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Verbindungsabbrüche

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  1. #1
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    Standard Verbindungsabbrüche

    Hallo Zusammen,

    ich bräuchte mal einen Rat und etwas Hilfe.

    Habe Seit November letztens Jahres immer wieder Verbindungsabbrüche mit bis zu 60 mal an einem Tag. Die Abbrüche treten aber nicht jeden Tag auf. sonder nur Sporadisch gefühlt alle 2 Wochen in etwa.

    Anruf bei 1und1 bringt rein gar nix, immer die Standart dinge wie Stecker ziehen und so weiter. Bereits 6 mal war ein Techniker der Telekom bei mir und natürlich trat der Fehler da nie auf und die Leitung sei einwandfrei.

    Habe auch Bereits 3 Fritz.Boxen zu Hause ausprobiert und alle 3 zeigen das gleiche Bild.

    Kann mir irgendwer erklären wo dran es liegt und mir Tipps geben wie ich mit 1und1 weiterverfahren soll?

    Hier ein Paar Eck Daten:
    FritzBox 7320
    Installiertes FRITZ!OS: 06.03

    Ereignisse:

    26.03.14 14:42:18 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 79.223.94.234, DNS-Server: 217.237.149.142 und 217.237.150.205, Gateway: 87.186.224.109, Breitband-PoP: HNOX71-ths
    26.03.14 14:42:15 DSL ist verfügbar (DSL-Synchronisierung besteht mit 17693/1179 kbit/s).
    26.03.14 14:37:16 Zeitüberschreitung bei der PPP-Aushandlung.
    26.03.14 14:37:15 Internetverbindung wurde getrennt.
    26.03.14 14:37:11 DSL antwortet nicht (Keine DSL-Synchronisierung).
    26.03.14 14:27:29 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 79.223.76.148, DNS-Server: 217.237.149.142 und 217.237.150.205, Gateway: 87.186.224.109, Breitband-PoP: HNOX71-ths
    26.03.14 14:27:26 DSL ist verfügbar (DSL-Synchronisierung besteht mit 17693/1179 kbit/s).
    26.03.14 14:25:34 Zeitüberschreitung bei der PPP-Aushandlung.
    26.03.14 14:25:33 Internetverbindung wurde getrennt.
    26.03.14 14:25:29 DSL antwortet nicht (Keine DSL-Synchronisierung).
    26.03.14 03:58:23 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 79.223.69.190, DNS-Server: 217.237.149.142 und 217.237.150.205, Gateway: 87.186.224.109, Breitband-PoP: HNOX71-ths
    26.03.14 03:58:22 Internetverbindung wurde getrennt.
    26.03.14 03:58:18 Die Internetverbindung wird kurz unterbrochen, um der Zwangstrennung durch den Anbieter zuvorzukommen.
    25.03.14 03:59:24 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 79.223.67.246, DNS-Server: 217.237.149.142 und 217.237.150.205, Gateway: 87.186.224.109, Breitband-PoP: HNOX71-ths
    25.03.14 03:59:23 Internetverbindung wurde getrennt.
    25.03.14 03:59:19 Die Internetverbindung wird kurz unterbrochen, um der Zwangstrennung durch den Anbieter zuvorzukommen.
    25.03.14 03:00:19 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 79.223.94.99, DNS-Server: 217.237.149.142 und 217.237.150.205, Gateway: 87.186.224.109, Breitband-PoP: HNOX71-ths
    25.03.14 03:00:18 Internetverbindung wurde getrennt.
    25.03.14 03:00:14 Die Internetverbindung wird kurz unterbrochen, um der Zwangstrennung durch den Anbieter zuvorzukommen.
    24.03.14 18:33:45 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 79.223.78.15, DNS-Server: 217.237.149.142 und 217.237.150.205, Gateway: 87.186.224.109, Breitband-PoP: HNOX71-ths
    24.03.14 18:33:41 DSL ist verfügbar (DSL-Synchronisierung besteht mit 17693/1179 kbit/s).
    24.03.14 18:33:12 Internetverbindung wurde getrennt.
    24.03.14 18:33:12 PPPoE-Fehler: Zeitüberschreitung.
    24.03.14 18:33:10 DSL antwortet nicht (Keine DSL-Synchronisierung).
    24.03.14 18:33:06 DSL ist verfügbar (DSL-Synchronisierung besteht mit 17693/1179 kbit/s).
    24.03.14 18:32:41 Zeitüberschreitung bei der PPP-Aushandlung.
    24.03.14 18:32:40 Internetverbindung wurde getrennt.
    24.03.14 18:32:36 DSL antwortet nicht (Keine DSL-Synchronisierung).

