ich verzweifel nun langsam
Ich habe eine Ferienwohnung und folgendes vor:
Bei mir in der Wohnung steht ein Speedport W724V, an dem ich diverse clients per Kabel und Wlan laufen habe.
Nun habe ich noch einen alten Speedport W700V rumfliegen, den ich gerne per Kabel mit dem 724V verbinden möchte. Das Wlan des W700V dann für die Ferienwohnung zur Verfügung stellen, damit man darüber ins Internet kommt.
Gut und schön, als Access Point hab ich den 700v schon zum Laufen gebracht, Verbindung funktioniert auch.
Nun besteht aber das Problem, dass alle Geräte die sich am W700V anmelden, auch alle Geräte im LAN des W724 (meinem Netz) finden.
Gibt es eine Möglichkeit, das Wlan so dicht zu machen, dass man zwar den Inet-Zugang über den 700V nutzen kann, jedoch nicht im Rest des Netzwerkes "stöbern" kann?
Derzeit folgende Config:
W724V: IP 192.168.2.1, Internetverbindung via DSL, DHCP an, genutzt nur für Wlan, Kabelgebundene Geräte haben statische IP
W700V: IP 192.168.3.1, Verbunden am Lan-Port 1 mit dem W724V, DHCP ebenfalls an. Alle Verbindungen werden "durchgereicht", die IP der an diesem Gerät betriebenen Endgeräte kommt vom DHCP des W724V
Selbst wenn ich den DHCP am W700V ausmache schleift der alles munter durch die Gegend.
Modem-Switch steht auf "int."
Ich glaube bald, das was ich vor habe, geht mit dem Gerät nicht.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, mein Vorhaben zu realisieren, oder hat nen Tipp, was ich mir anschaffen sollte (abgesehen von ner Fritzbox, die Gast Wlan ja von Haus aus kann), um mein Vorhaben umsetzen zu können.
Kurzum: Ich brauche an einem Router ein zweites, unabhängiges Wlan, das den Internetzugang des Routers nutzt, aber sonst keinen Zugriff aufs Lan zulässt.
Daran habe ich auch gedacht - aber wenn ich an meinem Haus ein Ferienhaus stehen hab, zählt das dann schon als separates Gebäude in dem Sinne, dass ein eigener Anschluss nötig würde?
Prinzipiell könnte er ja auch die Gäste im Ferienhaus sein WLAN mitnutzen lassen, oder nicht?
Das fällt doch dann unter "überlassung des DSL-Anschlusses an Dritte", oder? Mal ganz davon abgesehen, dass er haftbar für alle Aktivitäten ist, die seine Gäste mit dem Internetanschluss treiben.
Es dreht sich um eine Ferienwohnung im gleichen Haus, lediglich im Obergeschoss.
Wo stellt sich denn da eine rechtliche Frage?
Es soll ja lediglich auf meinem Router ein zweites Wlan geben, dass von meinem eigenen Netzwerk unanhängig arbeitet, jedoch meinen vorhandenen Internetanschluss mitbenutzt.
Meines Wissens können das die neuen Fritz Boxen schon von Haus aus?
Das proble ist ja wenn ich die Gäste mein bereits vorhandendes Wlan mitnutzen lasse, könnten die sich ja im bestehenden Netzwerk nach belieben austoben (Geräte & Dateifreigaben, etc.)
Das fällt doch dann unter "überlassung des DSL-Anschlusses an Dritte", oder? Mal ganz davon abgesehen, dass er haftbar für alle Aktivitäten ist, die seine Gäste mit dem Internetanschluss treiben.
Also wenn ich Besuch bekomme und meinen Gästen das Passwort meines WLANs aushändige, damit die mit ihrem Laptop die nächste Busverbindung raussuchen können, dann ist das schon nicht mehr rechtens?
Das kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen.
Dass man für sein WLAN verantwortlich ist, ist immer so. Das muss man dann im Zweifel über Beschränkungen oder gesonderte Regelungen mit Gästen regeln.
