltend machen ??
Hallo, Du kannst versuchen einen Rabatt von 5,00 € / Monat bei deinem Anbieter auszuhandeln. Der Vertrag wurde nicht für Deinen neuen Wohnort abgeschlossen, also kann der Anbieter nichts für die geringere Bandbreite.
Kurz und knapp, nein Du hast kein Sonderkündigungsrecht.
Es liegt nicht in der Verantwortung des DSL Anbieters wenn Du umziehst.
Der DSL Vertrag wurden für deinen damaligen Wohnsitz abgeschloßen, durch deine Umzüge hast Du diesen Vertrag verändert.