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Leitungsmangel

7Antworten
  1. #1
    Avatar von markussch
    markussch ist offline
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    Standard Leitungsmangel

    Hallo,

    ich ziehe am 28. innerhalb meiner Stadt um und wollte meinen 1und1 Vertrag mitnehmen. Heute bekam ich eine Nachricht von 1und1,dass ich in meiner neuen Wohnung den Vertrag nicht nutzen kann,da ein Leitungsmangel besteht.Ich soll jetzt einen Monat warten und wenn keine Leitung frei ist,muss ich noch länger warten...
    Ich soll also zahlen,ohne eine Leistung zu erhalten.
    Ist es möglich, diesen Vertrag jetzt zu kündigen, da 1und1 nicht in der Lage ist mir einen Internetzugang zu gewährleisten?
    Ich sehe es nicht ganz ein zu zahlen und nichts zu bekommen...


    Viele Grüße

    Markus

  2. #2
    Avatar von busaku
    busaku ist offline

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    Standard AW: Leitungsmangel

    Focus online:

    "...Eindeutig ist das Gesetz bei Internetanschlüssen, erklärt Bierekoven. Ist am neuen Wohnort eine vereinbarte Leistung – etwa die Geschwindigkeit eines DSL-Anschlusses – nicht verfügbar, kann der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen...."

    Wohnen: Telefon und Internet: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Wohnen - FOCUS Online - Nachrichten

    Gruß

    paD

  3. #3
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: Leitungsmangel

    Moin Markus!

    In dem Beitrag von busaku fängt's ja schon mal damit an, dass es kein "Sonderkündigungsrecht" gibt. Experten, die nicht einmal die korrekten Termini verwenden können, sollte man mit Vorsicht genießen.

    Wenn du umziehst, musst du den Umzug deines Anschlusses beantragen. Dann prüft dein Provider, ob er am neuen Wohnort liefern kann.
    Kann er dies nicht, gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Dein Provider kann nicht liefern, weil er dort keinerlei Technikpartner/Infrastruktur hat - dann könntest du eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
    b) Dein Provider kann nicht liefern, weil aktuell auf der benötigten Leitung eine Störung besteht; grundsätzlich ist die Belieferung aber möglich.

    Bei dir scheint Fall b) eingetreten zu sein. Damit fällt die außerordentliche Kündigung als Option weg, da dein Anbieter ja liefern kann (grundsätzlich, wenn die Störung behoben wurde).
    Was du nicht musst, ist die Grundgebühren für den Zeitraum der ausbleibenden Versorgung zu zahlen. Keine Leistung, keine Zahlung.
    Was du aber erstmal hinnehmen musst, ist das Fortlaufen des Vertrages.

    Was bei 1&1 aber eigentlich üblich ist, ist, dass der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird, wenn ersichtlich ist, dass du wochenlang nicht beliefert werden kannst und keine Änderung in Sicht ist.
    Dafür ist es notwendig, dies freundlich und schriftlich (per Email) mit 1&1 zu klären. Wütende Hotlineanrufe bringen da wenig bis gar nichts.

    Die Frage ist: wenn deine Leitung in der neuen Wohnung aufgrund eines Mangels nicht nutzbar ist, können dann andere Anbieter überhaupt liefern?
    Wenn's ganz blöd läuft, kommst du zwar aus dem Vertrag bei 1&1 heraus, aber der neu gewählte Anbieter sagt ebenfalls "sorry, Leitung tot, dauert..."


    Grüße,
    Julian

  4. #4
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    Hardwaremensch ist offline

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    Standard AW: Leitungsmangel

    Busakus post ist schon deshalb inkorrekt, weil er eine Quelle nennt, die die aktuelle Rechtslage gar nicht berücksichtigt.

    Das Telekommunikationsgesetz schreibt sinngemäß vor dass dem Verbraucher ein außerordentliches Kündigungrecht zusteht, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Dieses Kündigungsrecht ist aber NICHT fristlos, sondern beinhaltet eine Frist von drei Monaten in denen gezahlt werden MUSS, auch wenn keine Leistung erbracht wird. Erst nach Ablauf dieser drei Monate ab Erhalt der Kündigung endet der Vertrag.