Tja, Julian, unter "Ferienwohnung" assoziiere ich eben etwas anderes. Wahrscheinlich, weil ich auch schon in so einer Ferienwohnung gewohnt habe - nicht als Verwandter sondern gegen Bezahlung. Ich halte das für eine Bleibe für Leute, die dort Urlaub machen
Telefonanschluss wäre vorhanden, ist jedoch überall abgemeldet. Die idee mitm DSL Port und den Zugangsdaten der jeweiligen Mieter hatte ich auch schon, leider steht kein Port mehr zur Verfügung in nächster Zeit
So, schauen wir uns doch mal exemplarisch die AGB von 1&1 an.
Da steht:
Zitat von AGB 1&1
5. Nutzung
5.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 weitervermieten oder Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen.
Ich (ich persönlich!) lege das so aus:
Wenn im Zuge der Anmietung der Ferienwohnung nicht explizit der Internetzugang erwähnt/enthalten ist und dementsprechend dafür (mit-)bezahlt wird, tritt eine "Weitervermitung" schon mal nicht auf.
Die Gäste sind de facto Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, wenn auch nur temporär, da sie lediglich einige Räume des Hauses bewohnen, aber kein gänzlich separates Gebäude.
Und der Anschluss wird nicht "zum alleinigen Gebrauch" anderen überlassen, sondern man lässt praktisch sein WLAN für andere Personen offen.
Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, handelt ja genauso, müsste natürlich im Zweifel für Schäden aufkommen, verstößt aber nicht gegen die AGB, nur weil er kein Passwort anlegt und so andere Personen das WLAN nutzen könnten (sie müssen es ja nicht).
Es besteht kein Zwang, sein WLAN derart zu verschlüsseln, dass Dritte es nicht nutzen können.
Kurzum: wenn er also sein WLAN so einrichtet, dass die Ferienwohnungsbewohner das anzapfen können, ist das sein Risiko, er verstößt aber nicht gegen die AGB.
Vielleicht kann man ja auch über den Erwerb einer aktuellen Fritzbox z.b. 7390 nachdenken. Man kann mit der Box ein 2. getrenntes völlig unabhängiges W-LAN Netzwerk für Gäste aufbauen. Das W-LAN Netzwerk ist völlig getrennt vom eigenem W-LAN. Der Gast hat dann nur Zugriff auf das Internet und keinen Zugriff auf das Heimnetzwerk des Eigentümers.
Vielleicht kann man ja auch über den Erwerb einer aktuellen Fritzbox z.b. 7390 nachdenken.
Zitat von Dj-Thunder
Ich hoffe mir kann jemand helfen, mein Vorhaben zu realisieren, oder hat nen Tipp, was ich mir anschaffen sollte (abgesehen von ner Fritzbox, die Gast Wlan ja von Haus aus kann), um mein Vorhaben umsetzen zu können.
Sollte das heißen, dass du keine Fritzbox willst? Wenn ja wieso nicht?
Also ich habe mal eine W700V eine Zeitlang genutzt. Die W-LAN Leistung des Routers läßt zu wünschen übrig. Das macht kein Spaß!
Hat zwar ein gutes Modem auch heute noch, würde das Teil aber in der heutigen Zeit nicht mehr Empfehlen. Vor allem, wenn man ihn nur als Repeater nutzen will. Reichweite des W-LAN ist sehr bescheiden.
5. Nutzung
5.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten.
Und genau das trifft es. Ein Mieter einer Ferienwohnung erfüllt meiner Ansicht nach nicht das, was man eine häusliche Gemeinschaft nennt. Folgende Definiton der "häuslichen Gemeinschaft" ist im Internet zu finden:
Häusliche Gemeinschaft Definition
Die Wahrung der häuslichen Gemeinschaft ist eine Pflicht zwischen Ehepartnern und ergibt sich aus der in §1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB) statuierten Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft. Dabei entspricht der gemeinsame Wohnsitz der beiden Ehepartner dem der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Als häusliche Gemeinschaft wird demnach ursprünglicherweise eine eheliche Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft verstanden, deren Beendigung in vielen Rechtsordnungen als Voraussetzung für die Scheidung von Ehepartnern anerkannt ist.
Im Versicherungsrecht werden zur häuslichen Gemeinschaft alle im Haushalt des Versicherungsnehmers gemeldeten Personen gerechnet. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Sachen des Versicherungsnehmers, sondern auch die des nicht-ehelichen Lebenspartners von der Hausratsversicherung gedeckt sind.