  2. #21
    Avatar von laendis
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Hey,

    das ging flott mit der Antwort..danke!

    Von Anfang an hatte ich Pech, da der Techniker am Schaltungstermin irgendwie Mist gebaut hatte musste ein zweiter kommen und der hat 2 Wochen auf sich warten lassen.

    passiert schon mal, alles nur Menschen...
    ja auf jeden Fall, ich mach dem Techniker als letztes nen Vorwurf.
    Aber es kann definitiv nicht sein, das der Provider der damit wirbt über Nacht alles bereitzustellen, mehr als 2 volle Wochen benötigt um nen Techniker zu organisieren.

    Nun hatte ich 2,3Mbit, was eigentlich ein NoGo ist, wenn man 6000 bezahlt und auch schon genutzt hat, aber nun gut.

    du zahlst keine 6000, sondern nur bis zu 6000...
    das sehe ich anders, aber naja da kann man sich jetzt natürlich darüber streiten, was ja sicherlich schon viele Gerichte etc. getan haben und tun werden.
    Hier würde mich schon mal interessieren was nun Phase ist?
    Hier ist z.B nen Link mit nem Gerichtsurteil wo geurteilt wurde die *bis zu*
    Klausel ist unwirksam...
    Gerichtsurteil: “Bis-zu”-Klausel bei DSL-Vertrgen unwirksam | Klopfzeilen

    TIPP: setze die FritzBox auf Werkseinstellung zurück und packe den Schieberegler auf maximale Stabilität
    ich habe hier teilweise nur 500kbit auf max. Performance.


    Ich werde morgen die Aufforderung verschicken die Störung binnen 14 Tage zu beheben und ansonsten die bereits ausgesprochene Kündigung zu geltend machen.

    mfg
    laendis

  3. #22
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Zitat Zitat von laendis
    Hier ist z.B nen Link mit nem Gerichtsurteil wo geurteilt wurde die *bis zu*
    Klausel ist unwirksam...
    Gerichtsurteil: “Bis-zu”-Klausel bei DSL-Vertrgen unwirksam | Klopfzeilen
    Amtsgerichtsurteile sind aber nicht auf andere Fälle übertragbar und jedes Amtsgericht kann im gleichen Fall anders entscheiden.


    Zitat Zitat von laendis
    ich habe hier teilweise nur 500kbit auf max. Performance.
    Was immernoch "bis zu 6000 kBits" bedeutet

    Zitat Zitat von laendis
    Ich werde morgen die Aufforderung verschicken die Störung binnen 14 Tage zu beheben und ansonsten die bereits ausgesprochene Kündigung zu geltend machen.
    Wo keine Störung ist, kann man auch keine beseitigen.

    Das ganze liegt nun einmal an der Physik.
    Da kann man nichts dran ändern. Durch Änderungen in der Umwelt, z. B. neue Anschlüsse auf dem Kabel, können sich die physikalischen Gegebenheiten auch ändern.
    Es kann aber auch an deinem Equipment liegen, das sich die Dämpfung ändert. Z. B. durch Korrision können sich in den Steckverbindungen höhere Übergangswiderstände ergeben, die die Dämpfung erhöhen.

  4. #23
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Es ist immer wieder interessant, wie oft ein an und für sich absolut weltfremdes Urteil eines sachlich unwissenden Richters der meint die allgemein gültigen physikalischen Gesetze außer Kraft zu setzten zu können hervorgekramt wird. Aber irgend etwas müssen die Kreuzritter auf ihren Webseiten ja schreiben.