    Quelle: Telekommunikationsgesetz

  5. #5
    Avatar von busaku
    busaku ist offline

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    Standard AW: Leitungsmangel

    Okay, ich nehm alles zurück

  6. #6
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: Leitungsmangel

    Richtig. Diese Regelung ist ein Kompromiss aus Verbraucherschutz und Unternehmensschutz. Im Grunde schließt man den DSL-Vertrag für den einen Wohnort ab und das für 24 Monate. Wer dann umzieht, ist quasi selber Schuld - der Anbieter kann ja nix dafür.
    Früher hatte man als Kunde gar keine Handhabe, da vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Inzwischen geht's, halt mit diesem "Wehrmutstropfen" von 3 Monaten Kündigungsfrist.

  7. #7
    Avatar von jonas15
    jonas15 ist offline

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    Standard AW: Leitungsmangel

    Hallo,

    Vielleicht mal ein paar technische Hintergrundinfos, die ich an der Hotline in Erfahrung gebracht habe, warum bei 1&1 manchmal langwierige "Leitungsmängel" auftreten. Die mangelnde Leitung muss sich nicht auf die zwischen Vermittlungsstelle und der Wohnung beziehen, sondern kann sich auch auf Kapazitäten dahinter beziehen. 1&1 hat ja überhaupt kein eigenes Netz und ist daher komplett auf Fremdleistungen angewiesen.

    Doch warum dauert das manchmal Wochen, während mir Vodafone auf meine Bestellung hin nach wenigen Tagen wenigstens einen 2-MBit-Bitstream-Anschluss der Telekom angeboten hat (Bitstream heißt, sie mieten einen Teil bei der Telekom an)? 1&1 erklärte mir dazu, man habe eine automatische Software, die ständig Leitungen anfrage, bei mir z.B. zuerst 50 MBit (obwohl ich die gar nicht bestellt habe), dann mehrfach 16 MBit (was der Mitarbeiter auch nicht verstand) usw. So sinke es immer weiter ab. Nach ein paar Tagen komme jeweils die Ablehnung der Telekom. Teilweise verhänge die Telekom auch Sperren, ab wann 1&1 für mich erst wieder Anfragen stellen könne. Bei mir seien auf diese Weise in gut 4 Wochen 6 Anfragen gestellt worden, wobei man seltsamerweise erst bei 16 MBit ist. In diesen Prozess könne auch nicht manuell eingegriffen werden. Der Hotliner berichtete, auf diese Weise würden manchmal 3 bis 6 Monate lang Anfragen gestellt. Zum Teil sei danach auch gar kein Anschluss verfügbar.

    Mir scheint dieses Konzept, den Kunden Monate lang auf seinen DSL-Anschluss warten zu lassen, das ich von anderen DSL-Anbietern bisher nicht kenne, sehr sinnvoll zu sein. Zumal 1&1 in der Zeit 0 Euro Umsatz macht. Super finde ich auch, dass 1&1 bei DSL-Bestellung eine Verfügbarkeit bejaht, obwohl 1&1 sie offenbar selbst nicht kennt.

  8. #8
    Avatar von Ruedi1952
    Ruedi1952 ist offline

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    Standard AW: Leitungsmangel

    Bei uns lief es so Ab:
    Umzug bei 1&1 beantragt es kam umgehend ein Anruf und schriftlich "wir können ihnen keinen 6000sender Anschluß" realisieren.
    Wir bieten ihnen eine Sonderkündigung an. Das habe ich angenommen und bekam noch für den ganzen Monat das Geld zurück obwohl zwei Wochen wir noch Internet am alten Wohnort hatten.
    Durften dann 2 Jahre bei der T Com mit einer 285ziger Leitung verbringen.
    Danach Umzug zu OR Network die 4000 liefern konnten nach ihren Ausbau mit Richtfunk.

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