ich verzweifel nun langsam
Ich habe eine Ferienwohnung und folgendes vor:
Bei mir in der Wohnung steht ein Speedport W724V, an dem ich diverse clients per Kabel und Wlan laufen habe.
Nun habe ich noch einen alten Speedport W700V rumfliegen, den ich gerne per Kabel mit dem 724V verbinden möchte. Das Wlan des W700V dann für die Ferienwohnung zur Verfügung stellen, damit man darüber ins Internet kommt.
Gut und schön, als Access Point hab ich den 700v schon zum Laufen gebracht, Verbindung funktioniert auch.
Nun besteht aber das Problem, dass alle Geräte die sich am W700V anmelden, auch alle Geräte im LAN des W724 (meinem Netz) finden.
Gibt es eine Möglichkeit, das Wlan so dicht zu machen, dass man zwar den Inet-Zugang über den 700V nutzen kann, jedoch nicht im Rest des Netzwerkes "stöbern" kann?
Derzeit folgende Config:
W724V: IP 192.168.2.1, Internetverbindung via DSL, DHCP an, genutzt nur für Wlan, Kabelgebundene Geräte haben statische IP
W700V: IP 192.168.3.1, Verbunden am Lan-Port 1 mit dem W724V, DHCP ebenfalls an. Alle Verbindungen werden "durchgereicht", die IP der an diesem Gerät betriebenen Endgeräte kommt vom DHCP des W724V
Selbst wenn ich den DHCP am W700V ausmache schleift der alles munter durch die Gegend.
Modem-Switch steht auf "int."
Ich glaube bald, das was ich vor habe, geht mit dem Gerät nicht.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, mein Vorhaben zu realisieren, oder hat nen Tipp, was ich mir anschaffen sollte (abgesehen von ner Fritzbox, die Gast Wlan ja von Haus aus kann), um mein Vorhaben umsetzen zu können.
Kurzum: Ich brauche an einem Router ein zweites, unabhängiges Wlan, das den Internetzugang des Routers nutzt, aber sonst keinen Zugriff aufs Lan zulässt.
Ich "kapiere" sehr gut. Deine Argumentation ist halt einfach inkonsistent, das habe ich lediglich aufgezeigt. Dein Vermieter-Beispiel ist nur ein weiterer Beleg, dass deine Logik nicht greift, was "häusliche Gemeinschaft" ist und was nicht. Darüber solltest du mal nachdenken...
Noch mal: ich kann mein WLAN teilen, mit wem ich möchte. Ich brauche bloß zu argumentieren, dass die jeweiligen Personen mir sehr sympathisch sind und ich sie als Bekannte/Freunde ansehe. Ob sich diese Personen dann in meiner Wohnung, im Nebenhaus, auf der Straße oder in (m)einer Ferienwohnung befinden, ist schnuppe.
Soweit kommt's noch, dass mir mein Provider vorschreiben kann, wem ich mein WLAN-Passwort sage (oder es schlicht unverschlüsselt belasse). Ich trage ja die Verantwortung und mit dieser Verantwortung kann ich umgehen wie ich will.
Nein, Julian, sorry, du kapierst es einfach nicht, deshalb gibt es immer wieder Anwälte und Gerichte die einem bei derart naiver Argumentation voll in den Arsch treten.
Und du kapierst auch gar nicht, was eine häusliche Gemeinschaft ist. Ein Mieter einer Ferienwohnung gehört definitiv nicht dazu
Und schon dreimal kapierst du nicht, dass es sich bei dem WLAN im Ferienhaus/Wohnung um eine Vermietung handelt, dabei ist es scheißegal ob nun explizit Miete für das Internet verlangt wird oder ob es im Mietpreis der Ferienwohnung enthalten ist. Es ist und bleibt eine Vermietung, ob du das nun einsiehst oder nicht
Was kommt als Nächstes bei deinen Äußerungen?
Und ja, der Provider kann dir das vorschreiben und zwar mittels Vertrag und AGB die du bei Abschluss akzeptiert hast. So ein vertrag mit seinen Klauseln gilt nämlich nicht nur so lange, wie es dir gut zu Gesicht steht.
Wie gesagt, bestes Gegenbeispiel ist ein offenes WLAN...
Ich muss es nicht verschlüsseln und kann es auf diese Weise jeden Menschen dieser Erde nutzen lassen.
Nach deiner Argumentation wäre das ja ein Vertragsbruch. Ist es aber offensichtlich nicht, man muss lediglich für Schäden gerade stehen, die durch die WLAN-Nutzung passieren...
Von daher läuft deine Argumentation schlicht ins Leere.
Und noch mal, da du dich ja auch nur noch wiederholst: entweder, häusliche Gemeinschaft bedeutet Mann+Frau+Kinder und weder Geschwister noch Onkel noch sonst irgendwer ODER häusliche Gemeinschaft ist jeder, den ich in mein Haus hineinlasse.
So wie du argumentierst (da wird's inkonsistent!), wären Besucher wie Freunde ebenfalls "häusliche Gemeinschaft" - was ja wiederum deiner eigenen Definition widerspricht...
Wenn du das verstanden hast, kannst du dich ja wieder melden...
Lerne einfach mal lesen und versuche zu begreifen, was ich schreibe.
Dein Post war folgender:
Wenn man danach geht, dürfte ich keinem Gast (egal ob Mutter, Vater, Freund, Cousine oder Kumpel eines Kommilitonen) mein WLAN-Passwort geben, da die häusliche Gemeinschaft nur aus mir und meiner Frau (und den Kindern) besteht.
Meine Antwort war:
Von deinem Kumpel verlangst du mit Sicherheit keine Miete, damit er in deiner Wohnung bleibt. Von deinen anderen Verwandten, die du aufgezählt hast ebenfalls nicht. Gäste in einer Ferienwohnung sind im Normalfall FREMDE, mit denen weder ein verwandschaftliches noch freundschaftliches Verhältnis existiert.
Ich weiß also nicht wie du dazu kommst in diese Antwort hineinzuinterpretieren, dass ich Onkel, Tante und Wuziwauwau zur häuslichen Gemeinschaft zähle.
Der Dreh- und Angelpunkt ist doch, dass du nicht einsehen willst dass es sich bei der Vermietung der Ferienwohnung an Dritte auch um eine Weitervermietung des DSL-Anschlusses handelt. Und du kommst mit Argumenten die einem die Haare zu Berge stehen und die Fußnägel aufrollen lassen und versuchst durch mehr oder weniger geschickte Manipulationen einem das Wort im Mund umzudrehen. Das klappt aber nicht.
Das ist eigentlich ganz einfach zu verstehen - sofern man es verstehen will, nur beschleicht mich der Verdacht, dass du dich lieber in Haarspaltereien ergehst als nachzudenken.
Schon deshalb ist dein Schlusssatz mehr als nur anmaßend und arrogant, solche Dinge kannst du gerne für dich behalten