    Die zur Verfügung stehende Bandbreite wird zum größten Teil durch die Leitungsdämpfung bestimmt. Diese Leitungsdämpfung beschreibt den Widerstand der Kupferleitungen zwischen dem DSLAM und dem Modem oder Modemrouter beim Kunden. Dieser Widerstand setzt sich aus dem spezifischen Widerstand von Kupfer, Leiterlänge und Leiterquerschnitt zusammen. Diese sind unveränderlich und lassen sich auch durch Amtsgerichtsurteile absolut nicht beeindrucken. Kommt noch dazu, dass jeder neu geschaltete ADSL und vor allem VDSL-Anschluss die bereits vorhandenen nachteilig beeinflusst.
    Wenn man also in einer nicht optimal ausgebauten Gegend wohnt, dann hat man schnell eine große Leiterlänge und dementsprechend weniger Bandbreite.
    Die Leitungsdämpfung, und jetzt Ohren aufsperren, denn das ist wichtig, ist allen, außer der Telekom unbekannt. Die hat eine Datenbank, lässt aber niemand darauf zugreifen. Schon deshalb ist jeder Vertrag ein "bis zu", im übrigen ist jede RAM-Schaltung bei der telekom ebenfalls ein "Bis zu" Vertrag. Das geht auch gar nicht anders angesichts der von Kunden zu Kunden unterschiedlichen Leitungslänge und -dämpfung.

    500kBit sind hier zwar ärgerlich, aber immer noch innerhalb des geschlossenen Vertrages, so lange dieser keine Mindestbandbreite garantiert.

    Schon von daher ist eine Fristsetzung mit anschließender Kündigung nutzlos und unwirksam. Man könnte mit dem Anbieter einen monatlichen Rabat aushandeln, der einem vor allem bei 1&1 im allgemeinen gerne gewährt wird.

  5. #24
    Avatar von laendis
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Amtsgerichtsurteile sind aber nicht auf andere Fälle übertragbar und jedes Amtsgericht kann im gleichen Fall anders entscheiden.
    das ist doch Haarspalterei, die werden wohl schon zu relativ ähnlichen Entscheidungen kommen.Wenn nicht gibts wohl kurze Zeit später nen Grundsatzurteil von weiter oben oder nicht?


    Wo keine Störung ist, kann man auch keine beseitigen.

    Das ganze liegt nun einmal an der Physik.
    Da kann man nichts dran ändern. Durch Änderungen in der Umwelt, z. B. neue Anschlüsse auf dem Kabel, können sich die physikalischen Gegebenheiten auch ändern.
    wenn die Synchronisation bis zu 20mal täglich unterbrochen wird und ich abgesehen davon, eine Leistung erhalte die im Vergleich zu Vertragsbeginn nur noch rund 10-20% beträgt, sehe ich das sehr wohl als Störung an.
    Und wenn die physikalischen Gegebenheiten sich nennenswert zum Nachteil ändern, z.B durch mehr Anschlüsse oder was auch immer, dann sehe ich hier Handlungsbedarf beim Leitungsinhaber.

    @hardwaremensch

    Der Richter hat sicherlich kein großes Fachwissen der Physik gegenüber, das er auch nicht braucht.Er urteilt auch nicht über die Leitung oder den Dämpfungswert oder sonst was.
    Er erklärt eine Vertragsklausel für ungültig.
    Man könnte ja die Verträge z.B ja auch andersrum formulieren, wie du erwähnt hast mit einer Mindestbandbreite.
    Ich sehe ein das die Formulierung *bis zu* ihren Sinn hat aber ich denke die Anbieter nutzen das ganz einfach viel zu schamlos aus.Und dem muss eindeutig ein Riegel vorgeschoben werden.

    500kBit sind hier zwar ärgerlich, aber immer noch innerhalb des geschlossenen Vertrages, so lange dieser keine Mindestbandbreite garantiert.
    auf was berufst du dich(außer den Naturgesetzen) wenn du nem rechtskräftigem Gerichtsurteil widersprichst?


    mfg
    laendis

  6. #25
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    Zitat Zitat von laendis
    das ist doch Haarspalterei, die werden wohl schon zu relativ ähnlichen Entscheidungen kommen.Wenn nicht gibts wohl kurze Zeit später nen Grundsatzurteil von weiter oben oder nicht?
    Wohl kaum. Das Urteil, auf das du anspielst ist sechs Jahre alt. Gerichte, die in der Lage wären grundsätzliche Urteile zu fällen folgen augenscheinlich nicht der Entscheidung des Fürther Amtsrichters.