Meiner Meinung nach ist es nicht legal das Internet zu Überlassen, denn es handelt sich dabei um eine klassische Vermietung, dabei ist es meiner Ansicht nach irrelevant ob man dafür extra Geld verlangt oder ob es im Mietpreis der Ferienwohnung beinhaltet ist.
Aber, wie so oft, gilt: Wo kein Kläger - da kein Richter. Hängs nicht an die große Glocke und pass auf, was deine Mietsgäste damit anstellen, dann sollte nichts passieren
Eine fritzbox hatte ich. Spinnt mit tcom dsl nur rum ständig Abbrüche und alles daher ist die nun weg. Mit dem speedport null probleme.
Aber was anderes.. mir gehts hier nicht um die rechtliche seite sondern um die technische. Die agb der telekom sind mir durchaus bekannt.
Gehen wir davon aus es soll nicht für ne Ferienwohnung sein sondern einfach dazu da meinen Gästen nen internetzugang geben zu können ohne dass sie mein lan besuchen können.
@Dj-Thunder: Dabei kann ich dir nicht helfen, da müssten sich andere hier äußern...
Zitat von Hardwaremensch
Ein Mieter einer Ferienwohnung erfüllt meiner Ansicht nach nicht das, was man eine häusliche Gemeinschaft nennt.
Wenn man danach geht, dürfte ich keinem Gast (egal ob Mutter, Vater, Freund, Cousine oder Kumpel eines Kommilitonen) mein WLAN-Passwort geben, da die häusliche Gemeinschaft nur aus mir und meiner Frau (und den Kindern) besteht.
Wie gesagt, da ich mein WLAN auch unverschlüsselt lassen kann, damit die Mieter der Ferienwohnung es nutzen können, kann ich ihnen auch das Passwort geben oder sagen wir, es "aus Versehen" auf einem Zettel in der Ferienwohnung liegen lassen.
Jetzt mach aber mal einen Punkt. Von deinem Kumpel verlangst du mit Sicherheit keine Miete, damit er in deiner Wohnung bleibt. Von deinen anderen Verwandten, die du aufgezählt hast ebenfalls nicht. Gäste in einer Ferienwohnung sind im Normalfall FREMDE, mit denen weder ein verwandschaftliches noch freundschaftliches Verhältnis existiert. Merkst du den feinen Unterschied? Und glaube mir, kein Gericht der Welt würde deiner Argumentation folgen.
Und wen ich mir extra was bastle, damit die Leute in der Ferienwohnung Internet haben, dann ist das mit Sicherheit kein Versehen!
@Dj:
Dass die Fritzbox gerade an einem Telekom-Anschluss spinnt ist ungewöhnlich, da gerade die Telekom Schaltungsgrenzen hat, bei denen selbst die dämlichste Fritzbox mitkommt.
Fakt ist: häusliche Gemeinschaft ist - das hast du hier zitiert - die engste Familie. Ehepartner + Kinder. Dementsprechend weder Onkel noch gänzlich Fremder Besucher.
Da aber anscheinend es doch ok ist - das hast ebenfalls du festgestellt - seinem Onkel WLAN zur Verfügung zu stellen, müsste es nach der Logik ebenso für Fremde gelten.
Du kannst nicht zwei Kategorien aufstellen (häusliche Gemeinschaft und alle anderen) und im zweiten Satz dann die zweite Kategorie wieder aufsplitten.
Und noch mal: wenn ich mein WLAN unverschlüsselt lasse, wozu ich definitiv berechtigt bin, könnten sich Fremde auch einwählen und der Provider könnte mir nichts.
Dann bleib eben bei deinem Standpunkt - deine eigene Schuld wenn du es nicht kapieren willst. Nach deiner verqueren Logik gehörst du dann auch zur häuslichen Gemeinschaft wenn du im gleichen Haus wie dein Vermieter wohnst, denn haargenau so hast du ja argumentiert.
Dass er für seine Ferienwohnung inclusive eigens dafür eingerichtetem Netzwerk Miete verlangt ist dir ja anscheinend egal.