    Zitat Zitat von laendis
    wenn die Synchronisation bis zu 20mal täglich unterbrochen wird und ich abgesehen davon, eine Leistung erhalte die im Vergleich zu Vertragsbeginn nur noch rund 10-20% beträgt, sehe ich das sehr wohl als Störung an.
    Und wenn die physikalischen Gegebenheiten sich nennenswert zum Nachteil ändern, z.B durch mehr Anschlüsse oder was auch immer, dann sehe ich hier Handlungsbedarf beim Leitungsinhaber.
    Wäre ja auch mal ein Wunder, wenn der Herr oder die Dame Kunde mal selber aktiv werden würde oder gar selbst an irgend etwas Schuld hätte. Nein, da schreit man sofort in Richtung Leitungsinhaber. Das dürfte dann in deinem Falle wohl die Telekom sein. 1&1 hat gar keine eigenen Leitungen, die gehören alle, bis auf wenige Ausnahmen, ind enen Auf Leitungen von Hansenet in Hamburg oder dem ehemaligen Telefonnetz der Bundesbahn zurückgegriffen wird, der Telekom

    Zitat Zitat von laendis
    @hardwaremensch

    Der Richter hat sicherlich kein großes Fachwissen der Physik gegenüber, das er auch nicht braucht.Er urteilt auch nicht über die Leitung oder den Dämpfungswert oder sonst was.
    Er erklärt eine Vertragsklausel für ungültig.
    Man könnte ja die Verträge z.B ja auch andersrum formulieren, wie du erwähnt hast mit einer Mindestbandbreite.
    Ich sehe ein das die Formulierung *bis zu* ihren Sinn hat aber ich denke die Anbieter nutzen das ganz einfach viel zu schamlos aus.Und dem muss eindeutig ein Riegel vorgeschoben werden.
    Nein, warum sollte ein Richter auch wissen, von was er spricht bzw. warum sollte er einfache, für jeden gültige Naturgesetze kennen. Das wäre doch absurd, wenn so ein Urteil doch tatsächlich den Gegebenheiten entsprechen würde. Völlig irre und aus der Luft gegriffen wäre das. So ein Urteil hebt natürlich die Physik sofort und total auf, weils der Richter so haben will....



    Zitat Zitat von laendis
    auf was berufst du dich(außer den Naturgesetzen) wenn du nem rechtskräftigem Gerichtsurteil widersprichst?


    mfg
    laendis
    Rechtskräftig für einen Fall, aber nicht für dich. Ansonsten, was haben Naturgesetze oder gesunder Menschenverstand schon einem Justizhirn entgegen zu setzen. So Naturgesetze sind in so einem Fall natürlich sofort unwirksam.

  7. #26
    Avatar von laendis
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Wohl kaum. Das Urteil, auf das du anspielst ist sechs Jahre alt. Gerichte, die in der Lage wären grundsätzliche Urteile zu fällen folgen augenscheinlich nicht der Entscheidung des Fürther Amtsrichters.
    Indem sie ihm nicht widersprechen, folgen sie ihm nicht?
    Oder wie darf ich das verstehen? Gibts ein Gericht das anders entschieden hat?

    Wäre ja auch mal ein Wunder, wenn der Herr oder die Dame Kunde mal selber aktiv werden würde oder gar selbst an irgend etwas Schuld hätte. Nein, da schreit man sofort in Richtung Leitungsinhaber. Das dürfte dann in deinem Falle wohl die Telekom sein. 1&1 hat gar keine eigenen Leitungen, die gehören alle, bis auf wenige Ausnahmen, ind enen Auf Leitungen von Hansenet in Hamburg oder dem ehemaligen Telefonnetz der Bundesbahn zurückgegriffen wird, der Telekom
    Ich bin Kunde und gebe Geld, dafür fordere ich Leistung.
    Nichts anderes, andersrum oder was dir sonst vorschbwebt.
    In meinem Fall ist der Leitungsinhaber Vodafone, geschrieben im Post in dem das Problem erklärt wurde übrigens.


    Nein, warum sollte ein Richter auch wissen, von was er spricht bzw. warum sollte er einfache, für jeden gültige Naturgesetze kennen. Das wäre doch absurd, wenn so ein Urteil doch tatsächlich den Gegebenheiten entsprechen würde. Völlig irre und aus der Luft gegriffen wäre das. So ein Urteil hebt natürlich die Physik sofort und total auf, weils der Richter so haben will....
    ich denke auch wenn du versuchst das ganze lächerlich zu machen, hast du mich schon verstanden oder?
    Du kennst den Sinn und Zweck der Judikative schon?
    Ein kleines Beispiel....du bekommst jedes Mal wenn es regnet eine nasse Zeitung in den Briefkasten! Wer hat schuld? Die Physik weil es regnet etc. oder der Zeitungsbote?

  8. #27
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Ich könnte dir jetzt darlegen, dass kein höheres Gericht einem niedrigeren folgt nur weil sie nicht widersprechen, ich könnte dir auch erklären, dass die Judikative nicht dazu gemacht wurde Entscheidungen zu treffen, die durch natürliche Gegebenheiten nicht durchführbar sind, dass du Leistung bekommst und schon alleine durch deine teils sinnbefreiten Posts hier auch nutzt, ja ich könnte dir sogar erläutern, dass ich für meinen Postkasten genauso verantwortlich bin wie du für alles, was nach dem Hausübergabepunkt kommt, aber ich spare mir die Mühe, du willst das Alles gar nicht wissen.

    Du wolltest nur gehorsame Zustimmung dass alles, was du treibst richtig ist, ein wenig Geschimpfe über die bösen Provider, die nichts Besseres zu tun haben als dich zu ärgern, und dafür suchst du fieberhaft nach Gegenargumenten um jeden, der dir versucht zu helfen zu widerlegen, egal ob ich dir was sage, grisu es tut oder ob sich lenny die Mühe macht. Das alles willst du nicht wissen, denn es passt nicht in dein Weltbild.

    Ich wünsche dir also noch viel Spaß beim selber lösen deines Problems und verabschiede mich so, wie es die anderen schon länger getan haben. Sowohl hier als auch bei Computerbase gibt es ein Wort für Leute wie dich: Beratungsresistent

    In diesem Sinne: Ciao

  9. #28
    Avatar von scolopender
    scolopender ist offline

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    Zitat Zitat von laendis
    Du kennst den Sinn und Zweck der Judikative schon?
    Du kennst den Wert, den das von Dir genannte Amtsgerichtsurteil für Dich hat, nicht, darum sage ich ihn Dir jetzt: Keinen. Null. Nada. Genauso wie alle anderen je gefällten Amtsgerichtsurteile. Auch dieses Urteil behandelt einen Einzelfall (nämlich genau den Streit zwischen den dort genannten Kläger und Beklagten), hat sonst keine nachhaltige (etwa gesetzgeberische) Wirkung und ist auch nicht auf vermeintlich gleiche Fälle (z.B. einem Deinigen) übertragbar.

    G., -#####o:

  10. #29
    Avatar von laendis
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Ich füge mich wohl in deine lange Ignorelist ein.
    Wie schon andere Forenuser hier und wahrscheinlich überall wo du bist, bin ich darüber nicht unglücklich.
    Ciao!

  11. #30
    Avatar von 45grisu
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    Was jetzt noch fehlt, das wir alle als Mitarbeiter von 1&1 bezeichnet werden.

  12. #31
    Avatar von Hardwaremensch
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    Ha, Ignorierliste. Die ist mir dafür zu schade

  13. #32
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Verbindungsabbrüche

    Für solche Fälle sollte man auch mal ein FAQ schreiben, in dem diese ganzen sinnlosen Argumente "behandelt" werden...

    @laendis
    Wenn du dir mal z.B. das 1&1-Unterforum hier anschaust und die Threads durchliest, die sich mit deiner Thematik befassen (angeblich zu wenig Leistung, außerordentliche Kündigung usw.), dann hast du massenhaft Möglichkeiten, nachzulesen, wieso deine Argumente schlicht falsch sind.

    Ich habe leider gerade auch nicht die Muse, das alles zum x-ten Mal in die Tastatur zu kloppen.

    Wenn du uns nicht glauben magst, geh vor Gericht, dann wird dir der Richter eben jenes mitteilen, was wir dir hier schon gesagt haben...


    Grüße,
    Julian

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